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Deutsche Mgeuieine Zeitung. «Wahrheit imd Recht, Freiheit und Gesetz!» Sounabeud, 26. November 1870. Inserate sind an haafenstem!t Oogkek in Leipzig oder an deren übrig» Häuser zu senden. Insertlonsgedühr sür dic Spaltenzrilc l '/,Ngr., unter Eingesandt »'/, Ngr. Leipzig, 25. Nov. Die Thronrede, mit welcher gestern im Namen und Auftrage deS Königs von Preußen, als Ober hauptes des Norddeutschen Bundes, der StaatSmini- ster Delbrück den Reichstag eröffnet hat, athmet, bei aller Schlichtheit des Tones, wie sie diesen Thron reden eigen zu sein pflegt, doch die ganze Größe und Würde des weltgeschichtlichen Moments, dem sie ihre Entstehung, der Reichstag seine außerordentliche Be rufung verdankt. Sie bekräftigt die feste und unerschütterliche Ab sicht der obersten Bundesleitung, dem gegenwärtigen Kriege nicht eher ein Ziel zu setzen, als bis ein in seiner Erfüllung gesicherter, mit ausreichenden Ga rantien seiner Dauer umgebener Friedensschluß mög lich ist, und sie deutet die Natur dieser Garantien, die Nothwendigkeit einer andern Regelung der Ge- bietSgrenzcn gegen Frankreich, besonders auch zum Schutze Süddeutschland-, in unzweideutiger Weise an. Sie tritt an die orientalische Frage mit voller Offenheit heran, indem sie dem Reichstage die Vor legung aller betreffs derselben der Bundesregierung zugegangenen Mittheilungen verspricht. Sie äußert dabei die Hoffnung auf eine friedliche Beilegung die ser Frage. Sie bestätigt den Abschluß eines Vertrags mit Baden und Hessen über den Anschluß dieser beiden Staaten und die Vereinbarung einer Verfassung für den so erweiterten Bund auf Grund jenes Vertrags. Sie erklärt, daß mit Baiern ebenfalls eine „Ver ständigung" getroffen sei und zwar „auf gleichen Grundlagen", und daß mit Würtemberg eine solche in Aussicht stehe. Ueberraschend ist hierbei die Erklärung, daß Baiern auf den „gleichen Grundlagen" sich vereinbart habe. Man hatte von dieser Seite in demselben Maße höhere Ansprüche wegen Abänderungen der Bundesverfassung befürchtet, wie man von feiten Badens und Hessens weniger hohe erwarten zu dürfen glaubte. Es wäre denn, daß die mit letzter» beiden Staaten vereinbarten Verfassungsabänderungen auch schon mit Rücksicht auf Baiern getroffen wären. Worin die mit Baiern getroffene „Verständigung" sich von der mit Baden und Hessen zu Stande ge kommenen „Vereinbarung" unterscheidet, ob und in wiefern erstere noch nicht so perfect ist wie letztere, werden die Vorlagen ausweisen, die darüber ohne Zweifel ungesäumt dem Reichstage zugehcn und sicher lich dann auch der Oeffentlichkeit nicht werden vor- enthalten bleiben. Unser wohlunterrichteter berliner **- Correspondent stellt Baiern mit Baden und Hessen ganz auf gleiche Linie. Nun, wir werden ja sehen. Ebenso überraschend ist, daß die Verständigung mit Würtemberg nicht so weit vorgeschritten sein soll, wie die mit Baiern. Das gerade Gegentheil war bisher gesagt und geglaubt worden. BetreffSder VerfassungSberathung, in welche der Reichstag nun ungesäumt eintreten wird, verweisen wir auf eine Aeußerung unser- obengenannten Corre- spondenten, der zufolge keineswegs, wie wol gesagt worden, bei den Bundesregierungen die Ansicht be steht, als ob dem Reichstage hinsichtlich der abgeän derten Bundesverfassung nur ein einfaches Ja oder Nein zustände. Eine solche Ansicht wäre auch schwer zu begründen gewesen. Man hofft, daß der Reichstag in etwa 14 Tagen sein wichtiges Werk vollendet haben werde. Von dem den österreichisch-ungarischen De legationen vorgelegten Rothbuche hat uns der Telegraph einen ziemlich ausführlichen Auszug über mittelt, den unsere Leser an gewohnter Stelle finden. Obschon derselbe nicht weniger als 159 darin ent haltene Aktenstücke aufzählt, so bietet doch, was über deren Inhalt gesagt ist, kaum irgendetwas Neues. Erst eine nähere Kenntniß dieses Inhalts wird Auf schluß über einige Punkte geben, die in dieser kurzen Rubricirung allerdings pikant genug lauten, so z. B. wie daS wiener Cabinet die „Neutralität, die sich mit den eingegangenen Verpflichtungen (welchen Ver pflichtungen?) nicht in Widerspruch versetzte", verstan den, ferner in welcher Weise dasselbe die „wohlwollende, rücksichtsvolle Dazwischenkunft, um dem Sieger Mä ßigung (!), dem Besiegten Ergebung in sein Schicksal zu erleichtern", entweder wirklich versucht oder wenigstens sich gedacht hat. Die Antwort des Grafen Beust auf die bekannte Gortschakow'sche Note scheint — nach dem, was hier darüber andeutungsweise mitgetheilt ist — in gewohn ter Ausführlichkeit sich auf alle Seiten dieser Streit frage einzulassen, jedoch über die Grenzen eines „theo retischen Protestes" noch viel weniger hinauszugehen als ihre Vorläuferin, die bekannte Granville'sche Nole. Am interessantesten im ganzen Rothbuche (da die Correspondenz mit den beiden größern süddeutschen Höfen wegen ihrer Stellung zum Norddeutschen Bunde, wovon neuerdings viel die Rede war, sich nicht darin findet) dürften die Actenstücke über daS Concordat und über daS Verlangen der päpstlichen Regierung sein, Oesterreich solle die Besetzung Roms durch italieni sche Truppen „misbilligen" — ein Verlangen, welches Graf Beust in offener und würdiger Weise zurückge wiesen zu haben scheint. In der russischen Frage wenig Neues und nichts von entscheidender Bedeutung. Das Gerücht, daß eine „Conferenz all Iioo", d. h. eine ausschließlich für diesen Gegenstand bestimmte, und zwar in Konstantinopel, eine Lösung der Schwarze- Meer-Frage versuchen, und daß dabei dem Nord deutschen Bunde eine Hauptvermittlerrolle zufallen werde, wird uns soeben noch von Berlin aus be stätigt. Ferner meldet der Telegraph, daß die Re gierung zu TourS einen Bevollmächtigten nach Peters ¬ burg gesandt habe. Ob in derselben Angelegenheit, ist nicht gesagt. Andererseits wird der Kölnischen Zeitung von Versailles geschrieben, daß die Sendung Odo Rus- sell's inSHauptquartier nichts mit der russischen Frage zu thun habe, vielmehr neue Vermittelungsversuche in der Waffenstillstandsfrage bezwecke. Vom Kriegsschauplätze liegt heute außer der officiellen Bestätigung vom Beginne des Bombar dements von Thionville nicht- weiter vor als die kurze, aber inhaltsschwere Bemerkung, daß der Großherzog von Mecklenburg (nach dem Ge fecht bei La Loupe und der Einnahme von No- gcnt-la-Rotrout) seinen Vormarsch weiter fortgesetzt habe (zunächst wol auf Le ManS). Wir wissen, daß dieser Vormarsch eine Umgehung der Loirearmee vom Nordwesten her zum Ziele hat, während Prinz Fried rich Karl von Nordosten her in einem großen, dicht geschlossenen Halbkreise auf dieselbe Armee losschreitet. Eine Verbindung dieser beiden cooperirenden Trup penkörper ist nördlich der Loirelinie (bei EtampeS) schon seit längerer Zeit hergestellt. Es steht also in den nächsten Tagen ein großer Schlag gegen die Loirearmee und, wenn nicht alles trügt, ihre Um klammerung und vollständige Vernichtung auf die eine oder andere Weise bevor. Mittelbar wird hierdurch auch dem Widerstande der Vertheidiger von Paris, deren Hoffnungen auf Entsatz infolge der Kunde von der Räumung von Orleans wieder aufgeflackert waren, ein gewaltiger Stoß versetzt werden. Die Verfassung des neuen Deutschen Bundes. (Schluß aus der heutigen Beilage.) Abschnitt XV, der bisher daS Verhältniß des Norddeutschen Bundes zu den Südstaaten behandelte, enthält als Uebergangsbestimmung in einem Schluß artikel 80 Folgendes: Die nachstehend genannten, im Norddeutschen Bunde er gangenen Gesetze werden zu Gesetzen des Deutschen Bunde- erklärt und als solche von den nachstehend genannten Zeit punkten an in daS gesammte Bundesgebiet mit der Wir kung eingeführt, daß, wo in diesen Gesetzen von dem Nord deutschen Bunde, dessen Verfassung, Gebiet, Mitgliedern oder Staaten, Jndigenat, verfassungsgemäßen Organen, Ange hörigen, Beamten, Flagge rc. die Rede ist, der Deutsche Bund und dessen entsprechende Beziehungen zu verstehen sind, nämlich I. vom Tage der Wirksamkeit der gegenwär tigen Verfassung an: 1) das Gesetz über das Postwesen, vom 12. Oct. 1867; 2) das Gesetz betreffend die Nationa lität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniß zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oct. 1867; 3) das Gesetz Uber die Freizügigkeit, vom 1. Nov. 1867; 4) das Gesetz betref fend die Organisation der BundeSconsulate sowie die Amts rechte und Pflichten der BundeSconsuln, vom 8. Nov. 1867; 5) das Gesetz betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. Nov. 1867; 6) das Gesetz betreffend die vertrags mäßigen Zinsen, vom 14. Nov. 1867; 7) das Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Ehe schließung, vom 4. Mai 1868; 8) das Gesetz betreffend die Aushebung der Schuldhaft, vom 29. Mai 1868; 9) das Die Adreßdebatte im österreichischen Reichsrathe. Wir geben heute die Debatte im Abgeordneten haus wieder: Auch in diesem Hause war von der Verfassungs- Partei ein Adreßenlwurf cingebrachl worden, der die schwankende Politik der Regierung aufs schärfste verurtheilte, in ziemlich unzweideutigen Ausdrücken die Entlassung des jetzigen Ministeriums und die entschie dene Rückkehr auf den Boden der Verfassung forderte. Den Glanzpunkt der Debatte, die am 19. Nov. stattfand, bildete der scharfsinnige Angriff des Professor Herbst auf die Negierung. Nachdem Redner den Weg, den die Regierung eingeschlagen, als einen verfehlten ge kennzeichnet, wie dies der Erfolg auch bewiesen und die Regierung selbst eingestanden habe, fährt er fort: Nun meine ich aber, wenn man sich über die Richtigkeit des eingeschlageuen Weges getäuscht hat, so muß man diesen Weg eben aufgeben und einen andern einschlagen. Der Herr Ministerpräsident hat aber der Erklärung zugleich bei gefügt, daß er bei dem Geschäfte, das er unternommen, fortan denselben Weg einhalten werde, in welchem er sich eben ge täuscht hat, und obschon er diese Täuschung zu seinen bitter sten Erfahrungen rechnet. (Bravo links.) Wenn das ein Privatmann in seinem Privatgeschäft thut, so ist es seine Sache, insofern er dazu bloS seinen eigenen Fonds ver wendet. Ein Staatsmann aber disponirt eben nicht über seinen eigenen Fonds (Rufe: Sehr gutl links), ihm sind die Kräfte und Mittel des Staat» und Reichs anvertraut (lebhafter Beifall links), und wenn er sich überzeugt hat, daß der Weg, den er eingeschlagen hat, zum Verderben des Staat« führe, so darf er diesen Weg nicht ferner wieder einschlage». (Lebhafter Beifall links.) Wir haben aber noch ein zweites Programm, merkwürdig in der Art seiner Entstehung, merkwürdig in der Art seiner Veröffentlichung, merkwürdig in der Art seiner Nichteinhal ¬ tung, kurz, es übertrifft noch alles an Merkwürdigkeit, was wir in dem an Merkwürdigkeiten so reichen Oesterreich bisher erlebt haben (allgemeine Heiterkeit), und was wir insbesondere in der so merkwürdigen Verfaffungsgeschichte dieses Staat» erlebt haben. Dieses zweite Programm ist in dem Lircularschreiben des Herrn Reichskanzlers vom 28. April d. I. enthalten. Wie kommt der Herr Reichskanzler dazu (Sehr gut! Bravo! links), ein solches Lircularschreiben zu erlassen? Und wie kommen denn ferner die auswärtigen Lega tionen dazu, daß gerade ihnen das Programm des Mini- deriums Potocki mitgetheilt wird? Wol dazu, damit sie es ten auswärtigen Regierungen mittheilen? Aber die armen inländischen Staatsbürger, brauchen die davon nichts zu wissen? (Heiterkeit.) Denen wurde es nicht mitgetheilt. Einen Monat darauf wird es ihnen aber doch mitgetheilt, und zwar gleichzeitig mit der Veröffentlichung eines Vor trag« an Se. Maj., welchen derselbe Ministerpräsident er stattet, auf dessen Einvernehmen hin der Reichskanzler jenes Programm verfaßt hat und obschon dieser Bortrag gerade das Gegentheil von dem Programm sagt. Während nämlich das Programm sagt: Alle Landtage müssen aufgelöst werden und wenn einer der neuen Land- age nicht in den ReichSrath wählen will, werden direkte Wahlen vorgenommen und über ihn wird zur Tagesord nung übergegangen werden, sagt der Vortrag an Se. Maj., der an demselben Tage veröffentlicht wird: Nicht alle Land tags werden aufgelöst, der böhmische darf nicht aufgelöst werven. Ja, was soll sich da der einfache Staatsbürger über das Verhältniß der beiden Regierungen in Oesterreich zueinander denken? Was soll man sich denken von jener ewig beweglichen, nimmer ruhenden, und um mich eines sehr euphemistischen Ausdrucks zu bedienen, nicht glücklichen Hand, die sich in alles hineinmengt, was in Oesterreich und außerhalb desselben vorgeht. (Lebhafter Beifall links.) Redner weist nun die Unfruchtbarkeit auch dieses Pro gramms »ach und schließt: Und nun, nachdem ich alle Regic- rungsmaßregelndurchgegangen und gezeigt habe, daß sie keinen andern Erfolg hatten als den, den jeder vorhersehen mußte, so frage ich nun weiter, wenn sie aber doch eiuen Erfolg gehabt hätten, wenn das ganz Undenkbare geschehen wäre, worin hätte denn dann der Erfolg bestanden? Der Erfolg wäre der gewesen, daß eine Majorität, welche gegen die Verfassung ist, in diesem hohen Hause zusammengebracht worden wäre, vielleicht stark genug, um die Verfassung auf verfassungsmäßigem Boden zu beseitigen. (Bravo! links; Heiterkeit.) Nun möchte ich aber sagen: das ist auch eine eigenthümliche Art von Verfassungstreue, der auch damit gedient ist, wenn die Verfassung nur formell beobachtet wird. Diese Art von Verfassungstreue klingt auch aus einer Rede, die dieser Tage gehalten wurde, hervor. Wenn nur die ver fassungsmäßigen Factoren mitgewirkt haben! wozu sie mit gewirkt haben, das soll gleichgültig sein. Aberda« ist nicht gleichgültig. Uns liegt an den verfassungsmäßigen Formen wenig, wenn sie nur eine formelle Befriedigung gewähren sollen. Uns ist nur der Inhalt der Verfassung wichtig. (Bravo! links.) Und warum soll man sich mit dieser blo» formellen Beseitigung zufrieden stellen? Weil es Stämme und Länder gibt, die dies wünschen! Ja! Hat die Regierung nicht bedacht, daß es doch auch einige Deutsche in Oester reich gibt? (Beifall links; Heiterkeit.) Und daß, wenn man immer fragt, was wünschen die uud was wünschen jene, daß man doch auch einmal dazu kommen wird, zu fragen: Ja, wünschen denn die Deutschen gar nichts? (Heiterkeit und Beifall links.) Allerdings wünschen die Deutschen nicht viel, und eS scheint, daß das, was sie wünschen, eigentlich selbstverständlich sein sollte: sie wünschen, daß Gesetz und Recht geachtet und gehandhabt werde (lebhaster Beifall links und im Centrum), und daß dasjenige, was von jedem an dern Gesetze gilt, auch von der Verfassung gelte. (Beifall links.) Da« wünschen sie, und sie haben das Recht, es zu wünschen, und sind sich auch dessen bewußt, daß sie diese« Recht haben. (Beifall links.) Und man möge überzeugt sein hier und überall: so wie wir Deutsche an Oesterreich hän gen mit stets bewährter und durch nicht» zu erschütternder Treue (Bravo! Bravo!), so werden wir auch zu kämpfen wissen für diese« Oesterreich und für seine Verfassung mit deutscher Kraft und deutscher Zähigkeit.