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2582 im vorigen Jahr unmittelbar vor den ConscrtptionSv«rhandlungen auf der genannten Gemeindegemarkung vermeintlich mit seinem eigenen Rafirmeffer dis Kehle eingeschnitten hatte; die Uhr desselben war kurz vorher von ihm an einen andern verkauft worden. Zur Ueberführung desselben ob dieser That sollen außerdem noch sehr gewichtige Beweis« vorliegen." — Dieser Tage begab sich eine GerichtScommisflon nach Ett ringen, Ge richt Türkheim (in Schwaben), um dort das Anwesen deS HofbauerS Martin Schmid zu versteigern. Da bekannt war, daß Schmid Anstalten zum Em pfange dieser Commission getroffen, die rin schlimmes Ende hätten herbei- führen können, so wurden zwei GenSvarmen mitgenommen. Vor dem Hause des Schmid angekommen, fand die Commission die Thür verschlossen. Als dies« nach Aufforderung nicht geöffnet wurde, sprengte man dieselbe und wollte in daS HauS hinein, allein Schmid und dessen Eheweib, ersterer mit einer langen eisernen Korngabel, letztere mit einer Mähsense bewaffnet, vertheidigten den Eingang, worauf zwischen diesen und den GenSdarmen ein beinahe eine halbe Stunde lang dauerndes Gefecht entstand, wo ein Gensdarm an der Hand und der Gensdarmeriebrigadicr Mahler am Ohr verwundet wurde. Als man sich Schmid'S und seines Eheweibs endlich bemächtigt hatte, wurden sie in die Frohnfeste nach Buchloe abgeführt. Schmid hat sieben noch unversorgte Kinder. (Frkf. I.) Baden. Karlsruhe, 26. Dec. Die Augsburger Postzeitung meldet jetzt auch als sicher, daß eine Ucbereinkunft der badischen Regierung mit dem Päpstlichen Stuhle zu Stande gekommen ist. — Der Badischen LandeSzeitung wird auö Heidelberg wom 27. Dec. ge schrieben: „Die hier studirendcn jungen Serben sind plötzlich in ihre Hei mat abgereist, wo sich allem Anscheine nach wichtige und ernste Ereignisse vorbereiten." Kur Hessen. Wir entnahmen in Nr. 302 der Frankfurter Post- zeitung einen Bericht über den Selbstmord eines Pfarrers, der wegen eines noch im Versuch verhinderten Verbrechens gegen die Sittlichkeit fest- gcnöntmen worden sei und sich nach mehrmals vereitelten Versuchen entleibt habe. Der Postzettung geht jetzt eine Berichtigung dieser ihrer Nachricht zu, in der eS heißt: „Daß der betreffende Geistliche den Namen eines Ver brechers verdiene und ebenso, daß er unter dem Drucke deS Schuldbewußt seins Hand an sein Leben gelegt habe, ist nicht im entferntesten erwiesen. Wahr ist allerdings, daß die hiesige Polizeibehörde eine Untersuchung gegen den Verlebten beantragt, aber ebenso wahr auch, daß die OberstaatSanwalt- schaft sofortige Freilassung des Festgenommenen verfügt hat, weil ein Grund zur Fortführung der Untersuchung nicht vorliegt; selbstverständlich folgt hieraus, daß auch die Erlegung einer Kautionssumme nicht erfolgt, weil eben nicht verlangt worden ist. Vorstehende Angaben werden durch die bei der hiesigen Behörde liegenden Acten erhärtet. Wahr ist ferner, daß der Verlebte durch seine landesherrliche Oberkirchenbehörde wegen eines über denselben im Publikum verbreiteten Geredes von seinen Amtsverrichtungen einstweilen suSpendirt wurde, aber durchaus nicht wahr ist, daß der eben vollzogenen Selbstentleibung schon zwei mislungcne Versuche vorauSgegan- gen sind. ES ist endlich actenmäßig constatirt, daß seitens deS mit Prüfung dieser Angelegenheit beauftragten Justizbcamtcn in Bockenheim dem nun Verstorbenen noch keine Vorladung zugegangen war, weshalb also auch von Schuld und Schuldbewußtsein keine Rede sein kann. Wahrscheinlich hat der betreffende Verblichene in einem Anfall von Geisteskrankheit Hand an sich gelegt, denn es liegen nicht nur legale Beweise vor, daß derselbe schon im Jahre 1847 längere Zeit geistesverwirrt gewesen, sondern eS ist auch wie der vor 14 Tagen der Justizbehörde ein ärztlicher Bericht vorgelegt wor den, daß der hier in Rede stehende Pfarrer geisteskrank sei. Schließlich noch die Bemerkung, daß der größte Theil seiner Gemeinde und mehrerer Berufsgenoffen den Bedauernswcrthen zu Grabe geleitet haben und daß ihm einer der letzter« die Leichenrede gehalten." Großherzogthum Hessen. AuS Mainz vom 20. Dec. wird der Allgemeinen Zeitung geschrieben: „Soeben ist hier im Verlage von Fr. Kirchheim eine Schrift des Bischofs von Mainz erschienen unter dem Titel: «Der Religionsunterricht in der Volksschule.» Sie enthält: 1) einen Abdruck des vor der Fastenzeit erlassenen Hirtenbriefs desselben; 2) eine ge gen Hrn. Diesterweg gerichtete Abhandlung. Auf letztere bezog sich eine Stelle des Hirtenbriefs. Nachdem davon gesprochen worden, daß die Lehrer an den Volksschulen vom Glauben durchdrungen sein müssen, heißt es: «Der bekannte Diesterweg, der von einer tief feindseligen Gesinnung gegen das Christenthum und die Kirche durchdrungen ist, weil er von beiden nur die Mtsgestalt kennt, die er in sich trägt, hat gewagt, däS Gegentheil zu be haupten, und sucht die Ansicht unter den Lehrern zu verbreiten, daß auch ein von der Lehre seiner Kirche innerlich abgefallener Lehrer fortfahrcn könne, als ReligtonSlehrer zu wirken, und folglich in seinem Amte zu bleiben rc.» Dagegen trat Diesterweg in einer Broschüre auf, betitelt: « Bischof und Pä dagog.» Auf diese Schrift bezieht sich nun der Nachtrag, worin Diester- weg'S Grundsätze weiter erörtert und bekämpft werden. Am Schluß wird auch Geheimrath Frhr. v. Bunsen erwähnt. Es heißt da: «Ich überlasse eS gern Hrn. Diesterweg, sich auf die Autorität des Hrn.-Bunsen zu be rufen, und habe nichts dagegen, wenn Hr. Bunsen bei einer nächsten Ge legenheit die Autorität deS Hrn. Diesterweg gegen mich anrufen will. Sie sind, in der That in Grundsätzen und Methode ganz verwandte Geister.»" Mecklenburg. Mecklenburg, 26. Dec. Von den Verhandlungen im Junkerparlament (daS letztversammelte ist soeben auseinander gegan gen) macht die Mecklenburgische Zeitung folgende Schilderung: „Die Worte werden nicht so ruhig gesprochen, Wie man sie liest. Oft sprechen zwei und drei zu gleicher Zett. Die Versammlung steht um einen langen tisch, an dem 14 Personen der Läng« nach fitzen können. Die acht Landrfith« DA« auf Lehnstühlen mit den dr«t LandmarschälchU «nd dem Bürgörmttster Btn- eard - Rostock auf der einest Seite, di« beiden Protokollführer, di« Syndici und diverse Landstände auf der andern Seite. Rundherum stehen die übri gen Gtändemitglteder, flch bet anregenden Verhandlungen um den Tisch drängend. Als Graf Bernstorff sprach, war er auf einen Stuhl g«stteg«n und ragte um ein« halbe MannSlänge über die Umstehend«« hervor: Ak er halb ausgesprochen hatte, fielen Wulfleff-Neubrandenburg, Brückner und Langfeld ein, sodaß zu gleicher Zeit oft zwei und drei sprachen. Da- Pu? blikum hört dann oft dem einen und dem andern Sprecher zu, wessen da- Herz voll ist, dessen geht der Mund über, und eS beginnt dann zuweilen eine allgemeine Discusston, wo jeder sein Herz seinem Nebenmann« au»- schüttct und denselben mit Worten und Gestikulationen von der Richtigkeit seiner Meinung zu überzeugen sucht. Gewöhnlich aber w»iß schon jeder, waS er will, und nur in seltenen Fällen, wo sich das Plenum unklar ist, wie bet den Debatten über ZinSgaranti«,- Bankaktien oder Staatsbahn, wird jemand überzeugt. Mitunter fallen Scenen vor, die an den, Reichstag in Krakau oder di« Skupschtina in Belgrad erinnern. Wir erinnern uns noch eines vormärzlichen Falls, daß ein Ntgierungscommissar (die Minister als solche wohnen den Verhandlungen nicht bei) von den Junkern aus dem Sitzungssaal« hinausgeworfen wurde. ES fehlte damal- nicht viel, so wäre es zu einer allgemeinen Schlacht gekommen." Schleswig-Holstein. Der Preußischen Zeitung schreibt man auS Kopenhagen vom 26. Dec.: „Die hiesigen Blätter scheinen sich noch immer in völliger Unkenntniß über die Vorlagen zu befinden, welch« die Regie rung den holsteinischen Ständen zu machen gewillt ist, nur der ko- penhagener Referent des Kieler Correspondenzblatt gibt sich die MieNe, Au thentisches in dieser Beziehung zu wissen. Derselbe schreibt dem genannten Blatt: «Zuerst wird die Regierung Sr. Maj. eine Substitution der KK. 1—6 der Verordnung vom 11. Juni 1854 sowie der Bekanntmachung vom 23. Juni 1856 dem Beirath der Provinzialstände vorlegen; allein selbst im glücklichsten Falle, daß die Stände diesen Vorlagen, ihren Beifall schenkten, kann von irgendeinem Pactiren rückstchtlich dieser Substitutionen nicht die Rede sein. Der König mit seinem Geheimen StaatSrath wird sowol die schließliche Fassung dieser Gcsetzcsverbefferungen als die fernere Vcrfahrungsart allerhöchst bestimmen, um dann die endgültige Anpassung derselben in die übrige» Theile der Verordnung vom 11. Juni 1854 mit der nächstfolgenden Ständeversammlung zu verhandeln. Während der Be- rathung jener Substitutionsvorlagen oder unmittelbar nach derselben werden dann die Stände Gelegenheit haben, ihre Wünsche und Anträge in Bezug auf Ordnung der verfassungsmäßigen Stellung Holsteins in der Gesammt- monarchie auf der durch die Kundmachung vom 28. Jan. 1852 gegebenen Grundlage auszusprechen.» «Uebcr diese Wünsche und Anträge», heißt eS weiter, «insofern sic sich innerhalb der Grenzen einer staatsrechtlichen Statt haftigkeit halten, wird dann der König den Geheimen StaatSrath sowie den RcichSrath hören, und schließlich über die Richtung und die Modalität der endlichen Beschlüsse der Regierung hinsichtlich dessen, was die Stellung Holsteins zu den übrigen Staatstheilen betrifft , den europäischen Mächten sowie der Bundesversammlung in vertraulicher Weise Eröffnungen machen.» Es ist abzuwarten, ob diese Mitthcilungen sich als thatsächlich erweisen soll ten, für welchen Fall die Bestimmung des letzten BundeSbeschluffes sehr geeignet zur Anwendung kommen würde, wonach auch während der Ver handlung der Stände und der dänischen Regierung die Ausschüsse bevoll mächtigt sind, bei der Bundesversammlung Anträge zu stelle», wenn sie eS für nöthig halten." — Der Kölnischen Zeitung schreibt man auS Kopenhagen vom 27. Dec.: „Soeben wird mir die erfolgte definitive Ernennung des Kammerherrn Amtmanns v. Levetzau zum königlichen Commissar in den einberufenen holsteinischen Provinzialständen, sowie deS Departementchefs EtatsratHS Springer und des Comptoirchefs v. .Rumohr zum ersten und zweiten Biei geordneten des königlichen Commissars gemeldet." Oesterreich. Wie«, 22. Dec. Wie wir vernehme», beabsichtigen die. Handelskammern im Interesse der Gewerbsleute und des Arbeitcrstandes et» Gesuch um Ermäßigung der Jnscratensteuer bei der Regierung cinzureichen. Es zeigt sich nämlich, daß die hohe Jnscratensteuer von 30 Neukreuzern für jedes Inserat zumeist die niedern Volksklassen belaste. Die Steuer über steigt den Kostenpreis eines kleinen Inserats oft um das Dreifache, u»d ha sie bei einer jedesmaligen Jnscrirung erhoben wird, so macht sie es dem Unbemittelten beinahe unmöglich, sich oder seine Arbeitskraft anzuzeigen. Die Rückwirkung auf den Arbeitermarkt ist eine sehr bedauerliche. Wäh rend im Auslande die niedrigen Jnsertionskostcn selbst Dienstboten in dir Lage versetzen, sich durch die öffentlichen Blätter zu vermiethen, ist dem Ar beiter in Oesterreich dieser Weg verschlossen, und er muß sich an die höchst mangelhaften und hohe Provisionen erpressenden VermittelungSbureaux wer den. In großem Nachthcil im Vcrhältniß zum AuSlande find durch die hohe Jnscratensteuer die Buchhändler, die auf das Jnscriren angewiesen sind und bereits eine beträchtliche Anzahl angekündigter Bücher abfttzen müs sen, um nur die Kosten der Jnscratensteuer zu erschwingen. Von den Nach theilen, Welchs die Jnseratensteuer den Journaleigenthümern bringt, braucht nicht erst gesprochen zu werden. Der Staatskasse bringt sie aber nur ge ringen Nutzen, da einerseits bei ermäßigtem Stempel bei weitem mehr in- serirt würde, andererseits das Gesetz auf dem Wege der Reclamc umgangen und so der verwerflichen Rcclamenwirthschaft Vorschub geleistet Wird (die