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tkttprig. Die Zeitung er, scheint mit Ausnahme de« Aket»«»,» ttglich nachmittag« sch- den faigeove» Tag. Preis für »a« Vierteljahr Thlr.i jede eintetue Nummer 2 Rgr Wiche AllMinc -citmg. .Wahrheit und Recht, Freiheit und Seseh!» Z» deziede» durch alle Pojt« amter de« 2u- und Anilaadt«, sowie durch die Alpedttio» in Leipzig lOnerstruß« Nr. V Insertionsgebühr für den Rau« einer Zeik r Ngr. t^ie Deutsche Allgemeine Zeitung ist im Laufe der letzten Jahre unausgesetzt bemüht gewesen, den an ein größeres unabhängiges Blatt gestellten Anfoderungen des deutschen Publikums zu entsprechen. Gegenüber dem jetzigen regern politischen Leben in Deutsch land wird sie in diesem Streben nicht ermüden, sondern demselben vielmehr durch vermehrte Anstrengungen und fortgesetzte Vervoll kommnungen entgegenkommen. Ihre politische Richtung darf als bekannt vorausgesetzt werden und ebenso, daß sie in jeder Bezie hung — durch Leitartikel, Originalcorrespondenzen und telegraphische Depeschen, sowie durch ein Feuilleton und die besonders sorgsam gepflegte Rubrik: Handel und Industrie - die verschiedenen Ansprüche der Leser zu befriedigen sucht. In Leipzig erscheinend, darf sie außerdem speciell für Sachsen und ganz Mitteldeutschland eine besondere Wichtigkeit beanspruchen. DaS Abonnement auf die Deutsche Allgemeine Zeitung beträgt wie bisher vierteljährlich nur I V2 Thlr. Inserate (die Zeile 2 Ngr.) finden durch sie die weiteste und zweckmäßigste Verbreitung. Annahme von Inseraten: In Leipzig: Expedition der Deutschen Allgemeinen Leitung und Heinrich Hübner; Altona: Haasen^ stein L Vogler; Amsterdam: SeNffardt'sche Buchhandlung; Berlin: Ä. Netemeper; Bonn: Henrg L Lohen; Bremen: E. Schlotte; Dresden: L. Höckner und Redacteur Schanz; Frankfurt a. M.: vr. Ed. Hartenfels und Zäger'sche Buchhandlung; Hamburg: Iakob Türkheim; Hannover: I. s. Al. Mehltretter; Paris: Slweau Oentr»! pour pzilemazue, 2S, kue «le» Sou»-Luk»at«: - Deutschland. Preußen, p Serbin, 28. Dec. Wie es den Anschein gewinnen will, sind die Berathungen in Betreff einer Vorlage in der Grundsteuerange- tegenheit noch nicht so weit gediehen, daß eine Bewältigung der umfas- seuden Arbeiten in der nächsten Zeit zu erwarten sein dürfte. Es möchte daher der gegenwärtige Stand der eingehenden Verhandlungen fast die An nahme rechtfertigen, daß in der bevorstehenden Sitzungsperiode eine Vor lage hinsichtlich dieser Fragen noch nicht wird unterbreitet werden, wie fest auch der Gegenstand selbst vom Ministerium Hohenzollern ins Auge gefaßt sein soll. In gleicher Weise scheint eS sich auch in Bezug auf eine Vor lage, die Landwehr betreffend, zu verhalten. Im hiesige» Kriegsmini- sterium soll bis dahin nichts darauf hindeuten, daß eine derartige Vorlage noch für den jetzt kommenden Landtag vörzubereiten sei, zumal das Für und das Wider in der gewissenhaftesten Weise vor Einbringung derselben streng abgewogen werden soll. Da die Landwehrfrage in alle Schichten der preußischen Bevölkerung tief eingreift, so ist dadurch schon jede Uebereilung in der Sache, wie nicht erst hervorgehoben zu werden braucht, von selbst ausgeschlossen. Als Richtschnur wird natürlich der Ausspruch des Prinz- Regenten gelten: „Eine vierzigjährige Erfahrung und zwei kurze Kriegs- «pisoden haben uns auch jetzt aufmerksam gemacht, daß manches, waS sich nicht bewährt hat, zu Aenderungen Veranlassung geben wird. Dazu ge hören ruhige politische Zustände und Geld, und eS wäre ein schwer sich bestrafendes Fehler, wollte man mit einer wohlfeilen Heercsverfassung pran gen, die deshalb im Moment der Entscheidung den Erwartungen nicht ent spräche." --- Was die in der bevorstehenden Sitzungsperiode vermuthlich einzubringende Vorlage, die Ehescheidung betreffend, anlangt, so unter liegt dieselbe, wie wir hören, vorher noch der allseitigsten Erwägung und Prüfung, die selbstverständlich einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. — Zn Bezug auf die Marineange leg enheit, mit denen sich die Presse viel fach beschäftigt hat, sollen noch keine endgültigen Bestimmungen und Be schlüsse vorliegen. — Das Preußische Wochenblatt vom 25. Dec. hebt in Bezug auf das in einem hiesigen Blatte ausgesprochene Verlangen, die ganze EoncessionSbefugniß hinsichtlich aller Gewerbe der Presse möge auft gehoben werden, hervor: „Dieses Verlangen verwechselt zwei voneinander durchaus verschiedene Begriffe, nämlich das Recht, seine Meinung frei äußern zu dürfen, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung, ein Recht, welches die VerfaffungSurkunde im Artikel 27 garantirt, mit dem Rechte, beliebig Druckereien anzulegen, für sich oder andere eine Schrift zu drucken und mit Druckschriften zu handeln, ohne daß eS dabei auf Bescholtenheit oder Unbescholtenheit ankomme, und ohne den Nachweis der Befähigung für das Buchdrucker- und Buchhändlergewerbe geführt zu haben, ein Recht, welches die Verfassungsurkunde nirgends garan tirt. Wer der schrankenlosen Preßgewerbefreiheit das Wort redet, geräth in Gefahr, nicht der Preßfreiheit, sondern der Preßfrechhett das Wort zu reden. Man lasse, zwischen den beiden extremen Ansichten die Mitte haltend, im Einklang mit dem gesetzlichen Zustande in Preußen, das Gesetz vom 12. Mat 1851 in gewissenhafter und ernster Handhabung walten und schütze es auf legislativem Wege gegen die Wiederkehr einer dies Gesetz be seitigenden, zur Zeit nur factisch fern gehaltenen Interpretation." Für die Verwirklichung des vom Preußischen Wochenblatt bekämpften Verlangens möchte schwerlich Aussicht vorhanden sein. — Der Preußische Staats-Anzeiger theilt mit, daß dem Prinzen von Wales der Schwarze Adlcrorden verliehen worden ist. - '—Durch Verordnung vom 20. Dec. bleibt das Gesetz vom 14. Mai 1855, betreffend die Beschränkung der Zahlungsleistung mittels fremden Papiergeldes, bei solchen Zahlungen, welche mit den von der großher zoglich sächsischen Regierung und von der herzoglich sachsen-koburg und go- thaischen Regierung für das Herzogthum Sachsen-Gotha auSgcgebencn Kas senanweisungen geleistet werden, bis zum 1. Jan. 1860 außer Anwendung. — Wie die Preußische Zeitung mittheilt, ist das neueste Heft der von N. Haßm herauögegcbenen Preußischen Jahrbücher ohne höhere Ein wirkung lediglich wegen Verletzung des §. 101 des Strafgesetzbuchs in Be schlag genommen und behufS der gerichtlichen Verfolgung an den Staatö- anwalt abgegeben worden. — Die Angelegenheit der Dissidenten ist, wie bereits gemeldet, in letz ter Zeit der Gegenstand von Erörterungen im Staatsministerium gewesen. Wie nach der Neuen Preußischen Zeitun verlautet, soll die Frage in re ligiöser Beziehung nach dem Gesetz vom 30. März 1847 geregelt, in Be zug auf die Civilstandsregister aber soll ein legislative Maßregel eingebracht werden. — Der Kölnischen Zeitung wird saus Berlin geschrieben: „Neber daS Ehescheidung sgesetz sollen, wie man hört, die Ansichten mehrerer par lamentarischen Notabilitäten gehört werden. Diese werben wahrscheinlich an fangs Januar hier eintreffen." — Die Preußische Zeitung sagt: „Es möchte nicht ohne Interesse sein, sich zu vergegenwärtigen, welche besonder» Kirchengescllschaften und religiösen Vereine hier neben den evangelischen und katholischen Gemeinden bestehen. Wir lassen daher in Nachstehendem eine kurze Uebersicht derselben folgen: 1) Die evangelisch-lutherische Gemeinde. Durch die Generalcommis- ston vom 23. Juli 1845 als Kirchengemeinde mit den Rechten einer mo ralischen Person staatlich anerkannt. Sie besitzt jetzt eine eigene Kirche in der Anncnstraße und umfaßt gegenwärtig etwa 1900 Seelen. 2) Die evangelische böhmisch-mährische Brüdergemeinde. Gebildet auS den in dem dritten Decennium des vorigen Jahrhunderts hier eingcwandcrten Böhmen und Mähren, wurde sie 1744 als besondere Gemeinde constituirt und mit der gleichzeitig entstandenen Brüdergemeinde in Rirdorf der Allgemeinen evangelischen Brüdergemeinde Augsburgischer Confessio» einverleibt und durch verschiedene Concessionen hinsichtlich ihrer kirchlichen und häuslichen Verfassung bestätigt. Sie hat CorPorationSrechte zum Zweck der selbständi gen Verwaltung des GemcindevermögenS rc., besitzt einen eigenen Betsaal in der WilhelmSstraße und zählt jetzt 264 Mitglieder. 3) Die Baptisten oder Taufgestnnte. Im Jahre 1837 hier gebildet, besitzen dieselben eine Kapelle in der Schmidtstraße, ohne CorPorationSrechte, und zählen etwa 350 Mitglieder. 4) Die Apostolische oder Jrvingianer-Gemeinde. Sie ist im Jahre 1848 hierselbst von England ans gegründet, hat keine CorPo rationSrechte und zählt gegen 400 Mitglieder. 5) Die christkatholische Ge meinde apostolischen Bekenntnisses. Dieselbe ist im Jahre 1845 gegründet, besitzt keine CorPorationSrechte und stellte schon im Jahre 1852 ihre allge meinen Versammlungen wegen Mangels eines geeigneten Lokals ein. Sie zählte damals gegen 300 Mitglieder. 6) Die christkatholische Gemeinde leipziger Bekenntnisses. Sie wurde lm Jahre 1845 gegründet und zählt jetzt über 2000 Mitglieder. CorPorationSrechte sind ihr nicht erthcilt. 7) Die jüdische Gemeinde. Diese zählt gegenwärtig, mit Einschluß der Re former, welche sich zu einem besonder» jüdischen religiösen Verein consti tuirt haben, etwa 12700 Seelen. Zu bemerken ist noch, daß die Franzö sische Gemeinde jetzt etwa 5200 Mitglieder zählt, sich in drei Kirchen und in der Kapelle ihres Hospitals erbaut und sieben Pastoren unterhält. Für die Mitglieder der anglikanischen Kirche ist eine Kapelle im Schlosse Mon bijou eingerichtet; die Kapelle für die Griechisch-Katholischen befindet sich im russischen Gesandtschaftshotel. Die hier befindlichen Mennomten, deren Zahl sehr gering ist, sind zu einer besonder» Gesellschaft nicht vereinigt und halten daher keine gemeinschaftlichen gottesdienstlichen Uebungen." Posen, 26. Dec. Die Wahlagitationen find, wenigstens in ihren Folgen, bei uns noch immer nicht zum Abschluß gekommen, und eS scheine»