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2534-361 : um 2'/* pagnie. 'schen rstrti- Wcr mente n vortheil- erfertigung nstrumentc Derkzeugen ine kleinere eilmaschine damit ver- wie bisher frankirtcn Hof- 2520-261 «»ck rur 8sld8t- Uonsn. Uosrun^on. UssMsrm- mburg u. >cßs»i8Lvor sloksn in- iollung und n, LMrün- >rs. SN vsrieöso ;nj, oltviis 8sns und drsueNo». nd UeiUi»8 ; Kolls iek lsprsskesd mds^l. ldnisl. vni- kme Maschine 500 Lhlr. zur Hand edition der 397—4021 c. ieipzig mit Anschütz kkla Glä- >ld Gustav -rger. — lie Leut- ! mit Frl. mtSactuar l. Alwine eSden mit -ipzig ein Schmarren -in Dohn. -b. Beust, ist Kam- r Johann r Johann G — Hr. Frl. Ro- : 'Aurora Dienstag. Leip-ig. Die Zeitung er scheint mit Ausnahme de« Sonntag« täglich nachmittag« für den folgenden Tag. Preis für da« Vierteljahr l'/, Thlr.; jede elnzelne Nummer 2 Ngr. — Nr. 166. — MW Mmtink MW. «Wahrheit und Recht, Freiheit und GesetzI» so. Juli 1858. Zu beziehe» durch alle Post ämter de« In- und Auslände«, sowie durch die Erpedltion in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Jnsertionsgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Frankfurt a. M., 16. Juli. Die Frankfurter Blätter berichten jetzt vfsicicll.über die Bundestagssitzung vom 15. Juli. Es brachte in derselben der dänische Gesandte in Anlaß des Bundesbeschlusscs vom 20. Mai eine Erklärung zu Protokoll, betreffend die Verfassungsangelegenheit der Herzog- thümer Holstein und Lauenburg. Indem die dänische Negierung davon auSgeht, daß die Entscheidung über die verfassungsmäßige oder nicht ver fassungsmäßige Aufhebung der früher» holsteinischen Provinzialverfassung innerhalb der Kompetenz des Bundes liege, sie sich aber einer einseitigen Auslegung der mit den deutschen Großmächten, später mit dem deutschen Bunde geführten Verhandlungen nicht unterwerfen könne, wiederholt die selbe im Allgemeinen die Ansicht, daß die Abgabe bestimmter Mitteilungen über dis Weise, wie sie jene Verfassungsverhältniffe zu ordnen gedenke, auf dem jetzigen Standpunkt der Angelegenheit eine Anticipation sein, auch ohne Gefährdung der gütlichen Ausgleichung nicht möglich sein werde, er bietet sich übrigens, was das Herzogthnm Lauenburg angeht, unter Bezug nahme auf die in einem Ausschußvortrage vom 11. Febr. d. I. geäußerten Bedenken zur Veranlassung solcher verfassungsmäßigen Normen, durch welche alle Zweifel über vie unverletzte Aufrcchthaltung der, durch die lauenbur- gische landständische Verfassung begründeten Rechte würden hinfällig werden. Was Holstein angehe, so müsse die Negierung bedauern, daß die dortigen Provinzialstände sich über die Abgrenzung der allgemeinen und besonder» Angelegenheiten ihrerseits nicht hätten näher äußern wollen, halte eine solche Aeußerung der Provinzialstände fortwährend für sehr wünschenswerth, stelle jedoch der Bundesversammlung anheim, die früher von ihr vorgeschlagenen Verhandlungen entweder vor oder nach einer solchen Vernehmung der Stände zu eröffnen und sei für diesen Fall zur Beseitigung etwaiger Bedenken be reit, in Uebereinstimmung mit den Bundesbeschlüssen vom 25. Febr. sowie 20. Mai d. I. Nr. 2 die Gesammtverfassung vom 2. Oct. 1855 als für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg mittlerweile außer Wirksamkeit feiend zu betrachten, dergestalt, daß die Verhandlung zwischen den Delegirten sich einfach um die endliche Festsetzung der verfassungsmäßigen Stellung dieser Herzogthümer in der allgemeinen Organisation des Gesammtstaats bewegen und eine endliche Ordnung von dessen Verfassungsverhältnissen unter Wahrung der Rechte des Landesherrn neben den deni König als Mitglied des deutschen Bundes obliegenden Pflichten, nach Ansicht seiner Negierung in kurzer Frist herbeigcführt werden würde. Diese Erklärung wurde dem für die Verfassungsangelegenheit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg niedergesetzten Ausschüsse zugewiesen. Wie der Wiener Zeitung aus Frankfurt a. M. vom 13. Juli ge schrieben wird, dürfte eine Entscheidung darüber, ob die Bundesversamm lung die Ansichten des dänischen Cabinets theile oder nicht, wol schon in der zweitnächsten Sitzung der Bundesversammlung abgegeben werden, da die eingegangene dänische Rückäußerung nach dem geschäftlichen Brauche an Len holsteinischen Ausschuß zur schleunigen Begutachtung überwiesen werde, welche schleunige Begutachtung gewöhnlich schon in der nächsten Bundes- sitzung erfolge. In einem Artikel vom Main im Frankfurter Journal heißt es: „Das dänische Cabinet geht principiell auf die Hauptforderung des Bundes, die Aufhebung der Gcsammtstaatsverfassung für die Herzogthümer, ein, wünscht jedoch weitere commissarische Verhandlungen mit dem Bunde zu dem Zweck, einen jenem principiellcn Eingehen entsprechende» bundcsgemäßen Zustand in den Herzogthümern herzustellen. Kann man dem dänischen Cabinet ein Eingehen auf die gewünschten Verhandlungen verweigern, nachdem es prin cipiell auf die Hauptforderung deF Bundes eingegangen? Dies ist die eine Frage, welche der Bund zu beantworten haben wird. Bejaht er dieselbe, wie kaum anders zu erwarten, so entsteht die zweite Frage: in welcher Weise durch den Bund mit dem dänischen Cabinet zu verhandeln sei, ob mit oder ohne den erecutionellen Zustand. Der holsteinische Ausschuß, an welchen die dänische Rückäußerung zur schleunigen Begutachtung überwiesen wurde, dürfte wol hauptsächlich über diese beiden Fragen zu berathen und bezügliche Anträge zu formuliren haben." Wie das Frankfurter Journal noch mittheilt, hat der holsteinische Bun desausschuß, welchen: die Rückäußerung des dänischen CabinetS auf den Bundesbeschluß vom 20. Mai zur schleunigen Berichterstattung überwiesen wurde, noch am 15. Juli nach der Sitzung der Bundesversammlung confcrirt. Indem die National-Zeitung die dänische Antwort auf Grund des davon bekannt Gewordenen bespricht, sagt sie schließlich: „Soviel ist nun gewiß, daß der Bundestag, wenn er auf diese neuen Vorschläge sich ein ließe, seine Aussicht in nicht geringem Grade vermehren würde, mit den dänischen Ministern nach und nach die verschiedensten Fragen des Staats-, Bundes- und Völkerrechts durchzusprechcn. Aber wird der Ausschuß, der die Hauptkosten des Colloquiums tragen muß, den Anforderungen auf die Dauer gewachsen sein? Nicderbeugcn muß es ihn, daß seine letzte Note nur ein leichter Plänkler und eine flüchtige Plauderei gewesen sein soll, und daß man eine gründliche Auslassung von ihm noch erwartet. Die dä nische Antwort ist dem Vernehmen »ach wiederum von einer entsetzlichen Länge, obgleich sie eigentlich nur eine Anfrage ist; soll die Entgegnung des Bundesausschusses ihr mit der geforderten Gründlichkeit schrittweise fol gen, so muß sie sich den doppelten Umfang vorsetzen, und da wird eS Zeit, zu fragen, ob die Gegner sich nicht aufreiben müssen, wenn sie fortfahren, sich zu überbieten? Man muß zwischen sie treten und einen andern Aus weg suchen. Der Berichterstatter des Ausschusses darf nicht von neuem zur Arbeit befohlen werden, denn wenn der Bund auf den neuesten dänischen Vorschlag eingeht, so wird zu Weihnachten ein Foliant Nachträge von ihm verlangt, zuletzt muß er doch einmal erklären, daß er nicht weiter disputire. Anstatt einen Weg zu beschreiten, auf dem man keinenfalls lange fortwan deln kann, wäre es doch einfacher, sich gleich jetzt anders einzurichten. Der Bundestag, so würde man nochmals zu vermuthen versucht sein, hat der dänischen Regierung ohne Zögerung zu erklären, daß, wenn sie seine Auf forderung nicht verstanden habe, dieselbe ihr noch einmal auf das kürzeste mit andern Worten wiederholt werden solle. Sie werde demgemäß gefragt, ob sie anerkenne, daß die Verfassungsverhältnisse nicht zu Recht bestehen, oder mit andern Worten, daß sie in Uebereinstimmung gebracht werden müssen mit der Bekanntmachung des dänischen Königs vom 28. Jan. 1852, welche als Ausdruck der Vereinbarungen zwischen Preußen, Oesterreich und Dänemark zu betrachten ist und deren Wortlaut unzweideutig genug ist. Diese Frage werde sie gebeten, in einer ganz kurzen Frist zu beantworten, nach deren Ablauf ohne geeignete Beantwortung die Zeit der Verhandlun gen geschloffen sein würde. Nnr dieser Ausweg scheint noch offen." Preußen. ^Berlin, 18. Juli. Das Blutbad zu Dscheddah hat eine große Bewegung hervorgerufen. Ganz gewiß: jene Greuel müssen aufs strengste geahndet werden, so, daß die zu ertheilende Lehre ein Abschreckungs mittel für immer bleibt gegen eine Wiederholung ähnlicher Schandthaten. Aber angemessen wird es dabei doch bleiben, darauf zu achten, daß dvs betrü bende Vorkommniß nicht benutzt werde zu einer neuen Verwickelung und Er schwerung der Situation. Von russischer Seite wird sehr entschieden darauf hin gearbeitet. Was hätte auch für die russischen Plane gegen die Türkei will kommener sein können! Man wird sich indessen sagen müssen, daß, wenn damals bei der Frage in Betreff der Insel Perim geltend gemacht wurde, daß die Besitzstandsgewähr, welche der Pariser Friedensvertrag zu Gunsten der Türkei stipulire, sich lediglich auf die europäische Türkei und nicht auch auf die asiatischen Verhältnisse beziehe, dies auch von dem Hat-i-Humamm gelten muß, und zwar, rücksichtlich einer Einmischung, noch um so mehr, als eine Einmischung in die Hat-i-Humaiums-Frage selbst doch auch schon in Bezug auf die europäische Türkei gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Friedensvertrags verstößt. Es soll dies nicht gesagt sein im Sinne einer Schutzlosstellung der Christen im Orient; wir brauchen uns dagegen nicht noch abermals zu verwahren. Was wir wollen, bezieht sich lediglich darauf, daß den russischen Bemühungen', die Sache für bekannte Zwecke auSzubeu- ten, nicht Raum gegeben werden darf. — Nachdem wir unsere Bemerkungen über die Lage der Dinge in der Pariser Konferenz bereits niederge- schrieben hatten, kam uns noch die neueste Nummer des brüsseler Nord in die Hände, welches Blatt über die Sache ohne Zweifel gut unterrichtet ist und bei welchem der Conferenz gegenüber doch gewiß nicht an die Sprache der Ironie zu denken ist. Der Nord bezeichnet nun die Stellung der Mächte folgendermaßen: der türkische Gesandte sei unruhig und unentschieden; der russische halte sich auf der Reserve (vum grsno salis!); Graf Walewski sei zugleich fest und versöhnend; Preußen bemühe sich neutral zu bleiben; Piemont unterstütze Frankreich und Rußland (es ist also fest und versöh nend und hält sich zugleich dennoch auf der Reserve!); England gebe sich Mühe, der andern Seite nicht offen entgegenzutretcn, jedoch in Wirklichkeit secundire es Oesterreich; der österreichische Gesandte endlich sei äußerst fest und lasse, wenn ein -Interesse seiner Regierung in Frage komme, gewisser maßen gar nicht mit sich reden. Bei jedem andern Blatte hätte man an eine Satire auf die Conferenz denken können, in den Spalten des Nord ifi es aber bitterer Ernst. Wir wollen sehen, was in diesem unvergleich lichen Einigkeitsnest ausgebrütct wird. — Der Wiener Zeitung wird auS Potsdam vom 15. Juli geschrieben: „Gestern wurde hier plötzlich ein großes Avancement in der Armee bekannt, durch welches fast alle Regimentscommandeure und Stabsoffiziere der Cavalerie zu höhern Stellen, zugleich aber von hier fort versetzt wur den, sodaß sich in dieser Beziehung mit einen: Schlage die ganze Physio gnomie der höhern militärischen Gesellschaft ändern wird. Die Veränderun gen in der Armee finden jetzt überhaupt im großartigsten Maßstabe statt, und erinnert man sich zu keiner Zeit so vieler Avancements, Versetzungen und Pcnfionirungen als in neuester Zeit."