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1440 welcher die Königsrcise in der Pfalz und die von den Pfälzern daran ge- geknüpften Hoffnungen bespricht, herbeigeführt haben. (Nürnb. Anz.) lvürzburg, 20. Juli. Die Aschaffenburger Zeitung meldet: „In der verflossenen Nacht wurden zwei Studirende der hiesigen Hochschule auf dem Wege vom Kinzinger'schcn Felsenkeller bis zur Stadt mit Steinwürfen angefallen und der eine von ihnen so schwer am Kopfe verwundet, daß noch in der Nacht gerichtliche Beschau vorgcnommcn wurde. Nach Angabe der Verletzten gehören die Thater gleichfalls der Universität an." Würtemberg. 6 Stuttgart, 24. Juli. Es haben bereits schon niehrere öffentliche Besprechungen in Betreff der evangelischen Kir- chenverfassungsvorlagen in unserm Lande stattgefunden. Bei einer solchen Besprechung in Hohenbuch wurde jüngst die wenig orthodore An sicht geltend gemacht und von der Versammlung adoptirt, daß die Gewalt des Landesherr» über die Kirche keinenfallS mit der Person desselben ge boren werde, sondern als eine ihm durch die Kirche übertragene angesehen werden müsse. Das Recht des unmittelbaren Verkehrs beim Könige wurde für die Oberkirchenbehördc als nothwcndi'g erachtet; nur müsse die verkeh rende Persönlichkeit eine öffentlich anerkannte und keine apokryphe sein. Als der wichtigste Punkt wurde die Frage über Stellung und Zusammensetzung der künftigen Landessynode betrachtet; allein in Betreff dieser Angelegenheit konnte sich die Versammlung zu keiner bestimmten Ansicht vereinigen. Baden. Lchl, 21. Juli. Als ganz zuverlässig thcile ich Ihnen mit, raß vor wenige» Tagen Baron v. Bulach, Kannnerherr des Kaisers Napoleon, von PlombicreS auS nach Umkirch (bei Freiburg i. B.) ge schickt wurde, um eine Zusammenkunft zwischen dem Kaiser und seiner Tante, der verwitwete» Frau Großherzogin Stephanie von Baden, zu ver abreden. Als Ort des Zusammentreffens ist Munster im Departement du Haut - Rhin gewählt worden, wohin sich der Kaiser von PlombicreS aus über Nemiremont und die Frau Großherzogin von Umkirch über Breisach und Colmar begeben werden. Die Zusammenkunft wird den 21., 22. und 23. Juli dauern und zu verschiedenen Ausflügen benutzt werden. Die Ge nerale Bcville, La Tour - Maubourg, Lepic und Baron v. Bulach werden den Kaiser, Kammerherr Frhr. v. Leoprechting die Frau Großherzogin Ste phanie begleiten. Nach diesem Zusammentreffen des Kaisers mit seiner Tante dürfte selbstredend von einer weitern Reise desselben nach Deutschland keine Rede mehr sein, da der einzige Zweck derselben einem Besuche der Frau Großherzogin Stephanie gegolten und somit seine Erledigung gefun den hat. (Allg. Z.) Äarlsruhe, 23. Juli. „Das Abgabewesen auf dem Rhein", so läßt sich heute die Karlsruher Zeitung in einem officiösen Artikel verneh men , „ist bekanntlich schon lange ein Gegenstand vielfacher und billiger Kla gen. Ueberzeugt von der Nothwendigkeit einer Erleichterung des Verkehrs auf dieser wichtigen Handelsstraße des südlichen Deutschland, ist die groß- herzogliche Regierung schon seit Jahren eifrig bemüht gewesen, eine durch greifende Ermäßigung der Rheinzölle herbeizuführen. Leider haben ihre Bemühungen bisher nicht den erwünschten Erfolg gehabt. Die Gefahr aber, welche dem Rheinverkehr durch concurrirende Transportwege droht, wächst täglich mehr und mehr. Sichern, Vernehmen nach hat nun die großher zogliche Regierung ihre dermalige Auffassung der Sache neuerdings in einer Denkschrift niedergelegt, worin die Nothwendigkeit jener Maßregel eindring lich dargestellt, ihr Zusammmenhang mit der nicht minder nöthigen Ermä ßigung der Landdurchgangsabgaben auseinander gesetzt, und als eine der an gelegentlichsten Sorgen deS Zollvereins bezeichnet ist, in beiderlei Hinsicht in thunlicher Bälde Vereinbarungen zu treffen. Zu dem Zweck ist den übrigen deutschen Rheinuferre'gicrungcn der Vorschlag gemacht worden, bei Gelegenheit der im nächste» Monat zu Hannover zusammentretenden Gene- ralconfercnz Separatverhandlungen stattfinden zu lassen, um eine Ermäßi gung der Rheinzölle zu erzielen, damit alsdann der Zollverein selbst sofort oder bei der Tarifrevision des nächsten Jahres eine entsprechende Minderung des Tarifs der Durchgangsabgaben zu vereinbaren in Stand gesetzt werde. «Die großherzogliche Regierung«, so lautet der Schluß der Denkschrift, «kann diese Erörterung nicht schließen, ohne wiederholt auszusprechen, wie sehr es ihr im allgemeinen Interesse zu liegen scheint, daß die bevorstehende Gc- neralconfercnz die Rhein- und Landdurchgangsermäßigung endlich zu Stande bringe, und dadurch, im großen Bereiche des Verkehrs nach allen Richtun gen hin erfreuend »Ud befriedigend, das Vertrauen in die Wirksamkeit des Zollvereins von neuem belebe und dessen Ansehen kräftige.»" Freie Städte. Gretncn, 24. Juli. Heute Abend gegen 6 Uhr trafen die schweizer Gäste zum morgen beginnenden Schützenfeste bei uns ein. Etwa 60 Mann stark, die sich auf verschiedenen Wegen, welche sie von ihrer Heimat nach Norddeutschland eingeschlagen, in Wunstorf zusammen gefunden hatten, kamen sie, von einigen Mitgliedern des bremer Schützen- Vereins geleitet, in bekränzte» Eiscnbahnwaggons hier an und wurden auf dem Perron des Bahnhofes von einer stattlichen Anzahl bremer Schützen empfangen. Nachdem die ersten Begrüßungen geschehen und die im vorigen Jahre geknüpften Bekanntschaften erneuert waren, ergriff Hr. v. Heyman das Wort, um die Schweizer als liebe und wer'the Gäste in deutscher Ebene auf hanseatischem Boden willkommen zu heiße», und darauf kreiste ein Willkommenstrunk in den Königsbechern des SchützenvercinS. In herzlichen Worte» brachte dann Oberst Kurz den bremer Schützen die Grüße der Schweiz. „Berge und Thäler", sagte er, „können, wie es im Sprichwort heißt, nicht zusammcgkommc», wohl aber die Menschen." Er erinnerte dann in freundlicher Weise an de» Besuch, den die bremer Schützen im vergan genen Sommer den Schweizern gemacht, und daß sie, deren Einladung fol gend, gekommen seien, und zwar wohlbewaffntt; und ernstlich gedächten sie von ihrer Waffe Gebrauch zu machen, aber nur um sich die Hetzen der Bremer zu erschießen, in Wiedervergeltung für die grausame Verheerung, welche die Bremer in den schweizer Herzen «»gerichtet. Gin Hoch auf Bre men und die weißrothen und rothweißen Farben schloß seine Rede. Nun ging es in geordnetem Zuge durch die dichten Menschenmassen und die be flaggten Straßen nach Siedcnburg's Hotel, wo die fremden Schützen ihren hiesigen Gastfreunden übergeben wurden. (Wes.-Z.) Oesterreich. ' Älvien, 24. Juli, Die von mehreren auswärtigen Blättern gemachte Angabe, daß Graf Buol dem dänischen Gesandten eröffnet habe, daß Oesterreich mit der Antwort des dänischen Gouverne ments zufrieden sei, ist unrichtig. Graf Buol hat eine derartige Erklärung nicht abgegeben. — Den Berliner Nachrichten wird aus Oesterreich vom 19. Juli geschrie ben: „Die Kirchhoffrage ist durch einen Erlaß des Bischofs von Brünn, der gegenwärtig die Runde durch die Blätter macht, neuerlich wieder in einer Weise angeregt worden, die leider wenig geeignet ist, die confesfio nellen Gegensätze zu näher» und zu versöhnen. Der Erlaß handelt von dem Falle, daß einem verstorbenen Katholiken daö kirchliche Begräbniß zu verweigern wäre, weil er im Duell geblieben oder als unbußfertiger Siw der^gestorben sei, oder notorisch die jährliche Osterbcichte nicht verrichtet habe und ohne Zeichen der Reue verschieden sei. Könne in einem solchen Falle die Beerdigung aus öffentlichen Gesundheitsrücksichten nicht aufgescho ben und die Entscheidung deS bischöflichen Amts nicht abgewartet werden, dann soll, so verfügt der Bischof, der Leichnam provisorisch außerhalb deS geweihten katholischen GottcSackers begraben werden, «jedoch an keinem an dern als an dem für die Beerdigung der Akatholikcn bestimmten abgegrenz ten Orte». Diese Verfügung veranlaßt nach zwei Seiten hin zu ernsten Erwägungen. Die Friedhöfe find meist Communaletgenthum, was Vie Bi schöfe bekanntlich nicht verhindert hat, über sie wie über ein ausschließend kirchliches Eigenthum zu diSponiren und zu verbieten, daß Akatholiken künf tig auf de» Friedhöfen katholischer Gemeinde» begraben werden. Es soll vielmehr dort, wo die Akatholiken keine eigenen Leichenhöfe besitzen, von den katholischen Friedhöfen ein Raum zur Beerdigung nichtkatholischer Chri sten abgetreten, ausgeschieden und besonders umfriedet werden. Dieser Raum wurde somit Eigenthum der Akatholiken, und cs ist nun allerdings merk würdig, daß die Ordinariate, welche schon das den Gemeinden zustehende Eigenthum der katholischen Friedhöfe nicht respcctirten, nun auch über die den Akatholiken abgetretenen Begräbnißstättcn aus eigener Macht verfüge» wollen. Ein Eingriff in fremdes Recht und eine Herabwürdigung eines 'in Oesterreich zugelassenen Cultus ist es nämlich, wenn den nicht katholi schen Christen zugemnthet wird, sich gefallen zu lassen, daß auf ihren Fried höfen solche Katholiken sollen begraben werden, welche im Leben gegen die Satzungen der katholischen Kirche verstoßen haben und von dieser daher ein kirchliches Begräbniß nicht erhalten. Als die Bischöfe die Ausscheidung von Friedhofstheilen für die Akatholiken anordneten, ist keine Rede davon ge wesen, daß auf den ausgeschiedenen Räumen auch andere, des katholische» Begräbnisses entbehrende katholische Personen zu.bestatten seien, besonders wenn dieses Entbehren auf Gründen beruht, die dem Verstorbenen nickt zur Ehre gereichen, mindestens seine kirchliche Gesinnung in ein schlechtes Licht stellen. Heute ist nur von Duellanten und im unbußfertigen Stande gestorbenen Katholiken die Rede; aber wer bürgt dafür, daß nicht morgen schon den Protestanten angesonnen wird, die Leichname der Selbstmörder und die Justificirten katholischer Confessio» auf den akatholtschen Kirchhöfen verscharren zu lassen? Es ist möglich, daß diese nahe liegenden Consequen zen von dem betreffenden Ordinariat nicht reiflich genug erwogen worden sind, oder daß der Erlaß nicht allgemeine Nachahmung findet. Sollte er jedoch in weitern Kreisen durchgeführd werden, so kann es wol nicht feh len, daß die empfindlich gekränkten «katholischen Gemeinden und Mitglieder dagegen Verwahrung cinlegen. Dem konfessionellen Hader, wird aber da durch in einer beklagenswerthen Weise frische Nahrung zugeführt." Schweiz. Genf, 21. Juli. Vor zwei Tagen wurde hier die Grundsteinlegung des Freimaurertempels feierlich begangen. Derselbe wird sich im Plain Palais, dem Conservatorium der Musik gegenüber, erheben und eine Zierde dieses neuen Stadtviertels sein. Uebrigens sind die Freimaurerloge» Genfs nur zum Theil dem Unternehme» beigetrcten, und es werden gegen zwei bis drei sich von de» im 'Icnnpl« uniquv vereinigten Logen isolirt halten Die erste Anregung zum Baue eines lompw uniquo ging vo» Hrn.J. Fazs und seinen Anhängern aus, und der Zweck dieser Vereinigung ist ein rein politischer. Ob es jedoch dem bisherigen Lenker unserer kleinen Republik gelingen wird, dadurch auf die andern Cantone einzuwirke», ist wieder eine andere Frage. (Köln. Z.) — Dem Referat der Revue über daö Ständchen, welches dem Grafen Cavour in Genf gebracht wurde (Nr. 168), entnchmcn wir eine charak tcristische Stelle aus der Rede des Gefeierten. Als er nämlich auf die Un abhängigkeit Italiens zu sprechen kam, drückte er sich unter anderm dahin aus: „Diese eure Theilnahme wird sich nie ans meinem Gedächtniß verwi schen und in kurzem vielleicht werden wir euch wieder daran erinnern." Italien. Kirchenstaat. Man meldet aus Nom vom 15. Juli: „General Goyon gab gestern ein großes Banket, dem auch der Cardinal-StaatSsccre- tär und der französische Botschafter beiwohnten. — Der Vicegouverncur von Cesena wurde meuchlings ermordet." Mal saS in Ri schen Ge meSbury , ^Par tigen sich sestigung Regierung sich nur e sten Neig; Konstitut» ohne den liche Blat an die R spricht, d verlegen, sicht der l fühlt. 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