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fort- lgcnde 177, 's- «el von reinem billiger. 'LKW, n, Ngr. rrste Sorte, > Ngr. l Ngr. 1»ue, 43/34. empfing ich M. pr. m , VsIiLior . ^«avk «arkt 16. m Pariser verkaufen. > der Deut- s2148j einer Lurus- a oder ähn- Cvrrespon- e Auskunft eü»u>aim s2I4SI cd ein jun- : unter an- » 3. L s201lj n. r in Laucha Kaufmann Frl. Juli- Leipzig mit chmann in Hr. Albert mann aus ru mit Frl. Damm in Hartenstein ollberg eine uck in Leip- : ein Sohn. 121581 ar hierdurch lnzeige, daß Großvater, I Ute Morgen ch längerem ruhig ent- lssenen. Mittwoch. QtWiI. «e «n- sWUW Wit «uitz-hO- »«» 8->o>U-g« täglich n«chmittag« für den folgenden Tag. Preis für da« BierUtjahr l*/, THIr. j jede einzelne iidi nnn er 2 Ngr. — Nr. 137. — Dciltscht MgtMiM Ktilmg. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» 18. Juni 1858. Zu beziehen durch alle Post ämter de« In - und Au«l«nde», sowie durch die Expedition in Leipzig tQuergraßc Nr. 8). Fnsertionsgebühr für den Raum einer Zeil» 2 Ngr. Deutschland. Preußen. ^Berlin, 14. Juni. In der rastadter Besatzungs- frag e hatte Preußen beantragt, daß die ablehnenden Erklärungen Oesterreichs und Badens über den Preußischen VermittelungSvorschlag der Bundesmilitär- commisston zur technisch-militärischen Acußerung vorgelcgt werden möchten. Die ablehnenden Erklärungen Oesterreichs und Badens stützen sich bekannt lich, äußerlich wenigstens, auf militärisch-technische Gründe, und der An trag Preußens kann darum natürlich nur gerechtfertigt erscheinen; denn Oesterreich und Baden können sich in ihren militärisch-technischen Gründen ja ebetrsv gut irren, als sie recht haben können. Gleichwol hat jetzt die Bundesversammlung, auf den Antrag des Militärausschusses, beschlossen, Znsttnettonrn über die Vorfrage von feiten der Bundesregierungen einzu holen, über die Frage nämlich, ob die gegen ein preußisches Mitbesatzungs- recht von Oesterreich und Baden erhobenen militärisch-technischen Gründe der Mlkitärcömmisflon zur gutachtlichen AeußeruNg überhaupt vorzulege» seien. Der Beschluß ist sonderbar. Wer baut die Festung? Der Bund. Wer hat über die Besatzungsverhältnisse zu entscheiden, rcsp. die militärisch technischen Bedenken Oesterreichs und Badens zu prüfen? Der Bund, resp. die BundeSmilitäteommission. Oder kann man in Frankfurt etwa der Mei nung sein, daß eine von Oesterreich und Baden ausgesprochene Ansicht für den Bund ohne weiteres maßgebend sei, bloS deshalb, weil Oesterreich und Baden sie ausgesprochen? DaS wird doch gewiß keinem der Herren in Frankfurt etnfallen. Der preußische Antrag, resp. die Nothwcndigkeit einer Prüftmg der österreichischen und badischen militärisch-technischen Bedenken von Bundes wegen, ist so selbstverständlich, wie nur etwas selbstverständlich sein kann. Gleichwol beschließt man jetzt, vorher noch Instructionen über die Vorfrage einzuholen, über eine Vorfrage, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden. Hätte die absolute Haltlosigkeit und Nichtigkeit der österreichisch- badischen Erklärungen, die inzwischen bekannt geworden sind, nicht bereits gezeigt, daß man von feiten Oesterreichs und Badens hier ganz andere Ten denzen und Interessen verfolge als die des Bundes und deS für den Bund Bortheilhaftesten, so würde die jetzt in Betreff der Vorfrage eingeschlagene Wendung in der That schon genug sein, um die nöthige Belehrung über das Hterhergehörende zu geben. Welcher Insinuationen man sich dabei be dient, die» keimt man. Man sagt so: Preußen hat Hohenzollern bekom men; wenn es nun auch ein Mitbesatzungsrecht in Nastadt erhielte, dann hätte eS schon auf zwei Punkten in Süddeutschland Fuß gefaßt, und das um Himmels willen darf nicht geschehen. Alö ob ein Mitbesatzungsrecht in Rastadt eine Machterweiterung für Preußen wäre, als ob es nicht für dasselbe besser wäre, gar keine solchen vorgeschobenen Außenposten zu haben. Aber Preußen hat die Mitbesatzungspflicht in der für sein gutes Geld mit erbauten Festung als ein gutes Recht zu fordern, und Preußens Sache ist es nicht, sich der Erfüllung einer Bundespflicht zu entziehen. Und es han dell sich hier nicht bloS um ein Recht und eine Pflicht, sondern auch um gute Gründe, die man- in technischer wie in militärischer Beziehung, den Preußischen Generale« doch wol ebenso gut als den badischen zutrauen darf. ES ist noch nicht so länge her, daß preußische Regimenter am Obcrrhein nöthig waren. Für Baiern hat Preußen die Pfalz von den Rebellen wie dererobert, mit dem Blute preußischer Soldaten wurde Baden der Empö rung wieder entrisse« und der großherzogliche Thron wieder aufgerichtet. In Bezug auf die Stellung, welche speeiell Baden hier Preußen gegen über einnimmt, wäre noch ein übriges zu sagen; wir lassen das je doch absichtlich auf sich beruhen. Wenn man sich, was wir nicht wünschen, wieder einmal in Noth befände und Preußen nöthig hätte, so würde Preu ßen zur Erfüllung seiner Bundespflicht ganz gewiß wieder auf seinem Po sten sein, mag man sich nun undankbar gegen es bewiesen haben oder nicht. Wir haben hier lediglich dir Gesammtheit und das Beste des Bun des im Auge. Durch eine preußische Mitbesatzung in Rastadt würde die Vertheidtgung dieses wichtigsten WaffenplatzeS wesentlich gehoben sein, um so mehr, als Preußen mit demselben durch die Nähe der Rheinprovinz per Eisenbahn aufs engste verbunden ist. Möge man die Eifersüchtelei, jene beklagenSwerthe Erbärmlichkeit, die dem deutschen Vaterlande gerade in sol chen militärischen Dingen schon so oft den unberechenbarsten Schaden ver ursacht hat, doch endlich fahren lassen und die jetzt zu treffende Entschei dung so fassen, wie daS Wohl und das Gesammtintereffe des Bundes es erfordert! Zn diesen Dingen zu spielen, dazu ist eS, nach der ganzen jetzi gen politischen Epnstellation, wahrlich nicht an der Zeit, und wenn ein sogenannter „Staatsmann" dies in seiner Engherzigkeit und Verblendung nicht einsehen will, so werden, fürchten wir, die Ereignisse ihm seinerzeit schon die nöthig» Brille aufsetzsn. — Au« Liissa vom 11. Juni wird geschrieben: „Auf der Liffa-Glogauer Zweigbahn, etwa eine halbe Meile jenseit Fraustadt, fand durch den vor gestrigen glogauer Abendzug das zweijährige Kind eines Bahnwärters auf eine schauderhafte Weise seinen Tod. Das Kind spielte in der Nähe deS SchienenstrangcS, als eben der Zug ankommen sollte. Der in seinem Be rufe beschäftigte Vater trat an seinen Posten und sah mit Schrecken sein Kind auf der entgegengesetzten Seite des Stranges auf die Schienen krie chen und sich ans die Mitte deS GleiseS hinstellen. In seiner Todesangst hatte er noch so viel Besinnung, dem Zugführer mit der Mütze zuzuwin ken, daß er den mit voller Dampfkraft ankommenden Zug zum Stehen bringe. Dies war leider nicht mehr möglich, trotz des dem Maschinisten gegebenen Signals, und wenige Secundcn darauf zog der unglückliche Ba- ter sein entsetzlich zerfleischtes Kind als Leiche unter den Rädern der Ma schine hervor." Baiern. N München, 13. Juni. Die Zeitschrift für Gesetzgebungs- und Vcrwaltungsreform, von deren Erscheinen in Ihrer L-Correspondenz kürzlich Erwähnung geschah, enthält in ihrem ersten Hefte einen kurzen Rückblick auf den Gang der bairischen Justizgesetzgebung seit dem Be ginne dieses Jahrhunderts, der als Fragment zur Geschichte der Neuzeit auch für weitere Kreise nicht ohne Interesse sein wird. Wir lassen, des halb und da daS Schicksal deS neuesten Strafgesetzentwurfö noch im frischen Gedächtnisse ist, jenen Rückblick in gedrängter Kürze folgen. Unter dem Waffengeräusche der Napoleonischen Kriege wurde die Gesetzgebungsreform in Baiern begonnen. Nach dreizehnjährigen Vorarbeiten kam 1813 daS Strafgesetzbuch nach dem Entwürfe Feuerbach s zu Stande, wobei die be vorstehende Publikation eines Polizeistrafgesetzbuchs angekündigt wurde, das jedoch bis zum heutigen Tage noch auf sich warten läßt. Im Gebiete deS Civilrechts eröffnet den Reigen Feuerbach s Bearbeitung des Locke oivil, die, theilweise schon offlciell verkündigt (1808), unvollendet blieb; ihr folgt» 1811 ein Mtwurf von Gönner, der gleich dem 1815 von demselben Ver fasser vorgelegten Entwürfe einer Civilproccßordnung beiseite gelegt ward. Die 1819 promulgirte Verfaffungsurkunde stellte die Revision der Civil- und Strafgesetzgebung wiederholt in Aussicht, mit Bezug hierauf wurde im ersten Landtagsabschiede (1819) nach dem Wunsche der Stände bestimmt, daß in Straf- und Civilsachen Mündlichkeit und Oeffentltchkeit des Verfah rens eingeführt werden solle. Den vier folgenden Landtagen schwebte die Gesetzgebungsreform unausgesetzt vor Augen, ohne jemals eine greifbare Gestalt anzunehmen. Dem Landtage von 1822 wird der Entwurf eines Straf- und Polizeistrafgesetzbuchs vorgelegt, und zu dessen Berathung ein« außerordentliche Einberufung angekündigt, welche jedoch unterbleibt. Am nächsten Landtag (1825) kommen die drei Jahre zuvor eingebrachten Ent würfe nicht wieder zum Vorschein, dagegen wird dem Landtage 1827—28 die Eivilproceßordnung in dritter, das Straf-und Polizeigesetzbuch in zwei ter Bearbeitung vorgelegt, ohne daß deren Berathung erfolgt. Am Land tage von 1831 erklärte der Justizminister v. Zentner bei neuerlicher Vor lage revidirter Entwürfe über Civilproceß, Crtminal- und Polizeistrafrecht und Strafproceß, die hierin beabsichtigten Reformen seien für das bairische Volk das allergrößte Bedürfniß. Es werden GesetzgebungSausschüsso ge wählt, diese aber 1832 vertagt, ohne daß sie Gelegenheit erhalten, ihre Berathungen wieder aufzunehmen. Von 1834 - 48 gelangt keine jener Gesetzvorlagen mehr an die Kammern. An der Stelle einer Civilproceß- reform wird 1837 vereinzelten Gebrechen durch eine heute noch gültige No velle, deren Mangelhaftigkeit offenkundig ist, abzuhelfen gesucht, statt der Strafrechtsreform eine strafrechtliche Reform 1843 erfolglos berathen. Fast jede Session (1837, 1843, 1846) bringt einen Antrag der Stände, der an die alten Verheißungen mahnt, und im Landtagsabschied eine Zusage, daß die Erfüllung dieser Bitten in Erwägung gezogen oder daß sie beschleunigt werden solle. Das Jahr 1848 verwilligte endlich die Verheißungen des Landtagsabschieds von 1819, wenigstens hinsichtlich deS Strafverfahrens, ein Strasproceßgesetz auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwurgerich ten basirt wurde zwischen Landtag und Regierung vereinbart. Seitdem trat wieder Stillstand ein, von den verschiedenen seit dem Jahr 1848 ein- gebrachten Entwürfen wurde die Mehrzahl von der Regierung selbst zurück gezogen, keiner erledigt. Hiermit schließen wir dieses lehrreiche Kapitel auS der Geschichte des bairischen RechtslebenS. Großherzogthum Hessen. * Worm«, 10. Juni. Vergangen« Woche war Professor Rietschel auS Dresden, dem die Ausführung deS Luther-Denkmals übertragen ist, hier, um dem Comite' mittels einiger Skizze«, welche er mitgebracht hatte, die Idee mündlich zu entwickeln, nach welcher er das Modell zum Denkmal zu fertige» gedentt. Das Comite' beauftragte den Künstler, beide Projekte — das größere und das kleinere — zu modelliren, und behielt sich vor, demnächst, wenn die Modelle hier ein- trcffen, nach Maßgabe der.bis dahin vorhandenen oder noch zu erwarten den Mittel, für die Ausführung des einen oder deS andern Projekts sich zu entscheiden. — Aus Bingen vom 8. Juni schreibt man: „Die Anstände, durchweiche der Bau unserer protestantischen Kirche bisher verzögert worden war, sind nunmehr gehoben; der Gustav-Adolf-Vereiu steuert 42500 Fl. zu dem