Volltext Seite (XML)
MI! tpzig. 1 8 ete ifröcke Mok Go l1L26-37j I m - I öcke», lüchev, öcken nir dasselbe empfehlen.! rlin, Nage. Ms-sim ir und Fabrik der empfiehl! Ser, ig. iiten. erroth) gefälligen -Fabrik uttgart. raumen, öieese aus 436—431 Wz- abrik Hl!. e en Grvi- n Strei- eilzplat- und ein- und mit m besten a bitten zur Zeit 'ren Dc- 00-31 k». satzfrci 2 Maß) krik et. npfichlt ir, Pc- Mtttwoch. Lfimi-. : Pi« Sei«»»» er- scheint mit U«^>«hme »«« SomtaA« täglich nqchmittag» str den felgende» Zog. Otti» ftk d»« Dierteljahr l>^ »hl,.; jede eint»l«e Nummer 2 Rgr. -r.7! Mt 1 i'"' -Nr. 97. - Dtlltschr AtlgkMkinc Ming. «Wahrheit «ud Recht, Freiheit und Gesetz!» S8. April 185g, Zn b.jiehen durch alle Piff Lmter de« In - und Au«l«»dech sowie durch die ErpediOon i» Leipsig (Querstraße Nr. M. Insertionsgedühr für de« Raum einer Zeile S Ngr. Die wiener Zolleonferenzen und die Durchgangszölle, ii. Aus Hachsen, 26. April. Wir sahen bereits bei der Betrachtung der Durchgangszölle jn Hr. 94, welch ungeheuere Summe die Consumenten durch geführter Waaren allein für die billige Erlaubniß zahlen, eine Strecke Lan des passtren zu dürfe«, dir zwar auch deutsch ist, die aber durch die bckla- geffSwerthe Zersplitterung unserS Gesammtvarerlandes andere Schlagbaum- farben hat als die nächste Strecke deutschen Bodens, welche oft nur stun denweit entfernt liegt; wir sahen, daß Mecklenburg in zehn Jahren die ungeheuere Summe von 1,154944 Thlrn. erhoben hat, Mecklenburg, daS ganz außerhalb des ÄiZeltverkehrS liegt, das Eldorado des kleinen Hcr- renthumö und feudalen Wesens, das schon zufrieden ist, wenn eS sein Vieh, feine Butter und Keldfrüthte verkauft und der höher» Rückficht und Sorge um den Aufschwung des deutschen Handels somit ja überhoben ist. Die Durchgangszölle. ruiniren dgö deutsche Transportgeschäft, deshalb haben fie die großen Staaten bereits fallen lassen; die kleinen Staaten beharren bei denselben. Wie Mecklenburg und Hannover die Herabsetzung der Elbzölle verhindern, so Hessen-Darmstadt und Nassau die der Rheinzölle. Dafür ist in Schwerin ein Schloß gebaut worden, das mit Fontainebleau und Wind sor wetteifern kann. Die Vorstellungen der Nachbarstaaten haben wenig Erfolg gehabt und nur die Befreiung einiger unwichtigen Artikel erzielt. Preußen, Sachsen, und Oesterreich haben das Verdienst, mehrfach die Besei- tigung jener Zölle angestrebt zu haben, denen gegenüber jener Feudalstaat stch in den leersten Ausflüchten bewegte, sodaß er denn auch wirklich den traurigen Ruhm hat, die Elbschiffahrt zum Rückschritt gebracht zu habe«, wie auS einer Vergleichung hervorgeht: Stromauf: 1853 347356 Ctr., 1856 269257 Ctr.; stromab: 1853,257801 Etr.,. 1856 156176 Ctr. Mecklenburg erhebe allerdings nicht allein Elbzölle; aber seine Opposition hinderte am meisten bisher deren Aufhebung, und daS Votum des meck lenburgischen Gesandten bei der letzten Elbschiffahrts - NevisionScommisffon wat dieses: Wenngleich die Tendenz der Elbacte auf Hebung der Elbschiffahrt und der Handels gerichtet sei, so könne daraus doch nicht auf die Rothwendigkeit geschloffen werden, daß jeder einzelne Waatenartikel der Elbe in Concurrenz mit andern Ver kehrswegen sicher und dauernd erhalten werde. Tiefer eingreifende Elbzollermäßi- gungen würden entweder die werthvollern Artikel, welche auf die Eisenbahn über- gegang.cn, der Elbe zurückführen und dann nur den Eisenbahnunternehmern Anlaß zu Reklamationen und Anträgen quf ähnliche Begünstigungen darbicten, oder fie würden den Eisenbahnen bleiben und die Ermäßigungen für die Elbe nutzlos sein. Di« großherzogliche Regierung sei nicht gesonnen, zu einem gegenseitigen Hcruntcr- schrauben der Transportpreise auf Unkosten ihrer Zollkassen und zu dem (dadurch genährten Kampfe beider Verkehrswege die Hand zu bieten; cs sei sehr möglich, daß manche der Uferstaaten ein lebhaftes Interesse an der Steigerung des Elbver- kehr« und Ermäßigung der Zölle hätten; da aber Mecklenburg ein solches Interesse Nicht habe und ein mit der Landesverfassung cngverwachsenes Abgabensystem besitze, s- habe die Regierung die dringendste Veranlassung, die ihr aus dem Durchgangs verkehr rufließendsn Einnahmen fcstzuhalttn. (Protokolle der Commission, S- 223") . . DleseS Abgabcnsystem des" Landes ist ein jeder rationellen Besteuerung widersprechendes. Die Ritterschaft und die Landbegütertcn, welche zusammen die Hälfte deS Grundes und Bodens besitzen, sind mit allen GutSProducten zoll frei »nd können alle eigenen Bedürfnisse steuerfrei vom Auslande beziehen, zollpflichtig dagegen die Bürger der kleinen Städte, zollfrei die Bürger von Rostock. Dabei gibt es eine Masse von Binnen-, Neben- und Wehrzöllen; je weiter eine Waare ins Land kommt oder je mehr Zollstätten eine aus dem Lande gehende Waare berührt, desto mehr Zoll wird gegeben. Wo soll da noch ein wachsendes Gedeihen des Volkswohlstandes herr schen, wie der deutsche Transporthandel blühen, der jährlich das ungeheuere Opfer von 340000 Thlrn. Passagczölle allein an Mecklenburg zahlt, um ein mittelalterliches Durcheinander von Privilegien, Exemtionen und Präro gationen zu Gunsten deS kleinen Herrenthums im Großherzogthum aufrecht zu erhalten? Was im Norden Mecklenburg thut, leisten.im Westen Hessen und Nassau auf dem Rhein, obwol gerade sie für den Strom am wenig sten aufwenden. Nassau hatte im vorigen. Jahre eine Rheinzolleinnahme von 46912 Fl., Hessen von 59262 Fl. In scharfer Wahrnahme dieser traurigen deutschen Verkehrsverhältnisse hat denn.bereits das Ausland versucht, den Erportfrachtzug des südwestli chen Deutschland und der Schweiz an sich zu ziehen. Diese Frage ist eine Lebensfrage für das Emporblühen der deutschen Rhederei und der Erweite rung deS hanseatischen Unternehmungsgeistes. Um diesen Erportfrachtver- kehr concurriren jetzt nicht mehr blos Hamburg .und Bremen, sondern auch Holland, Belgien und Frankreich, ein genügender Beweis, welche Bedeutung daS Ausland ihm beilegt. Dem selbstsüchtigen System Nassaus und Hessens gegenüber hat zuerst Holland in ganz wohlverstandener Würdigung seines Interesses alle Stromhindcrnisse und -Abgaben, namentlich aber alle Dif ferentialzölle aus dem Wege geräumt. Belgien ist in seinem Gesetzentwürfe in neuester Zeit durch Aufhebung aller Durchfuhrzölle gefolgt, hat seinen beschränkten Gchütz^okständpunkt verlassen, Unter dem Einflüsse der brüsseler Conferenzen für Zollreformen das Gesetz über die Differentialzölle vom 19. Juli 1856 aufgehoben und nur noch niedrige Finanzzöllc beibehalten. I» diesem Kampfe ist aber in jüngster Zeit auch Frankreich als letzter Bewer ber ausgetreten,, und der Minister der öffentlichen Bauten hat bereits die Differentialzölle zu unterdrücken beantragt, wodurch die Hoffnungen der Ost bahn nicht wenig gestiegen sind, einen Theil der südwestlichen Waarmspe- dition Deutschlands an sich zu reißen. Die Ostbahn stößt in vier Punkte« auf Deutschland; sie führt mit einer 600 Kilometer langen Strecke bis Pa ris, von wo dle Havrcbahn unter bedeutenden Frachtbegünstigungen den Waa- renzug mit dem Ocean vermittelt. Das Resultat der Agitationen der Ostbahn und ihres Vertreters nach oben, des Ministers, ist für jetzt noch nicht g-wiß; aber immerhin sollten sie eine Warnungsstimme sein, daß endlich der westdeut- sche Eiscnbahnverband bei seinem hohen Frachtsätze nicht länger verharre, nachdem die hannoversche Eisenbahndirection für Stapelartikel den Tarif für Centner und Meile auf 3 Silberpf. herabgesetzt hat, daß endlich ein ver blendetes Festhalten an den unserm deutschen Handel so gefahrbringenden Durchfuhrzöllen nicht länger statthabe in einer Zeit, in der die all gemeine Stimme bereits über dieselben gerichtet hat und die wahren Gründe,'aus welchen einzelne Staaten diese Abgabe nicht aufgeben wollen, so schlecht verborgen werden können. Der ungeheuere Nachtheil der Durchgangszölle für unsern GesamMt- verkehr erhellt in seinem ganzen Umfange bei einem Blick auf den Handel der Hanscstädtc und Oesterreichs vom letzten Jahre. Einfuhr Hamburgs: 37,985806 Ctr: im Werth von 654,872080 Mk. Beo.; Ausfuhr: 23,810204 Etr. im Werth von 673,433730 Mk. Beo. Der Zollvereln consumirt jährlich allein 236000 Ballen Baumwolle, an denen sich -Ham burg mit 49389 Ballen, Bremen mit 112762 Ballen Import betheiligt; die übrige Zufuhr haben Holland, Belgien und Frankreich an sich gerissen. OtsterreichS Zolleinnahme betrug im verflossenen Jahre 20,568464 Fl. und zwar: EingangSzoll 19,112106 Fl., Durchgangszoll 51985 Fl., Ausfuhr zoll 488913 Fl., Uebergangsabgabe 915460 Fl. Hiernach mag die Oef- fentlichkeit ermessen, welch enorme Gummen alljährlich die deutsche HandelS- welt an die Zollkassen einzelner Staaten für die geringfügige, billige Er laubniß zu opfern hat, eine Strecke Landes passtren zu dürfen, welch furcht bares Hemmniß die Transitzölle für die Entwickelung deutscher Rhederri, deutscher Stromschiffahrt, deutschen Eisenbahn- und Achsentransports und aller damit zusammenhängenden Gewerbe sind — ein Hemmniß, unter wel chem Deutschland nicht nur alljährlich jene großen Summen für die Ge genwart, sondern, was noch von ganz anderer Tragweite ist, seine durch die natürliche Lage gegebene Bestimmung verliert, den Weltverkehr zwischen Norden und Süden, Westen und Osten zu vermitteln! Deutschland. Frankfurt a. Ät., 25. April. Der «Zeit» wird über die Holstein-, lauenburgische Angelegenheit berichtet: „Der holsteinische Ausschuß hat .jetzt seine Thätigkeit in Betreff der dänischen Erklärung beendet. Der vom königlich bairischen Gesandten abgefaßte Bericht ist festgestellt und ge nehmigt, sodaß dessen Vorlage am 29. April bevorsteht." Preußen. -j-Serkin, 26. April. Durch folgende Veranlassung wurde in der vorgestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten die Ehesch ei - dungssragc wieder berührt (Nr. 96): Durch ein in Rechtskraft übcr- gegangenes Urtheil ist die Ehefrau des Dienstknechts Drews zu Trittelfitz von ihrem genannten Ehemann auf ihren Antrag geschieden und er für den allein schuldigen Theil erklärt worden. Ihrer anderweitigen Vereheli chung steht landrechtlich nichts entgegen. Um zu einer solchen zU schreiten, hat sie bei dem Ortspastor Aufgebot und Trauung nachgesucht, dieser aber auf seinen desfallsigen Bericht von dem königlichen Konsistorium zu Stet tin, unter Bezugnahme auf die Cabinctsordre vom 30. Jan. 1846, den Bescheid erhalten, daß die Wicdcrvcrchelichung der rc. DrewS „nach dem christlichen Ehcrecht unzulässig sei", weil das Urthcil die Ehescheidung nicht auS einem biblischen, sondern nur aus einem landrechtlichen Grunde ausge sprochen habe. Die rc. Drews wendete sich, nunmehr an daS Haus der Ab geordneten mit dem Anträge: ihrer (von dem Oberkirchenrathe) zurückge- wiesenen Beschwerde Abhülfe zu verschaffen und dergleichen — ihres Erach tens nicht zuständige — Eingriffe der geistlichen Behörden für die Zukunft zu verhindern. Die Commission beantragte, über den ersten Theil der Pe tition zur Tagesordnung überzugchcn, in Betreff ihrcö letzten Thcilö aber die Petition der Staatsregicrung zu überweisen. Abg. Wagener will alle kirchlichen Verhältnisse von der bürgerlichen Gesetzgebung gelöst und dem gemäß die letztem umgeändcrt wissen. Graf Schwerin: Die Commission habe eine Unterscheidung gemacht zwischen der Petition und dem ihr zu Grunde liegenden Princip. .Warum? Habe ein Erlaß des ObcrkirchcnrathS etwa gesetzliche Kraft? Der Oberkirchenrath sei doch nur eine staatliche Be hörde. Ebenso wenig könne von einem Episkopat des Landeöherrn die Rede