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, — Nr. 88. — Mchstzj:» tV<« Le«»n, «»- iHetnt mit p«««ahni» »«» ««»ntoz« ttgllch »»chmittag« für dc« fvlgrndrn T«g. fstrrw für dü« Birrteljahr l'/, Upr.; jede rinselNe vnalmcr ü Rgr. Wschc AllMim Kkitmg. «Wahrheit »«d Recht, Freiheit und TesrhI» 17. April 1858. Zu beziehe« Durch alle Post Linier de« Zn - und vuLladd«», sowie durch die Erpedilio« tu Leipzig (Querstraße Nr. ich. Änserlionrgtbützr für den Raum einer Zeile !> Ngr. Deutschland. Frankstlrt a. M., 14. April. Die Frankfurter Postzeitung sagt: „E» wird morgen wieder eine Bundessitzung stattfinden, jedoch dem Vernehnren nach die holsteinische Sache nicht vorkommen. Sie ist im Auö- schuß noch nicht wett genüg gefördert. Die Gesandten von Preußen und Oestirreich sind noch ohne Instructionen, nur daß Graf Nechberg die er wähnte allgemeine Weisung in Händen hat, bei jedem etwaigen Vorgehen des Hrn. v. Bismark demselben mit vollkommener Unterstützung sich an- zuschließen. Man wird aus dem allen obnehmen können, daß der Ausschuß sorgfältig erwägt, daß zwischen Wien und Berlin ein volles Einvernehmen gesucht wird und daß man keinen Orts geneigt ist, ohne weiteres auf die dänischen Vorschläge sich einzulassen, wozu es eines langen Besinnens nicht bedurft haben würde." — Man schreibt dm- Neuen Preußischen Zeitung aus Kopenhagen- „Eie wissen, die Majorität des dänischen Ministeriums wollte bis zu'einem gewissen Grade die Aussonderung der Herzogthümer Holstein und Lauen burg auS der Gesammtmonarchie. Dem widersetzte sich aber der Minister Andrae. Er Machte geltend: soviel brauche man Deutschland jetzt noch nicht zu concediren: man müsse jeden Schritt vcrtheidigen Zunächst sei cs bes ser, einmal, wenn auch nur fictionsweise, bet dem Gesammtstaate zu ver harren, Es gäbe ein wohlfeiles Mittel, Deutschland zu bekämpfen. Die Bundesversammlung lege ja so großen Werth darauf, daß die §§. 1 — 6 der holsteinischen Verfassung und die Gesammtverfassung ohne Mitwirkung der Stände in den Herzogthümer» zustande gekommen seien. Darauf könne man vier Stufen der Gegenwehr gründen. Man concedire zunächst die nachträgliche Vorlage der ZZ. 1—6 der holsteinischen Verfassung, sonst aber nicht» Reelles. Wenn der Bund sich damit nicht zufrieden erkläre und stark dränge, so sage man zu, daß auch die Gesammtverfassung den holsteinischen Stän- dtn zum bloßen Gutachten nachträglich vorgelegt werden solle. Sei derBund auch damit noch nicht zufrieden und drohe, so räume man ein, daß auch den lauenbur- gischm Ständen die Gesammtverfassung zum bloßen Beirath nachträglich mitge- theilt werde. Und wenn selbst das nicht helfen wolle, und der Bund Miene mache, zum äußersten zu schreiten, so komme man endlich mit dem Aussonderungs- projecte hervor; zu dem sei es dann noch immer Zeit. Eine solche Abstu fung von Concessionen gewinne Zeit und zeige Dänemark den europäischen Mächte» gegenüber im Licht des Conctlianten und Nachgiebigen. DaS Mi- nisterium sah die Güte dieses Andrae'schen Operationsplans ein; die jetzige dänische Erklärung ist der Ausdruck für die erste Stufe. Deutschland hat also Aussicht, noch durch drei weitere Abstufungen gefoppt zu werden, wenn rö überhaupt auf. den Foppungsplan eingeht. Daneben beabsichtigt das Mi nisterium, bei jeder Stufe immer zu erklären, daß dies die äußerste Con- ression sei und daß es seine Zuflucht zu den Waffen nehmen müsse, wenn Deutschland über diese Linie hinauSgehe. Damit hofft man Deutschland mürbe zu machen und Europa zur Intervention auf Kosten Deutschlands zu bewegen. Sie sehen, hier hat man einen Operationsplan." Preuß en. Berlin, 15. April. Die französische und die russische Di plomatie sind bemüht, die Unterzeichner des Pariser Fricdensvertrags zu einer Eoalition gegen England in Betreff der Frage über die Insel Perim zu gewin nen, Die betreffenden Bemühungen haben indessen bisjetzt nirgendwo Erfolg gehabt, und wir glauben dem auch noch als bestimmt hinzufügen zu können, dass sie auch in. der Folge ebenso wenig Erfolg haben werden. Die asiati sche Türkei gehört nicht in die Garantie, welche hie Unterzeichner des Pa riser Fritdensvertrags für den Territorialbcstand der Pforte übernommen, davon abgesehen, daß man gar nicht weiß, wer , wenn die erneuerte Befe stigung der Insel durch England eine Tcrritorialverletzung wirklich in sich schließt, dann eigentlich der verletzte Souverän sein soll. Daß Rußland hier mit Frankreich geht, ist natürlich; was jedoch die übrigen europäischen Mächte betrifft, so haben dieselben ebenso wenig im Rothen Meere etwas zu suchen, als sonst irgendwie theilzunehmcn an den ewigen Eifersüchteleien, durch welche die französischenglische „Allianz" ihren Bestand documcntiren Mwoüen scheint.'— In der montenegrinischen Angelegenheit hat eine diplomatische Intervention stattgefunden, infolge welcher weder ein öster reichischer noch ein türkischer Soldat in das Fürstcnthum einrücken wird. Die bei Klek gelandeten türkischen Truppen dürften schon demnächst wieder stach chonstantinvpel zurückkrhren. Die Angelegenheit des Fürstcnthums dürfte wahrschttnlich auf der Pariser Konferenz, zur Sprache kommen. Das Ser bien und Bosnien Betreffende knüpft sich gn die jüngst von uns erör terte Frage über die Ausführung des Hat-i-Humaium. — Die bisherige Bankpolitik der Regierung chird sich, wie zäh die Regierung sich den an sie gefiepten und immer, dringender werdenden Forderungen gegenüber auch Verhält, schwerlich können, Wir haben bereits früher deS Antrags der Abg. Harkort Erwähnung gethan, nach welchem, dem Mono pol der . Ppeußischfn Bank gegenüber, die Befugnisse der Privatbanken in ganz entschiedener Weise ausgedehnt werden sollen. Der interessante, sehr umsangreiche Bericht über diesen Antrag ist soeben auSgegcben worden. Don den Ministerialcommissarcn wurde in der Commission eröffnet, wie die Staats- rcgterung eben beschlossen habe, „den bestehenden Privatbanken diejenigen Erweiterungen anzubietcn, welche man als zweckdienlich erachtete. Hiernach soll 1) die Bedingung wegfallen, daß alle im Diöcontogeschäft der Privat banken anzunehmenden Wechsel mit wenigstens drei Unterschriften versehen sein müssen, indem ausnahmsweise und unter Bedingungen, welche einen etwaigen Misbrauch auszuschlicßcn geeignet wären, auch Wechsel mit nur zwei Unterschriften zuzulassen seien; 2) gestattet sein, verzinsliche Depositen anzunehmen, insoweit bei Annahme derselben eine Kündigung von nicht we niger als zwei Monaten Vorbehalten, auch der Betrag solcher Depositen auf die Höhe des eingezahlten Aktienkapitals der Bank beschränkt werde; 3) die Befugniß, Noten in kleinern Abschnitten auszugeben, erweitert, insbesondere die Menge der 20-Thlr.-Noten vermehrt werden können, wogegen es in Betreff der Menge der 10-Thlr.-Abschnitte bei der bestehenden Bestimmung verbleiben müsse; 4) die Befugniß zur Errichtung von Agenturen innerhalb der Provinz, wofür die Banken gegründet, verliehen werden, dagegen aber 5) die Bestimmung, daß Effecten zur theilweisen Ergänzung des Noten deckungsfonds geeignet seien, aufgehoben und statt dessen darauf gehalten , werden, daß der Notendeckungsfonds mindestens zu einem Drittheile des Betrags der umlaufenden Noten aus baarem Gclde und mit dem ganzen Rest auS discontirten Wechseln zu bestehen habe. Von diesen Beschlüssen seien die bestehenden Banken in Kenntniß gesetzt und aufgefordert worden, danach ihre Statuten zu ändern und cinzureichen, was nunmehr zu erwar ten stehe." Hierdurch glaubt die Negierung nun den Harkort'schen Antrag seinem wesentlichen Inhalte nach für erledigt erachten zu können. Man braucht sich nicht darüber zu verwundern, wenn die Commission diese An sicht nicht zu theilen vermochte. Einmal sind die „Concessionen", welche die Regierung, machen will, schon an und für sich auf ein Minimum beschränkt, und sodann wird selbst auch dieses Wenige durch die stets nachfolgenden , „wogegen" und „insoweit" rc. fast so gut wie gai^z wieder aufgehoben. In Betreff der 10 - Thlr. - Noten, des Hauptcrforvernisses, soll es sogar ganz beim Alten bleiben. Die Commission beschloß denn auch und zwar einstim mig, den Gesetzentwurf, welchen der Abg. Harkort seinem Anträge bcigefügt hatte, mit einige» von der Commission hinzugefügten Abänderungen und Zusätzen dem Hause zur Annahme zu empfehlen. -j-Serkin, 15. April. In der heutigen Sitzung des Hauses der Ab geordneten stand zunächst das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staats- hauShaltsctats für das Jahr 1858 auf der Tagesordnung. Das Gesetz ward angenommen: Es folgte hierauf die Fortsetzung der Berathung über die Vereinbarung wegen Besteuerung des Rübenzuckers und wegen Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrnps vom 16. Febr. 1858. Der erste Redner war der Abg. Kruse, welcher gegen die Genehmigung sprach. Die Zuckerfabrikanten hätten die Erklärung von 1853 auf Treu und Glaüben hingcnommen und eine Stcnerhöhung sei darum jetzt um.so unzulässiger, als es doch schließlich das Volk sei, welches dieselbe tragen müsse. Der Ministerpräsident: Die Negierung habe nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zu dem Abschluß des vorliegenden Vertrags ge habt, denn sie dürfe, zum Nachtheil des FiScns, keinen unbegrenzten Schutz zoll dulden. Abg. Berger sprach für die Genehmigung, die schon von der Rücksicht auf das Interesse und das Ansehen des Staats geboten werde. Abg. Kühne (Berlin): Die Regierung habe den Rübcnzuckcrfabrtkanten gegenüber in legislativer Beziehung eine moralische Verpflichtung übernom men und diese Verpflichtung habe sie jetzt verletzt. Nur unter gewissen, ganz bestimmten Voraussetzungen habe, von 1853 an, eine Erhöhung der Nübensteuer sollen cintretcn dürfen. Der Redner bezeichnete diese Voraus setzungen und Bedingungen näher und verwies sodann auf den CommissionS- beri'cht von 1853, auf die damaligen Reden der Minister und deS Regie- rüngScommissars, woraus bis zur Evidenz hervorgehc, daß die Regierung den gegenwärtigen Vertrag nicht hätte abschließcn dürfen. Wolle man jetzt den damaligen Regierungscomnnssar desavouiren, so könne dies nicht zuge geben werden. Der damalige Commissar habe die Regierung in allen Ver handlungen über den Vertrag mit Hannover vertreten und er hübe die In tentionen der Regierung wohl gekannt. Ebenso könne nicht zugegeben wer den, daß der Rübenzucker den Colonialzucker vom Markt zu verdrängen be ginne. Der Colonialzücker behaupte noch seinen Platz und er werde eS ohne Zweifel auch noch ferner. Sodann liefere die Rübenzuckerfäbrikation aüch vollauf die normalmäßige Steuer. Wo sei also ein Grund, eine Berech tigung zu der beabstchtigten Stcuererhöhung? Man spreche von dem Inter esse der Consumenton. Liege denn das Interesse der Consumenten in einer Stcuererhöhung? Hätte man daS Interesse der Consumenten im Auge haben Wollen, so hätte man den Eingangszoll auf ausländischen Zucker ermäßigen und dadurch auch die Rübenfabrikantcn zu niedriger» Preisen zwingen sollen. (Sehr richtig.) Ma» spreche endlich von dem Ansehen der Staatsregicrung.