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Sonntag. Feipji-, Dit Zeitung er schein« ml« Slu«nahme de« Sonntag« «»glich Nachmittag« für den folgenden Tag Preis für da« Vierteljahr l'/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. — Nr. 78. — Wischt AkMiilt Ktitmg. -Wahrheit und Recht, Freiheit und Ecsch!» 4. Avril 18S8. Zu dejtehen durch alle Pofi »mter de« 3n - und AuOande-. sowie durch die Srpekition in Leipfig (Ouerstrape Nr. M. Insertionsgebühr für den Naum einer Zcilr 2 Ngr. Wegen der Osterfeiertage erscheint die nächste Nummer Dienstag, 6. April nachmittags. Deutschland. Frankfurt a. M., 26. März. Von einem Anträge Preußens beim Deutschen Bunde wegen Aufhebung der Spielbanken ausgehend, gibt die «Zeit» folgende Uebersicht über die bisherige Behandlung dieser Ange legenheit seitens der Ccntralorgane dcS Deutschen Bundes! „Den Umfang der jetzigen Gcmeinschädlichkeit hat das öffentliche Glücksspiel in den Bädern erst seit der Aufhebung der pariser Spielbanken (1838) erlangt. Die Großartigkeit der Mittel, über welche die nach Deutschland mit ihrer In dustrie verwiesenen pariser Spielpächter verfügten, und ihre richtige Be rechnung, tausende zu opfern, um zehntausende zu gewinnen, haben zuerst in einzelnen Bädern das Spiel zum Angelpunkt der Eristenz der ganzen Curanstalt, ja der ganzen Stadt gemacht und die übrigen Lurusbäder zur Nachfolge gezwungen. Es läßt sich deutlich verfolgen, wie das Beispiel von Homburg auf Baden-Baden, auf Wiesbaden und Ems gewirkt Hal. So erklärt es sich, daß die Zahl der Spielbäder kaum eine Veränderung erlitten und der Umfang des Spiels sich doch so sehr vermehrt hat. Der Bericht des volkswirthschaftlichcn Ausschusses der Nationalversammlung führt für Ende 1848 zusammen 13 Bäder mit Spielbanken an: Aachen (1854 aufgehoben), Baden-Baden, Wiesbaden, Ems, Köthen (hat anfgehört), Kissingen (geschloffen 1849), Schwalbach, Schlangenbad, Pyrmont, Wil- dungcn, Wilhelmsbad, Hofgeismar, Dobberan. Durch die erfolgte Schlie ßung von Aachen und Kissingen ist das Resultat erreicht, daß die sechs größten Staaten Deutschlands sämmtlich sich davon freihalten. Der Bericht des Ausschusses von 1855, also nach sechs Jahren, führt 11 Spielbanken in sieben Staaten auf, wobei Kurhessen mit verdoppelter, Nassau mit Hal- > birter Anzahl, nämlich Pyrmont, Homburg, Ems, Wiesbaden, Baden- ! Baden, Nenndorf, Hofgeiömar, Wilhelmsbad, Nauheim, Dobberan und Travemünde. Seitdem ist das waldcckische Wildungen neu hinzugckvmmen : und Ems und Wiesbaden haben eine Erweiterung erfahren; wir haben also jetzt dasselbe volle Dutzend wie 1848, wenn man das in dem Bericht der Nationalversammlung irrthümlich aufgeführte Schwalbach abrechnct. ES kommt sonach in Hessen-Homburg auf 24000, in Waldeck auf 30000, in Lübeck auf 54000, in Kurheffen auf 185000, in Nassau auf 215000, in ! Mecklenburg-Schwerin auf 530000 und in Baden auf 1,340000 Bewoh ner eine Spielbank. Zum ersten male hatte die Bundesversammlung Ge legenheit, mit dieser Frage sich zu beschäftigen, als Würtcmbcrg in der zwölften Sitzung des Jahres 1844 seinen Antrag gestellt. In der fünften Sitzung vom 6. Febr. 1845 erstattete der Ausschuß seinen Bericht darüber und knüpfte Anträge daran, welche trotz langer und eifriger Bemühungen zu keinem Endergebniß, sondern nur zu einem Beschlußentwurf vom 4. Sept. 1845 führten, welcher dahin lautete: Sämmtlichc Regierungen haben sich dahin vereinigt: 1) weder die Errichtung neuer Spielbanken zu gestatten noch neue Verbindlichkeiten gegen Spielunternchmer cinzugehen oder die Fortdauer der bestehenden Spielverträgc über die bereits con- tractlich zugestandcne Zeit hinaus nachzugebcn, nach Verlauf von drei Jahren die Frage wegen gänzlicher Beseitigung derselben neuerlich am Bundestage in Erwä- i guNg zu ziehen; 2) den Uebeln und Mißbrauchen, zu welchen die bestehenden Lotterien und das Lotto Veranlassung geben, in der wirksamsten Weise entgegen zutreten. Auf den Vorschlag von Kurhessen wurde dieser Entwurf dahin abge- ändert: «1) daß neue Verbindlichkeiten gegen Unternehmer von Spielbanken nur in einer Weise cingegangen werden sollten, welche die jederzeitige Auf lösung derselben möglich macht, und daß nach Verlauf von drei Jahren die Frage wegen gänzlicher Beseitigung der Spielbanken neuerlich am Bundes tage in Erwägung zu ziehen sei; 2) daß den Uebeln und Misbräuchcn, zu welchen die bestehenden Lotterien und das Lotto Veranlassung geben, soviel als thunlich entgcgenzutreten sei.» Obgleich 30 Regierungen diesem Ent würfe bcigestimmt, so ist derselbe doch nur Entwurf geblieben. Energischer faßte die Nationalversammlung die Sache an. Am 8. Jan. 1849 nahm sie das Gesetz an, welches vom 1. Mai 1849 an alle Spielbqnken schloß. Daö einzig widerstrebende Homburg wurde durch Erecutionsmannschaft zum Ge horsam gezwungen. Indem wir in Hinsicht dieses Beschlusses und der vor- hergegangcnen Verhandlungen auf die stenographischen Berichte VI, 4480 fg., verweisen, wollen wir nur bemerken, daß die gewiegtesten Juristen aller Fractionen der Nationalversammlung mehr dem Wege sich zuneigten, die Aufhebung den Einzelstaatcn und nur die Aufsicht über die Ausführung dieses Beschlusses der Nationalversammlung zuzuwcisen, und daß die Aufhe bung der Spielbank in Kissingen, der einzigen in Baiern, die einzige dauernde Frucht dieses Beschlusses war. Wie man auch von dem Beschlusse der Na tionalversammlung denken mag, darin haben die später» Verhandlungen der Mehrheit derselben recht gegeben, daß auf dem legalen Wege nichts zu er reichen gewesen wäre. Durch seinen Antrag vom 9. Dee. 1854 lenkte Preu ßen in die zehn Jahre früher betretenen Wege ein, um ganz zu demselben Ziele zu gelangen. Der Antrag ging in vier Punkten dahin: daß 1) neue Spielbanken nicht angelegt, 2) die bestehenden Verträge nicht erneuert, 3) dit nachtheiligen Folgen in der Gegenwart durch llebcrwachung und Beschrän kung vermindert, und 4) nach Verlauf von zwei Jahren die Abschaffung al les Glücksspiels (also auch des Lottoö) wieder berathen werde«« solle. Am 14. Dec. 1854 wurde zu Bearbeitung dieses Aittrags ein Ausschuß von drei Mitgliedern (Preußen, Oldenburg, Baden) ernannt, welcher am 10. Mai 1855 berichtete. Als üble Vorbedeutung mußte betrachtet werden, daß die ser Ausschuß über einen gemeinsamen Antrag sich nicht hatte einigen kön nen. Derselbe Zwiespalt zwischen den Staaten, welche keine Spielbanken dul den, und solchen, welche öffentliche Glücksspiele concessionirt haben, trat auch in den Abstimmungen der Gesammtheit hervor. Nur die, welche weder Ban ken noch Lotto haben, stimmten vollständig für den Antrag; die, welche ein Zahlenlotto haben, stimmten für Punkt 1, 2, 3, gegen Punkt 4; die, welche Spielbanken dulden, für Punkt 4, gegen Punkt 1, 2, 3 oder doch gegen die einzig positive Bestimmungen enthaltenden beiden ersten Punkte, oder sie erklärten das Lotto für viel verderblicher als die Spielbanken und waren unter dieser (anerkannt unmöglichen) Voraussetzung zur Aushebung der Banken bereit. Eine Regierung fand gar mit seltenem juristischen Scharfe blick eine Bevorzugung der Staaten, welche durch die Bestimmung 2 noch biö zum Ablauf ihrer Verträge den Nutzen der Spielbanken genieße» soll ten, während durch Punkt 1 den übrigen vom Augenblick der Annahme an eine solche Concessionirung nicht mehr gestattet wäre. Wir können von den erneuerten Bemühungen prcußischerseits kaum ein besseres Ergebniß erwar ten; wir begrüßen sic aber als ein Zeichen der Unterstützung einer mächti gen deutschen Regierung für die Bestrebungen jener Organe der öffentlichen Meinung, welche einem Uebelstande sich abgeneigt erklärt, der unter Begün stigung der herrschende» Sucht nach schneller, müheloser Bereicherung jähr lich zahlreichere Opfer fordert." Preußen. iLerUn, 2. April. Eö ist bereits von Frankfurt aus in den Blättern angedeutet worben, daß die in der jüngsten dänischen Antwort enthaltenen Zugeständnisse dem Deutschen Bunde nicht genügen dürsten. Wir hören diese Angabe in hiesigen namhaften Kreisen bestätigen. Man vermag hier nicht einzusehen, wie der von der dänischen Negierung cingeschlagenc Weg zu einer baldige» Regelung und Erledigung der deutsch-dänische«« Streit frage, die von den deutschen Negierungen doch so dringend gewünscht wird, führen könne, sondern ist vielmehr der Ansicht, daß auf der von Dänemark gebotenen Grundlage die Angelegenheit wieder einen erfolglosen Kreislauf machen werde, um nach Jahr und Tag wiederum auf derselben Stelle sich zu befinden, von wo man dabei ausgegangen ist. Diese Verzögerungspolitik kann unter den obwaltenden europäischen Verhältnissen keineswegs den Wün schen der deutschen Großmächte und ebenso wenig denen Englands und Ruß lands entsprechen, da es im Interesse dieser Mächte liegt, eine Streitfrage ausgeglichen zu sehen, die möglicherweise die Ruhe des Nordens Europas gefährden könnte. — Für den hiesigen Dombau liegt gegenwärtig eine Summe vor, womit die Kosten für ein Baujahr vollständig gedeckt werden können. Der Angriff der Arbeiten ist daher ehestens zu erwarten. Ein be trächtlicher Theil der Fundamente ist bekanntlich bereits ausgeführt. — r LerU», 31. März. Gestern ist der Bericht über die Negierung« Vorlage, die Erhöhung der Runkelrübenznckcrsteuer betreffend, erschie nen. Er ist ziemlich voluminös. Die Vertheidigung, mit welcher die Regie rung die Uebereinkunft vom 16. Febr. d. I. aufrecht zu erhalten sucht, ist von der Art, daß sie in der Plenarsitzung sicherlich durchschlagen wird, zu mal daraus unwiderleglich hervorgcht, daß die Regierung nur aus Rück sicht für die junge Nübenindustrie nicht den Weg einer Herabsetzung deS Zolls aus den Rohrzucker einschlug. Der Rübenbau und die Zuckerfabrik« tion wissen recht wohl, daß sie dem wohlwollenden Schutze deö Staats viele Millionen verdanken; sie können sich daruni nicht wohl einer Steuer ent ziehen, welche der Staat sich gezwungen sicht ihnen in ihrem eigenen In teresse aufzulegen; den» es ist offenbar, daß, wenn der Gewinn derselbe» ein so enormer bliebe wic'bisher, bald eine Ueberproduction eintrctei« müßte, an welcher die ganze Industrie sicher zu Grunde gehen würde. — Auch iir der diesjährigen Session des Allgemeinen Landtags ist bei den Berathun- gen der Budgctcommission des Abgeordnetenhauses über den Etat der Po- lizeivcrwaltung der Wunsch ausgesprochen worden, daß das Corps der Schutz Mannschaften vermindert werden möchte. Dieses Corps bestand bekanntlich im Jahre 1848 aus 1600 Mann. Später wurde cs auf 1200 und noch später auf 900 Mann reducirt. Der Minister des Innern hat neuerlichst von dem Polizeipräsidium sich über die Möglichkeit einer weitern Neduction Bericht abstatten lassen. Der abgcstattcte Berich« entspricht aber wenig den Wünsche» der LandeSvcrtretung-, den» er stellt nicht nur di§