Knappschafts - Berufsgenossenschaft. 1010 Stahl und Eisen. 22. Jahrg. Nr. 18. unseres eigenen Systems D. R. G. M. 96 914 ent hält, nicht zu und bitten wir Sie, in der nächsten Nummer Ihrer Zeitschrift eine entsprechende Be richtigung zu veröffentlichen. Schleifmühle, 22. August 1902. Ehrhardt & Sehmer, G. m. b. H. L. Ehrhardt. Zu Vorstehendem ist der Redaction dann weiter folgende Erklärung zugegangen: Als die Mittheilungen über die Ilseder Hoch ofengas-Gebläsemaschine veröffentlicht wurden, war eine gute Photographie derselben nicht zu beschaffen, weil sich in dem Maschinenraum der zeit kein für die Aufstellung des photographischen Apparates günstiger Punkt darbot. Ein annähernd richtiges Bild dieser Maschine zeigt auch die auf Seite 900 von „Stahl und Eisen“ abgedruckte Photographie der Maschine auf Borsigwerk, welche dem Unterzeichneten mit der Bemerkung zur Verfügung gestellt wurde: „Der Gasmotor ist in beiden Fällen genau gleichartig (das schien dem Unterzeichneten die Hauptsache), das Ge bläse jedoch für die Maschine beim Borsigwerk ist von der Firma Ehrhardt & Sehmer erbaut.“ Der Unterzeichnete bedauert sehr, dafs es von ihm übersehen worden ist, diese Erklärung der Deutschen Kraftgas-Gesellschaft in Berlin mit zum Abdruck bringen zu lassen. Eine Photo graphie der Ilseder Maschine wird in einer der allernächsten Nummern dieser Zeitschrift ver öffentlicht werden. Osnabrück, den 7. September 1902. Fritz W. Lürmann. Knappschafts - Berufsgenossenschaft. Dem Verwaltungsbericht für 1901 entnehmen wir Nachstehendes: Die Durchführung verschiedener neuer Be stimmungen des Gewerbe - Unf.-Vers. - Ges. vom 80. Juni 1900 fand im verflossenen Geschäftsjahre entweder ihre Erledigung oder es wurden die Vorarbeiten dazu so weit gefördert, dafs der Ab- schlufs inzwischen erfolgen konnte. Die wichtigste Arbeit, die sich für die Verwaltung des Genossen schaftsvorstandes aus dem Gewerbe-Unf.-Vers.-Ges. ergab, war die Aufstellung des neuen (dritten) Statuts. Die Genossenschaftsversammlung vom 11. September 1901 gab ihre Zustimmung zu dem aufgestellten Entwürfe; die Genehmigung des Reichs-Versicherungsamts erfolgte unterm 11. Oct. 1901. Gemäfs § 36 des Statuts sind für die Um legung der Beiträge die wirklich verdienten Gehälter und Löhne an Stelle der anrechnungsfähigen nach zuweisen (§§ 29 und 30 Gewerbe-Unf.-Vers.-Ges.). Hierdurch war die Aufstellung eines neuen For mulars für die Arbeiter- und Lohnnachweisung der Betriebe sowie eine Anleitung zur Ausfüllung desselben nothwendig geworden. Das Formular hat bereits für das Jahr 1901 Verwendung ge funden. — Der Entwurf der nach § 48 Gewerbe- Unf.-Vers.-Ges. zu beschliefsenden Dienstordnung für die Genossenschaftsbeamten wurde von der Genossenschaftsversammlung am 11. September 1901 angenommen und fand unterm 24. October 1901 die Genehmigung des Reichs-Versicherungs amts. — Den Berufsgenossenschaften ist es im § 5 Abs. 3 Buchst, c Gewerbe-Unf.-Vers.-Ges. freigestellt, die Versicherung gegen die Folgen der im Dienste der Berufsgenossenschaft sich ereignenden Unfälle ihrer Organe und Beamten | zu übernehmen. Eine entsprechende Bestimmung ist in den § 61 des Statuts aufgenommen. Die näheren Bedingungen, unter denen die Ver sicherung erfolgen soll, hat der Genossenschafts vorstand festzustellen. Die Berathungen über diesen Gegenstand waren im Berichtsjahre noch nicht beendet, sie sind aber in der Sitzung des Genossenschaftsvorstandes vom 23. Mai 1902 zum Abschlufs gekommen. — In § 2 des Statuts ist auf Grund des § 28 Gewerbe-Unf.-Vers.-Ges. die Bestimmung aufgenommen, dafs diejenigen land- und forstwirthschaftlichen Betriebe bei der Knapp schafts-Berufsgenossenschaft versicherungspflich tig sind, welche als Nebenbetriebe der bei der Berufsgenossenschaft versicherten gewerblichen Betriebe gelten und in denen überwiegend die im Hauptbetriebe verwendeten Personen beschäftigt werden. Die Ermittlung der in Betracht kommen den Betriebe ist erfolgt und die Ueberweisung derselben bei den land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften beantragt. Soweit es noch nicht geschehen ist, wird den Betriebsunter nehmern, sobald die Ueberweisung bewirkt ist, noch Mittheilung zugehen. Die Umlage für 1901 war ganz erheblich, nämlich um 39 % höher als im Vorjahre, was hauptsächlich verursacht wurde durch die Bestim mung im § 34 des neuen Gewerbe-Unf.-Vers.-Ges., dafs der Reservefonds wieder bedeutend zu verstärken ist; für 1901 waren ihm 10 % seines Bestandes zuzuschlagen. Diese gesetzliche Vor schrift hat unter den Betriebsunternehmern grofse Unzufriedenheit und berechtigten Unwillen hervor gerufen, weil der Industrie und dem unfallver sicherungspflichtigen Handwerk, ohne dafs ein