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22. Jahrg. Nr. 16. 870 Stahl und Eisen. Die Eisenzölle in der I. Lesung der Zolltarifcommission. Nr. Vorlage Zollsatz für 1 Dopp Ctr. 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 roh: Reingewicht Stücks Reingewicht Stücks von von von von von von von von mehr als 25 kg . . mehr als 3 bis 25 kg 0,5 bis 3 kg ... . weniger als 0,5 kg . mehr als 25 kg . . mehr als 3 bis 25 kg 0,5 bis 3 kg . . . . weniger als 0,5 kg . bei einem des bearbeitet: bei einem des (798/9) Schmiedbarer Grufs, Schmiedestücke und andere Waaren aus schmiedbarem Eisen, anderweit nicht genannt: Eisenbautheile (Eisenconstructionen) aus schmiedbarem Eisen, auch mit Anstrich versehen . (801/2) Dampfkessel und Dampffässer aus schmiedbarem Eisen sowie zusammengesetzte Theile von solchen, auch mit Ausrüstung (Armatur) versehen: mit mehr als 10 unter sich gleichen Röhren von einer 300 mm oder weniger betragenden lichten Weite; auch Dampfkessel aller Art aus nicht schmiedbarem Gufs: bei einem Reingewicht ( von 50 Doppelcentner oder darunter des Stücks 1 von mehr als 50 Doppelcentner andere Ankertonnen (Bojen), Gasbehälter, Wasser- und andere Behälter (Reservoire), Gefäfse und Geräthe (Apparate) für Fabriken sowie für Brauereien und Brennereien, genietet, ge- prefst oder geschweifst, auch mit Ausrüstung (Armatur) versehen, und zusammen gesetzte Theile von solchen Gefäfsen und (804/5) Röhrenverbindungsstücke; Hähne, Ventile, Schieber und ähnliche Ausrüstungs- (Armatur-) Stücke aus schmiedbarem Eisen für Dampfkessel, Dampffässer, Behälter (Reservoire) und ähnliche Geräthe sowie für Rohrleitungen: ohne Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle: bei einem Reingewicht ( von 10 kg oder darüber des Stücks 1 von weniger als 10 kg in Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Legirungen unedler Metalle: bei einem Reingewicht / von 10 kg oder darüber des Stücks 1 von weniger als 10 kg Schraubstöcke aller Art, Ambosse, Sperrhörner, Anker, Brecheisen; Hämmer bei einem Reingewicht des Stücks von mehr als 10 kg Kloben und Rollen zu Flaschenzügen; Winden und sonstige Tortschaffbare Hebezeuge . . . Anmerkung: Abnehmbare Ketten und Seile zu derartigen Hebezeugen sind ge sondert zu verzollen. Spaten, Schaufeln, Blatthacken, Küchenpfannen, Kohlenlöffel, Schmelzlöffel, Feuergeräthe, Pflugscharen und Pflugstreichbretter Heu-, Dünger-, Rüben-, Koks-, Steinschlag- und ähnliche grofse Gabeln Sensen, Sicheln; Strohmesser, geschmiedet Handsägen und Sägeblätter: Kreis-, Band- und Laubsägeblätter andere Sägeblätter, Handsägen Feilen und Raspeln: nicht mehr als 16 cm lang mehr als 16, jedoch nicht mehr als 35 cm lang mehr als 35 cm lang Bohrer, anderweit nicht genannt, Zangen, Reb-, Rosen-, Hecken-, Baum-, Blech-, Schaf- scheeren, Beitel, Stemmeisen, Hobeleisen, Rohrschneider, Bohrknarren, Rohrdichter, Maschinenmesser, Gewindeschneidzeuge, Sehneidzirkel Reibahlen, Spiralbohrer, Fräser, Mefswerkzeuge (Lineale, Winkel, Zirkel [mit Ausnahme der Schneidzirkel], Lehren und dergleichen) Hämmer bei einem Reingewicht des Stücks von 10 kg oder darunter, Aexte, Beile, Hacken (mit Ausnahme der Blatthacken), Zug-, Wiege- und Hackmesser, grobe Küchen- und Gartenmesser, Hand- und Klöbschrauben, stellbare Schraubenschlüssel, Schraubzwingen, Spannwerkzeuge, Bohrwinden, sowie sonstige nicht besonders genannte Werkzeuge . . Anderweit nicht genannte Geräthe für den landwirthschaftlichen, hauswirthschaftlichen oder gewerblichen Gebrauch, z. B. Pflüge, Cultivatoren, Grubber, Kartoffelgraber, Eggen, Handrechen, Pferderechen, Waagen, anderweit nicht genannt, Bügeleisen, Thierfallen, Riemenverbinder, Riemenspanner: bei einem Reingewicht / von 3 kg oder darüber des Stücks 1 von weniger als 3 kg Kratzenbeschläge Spindeln aller Art Webschäfte, Weberlitzen, Weberlitzenringe (Maillons), Weberblätter und Weberblätterzähne (Riete und Rietstäbe), Schützen, Spulen aller Art und ähnliche Ausrüstungsgegenstände für Spinn- und Webmaschinen 4,50 6 8 12 10 13 24 6 8 6 5 7 9 9 . 12 5 7 6 10 15 20 15 40 25 10 20 40 15 10 15 60 10