^eßefffcßein. . Sc erbitte durch die ‘l'oft : Gxemp[. ^afirbucß für das Gifenßüttenwefen, g a Hrg. 190^ (Grgäneung zu „cftahf und Gifen".) ‘Betrag übermittie ich gieichseitig durch ‘Poßanweifung. i Betrag iß nachzunehmen. . ‘Richt Zutreffendes iß su durchßreiche Betrag füge ich bei. J (Ort und Ba tum) (Rame) Der Preis des ^ah/buches beträgt wie bisher bei freier ‘Verfendung: für Riitgfieder des Bereins deutfcher Gifenhüttenheute in Beutfchhand, Ößerreich-Rngarn und Luxemburg PR. *,—, für die im Rlushande wohnenden PRitgReder des ‘Vereins PR. 5, —. tRn Richtmitghieder wird das ßahrbuch zum Preife von PR. 10,— abgegeben.