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Zuschriften an die Redaktion. (Für die unter dieser Rubrik erscheinenden Artikel übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.) Holzschwellen oder eiserne Schwellen.* Der in Heft 23 vom 1. Dezember 1904 ent haltene Aufsatz des Hrn. Generaldirektor Baurat Beukenberg über „Holzschwellen oder eiserne Schwellen“ bedarf in mehreren Punkten einer Richtigstellung. Der Herr Verfasser gibt auf der zweiten Seite des Aufsatzes eine Berechnung der „Gesamt- beschaffungskosten" für 1 km Geleise, zieht von der erhaltenen Endsumme den „Altwert“ der Schwellen und Befestigungsmittel ab und berech net daraus die „Anlagekosten“, und zwar zu ungunsten der Holzschwelle, indem sich dieselben um rund 460 M höher als bei eisernen ergeben. Er schließt dann auf eine jährliche Ersparnis von rund 28“/» bei Verwendung des eisernen Ober baues und fügt weiter hinzu, daß diese Zahlen fast im ganzen Reiche Gültigkeit haben. Leider liegen nun tatsächlich die Verhältnisse nicht so einfach, wie es die Kostenberechnung des Herrn Verfassers erscheinen läßt. Wie auf der ersten Seite des Aufsatzes selbst mitgeteilt wird, verlangen Eisenschwellen ein grobkörniges, sehr wasserdurchlässiges Bettungsmaterial, am besten Schotter aus Basalt oder sonstigem harten Gestein, während Holzschwellen noch mit Vor teil in geringerer Bettung, z. B. Sand oder sandi gem Kies, verlegt werden können. Bei dem be deutenden Anteil, welchen die Bettung an den Kosten des Oberbaues hat, verschieben sich die Resultate für die „Gesamtbeschaffungskosten“ völlig, wenn das Bettungsmaterial für beide Schwellenarten mit in Rechnung gestellt wird, besonders in Gegenden, wie z. B. im Osten des Reichs, wo harter Kleinschlag überhaupt nicht zu haben ist, sondern aus weiter Entfernung heran- geschafft werden muß. Veranlaßt durch die billigen Preise, zu wel chen die deutschen Eisenwerke Eisenschwellen ins Ausland liefern, Preise zum Teil weit unter denen, welche die deutschen Bahnverwaltungen zu zahlen haben, sind z. B. die Schweizerischen Bahnen in den letzten Jahren vielfach der Ver wendung von Eisenschwellen nähergetreten. Aber selbst ein Land wie die Schweiz, arm an Holz und deshalb prädestiniert für die Eisenschwelle, kann trotz seiner riesigen Eelsmassen nicht den für die Eisenschwellen geeigneten Kleinschlag in der notwendigen Güte in hinreichender Menge * Indem wir den nachstehenden beiden Zu schriften Raum geben, betrachten wir die Erörte rung dieses Themas als für uns erledigt. Die Red. | liefern. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Ge- ! leise alle drei bis vier Jahre vollständig auf- : gerissen und umgearbeitet werden müssen, um die Entwässerung einigermaßen wieder herzu stellen. In dem Aufsatz ist ferner der Altwert einer altbrauchbaren Holzschwelle mit 0,15. angegeben, in Wirklichkeit ist derselbe höher, ja zuweilen bedeutend höher. Derselbe beträgt mindestens 0,30 bis 0,40 K. In der Rechnung ist weiter ein direkter Rechenfehler enthalten. Der Herr Verfasser zieht, wie erwähnt, von den „Gesamtbeschaffungs kosten“ sofort den „Altwert“ ab und berechnet nach den sich als Rest ergebenden „Anlagekosten, unter Berücksichtigung von 31/2 °/o jährlicher Zinses zinsen die jährliche Rücklage, welche jede Schwellenart erfordert. In Wirklichkeit müssen doch aber die „Gesamtbeschaffungskosten“ ohne Abzug des „Altwertes“ verzinst werden, da der Teil des investierten Kapitals, welches den Alt wert repräsentiert, nicht bei der Verlegung, son- i dern erst 12 bis 15 Jahre später frei wird. Für i den Altwert der Eisenschwellen ist nun fast der I dreifache Betrag eingesetzt und zum Abzug ge bracht, als für die Holzschwellen, es ergibt sich daher das für die Eisenschwellen zu verzinsende | Kapital und ebenso der jährliche Zinsbetrag zu gering, wodurch das Resultat sich ebenfalls zu ungunsten der Holzschwelle stellt. Ferner sind in der Rechnung die Kosten der Schienen, der Laschen und Laschenschrauben usw. außer acht gelassen, ebenso, wie schon erwähnt, die der Bettung, wie auch schließlich die Kosten der Verlegung des Oberbaues selbst. Es soll an genommen werden, daß an dem absoluten Er gebnis der Rechnung hierdurch nichts geändert würde und daß daher die Fortlassung dieser Po- ! sitionen aus der Rechnung erlaubt wäre. Es muß aber, wenn der Verfasser aus dem Resultat schließt, die jährliche Ersparnis bei Verwendung des eisernen Oberbaues statt des Holzschwellen oberbaues betrage 28 °/o, der Irrtum entstehen, daß die beiden Oberbausysteme sich in den ge- | samten Kosten um diesen hohen Prozentsatz ver schieden teuer stellen. Vergleicht man indessen tatsächlich die gesamten Kosten, d. h. zählt man die Kosten der fortgelassenen Materialien sowie der Verlegungsarbeiten usw. mit hinzu, so ergibt sich selbst bei den Annahmen des Aufsatzes pro zentual nur ein Preisvorteil des einen Systems i vor dem andern von so geringer Höhe, daß