sser Die chen iter- die läm- eren fein eren iger ben. ltat des bei der s ist gen, hen gen- Stoff an, hen i ich .Vir- eser rial, eren ben. rum ion. und die lieh aus- icht inen sfall Die ssen die rkt, ekt, phit 1. März 1905. Die ivasserieirtuchaftliche Vorlage. Stahl und Eisen. 297 Die wasserwirtschaftliche Vorlage. Die zu unserem Bedauern verstümmelte Kanal vorlage — „denaturiert“ nennt sie der „Vor wärts“, mit dem wir diesmal ausnahmsweise übereinstimmen — ist vom Preußischen Ab geordnetenhause mit 244 gegen 146 Stimmen angenommen worden. Die Vorlage umfaßt nach dem vom Ab geordnetenhause gutgeheißenen Wortlaut vier Wasserbauprojekte, drei für den Osten und eines für den Westen der Monarchie. Letzteres, das bei weitem wichtigste, umfangreichste und kostspieligste, bezweckt die Herstellung eines Schiffahrtskanals vom Rhein zur Weser mit Anschluß nach Hannover und zerfällt in fol gende Teilprojekte, für die die dabei bezeich neten Summen ausgesetzt sind: 1. Kanal vom Rhein bei Ruhrort oder einem nördlicher ge legenen Punkte bis zum Dortmund-Ems-Kanal bei Herne (Rhein-Herne-Kanal), einschließlich eines Lippe-Seitenkanals von Datteln nach Hamm: 741/2 Millionen Mark; 2. verschiedene Ergänzungsbauten am Dortmund-Ems-Kanal: 6 150 000 6; 3. Kanal vom Dortmund-Ems- Kanal bei Bevergern zur Weser bei Bückeburg mit Zweigkanälen nach Osnabrück und Minden, wozu noch verschiedene Regulierungsarbeiten an der Weser kommen: 81 Millionen Mark, und Anschlußkanal aus der Gegend von Bücke burg nach Hannover mit Zweigkanal nach Linden: 39 1/2 Millionen Mark; 4. Kanalisierung der Lippe oder Anlage von Lippe-Seitenkanälen von Wesel bis zum Dortmund-Eins-Kanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt: 44 600 000 ~K. — Ferner sind für die Ver besserung der Landeskultur in Verbindung mit den zu 1 bis 4 genannten Unternehmungen und dem Dortmund-Eins-Kanal 5 Millionen Mark ausgeworfen. Insgesamt sind also für das westliche Wasserbauprojekt 2508/4 Millionen Mark vorgesehen. Für den Osten der Monarchie sind geplant Herstellung eines Großschiffahrtsweges Berlin- Stettin: 43 Millionen Mark; Verbesserung der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel so wie der Warthe von der Mündung der Netze bis Posen: 21 175 000 ; Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neiße bis Breslau und verschiedene Bauten an der Oder: 19 650 000 .46. — Die Kosten der gesamten Vorlage betragen demnach 334 575 000 •6. Mit der Ausführung der einzelnen Projekte soll nur dann begonnen werden, wenn vor dem 1. Juli 1906 die. beteiligten Provinzen oder andere öffentliche Verbände dem Staate gegen über in rechtsverbindlicher Form gewisse finan zielle Verpflichtungen übernommen haben, näm lich: 1. die durch die Schiffahrtsabgaben und sonstige laufende Einnahmen der Kanäle usw. etwa nicht gedeckten Fehlbeträge der Betriebs- und Unterhaltungskosten bis zu der Höhe ge wisser, für die einzelnen Projekte verschieden bestimmter Jahresbeträge dem Staate zu er statten; 2. näher festgesetzte. Baukostenanteile aus eigenen Mitteln jährlich in bestimmter Höhe zu verzinsen und sie vom 16. Betriebsjahre ab auch mit 1/2 °/° und den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die laufenden Einnahmen der Kanäle usw. nach dem Abzug der Betriebs- und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des verausgabten Baukapitals nicht ausreichen. Die Herstellung der Verbin dung zwischen der Weser und dem Kanal vom Rhein zur Weser bei Minden (siehe oben unter 1 und 3) ist außerdem davon abhängig ge macht, daß der Staat Bremen sich verpflichtet, in der Weser gewisse Wasserbauten vorzunehmen und ein Drittel der Kosten der Talsperren im oberen Quellgebiet der Weser sowie der Regu lierungsarbeiten an der Weser (oben unter 3) in der Höhe von 6 600 000 •6 zu übernehmen. Wenn die laufenden Einnahmen einer der vorgesehenen Unternehmungen in einem Rech nungsjahr die aufgewendeten Betriebs- und Unterhaltungskosten und die zur Verzinsung und Abschreibung des verausgabten Baukapitals mit 31/2 °/° erforderlichen Beträge überschreiten, so ist der Überschuß zu verwenden zunächst zur weiteren Abschreibung des Baukapitals (beim Großschiffahrtsweg Berlin-Stettin und dem Unternehmen an der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel sowie an der Warthe auch zur Verzinsung und Tilgung gewisser seinerzeit schon ausgegebenen Summen) und nach Voll endung dieser Abschreibung zur Rückzahlung der vom Staate und den beteiligten Verbänden in früheren Jahren geleisteten Zubußen. Im Anschluß an die Vorlage wurden folgende zwei Resolutionen angenommen: „Die Königliche Staatsregierung wird er sucht, D. die Frage der Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit einer Kanalisierung der Mosel, Saar und Lahn mit möglich ster Beschleunigung einer Prüfung zu unter ziehen und gegebenenfalls dem Landtage einen Gesetzentwurf, in welchem unter ausreichender Heranziehung aller Interessenten, einschließ lich Elsaß-Lothringens und Luxemburgs, die Mittel gefordert werden für die Kanalisierung a) der Mosel von der lothringischen Grenze bis Koblenz und der Saar von Brebach bis