Volltext Seite (XML)
das Recht erhält, in dem Zeitraum von 1915 bis 1932 noch 9 Millionen Tonnen Eisenerz, außer den in dem Abkommen von 1907 für den Zeitraum von 1908 bis 1932 gewährten 93 750 000 t, zu exportieren. Die neue Vorlage setzt des näheren fest, daß von diesen 9 Millionen Tonnen gefördert werden dürfen: von 1915 bis 1917 jährlich 150 000 t „ 1918 ., 1920 „ 450 000 t » 1921 » 1932 „ 600 000 t Das Abkommen von 1907 hat ähnliche beschränkende Bedingungen, so daß die Ausfuhr in der Zeit von 1913 bis 1932 nach diesem Abkommen 4 050 000 t im Jahre betragen darf. Hierzu kommt in jedem Jahre der Anteil aus den 9 Millionen Tonnen Mehrförderung während der Jahre 1915 bis 1932, so daß die Gesamtausfuhr in den Jahren 1913 bis 1932 sich etwa folgendermaßen ge stalten wird: 1913 4 050 000 t 1914 4 050 000 t 1915 bis 1917 .... 4200000 t jährlich 1918 „ 1920 .... 4500000 t ' „ 1921 „ 1932 .... 4650000 t „ Die Gegenleistung der Kiirunavaara-Gesellschaft für die Gewährung dieser Mehrförderung von 9 Mil lionen Tonnen geht aus dem folgenden hervor: Der Schwedische Staat soll für die Eisenerzvorkommen der Svappavaara-Gesellschaft 8 500 000 Kr. bezahlen. Von dieser Summe bezahlt der Staat 5 Millionen, während die Kiirunavaara-Gesellschaft die fehlenden 3 500 000 Kr. begleichen soll. Außerdem soll aber die Kiirunavaara-Gesellschaft als Abgabe an den Staat 3 Kr. f. d. Tonne von der Hälfte der gewährten Mehr förderung, also von 41/2 Millionen Tonnen, entrichten. Der Schwedische Staat macht somit ein sehr gutes Geschäft, und unverständig wäre es, wenn er sich dieses entgehen ließe; denn für seine 5 Mill. Kronen bekommt er erstens die Eisenerzvorkommen der Svappavaara- Gesellschaft und zweitens die Abgaben der Kiiruna vaara-Gesellschaft, welche, wenn sie zu 4 °/o Zinseszins zurückgelegt werden, im Jahre 1932 eine Summe von 18 161 000 Kr. repräsentieren, während die 5 Millionen, die vom Staate jetzt ausgezahlt werden, mit 4 °/o Zinseszins eine Summe von 13 329 000 Kr. im Jahre 1932 ausmachen würden. Der Unterschied dieser beiden Summen, 4 832 000 Kr., ist also Gewinn des Staates im Jahre 1932, außer dem Erwerb der Eisen erzvorkommen der Svappavaara-Gesellschaft. Ferner ist unter den Vorteilen, welche dem Schwedischen Staat aus dem Svappavaara-Abkommen zufließen, noch zu erwähnen, daß der Staat durch Vermehrung der Ausfuhr um 9000 000 t eine bedeutende Frachteinnahme auf der Staatsbahn erzielen wird. Der Frachtsatz für dieses vermehrte Quantum ist mit 2,64 Kr. bis zur Reichsgrenze (norwegische Grenze) festgesetzt. Ebenso wie in dem Abkommen vom Jahre 1907 bestimmt wurde, daß der Staat aus den damals er worbenen Eisenerzvorkommen keine Erze vor dem Jahre 1932 ausführen darf, so ist auch in dieser neuen Vorlage vorgesehen, daß keine Erze aus den neu erworbenen Eisenerzvorkommen exportiert werden dürfen. Die Beunruhigung wegen Versorgung der deut schen Eisenhütten mit schwedischen Erzen, die seiner zeit hervorgerufen wurde, zeigte sich schon nach dem Abkommen von 1907 als unbegründet und wird wohl jetzt ganz schwinden, wenn man sieht, daß der Schwe dische Staat schon ein Jahr später geneigt ist, eine bedeutende Mehrförderung zu gewähren. Dagegen ist aber darauf hinzuweisen, daß auch das jetzige Abkommen der Gesellschaft neue Ausgaben und Abgaben auferlegt, durch welche die früheren, sehr billigen Preise der schwedischen Erze für die Zukunft unmöglich gemacht werden. Man darf erwarten, daß auch die Zukunft mehrere solche Exporterhöhungen bringen wird, denn die Er höhung der Ausfuhr liegt ja im engsten Interesse des Schwedischen Staates, als Mitbesitzer der expor tierenden Gruben Kiiruna und Gellivare. Das weitere Interesse des Staates, die Eisenerze für die zukünftige einheimische Eisenindustrie zu bewahren, wird voraus sichtlich, wenn diese Zukunftspläne sieh nicht ganz so wie gehofft verwirklichen, mehr und mehr zurück treten für das engere Interesse, durch vermehrte Aus fuhr eine reichere Einnahmequelle für den Staat zu schaffen. v. R. Eine geologische Landesanstalt und Bergakademie in China. Wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, hat Professor Keiper, der Dozent für Bergbau an der Universität zu Peking, infolge einer Anregung des Großsekretärs Tchanschitung von dem zuständigen Dezernenten der Chinesischen Regierung den Auftrag erhalten, eine Denkschrift anszuarbeiten, auf Grund deren von der Regierung die Mittel für die Errichtung einer geo logischen Landesanstalt und Bergakademie nach dem Muster der gleichnamigen Berliner Anstalt gefordert werden können. Der Plan dürfte, sofern er in richtiger Weise durchgeführt wird, wesentlich dazu beitragen, die großen Mineralreichtümer Chinas in nicht zu langer Zeit bergbaulich zu erschließen. Bücherschau. Die Erzlagerstätten. Unter Zugrundelegung der von Alfred Wilhelm Stelzner hinter lassenen Vorlesungs-Manuskripte und Auf zeichnungen bearbeitet von Dr. Alfred Bergeat, Professor der Mineralogie und Geologie an der Kgl. Preuß. Bergakademie zu Clausthal i. Harz. — II. Hälfte, 2. Ab teilung. Mit 89 Abbildungen und zwei Tafeln. Leipzig 1906, Arthur Felix. 18 .%. Die zweite Abteilung der II. Hälfte dieses reich haltigen und vorzüglichen Werkes* fährt in der Be sprechung der hydatogenen Gänge fort und behandelt u. a. bei den Kupfererzgängen in ausführlicher Weise die kupferführenden Spateisensteingänge des Sieger * Vergl. „Stahl und Eisen“ 1905 Nr. 4 S. 253, 1906 Nr. 11 8. 697. landes und Ungarns. Von den folgenden Kapiteln interessieren den Eisenhüttenmann wieder die Höhlen füllungen und metasomatischen Lagerstätten im engeren Sinne und die metasomatischen Kontaktlagerstätten. Bei den ersteren, welche sich nur in oder auf dem Kalkstein- und Dolomitgebirge finden, kommen als Einlagerungen Spateisensteine (Kamsdorf) oder die daraus hervorgegangenen Brauneisensteine (Hüggel, Amberg, Bilbao) und Manganerze (Odenwald) und als Auflagerungen Mangan- und Brauneisenerze (Hessen, Nassau, Hunsrück) in Betracht. Bezüglich der Be deutung des Kalksteines für die Ausfällung des Eisen- und Manganerzes äußert sich der Verfasser bei den hessisch-rheinländischen Manganeisenmulmlagerstätten dahin, daß die unmittelbare Berührung der Metall lösungen mit dem festen Kalksteine unter Auflösung von CaCO: und Dolomitisierung desselben zu einer Metasomatose führt, wie sich aus der stellenweisen Vererzung und nachweisbaren Verdrängung des Kalkes