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unbrauchbar werden oder lästige und zeitraubeden Reparaturen erfordern. Es steht aber zu er warten, daß die Erfahrungen auf dem Gebiete der Verwendung des eisernen Grubenstempels in Abbaubetrieben mit der Zeit zu befriedigenden Resultaten führen werden und daß der Eisen abbaustempel, wenn er auch niemals als Universal abbaustempel angesprochen werden kann, doch bei Vorhandensein bestimmter Gebirgs- und Abbau verhältnisse unter Würdigung der sich aus der Verwendung ergebenden großen Vorteile und Holz kostenersparnisse sich allgemein einführen wird. Im folgenden werden diejenigen Eigenschaften behandelt, welche ein guter Ausbau bezw. ein gutes Ausbaumaterial besitzen soll. Hierbei wird die Frage erörtert werden, inwieweit Holz und Eisen diese Eigenschaften haben und welche Vor- und Nachteile diese beiden Materialien im Ver gleich zueinander aufweisen. Ein guter Ausbau soll unter der Voraussetzung regelrechter Setz weise und unter Berücksichtigung der Materialkosten: 1. eine genügende Tragfähigkeit besitzen, 2. dem für die Bedingung unter 1. maßgebenden Höchstdruck übersteigenden Gebirgsdruck nach gebend, sich allmählich, ohne zu brechen oder seitwärts auszubiegen, zusammendrücken lassen, wodurch gefahrdrohender Druck, solange der Aus bau nachgibt, nicht auftreten kann, 3. eine durch seine Materialeigenschaften bedingte lange Lebensdauer besitzen, 4. seinen bevorstehenden Zusammenbruch in ge nügender, zeitiger und gefahrloser Weise an zeigen, 5. einfach, leicht und ohne großen Zeitaufwand ein gebaut werden können und 6. bei Reparaturarbeiten sowie Verlassen überflüssig gewordener Grubenbaue, obgleich unter Druck stehend, leicht, gefahrlos und ohne großen Zeit aufwand ausgebaut werden können. Die regelrechte und sorgfältige Setzweise des Ausbaues ist für dessen Haltbarkeit von größter Wichtigkeit. Leider wird hierin noch viel gesündigt, und die dann in der Folge entstehenden Schäden werden häufig nicht der eigentlichen Ursache, der Unaufmerksamkeit der Bergleute und der Betriebsbeamten, sondern ohne genügende Prüfung höheren Gewalten und, wenn es sich um Einführung eines neuen Grubenausbaumaterials, wie zum Beispiel des Eisens handelt, diesem aufgebürdet. Hieraus und aus dem vielen Berg leuten eigenen Hang an den althergebrachten Gewohnheiten und Arbeitsweisen läßt sich die Bericht über in- und Deutsche Patentanmeldungen.* 2. April 1908. Kl. 18b, E 12 294. Verfahren zur Desoxydation von Flußeisen, Flußstahl u. dergl.; Zus. z. Anm. E 9668. Elektrostahl, G. m. b. H., Remscheid-Hasten. * Die Anmeldungen liegen von dem angegebenen Tage an während zweier Monate für jedermann zur Einsicht und Einspruchserhebung im Patentamte zu Berlin aus. Verschiedenartigkeit der in Bergbaukreisen über die Verwendung des Eisens als Ausbaumaterial gehegten Meinungen erklären. Eine genaue und dauernde Prüfung der Setzweise, sorgfältige zeitweise Nachprüfung der ausgebauten Strecken sowie frühzeitige Abhilfe von auftretenden Schä den würden die vielfach gegen die Verwendung des Eisens gehegten ungerechtfertigten Vor urteile bald verschwinden lassen. Die regelrechte, sorgfältige Setzweise des Ausbaues, gleichgültig welchen Materials, bedingt eine vollkommene Auflage der aneinanderstoßen den Flächen, z. B. Kappe und Bein, so daß die Beanspruchung des Materials möglichst in allen Teilen gleichmäßig erfolgt. Die hinter dem Ausbau befindlichen Hohlräume müssen von vornherein vollkommen und dicht versetzt werden, um die Berührung der Grubenluft mit dem festen Gestein zu vermeiden. Es ist eine bekannte Tatsache, daß die intensive Bespülung des festen Gesteins durch die feuchte Grubenluft die einzelnen Ge- steinspartikelchen, namentlich die benachbarten der Ablösungsflächen, zersetzt und so den Zusammenhalt der einzelnen Gesteinsschichten untereinander lockert. Plötzlich in die aus Unachtsamkeit verbleibenden Hohlräume herein brechende größere Gesteinsmassen können ver möge der durch den Freifall erlangten Durch schlagskraft, vielfach auch durch den stärksten Ausbau, nicht aufgehalten werden; ein teilweises Zubruchgehen der Strecke ist hierbei fast regel mäßig unvermeidlich. Was dieses für eine wich tige Förderstrecke bedeutet, ergibt sich aus der Erwägung, daß während der Aufräumungsarbeiten, abgesehen von sonstigen Schäden, jedwede durch laufende Förderung in dieser Strecke unmöglich ist. Was nun die Frage der genügenden Trag fähigkeit des Ausbaues anbetrifft, so wird man diese unter Berücksichtigung des Kostenpunktes des Materials zweckmäßig möglichst groß wählen, womit gleichzeitig der Bedingung zu 2. ein guter Dienst geleistet wird. Es ist weiter oben schon erwähnt worden, daß irgendwelche Berechnungen oder annähernde Schätzungen des Gebirgsdruckes unmöglich sind. Der Ausbau der Strecken in Holz oder Eisen besitzt der Verschiedenartigkeit des Materials und der Konstruktion entsprechend natürlich auch verschieden große Tragfähigkeit. (Schluß folgt.) ausländische Patente. Kl. 18 b, F 22 493. Verfahren zur Darstellung von hochwertigem Stahl durch Verfeinern von Martin stahl und dergl. Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Act.-Ges., Frankfurt a. M. Kl. 19 a, K 32 786. Schienenstoßverbindung. Albert Knüttel, Remscheid, Brüderstr. 14. Kl. 24f, E 11879. Wanderrost; Zus. z. Patent 191 556. Felix Ebeling, Elbing, Johannisstr. 4. Kl. 24f, W 28 159. Bewegungsvorrichtung für Schrägroste. Paul Wendt, Kottbus, Bismarckstr. 87.