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kurrenzklausel muß bereits Angestellten mit einem Einkommen von 5000 K an auferlegt werden können. 2. Die Ausdehnung des Fortbildungsschul zwanges auf weibliche Arbeiter bis zu 18 Jahren geht über das Bedürfnis hinaus und schädigt die Interessen der Industrie. Eine Herabsetzung der Schulpflicht bis zum Lebensalter von 16 Jahren muß verlangt werden. Ferner ist es notwendig, bei der Regelung der Schulzeit für den Fortbildungsschul- unterricht darauf Rücksicht zu nehmen, daß die jugend lichen Arbeiterinnen in zahlreichen Industrien, ins besondere in der Textilindustrie, für den geordneten Fabrikationsbetrieb unumgänglich erforderlich sind. Dringend erwünscht ist es, daß nach Durchführung des zehnstündigen Maximalarbeitstages für Frauen eine anderweite Regelung der Arbeitspausen der Jugendlichen stattfindet. 3. Die Bedenken gegen die gesetzliche Ein führung des Zehnstundenarbeitstages für Ar beiterinnen bestehen im Zentralverband unverändert fort. Soll die gesetzliche Regelung nun doch durch geführt werden, so wird dem einzelnen Werke die Möglichkeit zu geben sein, je nach seinen Betriebs bedürfnissen den zehnstündigen Arbeitstag oder die 60 stündige Arbeitswoche zu wählen. Die gewährten Ausnahmen sind für die Bedürfnisse der Saison- und Ausfuhrindustrien zu gering; insbesondere ist wie bis her die Möglichkeit zu geben, mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde Ausnahmetage nach dem tatsächlichen dringenden Bedürfnis zu erhalten. Die Uebergangszeit bis zum 1. Januar 1910 ist zu kurz und muß mindestens bis zum 1. Januar 1912 verlängert werden. 4. Der Versuch, den Arbeiterschutz auf die Hausindustrie auszudehnen, wird an sich gebilligt, zahlreiche Einzelvorschriften bedürfen aber sehr sorg fältiger Prüfung, ob durch sie nicht schwere Schädi gungen gerade der Bedürftigsten herbeigeführt wer den. Gegen die Vorschrift, daß im Verwaltungs wege einzelne Hausindustrien verboten werden können, erheben wir lebhaften Einspruch; derartige tiefe Ein griffe in das Wirtschaftsleben dürfen nur im Wege der Gesetzgebung durchgeführt werden. Die Ver pflichtung des Arbeitgebers, die Beobachtung der Schutzvorschriften bei den für ihn arbeitenden Haus arbeitern zu kontrollieren, ist vielfach undurch führbar, sie führt auch leicht zu unerquicklichen Gegensätzen zwischen beiden Parteien. Die Aufsicht wird daher unseres Erachtens lediglich den Behörden zu überweisen sein. 5. Die Strafverschärfungen gegen die Indu striellen, welche die Arbeiterschutzvorschriften ver letzt haben, beruhen auf einem unverdienten und kränkenden Mißtrauen gegen die Industriellen, die im allgemeinen die gesetzlichen Vorschriften in loyaler Weise zu erfüllen sich bemühen. Ueber- tretungen sind fast immer die Folge von Fahrlässig keit. Wir halten daher die in Aussicht genommenen Verschärfungen nicht für erforderlich, zumal schon das jetzt gültige Gesetz dem Richter einen genügend weiten Raum in der Strafbemessung gewährt. 6. Allgemein protestiert der Zentralverband Deut scher Industrieller gegen die weitgehenden Voll machten, die durch das Gesetz den unteren Ver waltungs- und Polizeibehörden zugewiesen wer den. Auch bei sachgemäßer Anwendung dieser Vor schriften, für die ohnehin nicht immer Gewähr ge geben ist, würde eine höchst unerwünschte Ver schiedenheit der Bedingungen, unter denen die ein zelnen Betriebe arbeiten können, entstehen. Der Zen tralverband beantragt, alle diese Vollmachten ledig lich dem Bundesrat und den Landeszentralbehörden zu gewähren, sowie diesen Instanzen die vorherige Anhörung der Interessenten zur Pflicht zu machen.“ Die Anträge wurden angenommen. Verein Deutscher Portland-Zement- Fabrikanten (E. V.). Hauptversammlung in Berlin am 26. bis 28. Februar 1908. — Die alljährlich in Berlin tagende Versammlung des Vereins Deutscher Portland- Zement-Fabrikanten war auch in diesem Jahre wieder stark besucht und die Zahl der angemeldeten Vor träge war so groß, daß statt der üblichen zwei Ver handlungstage noch ein dritter zu Hilfe genommen werden mußte, hauptsächlich um den Interessenten Gelegenheit zu geben, die neuesten Erfindungen und Konstruktionen auf dem Gebiete der Zerkleinerungs maschinen und Brennofenanlagen durch Wort und Bild kennen zu lernen. Von den Verhandlungen und Vorträgen ist in kurzer Uebersicht folgendes, auch weitere Kreise Interessierendes hervorzuheben. Vorschläge zur Abänderung der Normen zur Prüfung von Portlandzement. Schon seit längerer Zeit war man zur Erkenntnis gekommen, daß die Normen zur Prüfung von Portlandzement, die in den Jahren 1878 und 1887 aufgestellt sind, bei der immer mehr ausgedehnten Anwendung von Zement auch für Luftbauten nicht mehr ausreicben. Nach umfangreichen Vorarbeiten ist daher die Kom mission zur Revision der Normen in diesem Jahre wiederum mit neuen Vorschlägen hervorgetreten, bei denen auch auf die Erhärtung der Zemente an der Luft Rücksicht genommen wurde. Außer der bis her üblichen Prüfung der Zemente auf ihre Zug- und Druckfestigkeit nach 28 Tagen, nach welcher die Probekörper einen Tag an feuchter Luft und 27 Tage unter Wasser lagern, soll nunmehr auch eine Prüfung nach „kombinierter Lagerung“ stattfinden, d. h. die Probekörper sollen einen Tag an feuchter Luft, 6 Tage unter Wasser und 21 Tage an der Luft erhärten. Ferner soll eine Prüfung der Proben nach 7 Tagen eingeschoben werden, wodurch man Gewähr für gute Anfangsfestigkeiten zu geben hofft. Für die Mindestfestigkeit für Zug und Druck konnten be stimmte Vorschläge noch nicht gemacht werden. Auf dieser Grundlage, die von der Versammlung gut ge heißen wurde, sollen noch weitere Versuche angestellt werden, und die Kommission hofft im Herbst mit de finitiven Vorschlägen hervortreten zu können. Ferner soll in Zukunft die Bestimmung des spez. Gewichts und des Endes der Abbindezeit fortfallen. Die Höhe der zulässigen Zusätze zum fertigen Zement wurde von 2 0/o auf 3 °/o erhöht und dieser Beschluß in die Satzungen aufgenommen. Ueber die S c h 1 a cke n mi s ch fr age. Ueber diesen alljährlich wiederkehrenden Streitpunkt re ferierte Dr.-Ing. Dyckerhoff. Er wendet sich gegen die Angriffe, die gegen ihn und das Vereinslabora- torium in dem Buche Dr. H. Passows „Die Hoch ofenschlacke in der Zementindustrie“ und in einer Veröffentlichung des Vereines deutscher Eisenport- land-Zement-Fabrikanten, in welcher diese sich gegen Angriffe des Vereines Deutscher Portland-Zement-Fa brikanten im Laufe der vorjährigen Versammlung ver teidigten, enthalten sind. Dr. Passow habe ihm vorgeworfen, daß er bei seinen Versuchen über die Wirkung eines Schlacken zusatzes zum Portlandzement nicht die richtige Schlacke gewählt habe. Dagegen erwidere er, daß er das seiner zeit in der Fabrik Vorwohle verwendete Schlacken mehl benutzt habe. Zu den Versuchen, die im Ver einslaboratorium angestellt wurden, seien die Schlacken eines renommierten Eisenportlandzementwerkes ver wendet worden. Bei all diesen Versuchen sei man zu gleich ungünstigen Resultaten gekommen. Die be mängelte Aufstellung von Mittelwerten aus diesen Versuchen sei nach seiner Ansicht vollkommen un parteiisch und sachgemäß. Dr. Passow behaupte