138 Stahl und Eisen. Die elektrische Hoch- und Untergrundbahn in Berlin. 22. Jahrg. Nr. 3. sie mitten durch ein Haus geführt ist, und an der Lutherkirche vorbei in die Bülowstrafse ein, während die Zweigbahn nach dem Potsdamer Platz auf dem Streifen zwischen der Köthener- strafse und den Staatsbahnanlagen angelegt ist. Der letzte Theil dieser Zweiglinie ist unter irdisch geführt, auch liegt der Endbahnhof unter dem Strafsenpflaster, da von ihm aus eine Fort setzung der Bahn als Unterpflasterbahn durch die Königgrätzer-, Vofs- und Mohrenstrafse nach dem Spittelmarkt und weiter nach dem Alexander- platz geplant ist. Dicht vor der Kreuzung mit burgs wird später weitere Stadttheile von Char lottenburg aufschliefsen. Im Bau begriffen ist schon die Verlängerung in der Hardenbergstrafse bis zur Fasanenstrafse für die Aufnahme der nothwendigen Betriebsgeleise zum Aufstellen und Umsetzen der Züge am Zoologischen Garten. Die Hoch- und Untergrundbahn ist auf ihrer ganzen, etwas mehr als 10 km betragenden Länge zweigeleisig mit Vollspur (1,435 m) und 3,0 m Geleis-Entfernung auf den Hochbahnstrecken und 3,24 m auf den Untergrundbahnstrecken aus geführt. Die gröfste Steigung ist, abgesehen Abbildung 22. Fahrbahnanordnung der elektrischen Hochbahn. der Potsdamerstrafse ist an der Ost—Westlinie die Haltestelle Bülowstrafse angelegt. Dann kommt auf dem Nollendorfplatz die letzte Hoch bahnhaltestelle gleichen Namens, denn unmittel bar hinter dem Nollendorfplatz erfolgt der Abstieg zur Untergrundbahn mit einer 1:32 geneigten Rampe. Die Bahn liegt nunmehr in der Kleist- und Tauenzienstrafse unter dem mit Bäumen eingefafsten Mittelfufsweg, umfährt die Kaiser Wilhelm-Gedächtnifskirche und endigt vorläufig am Zoologischen Garten mit einer Haltestelle. Zwischen der Kleist- und Tauenzienstrafse liegt noch eine Haltestelle Wittenbergplatz. Eine Fortsetzung vom Zoologischen Garten durch die Hardenbergstrafse, über das sogenannte Knie, die Bismarckstrafse nach dem Innern Charlotten- von der Rampe am Nollendorfplatz, 1 : 38, der kleinste Bogenhalbmesser — jedoch nur in zwei Fällen — 80 m, in der Regel konnten flachere | Neigungen und gröfsere Bogenhalbmesser an gewandt werden. Die Höhenlage der Hochbahn geleise über den Gehwegstreifen war im all gemeinen durch die Forderung der Feuerpolizei bestimmt, dafs die Trägerunterkante mindestens 2,8 m über den benutzten Strafsen liegen müsse, ( um die freie Bewegung mit Löschgeräthen quer über die Strafsen zu sichern. Auch war natürlich für alle Kreuzungen mit Querstrafsen und Eisenbahnen | der erforderliche Lichtraum für den Durchgang I der Strafsenfuhrwerke und Eisenbahnbetriebs mittel freizuhalten. Auf den Untergrundstrecken I bestimmte sich die Höhenlage der Geleise ledig-