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1662 Stahl und Eisen. Der neue australische Zolltarif. 27. Jahrg. Nr. 46. stehen muß, um so höher wird deren Feuer beständigkeit ausfallen. Ueber die Druckfestigkeit der Schamotte steine liegen, wie ich bereits erwähnte, noch nicht viele Untersuchungsresultate vor, und es wird nicht viele Fabriken feuerfester Steine geben, welche über die dafür nötigen Einrichtungen verfügen. Dagegen kann der Fabrikant leicht feststellen, ob seine Steine bis zur Volumbestän digkeit gebrannt sind oder nicht. Deshalb ge nügt es vorzuschreiben, daß die Steine bis zu letzterer gebrannt sein sollen. Ueber die Druck festigkeit ihrer verschiedenen Steinqualitäten wer den nicht alle Fabrikanten feste Zahlen angeben können. Die dafür nötigen Zahlen werden aber auch je nach der Größe der Hochöfen und Wind erhitzer verschieden hoch ausfallen, und für die Berechnung derselben werden von Fall zu Fall verschiedene Momente zu berücksichtigen sein, die der Fabrikant der feuerfesten Steine gar nicht beurteilen kann, weil sie in der Art des Betriebes begründet sind, den nur die damit genau ver trauten Hüttenleute kennen, und auch hier wer den die Ansichten auseinandergehen. Gibt der Fabrikant der feuerfesten Steine aber in seinem Angebot ohne genaue Angaben des Anfragenden bestimmte Zahlen an, dann kann es vorkommen, daß er einen sonst guten Stein anbietet, dessen Druckfestigkeit aber nicht genügt und Veran lassung gibt, ihm den Auftrag nicht zu ver schaffen, während er durch entsprechende Aende- rungen in der Herstellung leicht in der Lage sein würde, aus den gleichen Rohmaterialien auch einen Stein von genügender Druckfestigkeit zu liefern und dadurch den Auftrag zu erhalten. Es ist deshalb doch wohl richtiger, wenn der Hüttenmann, wie es auch bei der Anschaffung anderer Materialien oder Maschinen zu geschehen pflegt, sich genau darüber unterrichtet, welche Anforderungen e r an sein Steinmaterial stellen muß, und danach dem Lieferanten die für die Abgabe eines Angebotes nötigen Angaben macht. Der letztere wird dann leichter in der Lage sein, das entsprechende Material anzubieten, oder bei Meinungsverschiedenheiten eine Verständigung darüber herbeiführen zu können. Zur richtigen Bewertung eines Schamottesteines genügt es aber nicht, seine chemische Zusammensetzung und sonstigen Eigenschaften zu kennen, sondern man muß auch wissen, aus welchen Rohmaterialien er besteht und in welcher Weise er angefertigt wurde. Hierzu gehören aber Kenntnisse von der Fabrikation bez. ein Einblick in diese selbst. Fr. Wernicke, Oberkassel (Siegkreis). Die obige [Zuschrift bestätigt meine Meinung, daß Druckfestigkeit der sogenannten feuerfesten Steine, wie sie für die Verwendung in Wind erhitzern und Hochöfen verlangt werden muß, von den Fabrikanten leicht zu erreichen ist. Ich möchte jedoch wiederholt hervorheben, daß ich in der Zuschrift, die in „Stahl und Eisen“ 1907 Nr. 40 auf Seite 1423 veröffentlicht ist, Vor schläge, in eine Anfrage, betr. eine Lieferung von sogenannten feuerfesten Steinen für Hoch öfen und Winderhitzer, keinerlei Vorschriften über Feuerfestigkeit, Druckfestigkeit und V olumbestän- digkeit aufzunehmen. Wenn der Fabrikant sein Fabrikat kennt — und das soll er doch —, dann braucht er die Grenzen dieser drei Eigenschaften desselben in seinem Angebote nicht höher zu bemessen, als er sie in Wirklichkeit und sicher erreichen kann. Der Fabrikant kommt also nicht in die Ver suchung, sich auf höhere Grenzen einzulassen. Der Abnehmer der feuerfesten Steine hat unter den von ihm erbetenen verschiedenen An geboten die Wahl. Er kann die Werte der ver schiedenen Angebote abmessen nach den Erfah rungen, die ihm über frühere Ausführungen der einzelnen Lieferanten zur Verfügung stehen; da bei kommt dann noch der Preis und die Fracht in Betracht; letztere, wenn die Angebote nicht schon frei Verbrauchsstation gefordert sind. Der Verbraucher der Steine hat sich dann bei der Abnahme der Lieferung allerdings zu überzeugen, ob die Steine die Eigenschaften haben, die der Fabrikant zu liefern versprochen hat. Bei Lieferungen, die durch das „Hütten-Tech nische Bureau Fritz W. Lürmann“ ausgeschrieben sind, hat dieses gewöhnlich die Abnahme vorge nommen. Berlin W 2, Kantstraße 4, den 11. Okt. 1907. Fritz W. Lürmann. Der neue australische Zolltarif. A ls Beilage zu den „Nachrichten für Handel und Industrie“ hat das Reichsamt des Innern den gegenwärtig vom Repräsentantenhause des Australischen Bundes beratenen, aber bereits am 9. August d. J. vorläufig in Kraft getretenen neuen australischen Zolltarif veröffentlicht. Wenn auch die Sätze sowohl des allgemeinen Tarifes als auch des britischen Vorzugstarifes durch die parla mentarischen Beratungen noch einige Aende- rungen erfahren sollten, bringen wir doch im folgenden die auf die wichtigsten Eisen- und Stahlerzeugnisse bezüglichen Bestimmungen und Zollsätze. Vorbemerkung: Der Begriff „Eisen“ schließt Stahl ein. — Der Begriff „Blech“ (sheet) sollte nach dem Entwurf ein Blech oder eine Platte von nicht mehr als 3/16, „Platte“ (plate)