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Leiter des technischen Teiles Dr.-Ing. E.Schrödter, Geschäftsführer des Vereins deutscher Eisen hüttenleute. Kommissionsverlag von A. Bagel-Düsseldorf. STAHL UN EISEN. ZEITSCHRIFT Leiter des wirtschaftlichen Teiles Generalsekretär Dr W. Beumer, Geschäftsführer der Nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahl- industrieller. FÜR DAS DEUTSCHE EISENHÜTTENWESEN. Nr. 34. 27. Jahrgang. 21. August 1907. Der Düsseldorfer Kongreß für gewerblichen Rechtsschutz. er vom 3. bis 8. September d. J. in — Düsseldorf stattfindende Kongreß für ge werblichen Rechtsschutz schließt sich eng an die ebenfalls von dem Deutschen Verein für den Schutz des gewerblichen Eigentums in den Jahren 1900/1902 zu Frankfurt a. M., Köln und Ham- burg abgehaltenen Kongresse an. Es kommt ihm jedoch noch eine wesentlich größere Bedeutung insofern zu, als jetzt die auf den damaligen Kongressen gefaßten Beschlüsse auf Grund in zwischen von der Patent- und Warenzeichen- Kommission des Deutschen Vereines abgehaltener mehrjähriger mündlicher und schriftlicher Be ratungen einer zweiten Lesung unterzogen werden, um so die Meinung der deutschen In dustrie über die Reform des Pateutgesetzes und des Warenzeichengesetzes definitiv zum Aus druck zu bringen. Die große Bedeutung des Düsseldorfer Kongresses hat auch die Reichs regierung bereits dadurch anerkannt, daß sie mit ihren eigenen Vorarbeiten zur Revision der genannten Gesetze zunächst eine abwartende Stellung einnehmen will, bis die Ergebnisse der Düsseldorfer Tagung vorliegen. Das gesamte Material der von den Kommissionen des Deut schen Vereines geleisteten Vorarbeiten liegt jetzt in einer an alle Interessenten zur Verteilung gelangten Denkschrift vor, der als II. Teil ein umfangreicher Band beigegeben ist, der die Gut achten der einzelnen Berichterstatter der Kom missionen enthält. Es ist natürlich unmöglich, hier eine nur einigermaßen erschöpfende Dar stellung all dieser wichtigen Fragen zu geben. Es sollen jedoch ganz kurz die Hauptpunkte für die Leser dieser Zeitschrift hervorgehoben werden, um zur Beteiligung an den Arbeiten des Kongresses anzuregen. Patentreht. Zunächst liegt eine Reihe von Anträgen vor, die auf eine Vereinfachung und Verbesserung des Erteilungsverfahrens hin zielen. Mit Rücksicht auf die wohl nicht zu bestreitende Ueberlastung des Patentamtes hat die Kommission eine Reihe von Anträgen ge- prüft, die auf eine Vereinfachung des ) er- XXXIV.37 fahrens abzielten. Dabei wurde speziell als eine unnötige Belastung des Amtes hervorgehoben, daß heute sich mit jeder Anmeldung das Plenum der Abteilung auch dann befassen muß, wenn der Vorprüfer keine Bedenken gegen die An meldung hat. Es wird deshalb vorgeschlagen, daß die Prüfung der Erfindung durch ein tech nisches Mitglied des Patentamtes erfolgen und daß lediglich dann ein Verfahren vor der An meldeabteilung eintreten soll, wenn der Prüfer das Patent versagen zu müssen glaubt. Dieses Verfahren soll auf Antrag des Anmelders ein kontradiktorisches sein, so daß der Anmelder Gelegenheit findet, die Einwendungen des Prü fers gegen die Patentfähigkeit in mündlicher Verhandlung vor der Abteilung widerlegen zu können. Die notwendige Konsequenz dieses Vor schlages hat die Kommission ebenfalls gezogen, indem sie beantragt, daß dann die prüfenden Mit glieder des Patentes nicht Mitglieder der beschluß fassenden Anmeldeabteilungen sein dürfen. Aufrecht erhalten hat die Kommission dann auch den schon früher mehrfach ausgesprochenen Wunsch, im Erteilungsverfahren gegen die Ent scheidung der Beschwerdeabteilung ein weiteres Rechtsmittel zu eröffnen. Die Kommission be trachtet es weiter als ein brauchbares Mittel zur Entlastung des Patentamtes, wenn die An meldeabteilungen weniger als heute mit for mellen Fragen, wie sie in der patentamtlichen Praxis sehr häufig vorkommen, befaßt werden, und spricht daher den Wunsch aus, daß die Verwaltung der Patente und der Patentrolle sowie die Prüfung der allgemeinen prozessualen Formalien einer aus rechtskundigen Mitgliedern zusammengesetzten Abteilung unterstellt wird, gegen deren Entscheidung noch eine Beschwerde an eine ebenfalls aus rechtskundigen Mitgliedern bestehende Beschwerdeabteilung zulässig sein soll. Weiter wird erneut der Wunsch aus gesprochen, dem Anmelder bereits in der ersten Verfügung möglichst alles entgegenstehende Literaturmaterial mitzuteilen, um den Schrift wechsel tunlichst zu vereinfachen. 1