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SU. Ihr. iseur ir. WaöenauerInzeiger «::!i^»:!:!iuu>»:»i»»mmn!U!»>8 Anzeigen: einsp. Petttzeile 15 Goldpfennig, s :: (ausw. 30 Pfg.), Reklamen 50 Pfg. <c 39. :: LAMMEL» «MU 2. Wl ISA Z7. MWg. Drahtanschrift: Anzeiger SiMM 26 Fernsprecher: Amt Freital 120 :: u 8 3 - 8 n ü 8 Lon uns unbekannten Auftraggebern Anzeigen nur gegen Vorausbezahlung. Anzeigen werden an den Erschcimmgstagen bis Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekannt machungen des Stadtgememderats, sowie des Schul- und Kirchenvorstandes zu Rabenau. Schriftleitung, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Radcnau. Erscheint Mittwoch und Sonnabend. Bezugspreis: Monatlich l Mark, wöchentlich 25 Pfg-, einzelne Nr. >3 Pfg- Im Falle höherer Gewatt (Krieg oder sonstige Störungen des Betriebes der Zeitungen, der Liefe ranten oder der Befördcrungseinrichtungen) hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Lokal- und Anzeiaeblatt für Rabenau und Umgegend. spätestens vormittags 10 Uhr erbeten. ü 8 Für Fehler in durch Fernsprecher aufgegebenen Z 8 Anzeigen übernehmen wir «eine Verantwortung. S § Gemeindeoerbandr-Giro-Konto Rabenau Nr. Lokales und Sächsisches. Rabenau, den I. April I924. * Krieger-Ehrenmal. Dem langgehegten und durchaus berechtigten Wunsch der Allgemeinheit nach- Kommend, ein unseren gefallenen Helden würdiges Denk mal zu schaffen, lud der hiesige Militärverein die Vor sitzenden sämtlicher hiesigen Vereine zu einer Aussprache über diese Angelegenheit ein. Die sehr zahlreich erschienen n Vertreter gaben einmütig ihrer Überzeugung Ausdruck, daß unbedingt und schnell die Arbeit in dieser Sache wieder ausgenommen werden soll. Es wurde die Unter stützung durch die anwesenden Vereinsvertreter und ins besondere des Vertreters der hiesigen Industrie ausdrücklich zugesagt. Einer Anregung folgend wurde ein aus 7 Herren bestehender engerer Ausschuß gebildet, dem zunächst die Weiterarbeit obliegt. Die gesamte Einwohnerschaft wird gebeten, zur Förderung und Durchführung des großen Gedankens, tatkräftig mit beizutragen. Sobald über Platz und Ort des Ehrenmals Beschlüsse vorliegen, wird dies sofort zur Kenntnis gebracht. * Mit i. April d. I. ist Herr Privatus Otto aus Gesundheitsrücksichten sreiweiwillig aus seinem Amte als erster Stadtrat ausgeschieden, das er seit 1917 in un eigennützigster, vorbildlicher Weise ausgefüllt hat Bürger meister Meier verabschiedete ihn in der letzten Sitzung des Stadtgemeinderates mit Worten des Dankes und der Anerkennung für seine ini Interesse unserer Stadt nicht nur als Stadtrat, sondern vor dem auch als Stadt verordneter jahrzahntelaug geleisteten Dienste, sicherte ihm ein ehrendes Gedenken zu lind wünschte ihm einen sorgenfreien Lebensabend. k? ' Im amtlichen Teile unserer heutigen Nummer veröffentlicht das Finanzamt Freital eine längere Be kanntmachung über die Vorauszahlungen zur Einkom men- und Körperschaftssleuer, auf die wir unsere Leser noch besonders Hinweisen. * Falsifikate zu IO Rentenmark sind seit einigen Tagen im Umlauf. Der gemusterte Aufdruck ist sehr schlecht nachgcahmt, so daß man, gegen Licht gehalten, den Unterschied gegenüber den echten Scheinen sofort sieht. Auch fehlen den Fallckscheinen die Fasern, die bei den darauf erfolgt der Schlußpfiff. — Herr Schiedsrichter Eidner von V. f. B. Dippoldiswalde war dem Spiel ein ausmerksammec und gerechter Leiter. 8.— Großölsa. Neu errichtet wird der Gendarmerie- bezirk Gcvßölsn mit den Ortschaften Börnchen, Großölsa, Seisersdorf, Spechtritz und Wendischcarsdorf. Gendar- meriehauptwachtmeister Winter II, Tharandt, wurde nach hier versetzt. Meißen. Der verheiratete Bäcker Berger aus Wilsdruff hatte im Februar den Plan gefaßt, aus der Welt zu gehen. Gas, Wasser, Strick und Pulver schienen ihm zu alltäglich. Er verschluckte nacheinander zwei scharf abgebrochene Löffelstiele und fünf Holznägel von einem Kleiderständer. Etwa eine Woche ist der Mann mit dem unverdaulichen Mageninhalt herumgelaufen. Am 22. Februar wurde ec infolge einlretender Eiterung dem hiesigen Krankenhaus« zugeführt, wo eine Röntgendurch leuchtung seine Angaben bestätigte. Nach 4stündiger schwerer Operation wurde dieser soderbare Mageninhalt wieder zutage gefördert. Da Berger sonst gesund gewesen ist, hat er die schwere Operation überstanden und ist am Sonnabend aus dem Krankenhause entlassen worden. Riesa. Das Opfer eines schweren Unfalls wurde im Lauchhammerwerk der Schlosser Schietzel. Ein aus einer Walze kommender glühender Eisenstäb durchbohrte ihm den Hals. Der Schwerverletzte starb im Kranken haus Borna. Diebesbande. Die hiesige, sehr tüchtige Kriminalpolizei ermittelte eine achtkopfige Diebesbande, darunter ein früherer Stadtverordneter, der zwei Häuser besitzt (!). Die Gesellen hatten in Borna und Umgegend bis ins Altenburgische hinein wie die Naben gestohlen: Treibriemen, Geld, Mehl, viel Kleinvieh usw. Die Ein brecher wurden teilweise durch das Fingerdruckoerfahren ermittelt. Sieben Personen befinden sich hinter Schloß und Riegel. Leipzig. Im Zeigncr-Prozetz wurde am Sonnabend das Urteil verkündet. Dr. Zeigner wird wegen eines Vergehens gegen § 333 Absatz i des Strafgesetzbuches und wegen zweier Verbrechen nach § 332 zu drei Jahren n Kirche — Schule — Elternhaus. I. Alle Lehrer der Schule zu Rabenau weisen die in der vorletzten Nummer dieser Zeitung von kirchlicher Seite erhobenen Beschuldigungen über „Verwirrung und Irreführung" mit aller Entschiedenheit zurück. Nicht durch die Schule, sondern durch Eingriffe der Kirche in die Maßnahmen der Schule sind Verwirrungen hervor gerufen worden. § 5, Abs. 4—7 und Ausf. des Sch.-G. — Verwirrungen waren erst nach dem Kindergottes dienste vorhanden und arteten in Demonstrationen gegen die Schule aus. — In der drittletzten Nummer wurde von „sehr inter essierter Seite" nur bekannt gegeben, was die Verord nung vom 14. 1. 24 besagt. Eine Ausführungsverord nung oder eine Gegenverordnung zu der Verordnung vom 14. I. 24 ist nicht erschienen. Die Mitteilung der Nachrichtenstelle der Staatskanzlei vom 11. 3. 24. ist keine Verordnung. Sie drückt lediglich nur aus, inwie weit dem Verlangen der Erziehungsberechtigten entgegen gekommen werden kann. Die Beschuldigung „einer be wußten Irreführung der öffentlichen Meinung" kann nur jemand erheben, der „Verordnung" und „durch Presse notiz mitgeteilte Wünsche" nicht auseinander zu halten vermag. Telephonische Bescheide sind ebenfalls keine Verordnungen. Wie sich die Auslegung solcher Mittei lungen durch die Bekanntgabe als Verordnung nach dem Gottesdienste ausgewirkt hat — und welch erziehlichen Segen sie zur Folge haben muß, dürfte jeden unpartei isch Denkenden mehr als ein Kopfschütteln aufgenötigt haben. 2. Die gesamte christliche Lehrerschaft an der Schule zu Rabenau protestiert energisch gegen die Beschuldigung, daß „die Belange der christlichen Eltern- und Schüler schaft in der hiesigen Schule schlecht bewahrt werden." Sie ist stets bestrebt gewesen, die christlichen Interessen (natürlich darf man christlich nicht gleichstellen mit kirch lich) zu wahren, und sie ist sich auch bewußt, dieselben in schweren Zeiten in ruhiger und bedächtiger Weise ge stützt zu haben, mindestens ebenso gut, wenn nicht ost besser, als mancher das kirchliche Leben zu fördern glaubt. k. Vorstehender Artikel ging uns bereits vor 8 Tagenzu,