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3l März 18S7 Rk. 75 Preis für das Bicrlcljahr I'/, Thlr.; jede einzelne Nuokmer 2 Ngr. Jnsertionsgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig lOucrstraße Rr. 8). Dienstag Di« Zeitung erscheint mit Ausnahme de« Montags täglich Nachmit tag« für den folgenden T-g. De«tfchl»«r. Preußen. * Bertin, 28. März. Die Bestrebungen des kopenhagener CabinetS, die deutsch-dänische Streitfrage durch einen Congrsßder euro päischen Großmächte zur Erledigung zu bringen, dürften auf vielen Wider stand stoßen, da die deutschen Großmächte aus 6er durch das Recht festen Grundlage, welche dt« Verhandlungen mit Dänemark vom Jahre 18k l ihnen gewähren, verharren werden. Zn diesen Verhandlungen ist die Compelenz der deutschen Bundesversammlung ausdrücklich festgestellt worden, indem die damalige Regelung der Beziehungen der Herzogthümer Holstein und Laucn- burg unter der Gewährleistung deS Deutschen Bundes erfolgt ist. Die ganze Angelegenheit ist mithin offenbar eine innere Sache des Bundes, welche sich der Entscheidung durch die europäischen Großmächte entzieht. Von diesem Gesichtspunkte dürste man hier wie auch in Wien das Ganze betrachten und sich die Gefahren für den Deutschen Bund vergegenwärti gen, wenn durch eine unberechtigte Einmischung der übrigen europäischen Großmächte das Ansehen und die Selbständigkeit des Bundes verletzt wür den, zumal in den Octobernvten'Preußens und Oesterreichs erklärt worden ist, daß im Fall der Ablehnung der Foderungcn der deutschen Großmächte die Höfe von Berlin und Wien sich für berufen erachten müßten, der Bun desversammlung zur Wahrung des Standpunkts Anlaß zu geben, den sie in dieser Angelegenheit nach Maßgabe der Bundesgesetze und der Zusiche rungen der dänischen Regierung einnähmen. Außerdem ist daran zu erin nern, daß es im Art. 3 des Londoner Vertrags vom 8. Mai 1852 klar und deutlich heißt: „Es ist ausdrücklich verstanden, daß die gegenseitigen aus der Bundesacte von 1815 uud dem bestehenden Bundesrecht hervor gehenden Rechte und Verpflichtungen Sr. Maj. des Königs von Dauemart und des Deutschen Bundes in Betreff der Herzogthümer Holstein und Lauenburg durch den gegenwärtigen Vertrag nicht verändert werden sollen." Und diese Bestimmung ist von Frankreich, Engländ und Rußland in glei cher Weise wie von Preußen, Oesterreich und Dänemark unterzeichnet und besiegelt. — Die Lösung der Neuenburger Angelegenheit dürste sich anS dem Grunde noch verzögern, weil durch die verschiedenen Berichterstat tungen über die Bedingungen Preußens und die Acußerungen des eidge nössischen BundesratHS darüber an die betreffenden Höfe und Regierungen noch einige Zeit in Anspruch genommen werden wird. Etwas Entscheiden des soll noch nicht vorliegen.—Die Berathungen, welche hier von den Bevollmächtigten des Zollvereins über weitere VerkehrSerlrichterungen zwi schen dem Zollverein und dem österreichischen Zollgebiete gepflo gen worden sind, haben bereits ihre Endschaft erreicht und die Bevollmäch- tigten werden Berlin wieder verlassen. Die Vorschläge Oesterreichs haben durch die Vorschläge der ZollvereinSstaaten wesentliche Aenderungen erlitten, wie sie das gemeinsame Interesse erfoderte. Ein unbedingtes Eingehen auf dir österreichischen Vorschläge würde große Nachtheile für den Zollverein herbcigeführt haben. Zur weitern Vermittelung zwischen den beiderseitigen Interessen werden in Wien Berathungen zwischen Kommissaren des Zoll vereins Und Oesterreich demnächst stattfinden. - — Hr. v. Patow hat den Commissiönsbericht über jdrn Sundzollvcr- trag dem Abgeordnetenhaus« bereits vorgelegt. Die Commission empfiehlt schließlich einstimmig, dem' Vertrag« die verfassungsmäßige Genehmigung zu ertheilm. — In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 28. März wurde (wie bereits theilweise mitgetheilt) der §. 1 des Salzsteuergesetzes, welcher da- Princip des GssetzeS enthält, mit 164 gegen 150 Stimmen ange- nommen. Die Fraktion Gerläch stimmte mit der gcsammten Linken gegen den K. I. > 7-7-Professor Hengstenberg antwortet in der Evangelischen Kirchenzei tung, auf die (auch von uns mitgetheilt«) Erklärung des Professors Kuno Fischer in Jena, und sägt unter Anderm, daß die Behauptung, e- s«i ihm ^Hengstenberg) eine Verwechselung, deS Vr. K. Fischer mit dem erlang« Professor Fischer widerfahren, „eine muthwillige Erfindung ohne alle und jede thatsachliche Grundlage" sei. Außerdem sucht er seine, gegen Fischer cr- hobene Beschuldigung deS Pantheismus und Athei-mu» zu rechtfertigen. - Baiern. Atts'Baiern- 2Sl Mär^ Die Neue Münchener Zei tung «mhält einen officiollen Artikel- welcher die in Nürnberg ragende Com mission zur Brräthung eines deutschen Handelsgesetzbuchs gegen die Bsvwürfe der Presse in Schug nimmt, di« wegen der Geheimhaltung ihrer Berathungen und Beschlüsse gegen dieselben gerichtet worden sind. Die dort gefaßten Beschlüsse seien nur provisorische, der Abänderung unterliegende, di« nicht Msmal dtt allgemein«« Kritik sofort vorgelegt werden könn ten, ohne derselben zugleich diesedesmaligenMotive in ihrem ganzen Um fänge zur Disposition zu stellen. Die 1847 in Leipzig versammelt gewe sene Wechscleonferenz und der gegenwärtig in München tagende Gesetz- ! i gebungsausschuß hätten, und mit vollem Rechte .n derselben Wtlse ver- ! fahren Der bairische JustizMinifler sei übrigens nicht darum «ach Nürnberg i geeilt um auseinandergehendc Ansichten auszuglcichen, oder gar um einen bevorstehenden Bruch abzuwenden, sondern imr, um einer Pflicht zu genü gen, welche ihm die ehrenvolle Wahl zum ersten Präsidenten der Commis sion aufcrl-gt, und welcher zu genüge« er wiederholt zug«sichert hatte. Schließlich wird an die Presse der Wunsch gerichtet, sic möge den Com- missionsmitgliedern, welche von der Wichtigkeit der ihnen gesetzten Aufgabe vollkommen durchdrungen, und von dem Willen, selbe zu losen, einhellig beseelt sind, ihre mühevolle Arbeit nicht noch mehr erschweren, vielmehr auch ihrerseits zum Gelingen eines Werks mit beizutragen, daS in der Ent- Wickelung deutscher NechtSzi,stände Epoche zu machen bestimmt zu sein scheint. Wie die Presse, welche ihren Wunsch nach Veröffentlichung der Commis sionsprotokolle doch wol nur in der Absicht ausgesprochen hatte, die Mög lichkeit zu erlangen, von ihrem Theile „zum Gelingen des Werks beizutra- ' gen", dies auch bei der beliebten Geheimhaltung zustande bringen solle, daS dürfte nunmehr eine räthselhafte Frage sein. Württemberg. Stuttgart, 25. März. Die staatsrechtliche Com mission der Abgeordnetenkammer hat ihren Bericht über die Preß verordnung vom 7. Jan. 1856 erstattet. Sie beantragt Anerkennung der Befugniß der Staatsrcgierung, den Bundesbcschluß vom 6. Juli 1854 über die Verhinderung des MisbrauchS der Presse zur Nachachtung zu pu° bliciren und in seinem prcßpolizeilichen Theile durch bloße Verordnung in Vollzug zu setzen (jedoch vorerst abgesehen von den, einzelnen Bestimmun, gen der Vollziehungsverordnung vom 7. Jan. 1856). Dieser Beschluß kam mit 5 gegen 4 Stimmen zustande. Der seinerzeit von der Commission zum Referenten erwählte Staatsminister v. Schlayer konnte wegen Unwohlseins nur dem allgemeinen Theile der Diskussion beiwohnen. Sein dem Berichte angehängter, als Particularvotum gedruckter Berichtsentwurf enthält den Schlußantrag: „sich gegen die StaätsMierung dahin auszusprechcn: daß --- da der BundeSbesthluß vom 6. Mi 1854 auch in seinem preßpolizri- lichen Theile nicht zu den im ß. 3 der Verfassungsurkunde bezeichneten or ganischen Bunbesbeschlüssen, welche mit ihrer landesüblichen Verkündigung für Württemberg verbindende Kraft erlangen, gehöre, gleichw-l aber 'alle (dort ausgehobencn) wesentlichen Bestimmungen desselben in die bestehende LandeSgcsetzgebung abändernd eingreifen — das Ministerium auch diesem Theile jenes Bundesbeschlusses ohne Vorbehalt ständischer Verabschiedung zuzustimmen nicht befugt gewesen, und daß däriim die königlich« Verbrv- nung vom 7. Zan. 1856, um gesetzliche Kraft zu erlangen, in Beziehung auf alle, die LandeSgesetzr abändernden Punkte noch nachträglich zur Ver- abschiedung mit den Ständen zu bringen sei." Die Mitglieder der Com mission Probst, Hager > und Sarwey traten diesem Anträge bei, letzter« Bei- den jedoch zum Theil aus andern Gründen. Für den Fall, daß die Kam mer die Befugniß der Staatsregierung zu Erlassung der vorliegenden Ver ordnung nach dem von der Mehrheit der Commission im Allgemeinen ge stellten Anträge nicht beanstanden sollte, stellt die Commission den ferner« Antrag: „an dis Staat-regierung die Bitte zu richten, dieselbe möchte die in Gemäßheit de- BundeSbeschlusscs vom 6. Juli 1854 erlassenen preßhö- lizeilichen Bestimmungen mit den von andern, namentlich den benachbarten deutschen Staaten erlassenen im Wege der Revision jener Verordnung mög lichst in Einklang bringe«, wof«« st« nicht überhaupt selbst verzögt, des- halb den Weg der Verabschiedung einzuschlägen." Diesem Anträge habt« zugesiimmt: Camercr, v. Mathes, v. Ritz, Schuster. Die Minderheit, bd- stehend au- den Abg. Hager, Probst, Sarwey, findet in den vorstehenden Bemerkungen nur einen weitern Grund für den zunächst auf formelle Rechts- gründe gestützten Antrag: die königliche Staatsregierung zu bitten, di« für nöthig «pachteten preßpolizeilichen Bestimmungen zur landständischen Verab schiedung bringen und die Einleitung hierzu treffen zu wollen. (Nat.-Z.) Thüringische Staaten. Abg. Wedekind hat in einer d«r GttzuN- gen de- wcimarischen Landtags unter näherer Andeutung der ihü bestim menden Motive die Erklärung abgegeben, daß er den von dem frühem Abg, Hase gestellten, von ihm aufgenommrnen Antrag wegen Vermittelung eiüleitendn Schritte zur weitem Ausbildung der deutschen Bundr-vtr- fassung ic. und Herstellung einer Vertretung des deutschen Volkes beim Bünde wieder zurückziehe. Frei« Städte. Frankfurt a. M., 27. März. Sine Mitthrilung der Kasseler Zeitung, welche nach erfolgter Reorganisation der Bürgerwehr einen Antrag Frankfurts bei dem Bunde in Aussicht stellt, die ASesetzung der Stadt durch Bundestruppen aufhören zu lassen (Nr. 72), scheint keinerlei wirklich vorhandenes Intentionen zu entsprich«« und wird dämm auch wol mit Recht in Zweifel gezogen. (Frkf. Z.) (In der officiösen «Zeit» wird diese Nachricht der Kasseler Zeitung entschieden dementirt.) Deutsche Agemeim Zeitung ' «Wahrhcit und Recht, Freiheit »ud