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mcmden nd man gesundes Haupt- ertreme irden. 856 und , in dem chen der ai treuen lich-reli- resentlich '«sondere den. hat sich , welche in den den an a früher fen, daß .f die so Leminar bezogen, ssen Ver lust und irkenden erg und rch eine , crrich- l Volks- von er- > beiden igen zu en, die ang der :er kön- lusnah- der for- und da len und um des löge an m. 'reffend, Publi- an die- an den Gesetz d Wau iücksicht i letzten :n Kir- P-n zu ffalt zu runden legrün- nit den Staa- gcwis- wigkeit meinen mg ge- ich dec n Bun- r dun- stände, die An- «gesetz- i, auf richter- ss-n. in dec vierig t, daß essende gleich ir grö- ^cstrebt mehrer ertrag wissen »ritaw rechte; n Acr en der Litter- iechts- bethei- »erung igrcich n mit > neue re, zu 26 November 1857 Nr. 272 Deiitschc MMeinr Zeitung »Wahrheit and Richt, Freiheit und Erseh!» Wegen oeS Bußtags erscheint -ie nächste Stummer Sonnabend, 21. November, Nachmittags Zu beziehen durch alle Postämter de« In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Preis für das Vierteljahr 1'/, Thlr.; jede einzelne Nummer 8 Ngr. schränken — mit andern Worten: die ersten und unveräußerlichsten Attribute seiner Souvcränetät ihm zu entreißen. Mag man die Sache auch mit allen Sophismen der Welt umkleiden, in Wirklichkeit ist sic doch nicht anders. Und wie cs sich nun hier herausstcllt, wie es Frankreich um die von ihm früher so phrasenhaft im Munde geführte „Auftechthaliung der Souverä- nelät" des Sultans zu thun ist, so zeigt ferner auch sein Verhalten in der Donaufürstenlhümcrfrage, daß die von ihm früher nicht minder prunkvoll im Munde geführte Vertretung der „Integrität des türkischen Reichs" in der schließlichen Nutzanwendung ebenfalls nur auf das stricte Gcgcn- theil hinausläuft. Und dies Alles geschieht, wohlgcmcrkt, auf Grund des Pariser Friedensvcrtrags, dessen wesentlicher Inhalt die Sicherstellung der Souveränität des Sultans und der Unabhängigkeit des türkischen Reichs bedeutet, oder doch wenigstens hat bedeuten sollen. Wie aber verhält sich Frankreich, wenn etwas gegen den Wortlaut des Friedensvcrtrags geschieht? Dann wird die Stellung je nach den Umständen genommen. Schon in der Bolgradfrage Hal Frankreich, wenn es auch schließlich nachgeben mußte, auf der Seite Rußlands gestanden; jetzt scheint eS, in einem noch viel eclatantern Falle, wieder auf der Seile Rußlands stehen zu wollen. Unter dem Vorgehen, daß fremde Waffen nach der abchasischen Küste geschafft und Expeditionen von Abenteurern dahin unternommen würden, hat Ruß land jüngst allen Verkehr und jede Verbindung mit dieser Küste untersagt, mit alleiniger Ausnahme der drei Städte Anapa, Redut-Kale und Suk- kum-Kale. Die Frage: ob und inwiefern dieses Vorgehen begründet, kann füglich auf sich beruhen; es genügt, einfach darauf hinzuweisen, daß das Schwarze Meer, nach dem Fricdensvcrtragc, neutralisirt und dem Handel aller Nationen ohne alle Beschränkung offen stehen soll. Rußland war also zu der erwähnten Bestimmung, durch welche cs das Schwarze Meer wieder zu dem früher« russischen See machen will, gar nicht berechtigt. Die betreffende Kundgabe von Seilen der russischen Regierung ist daher von Seiten der Cabinete von Wien, London und Konstantinopel auch sofort Gegenstand entsprechender Erwägung geworden, und ein gemeinsamer Schritt dieser drei Mächte dürfte, wie wir ferner vernehmen, wenn nicht bereits geschehen, so doch mit Nächstem, im Sinne einer stricken Beobachtung des Pariser Friedcnsvertrags, mit Bestimmtheit zu erwarten sein. Bon Frank- reich, welches seinerzeit bekanntlich den Mistraucnsvertrag vom 15. April 1856, damit an den Bestimmungen des Friedcnsvertrags ja nicht gerüttelt würde, mitunterzeichnet hat, Hörl man noch nichts. Freilich hat damals auch die Zusammenkunft in Stuttgart noch nicht stattgefunden gehabt. — Wir haben der Angabe seinerzeit widersprochen, daß von Seiten Englands, Frankreichs und Rußlands hier und in Wien ihre guten Dienste in der holstein-laucnbtirgischen Angelegenheit angeboten worden seien. Von anderer Seite sucht man sich jetzt mit der Ausflucht zu helfen, daß die betreffenden Anerbietungen zwar nicht hier und in Wien, wol aber in Frankfurt, jedoch da vorläufig in mehr nur officiöscr Form gemacht wor den seien. Wir sind in der Lage, auch diesem in der allerbestimmlestcn Weise widersprechen zu können. Es ist in Frankfurt, sowenig als hier und in Wien, weder ofsicicll noch auch nur andcutend officiös das Ge ringste davon zur Sprache gekommen. In der ganzen Sache haben wir es lediglich mit Correspondenzcrfindungen zu thun. — r Berlin, 17. Nov. Das im vorigen Winter von dcr LandcSverttc- tung angenommene Actienstcuergcsetz wird in den nächstenTagen vom Prinzen von Preußen in Stellvertretung des Königs vollzogen werden. — Die neue Session wird erst im neuen Jahre, und zwar am 5. Jan., eröffnet werden, wie es das revidirte Einberusungsgcsetz gestattet. Die Ses sion wird voraussichtlich still und schnell vorübcrgehcn, da bedeutungsvolle Vorlagen nicht zu discutiren sein werden und die Parteien in den beiden Häusern schon aus Pietät gegen den König jeden Anlaß zu leidenschaft lichen parlamentarischen Kundgebungen meiden werden; zumal da ihnen die bevorstehenden Neuwahlen ein weites Feld zu ersprießlicher Thäligkcit bie ten. — Das Gerücht, daß die fremden Gesandten in Frankfurt von ihren Höfen inflruirt seien, in vertraulichem Wege für Dänemark zu wirken, beruht auf leeren Combinationen. Auch von einem diplomatischen Auftreten Schwedens zu Gunsten Dänemarks ist hier nichts bekannt. — Der Zusam mentritt der Pariser Conferenz ist noch nicht bestimmt, weil man noch nicht weiß, wann die Commissare mit ihrer Arbeit fertig sein werden. Es soll sich bei Einzelnen derselben die Neigung zeigen, die Sache noch mög lichst lange hinauszudchnrn. Magdeburg, 17. Nov. Bezüglich der Veruntreuungen auf den hiesigen Bahnhöfen bringt die Magdeburger Zeitung noch folgende Notizen: „Soviel uns darüber bekannt geworden, gehören die des Diebstahls Ver dächtigen mit sehr wenigen Ausnahmen zum Personal der Potsdam-Mag- ZnsertionSgebühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Frankfurt a. M., 16. Nov. Zur holsteinischen Angelegen- Iheit vor dem Bunde schreibt man der «Zeit»: „Nachdem nun auch sämmt- Iliche Beilagen der preußisch-österreichischcn Vorlage vom 29. Oct. gedruckt lund vertheilt worden, erwartet man, daß im Laufe dieser Woche seitens Ides Ausschusses dcr erste vorbereitende Schritt bei dem Bundestage gcsche- Ihm wird. Je entschiedener man von allen Seiten willens ist, die Rechte I der Hcrzogthümer zur Geltung zu bringen, desto strenger wird man zugleich lim Interesse derselben die hergebrachten Formen des bundestäglichen Gc- IschäftSgangS innchalten. Die Grundanschauung, welche für dessen weitere I Entwickelung als maßgebend gilt, beruht auf dem reindeutschcn Charakter Ider vorliegenden Differenz, die man deshalb auch innerhalb des Bundes Rund auf dem bundesverfaffungsmäßigen Wege zum Austrag bringen wird. I Bisher haben Preußen und Oesterreich als Mandatare des Bundes die I diplomatischen Verhandlungen mit Dänemark geführt; ihre Vermittelung Ihal leider eine Ausgleichung der holsteinischen Differenz nicht herbcigeführt. lAm 29. Oct. haben sic daher ihr Mandat in die Hände ihres Mandanten I unerledigt nicdergelegt und dcr Bundesversammlung die gemeinsame Erwä- Igung und Beschlußnahme anheimgestellt. Konnte daher die holsteinische An- Igelegenheit in dem abgelaufcnen Stadium noch den Anschein einer prcußisch- I österreichischen Differenz mit Dänemark gewinnen, so wird in dem jetzt be iginnenden Stadium dcr gemeinsame deutsche Charakter dieser Frage um so I schärfer zur Geltung kommen. In demselben tritt die Gesammtheit dcr dcut- I scheu Staate« aus die Bühne dcr diplomatischen Action, um das gescheiterte Werk Ider Vermittelung auf dem competenzmäßigen Wege dcr Beschlußnahme zu Ende Izu führen. Es handelt sich dabei gegenwärtig vor allem darum, die voll- I ständige Uebereinstimmung der übrigen deutschen Regierungen mit dem biS- Iherigen Verfahren Preußens und Oesterreichs zum Ausdruck zu bringen. IZn diesem Sinne wird cs daher aufzufassen sein, wenn der Ausschuß, wie Iman vernimmt, das Referat an Baiern übertragen und so den ersten rein- I deutschen Staat zum Organ für die unmittelbare Gcschäftsbehandlung gc- I wählt hat. Ebenso wird der letzter» die Beantwortung der Frage zur I.hauptaufgabe zufallcn: in welchen Punkten die gegenwärtige Verfassung iHolstcin-LaucnburgS den Bundesgrunbgesetzcn widerspricht. An dicFeststcl- Iking dieser Differcnzpunkle knüpft sich für den Deutschen Bund die Ver- Ipflichtung, die Widersprüche zu beseitigen und durch seine Beschlußnahme Idie Uebereinstimmung der Verfassung der. HerMthümer mit den BundcS- Igrundgesetzen hcrjustellen. Da die Entscheidung über diese Fxage lediglich Idem inner« deutschen Staatenrcchl angehört, so läßt sich nicht absehen, wie Idie europäischen Mächte gegenwärtig zu Interpellationen und Einmischun igen berechtigt sein sollten. DicS ist bisher — wie bestimmt versichert »wird — von keiner Seite bei der Bundesversammlung geschehen, sodaß die Inder derartige Schritte verbreiteten Nachrichten sich als irrthümlich erweisen. Isollle sich in einem ferner« Stadium Anlaß zu Verhandlungen mit den lüuswärtigen Mächten darbieten, so liegt es der Bundesversammlung nach »Art. 50 der Bundesactc ob, dieselben für die Gesammtheit des Bundes Istlbständig zu führen, und es würde dem Charakter der vorliegenden Frage Icmsprechen, wenn sie das bundesrcchtliche Moment und den vorhandenen I^onsensuS aller deutschen Staaten auch in der Form der diplomatischen lAclion zur Geltung brächte." Preußen. ^Berlin, 18. Nov. ES ist die Mittheilung gemacht Iworden, daß der diesseitige Vertreter in Konstantinopel, dem Beispiel des iHrn. v. Thouvenel folgend, auch seinerseits noch in keinen amtlichen Ver- Mehr mit Reschid-Pascha getreten sei. Indem wir es dahingestellt sein Massen, ob diese Angabe wirklich auf einer faclischen Grundlage beruht, Iwvllen wir nur ganz im Allgemeinen einige Worte über den Charakter des Ivan Hr«. v. Thouvenel beliebten Verfahrens sagen. Die Regierung eines ILandcö ist die nächste Repräsentation des Fürsten. Er ernennt die Mitglie- Ider der Alegierung, er entläßt sie, und wie die Regierung eben zusammen- Igesetzt ist, so hat die fremde Diplomatie dieselbe, im Ganzen wie im Ein- Izelncn, als den Willensausdruck deS Fürsten zu nehmen. Nun kann es Izwar kommen, daß mit einer andern Regierung ein Bruch entsteht, der Iden völligen Abbruch der diplomatischen Beziehungen jm Gefolge hat; un- Inhört aber ist eS und völkerrechtlich durchaus nicht zu rechtfertigen, wenn »der Vertreter eines fremden StaatS mit dem von dem Fürsten ernannten Irrsten Mitglied« seiner Regierung nicht verkehren will. Hier handelt es sich nicht um eine Geringschätzung oder Verachtung des betreffenden Regierung«. Mitgliedes, sondern geradezu um eine höchste Beleidigung de- Fürsten selbst, dessen Willensvollstrecker daS Regierung-Mitglied ja nur ist, und die noch unerhörtere Tendenz «ines solchen unerhörten Benehmen- ist offenbar die, den Willen deS Fürsten in der Wahl seiner Negierungsmitgliedcr zu be Freitag. LeiPjig Di« Zeitnng «scheint mit Ausnahme des Sonntags täglich Nachmit tags für den. folgenden Tag.