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Donnerstag. Nr. 169 23. Juli 18S7. tLctiou »72-731 gekaufter ir nd Schle- von f2695f >, schöner Jnventa- lhlr. An- mit Krl. r. Adolf Kellner dner in kndorf. mit Frl. erg in ausgesetzt ng herbei- >ien uixl Iien: r Anlage DiSmem- mit nur Näheres nerl zu 127351 iittergut >orf in ertner vi. B. ohn. — >orf ein Sohn. Uer. — — Hrn. Schicht- >ter. — >hn. — Leipzig Lochter. erg. — . geb. ohanna - Krau ors. — Schön ¬ sucht ein gewöhnt, mit guten eine seinen len erbittet Deutschen 12760s en mit, ei Ai 0s- icdtero 8 In ^UAU8l. 8S. ^UAU8t. ^lAvr, KeiPziL. Die Zeitung erscheint mit Ausnahme des Sonntags täglich Nachmit tags für den folgenden Tag. Preis für das Vierteljahr I'/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. Deutsche Allgemeine Zeitung. .Wahrheit mb Recht, Freiheit und Scsehl- Zu beziehen durch alt« Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Inserttonsgebübr für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Der Kampf der liberalen und der katholischen Partei in Belgien. Eine Warnung für Deutschland. Brief« eines belgischen an einen süddeutschen Publieisten. I. (Schluß aus Nr. t68.) Der Kongreß gab der Kirche nur Rechte an den Staat, legte ihr aber keine Pflichten gegen denselben auf, sagte ich. Sie werden mich nun fragen, was die Liberalen denn wol vermocht habe, zu einer so unerhörten Maßregel die Hand zu bieten? Man machte den leichtgläu bigen Liberalen begreiflich, daß di^Uebcrnahme der Besoldungen eine Schuld sei, die der Staat durch die ConfiScation der Kirchengüter auf sich geladen habe; ferner, daß die Trennung von Kirche und Staat, selbst um diesen Preis erkauft, das sicherste Mittel sei, Reibungen zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt zu verhüten und die Eintracht zwischen ihnen zu be festigen. Die Liberalen gingen auf diese Sophismen ein, ohne gewahr zu werden, daß sie dem Staate zum Besten der Kirche den Todesstreich ver setzten. Wirklich konnte sich in dem nach den Idealen des Ultramontanis- muS organisirten Staate ein Kampf der zwei Gewalten aus dem guten Grunde nicht ferner ergeben, weil der Staat zum Cassier der Kirche ernie drigt und die Kirche im thatsächlichen Besitz der Oberherrlichkcit war. Sie sollen sehen, mit welcher Kunst die Ultramonlancn den Staat zu entwaffnen wußten, während sie gleichzeitig unter dem Namen der Freiheit die Kirche mit unbeschränkter Macht ausrüsteten. Der Staat ist bei der Besetzung kirchlicher Aemter nicht mehr belhei- ligt, die Bischöfe werden vom Papst, die Pfarreien von den Bischöfen er nannt. Bewundern Sie mit mir die Einfachheit des Mittels, das man aufgefunden hat, um jeder Reibung zwischen Kirche und Staat vorzubeu genman macht die Kirche zur unbeschränkten Herrin! Die Uebcrtragung der wichtigsten Functionen geht von einer fremden Macht aus, von einer Macht, die unter Umständen feindselig gegen Belgien auftrelcn kann, viel- leicht sogar, wer weiß es? als Feind seiner Unabhängigkeit und Nationa lität. Gleichviel! Der Papst mag unsere sechs Bisthümer mit Männern besetzen, welche die Autorität des Königs, die Thätigkeit seiner Minister un tergraben; die Regierung muß Alles geschehen lassen. Es sind dies nicht blo« Hypothesen, gerade gegenwärtig führen die Bischöfe einen erklärten Krieg gegen den Staat, dessen Universitäten in öf fentlichen Erlassen von ihnen angegriffen worden sind. Die Feindseligkeit ihrer Haltung wird sich aber noch steigern; je mehr der Einfluß der libe ralen Partei wächst, umsomehr wird der Krieg zwischen Episkopat und Staat an Heftigkeit zunehmen. Und gleichwol wird der Staat dulden müs sen, daß Männer, die im Herzensgrund seine Feinde sind, an der Spitze der belgischen Kirche stehen, und seine ganze Thätigkeit gegenüber diesen Männern wird sich darauf beschränken, daß er ihnen große Besoldungen auszuzahlen, mit andern Worten, die Geldmittel zu seiner Bekämpfung zu liefern hat! Ich frage nochmals, ist dieser Zustand nicht ein wahres Ideal von Abgeschmacktheit? Betrachten Sie die wunderbaren Widersprüche, in die wir uns verwickelt haben. Unsere Verfassung schließt alle Fremden von öffentlichen Aemtern aus; ein Fremder kann nicht Huissier in Belgien sein, aber — er kann Erzbischof von Mecheln sein! Jeder Beamte hat einen Eid zu leisten; auch die Bischöfe leisten ihren Eid, aber dem Papste; sie sind durch keinerlei Band an den Staat geknüpft, in dem sie gleichwol eine un ermeßliche Macht ausüben. Noch mehr: in dem Eide, den sie dem Papste leisten, verpflichten sich die Bischöfe zur Verfolgung der Ketzer, während unsere Verfassung die unbeschränkteste Glaubensfreiheit anerkennt. Wel che- Gewebe von Widersprüchen! Und doch sind wir noch keineswegs am Ende. Der Staat mischt sich nicht in die Ernennung der untern Kirchendie ner; Pfarrer und Vicare sind unbedingt in die Hände ihres Bischofs ge geben. Die Bischöfe brauchen und miSbrauchen den Klerus als Werkzeug ihrer Herrschaft: der Pfarrer muß sich wohl oder übel als Wahlagent ver- wenden lassen; die Dienste, die er bei den Wahlen leistet, werden vom Bi schof vor allem geschäht und belohnt; wehe Denen, die sich lau erweisen, oder mit ihren Bemühungen nicht durchdringen; sie haben Ungnade und Absetzung, oder doch Verbannung auf irgendeine obskure Landpfarrei zu gewärtigen. Dazu kommt, daß die Erziehung, die man den Priestern gibt, sie zu unbegrenzter Fügsamkeit und Unterwürfigkeit abrichtrt. E« ist kaum nöthig zu sagen, daß der Staat auch in diese Erziehung sich nicht einmischt, und doch, er thut es, insofern er zu den Kosten beiträgt und Stipendien ver- leiht! Er besorgt die Geschäfte des Cassier; waS aber in diesen Semina- rien vorgeht, erfährt er nicht, erfährt Niemand; die Oeffentlichkeit ist ein Grundsatz unserer Staatsverwaltung, in der Kirche dagegen ist Alles Ge- ! Heimniß und Dunkel. Dennoch fehlt eS nicht an einigen Anhaltepunkten zur Orientirung. Wenn man die Lehren kennt, die an der katholischen Universität zu Löwen vorgetragen werden, wenn man die politischen Dok trinen der bischöflichen Erlasse verfolgt, oder die Bücher liest, die in den Seminarien gebraucht werden, so kann man ein treues Bild des hier herr schenden Geistes gewinnen: es ist der Geist Gregor's VII. und Gregor's XVk, die Suprematie der Kirche über den Staat, die Verneinung der Glaubens freiheit und der Preßfreiheit; es ist in Allen« das Widcrspiel unserer Ver- fassungsgrundsätzc. Und der Staat niuß dulden, daß man den Klerus in diesen dem Grundgesetz feindseligen Gesinnungen großzicht, er muß zu die sem feindseligen Unterricht bcisteuern und muß jeden Feind unserer Institu tionen besolden, sobald eS dem Bischof gefällig ist, ihm eine Pfarrei zu verleihen! Sic werden mich fragen, wie der Staat sich unter solchen Ele menten der Anarchie und Auflösung erhallen könne? Er hat sich bisher, abgesehen von den wenigen Episoden einer liberalen Negierung — der kirch lichen Herrschaft gefügt; aber warten Sie den Verlauf des jetzt entbrann ten Kampfes ab: in diesen Kampf geht die Kirche mit allen Waffen ge rüstet, der Staat aber wehrlos. Die Geschichte lehrt uns, daß der Ultramontanismus vor keinem Mit- tel zur Sicherung seiner Herrschaft zurückschrcckt. Wenn auch die Excom- munication widerspänstigcr Fürsten in unsern Tagen nicht mehr üblich ist, so sind darum die allen Ansprüche doch nicht aufgegeben und wissen sich gellend zu machen, soweit die Gewalt der Kirche reicht. Daher die Schran ken, die dieser in allen katholischen Ländern gezogen sind. Nur in Belgien weiß man nichts von solchen Beschränkungen; hier genießt die Kirche einer absoluten Freiheit, durch nichts als durch das Maß ihrer eigenen Kraft be grenzt. Wenn morgen sich ein Concil versammeln würde, um den König und seine Minister zu excommunicircn, so wäre dies eine legale und ver faffungsmäßigc Handlung, die zu verhindern der Staal keine Macht hätte. Heißt das nicht die Unvernunft in ein System bringen? Sie wenden mir ein, die Kirche werde sich vor so extremen Schritten zu hüten wissen. Sicherlich, aber warum? Weil ihre innere Kraft nicht ausreicht. Was sie aber vermag, das thut sie. Die von den Bischöfen von Gent und Brügge gegen die StaatSunivcrsitäten geschleuderten Hirtenbriefe — ich komme später aus führlich auf sie zurück — sind im Grunde kein geringeres Attentat auf das Recht des StaatS als eine Excommunication des Königs oder der Minister es wäre. Und doch sind sie erlassen in Ausübung eines Recht-! Aber nur in Belgien besteht zu Recht, was in der That ein Umsturz aller Rcchlsbegriffe ist. Ich komme nicht auf die kläglichen Sophismen zurück, durch die sich die liberalen Congreßmitglieder verleiten ließen, auf dergleichen Ungeheuer lichkeiten einzugehen ; ich schäme mich, davon zu sprechen. Aber die Krone des Ganzen ist, daß der Staatsgewalt selbst da- Recht fehlt, die öffent- Uche Ordnung aufrechtzuhalten, wenn es der Kirche gefallen würde, sie zu stören. Darin liegt keine Uebcrtreibung. Die Oeffentlichkeit derReligionS- Übung ist ein unbeschränktes Recht, das nie durch vorbeugende SicherheitS- maßregeln beschränkt werden darf. Angenommen nun — und der Fall ist vorgckommen — daß Missionare, um ihr Kreuz aufzurichtcn und vor dem Volke zu predigen, in einer Gemeinde erscheinen, wo voraussichtlich diese Kundgebungen zu den schwersten Ruhestörungen, zu Angriffen auf Perso nen und Eigenthum führen werden; kann in einem solchen Falle die Re gierung den öffentlichen Gottesdienst untersagen? Nein, sie kann das nicht, sie muß zusehen, bis Blut geflossen ist, dann erst darf sie einschreiten. Hier bleibt mir nur übrig, die Feder niedcrzulegen und zu bewun dern — ich weiß nicht, ob die Kühnheit der katholischen Partei, die dieses Recht in unsere Verfassung gebracht hat, oder die Einfalt der Liberalen, die ihre Zustimmung ausgesprochen haben. Sie wissen jetzt, was man in Belgien unter Trennung von Staat und Kirche versteht. Hatte ich nicht guten Grund zu sagen, der Staat sei annullirt, seinem Gegner wehrlos preisgegeben? Aber noch bin ich nicht zu Ende, noch habe ich Ihnen von den kostbarsten Rechten der Kirche nicht gesprochen; sie werden der Gegen stand meine- nächsten Briefs sein. Deutschland. --.-Aus Süddeutfchland, 20. Juli. Am Schluffe der verflossenen Jahres machten wir, den zunehmenden Anfoderungen an den Staatssäckel gegenüber, auf mehre wirksame Mittel zur Hülfe aus der Finanznoth aufmerksam. Bereit- denkt man in einer Reihe von Staaten an die Ver einfachung des Staatshaushalt- durch Beförderung der Selbstverwaltung und der Association. Der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha sprach sich namentlich in diesem Sinne bei Eröffnung de- Landtags am 16. April sehr entschieden aus. Von dein Landrath in Oberbaiern wurde vorläufig ein Vorschlag, daß den Landschullehrern Grundstücke zugewiescn werden möchten, aus welchen sie das für den Hausbedarf nvthwendigc Getreide be-