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IV2I .Handel und WndnOrLe etheiligung bst britische cht stattge- inen woll- stei, verurtheilte sie aber wegen Todtung,auS Unachtsamkeit zu dreijähriger ArbeitShausstrafe. Bon Gta- ?uß 4 Zoll an und die a sind voll am meisten o groß und sind. In aus, und n in Nica- > unter kei- oder seine st jederzeit Nagel auf gleichgültig gesetzlosen isirtcn Ge- , und seine kungen des groß und !lang. Er weifel von Abenteurer n werden, und 13. legen die cige An- 4 haben. wollen, äure cnt- Mangcl dtschlags seiner gestrigen Anwesenheit in Paris benutzt habe, um sich nochmals von dem Großfürsten Konstantin zu verabschieden. Der Großfürst ist nach Creuzot abgereist. — Der Moniteur meldet ferner, daß mittels telegraphischer Depesche aus Kon stantinopel vom 16. Mai-die Nachricht eingegangen sei, daß der Fricdensverrrag zwischen England und Persien am 14. April zu Teheran ratificirt und am 17. April nach Bagdad erpcdirt worden sei. Dresden, 16. Mai. Das Dresdner Journal enthalt Folgendes: „Die ber liner Bank- und Handels-Zeitung vom 14. Mai kommt auf unsern Artikel in Nr. 108 zurück. Sie habe nicht behauptet, daß eine formelle Erklärung ertheilt worden sei. Aber sic bleibe dabei, daß verschiedenen Bankvorständcn auf ihre Anfrage die Absicht der sächsischen Regierung in der angcdeuteten Weise zu erken nen gegeben worden sei. Hierzu haben wir zu bemerken: Der Ausdruck «formelle Erklärung» war von der Berliner Börsen-Zeitung gebraucht; die Bank- und Han dels-Zeitung hatte gesagt: «den Direktoren der betreffenden Banken seien Eröff nungen zugegangen». Das soll denn doch auch auf offieiclle Mittheilungen hin- deutcn und kommt ziemlich auf Dasselbe hinaus. Auch der neuere Artikel bleibt dabei, daß verschiedenen Bankvorständen die Absicht der königlich sächsischen Regie rung zu erkennen gegeben worden sei. Auch das deutet auf officiclle Mittheilun gen. Wir wiederholen, daß an keine der kompetenten Stellen und Staatsbehörden von einem auswärtigen Bankdircctorium eine auf die fernere Circulation seiner No ten gerichtete Anfrage, gestellt und keinem Bankdircctorium oder Bankvorstand von einer kompetenten Behörde eine Eröffnung darüber gemacht worden ist. Was jene Bankvorstände empfangen haben können, kann sich daher nur auf Mitthcilung von Geschäftsfreunden beschränken, welche ihrerseits gut unterrichtet gewesen zu sein glauben. Wir würden wenigstens die berliner Bank- und Handels-Zeitung ersu chen müssen, die Behörden namhaft zu machen, von welchen, und die Bankvor stände, an welche diese Eröffnungen gegangen sein sollen." — Das Fortbestehen der hohen Elbzölle ist, wie wir für unsern Leserkreis nicht weiter ausfllhren zu dürfen glauben, eine Lebensfrage für den Elbhandel; von Ham burg ist ein Aufruf zu einer Vereinigung für ihre Aufhebung erlassen worden, wel cher schließt: „Zu diesem Ende ergeht hiermit eine freundliche Einladung an die verehrlichen Corporqtionen des Handels- und Schifferstandes und alle Diejenigen, welche sich sonst dafür intercssiren, der an der Elbe, Spree, Havel, Oder, Saale und Moldau gelegenen Orte zu einer in Hamburg abzuhaltenden Versammlung, in welcher über die weiter zu ergreifenden Maßregeln berathcn und überhaupt Alles, was den Zweck zu fördern im Stande ist, in Erwägung gezogen und endgültig be schlossen werden soll. Die Lokalität zu bestimmen sowie die Zeit der Versammlung anzuberaumen, bleibt einer, spätern Auffoderung Vorbehalten, und bittet Unterzeich neter alle etwa zu äußernden Wünsche und sonstigen Vorschläge vorläufig an ihn zu adressircn und sich wegen des Weitern mit ihm in Verbindung zu setzen. Ham burg, im Mai 1857. C. G. Keilig, Schiffsprocurator." Solingen, 16. Mai. Auf eine mit zahlreichen Unterschriften hiesiger, walder, rcmscheider und kroncnberger Fabrikanten versehene Eingabe, betreffend die Aus dehnung des Zeichenschutzcs für ganz Preußen und den Zollverein, ist ein Be scheid des Handelsministers eingegangen, dahin lautend: „daß bei den nach Sepa ratartikel 9 zu dem mit Oesterreich abgeschlossenen Zoll- und Handelsvertrag zu eröffnenden Verhandlungen auch in Erwägung genommen werden wird, ob ge meinschaftliche, das Gebiet der Zollvereinsstaaten umfassende Maßregeln betreffs des Schutzes von Fabrikzeichen zu treffen sein möchten, und das Ergebniß dieser Verhandlungen abzuwartcn sei". Vorläufig hegen wir zu dem bekannten warmen Interesse, welches unser Handelsministcr bei allen industriellen Fragen zeigt, das Vertrauen, daß diese wichtige Frage einem für unsere Gegend günstigen Ziele im Sinne der Eingabe zugeführt werde. (Köln. Z.) Hamburg, 13. Mai. Nachdem die Ratificationen des zwischen Hamburg ei nerseits und dem Königreich Hannover, Großhcrzogthum Oldenburg, Hcrzogthum Braunschweig, der fürstlich schaumburg-lippcschcn Regierung und dem Senat der Freien und Hansestadt Bremen andererseits am 7. Nov. 1856 in Hannover unter zeichneten Vertrags wegen Annahme eines gleichen Gewichtssystems nebst Schlußprotokoll ausgctauscht worden sind, wird derselbe publicirt mit dem Bemer ken, daß die Einführung des neuen Gewichtssystems an die Stelle des bisherigen HandelSgcwichts am 1. Jan. 1858 und an die Stelle des bisherigen Krämerge wichts am 1-Juli 1858 erfolgen wird. Die Gewichtseinheit ist das Pfund von 500 Grammen. Das Pfund stimmt danach überein mit dem Zollpfund der Zollvereins- staatcn sowie mit dem durch das preußische Gesetz vom 17. Mai 1856 fcstgestelltcn preußischen Pfund. Der Ccntner wird zu 100 Pfd. gerechnet. Das Pfund wird in 10 Neuloth, das Nculoth in 10 Quint, das Quint in 10 Halbgramm gctheilt. Kleinere Theile werden ohne besondere Benennung durch Decimalbruchthcile des Halbgramms angegeben. Neben den aus vorstehendem dekadischen System direct abzuleitenden Gewichten sollen jedoch auch Vicrtelpfundstückc (— 25 Quint) und Achtelpfundstücke (— 125 Halbgramm) geaicht und im Verkehr zugelaffen werden. Als Medicinalgewicht kommt, unter Wegfall eines besondern Medicinalpfundcs, die Unze in der Schwere von 6 Quint zur Anwendung. Die Unze wird in 8 Drach men, die Drachme in 3 Skrupel, der Skrupel in 20 Gran gctheilt. Für den Ju welen- und Perlcnhandcl bildet das (holländische) Juwelenkarat, in der Schwere von 0,4tN8s Halbgramm, die Gewichtseinheit. Dasselbe wird mittels fortgesetzter Halbirung gctheilt. * Paris, 15. Mai. Nach dem eben veröffentlichten Monatsbericht über die Lage der Bank von Frankreich hat sich der Baarvorrath um 1,750,000 Fr. vermin- ! dcrt, während der Betrag der auf Renten, Aktien und Eisenbahnobligationen gelei steten Vorschüsse ziemlich gleichgebliebcn, dagegen das Portefeuille um 14 Mill., der i Betrag der umlaufenden Billets um 11 Vr Mill., die laufende Rechnung des Schatzes , um 12^ Mill, und die übrigen laufenden Rechnungen um 4 Mill, sich vermehrt > haben. Das Geschäft ist an heutiger Börse zwar belebt, die Stimmung jedoch ! ziemlich matt ! Wien, 16. Mai. Gestern Abend um 5'Zr Uhr wurde der provisorische Bank- ! kassecontroleur M. R., welcher seit drei Tagen vermißt war, von einem Bank- i diener in Hernals erkannt, angehalten und sofort in polizeiliche Haft gebracht. Die Veruntreuungen, denen sich der bezeichnete Beamte reuig und sogleich schul- , dig bekannte, belaufen sich auf die sehr beträchtliche Summe von 350 — 360,000 Fl. , und sind die Folgen einer tiefverborgenen Leidenschaft für das kleine Lottospicl. ! Leider gesellt sich zu diesem eine redliche Familie ins Unglück stürzenden Vorsalle noch die bedauerliche Wahrnehmung, daß die wiederholten Eingriffe in die Kasse von dem übergroßen Vertrauen der die dienstliche Verantwortung mittragenden Be- , amten ermöglicht und erleichtert wurden. Die Persönlichkeit des untern Kassecon- ! as heutige ibruch des sfelbe fand sich nach darzubrin- c gesamm- r Königin ohie, dem Zflug nach eingenom- stern nach Villa bei in Sophie such abge esuche auf ben, um ickwünschc :r königli- iöniglichen Morgen Gesandten denkt Sc. stigen und Wir be- nden Sr. 4." schicdcncn Ende des ittung er blich vor- ht zu än- s für die ad, nicht achbartcn n Erfolg en Tagen etenschast hingestellt daß die der Zeit Einheit Neuere Nachrichten. * Paris, 17. Mai. (Telegraphische Depesche.) Heute findet Em pfang des Königs von Baiern in Fontainebleau statt.— Der heutige Moniteur theilt mit, daß der Kaiser die Gelegenheit trolors — derselbe ist der Sohn eines verstorbenen Bankbeamten — hatte zwar ebenso wie sein sonstiges Privatleben dem Vertrauen Vorschub gegeben, wodurch jedoch dies selbst mit die Ursache der lange fortgesetzten Kassaangriffe wurde. (W. Z.) — Der Preußische Staats-Anzeiger publicirt den zwischen der preußischen Staats- regierung und der Wilhelmsbahn-G esellsch aft abgeschlossenen Vertrag. ES übernimmt demnach der Staat für Rechnung der Wilhelmsbahn-Gcsellschaft die weitere Ausführung des Baus sowie die Verwaltung und den Betrieb sämmtlicher, daS Wilhclms-Eisenbahnunternchmen bildenden Bauunternehmungen. Der ordent lichen Generalversammlung wird von der königlichen Direktion der Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß vorgelcgt. In Angelegenheiten der Verwaltung und des Betriebs sowie der Ausführung von bereits beschlossenen Bahnen steht der Gene ralversammlung eine für die Direktion bindende Beschlußnahmc nicht zu. Dagegen können ohne Genehmigung der Generalversammlung nicht stattsindcn: 1) Aende- rungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie die des Gesellschaftsstatuts; 2) Er werb fremder und Anlage neuer Bahnen; 3) Bethciligung der Gesellschaft an an dern Bahnunternchmungen, Uebcrnahmc des Transports auf fremden Bahnen; 4) Auflösung der Gesellschaft oder Fusion derselben mit andern Eiscnbahngescll- schaften. Dem Staat bleibt überlassen, die noch nicht in Betrieb gesetzten Zweig bahnen, deren Ausbau die Wilhclmsbnhn-Gesellschaft durch den untcrm 9. Juli 1856 bestätigten vierten Statutcnnachtrag übernommen hat, ganz unausge führt zu lassen, und seitens der WilhelmSbahn-Gesellschaft auf die ihr hierzu crtheilte landesherrliche Concession nach crfodertem Gutachten dcß Verwaltungsraths zu verzichten. Insbesondere stcht cS dem Staat zu, nach Anhörung des Verwal- lungSraths, auch für die Zweigbahn von Nicolai nach Jdahüttc einen andern Un ternehmer zu concessionircn und alsdann von Letzterm den Betrieb und die Unter haltung dieser Strecke für Rechnung der Wilhclmsbahn-Gescllschaft ohne den Vor behalt eines der letzter» zustehcndcn Kllndigungsrcchtß pachtweise zu übernehmen. Von dem Staat wird weder der Gesellschaft und den Aktionären noch dritten Per sonen gegenüber eine Garantie für einen Ertrag des Unternehmens der Wilhelmß- bahn-Gesellschaft übernommen. Die Direktion ist zur Ausgabe neuer Stammaktien und Prioritätsobligationcn befugt. Für den nächsten Baubedarf sollen nach Anhö rung des Vcrwaltungsraths bis auf Höhe von 1,500,000 Lhlrn. Stammprioritäts- acticn ausgcgebcn werden, welche sür das laufende Jahr aus dem Bausonds mit 5 Proc. verzinst werden, vom I. Jan. 1858 ab aber gleich den bereits vorhande nen Stammaktien an den Dividenden theilnehmen, jedoch mit dem Vorzugsrecht, daß, wenn der verfügbare Reinertrag zur Gewährung von vollen 5 Proc. auf alle Stamm- und alle Stammprioritätsacticn nicht zureicht, auf die letztern 5 Proc. Dividende vorabbezahlt werden, auch den Inhabern der betreffenden Dividenden- scheinc Dasjenige, was etwa für ein Bctriebsjahr weniger als 5 Proc. auf die Prioritätsstammactien vcrthcilt ist, aus dem auf die übrigen Stammaktien fallenden Reinertrag der nächstfolgenden Jahre nachgczahlt werden niuß. — Uebcr die glänzenden Betriebsergebnissc der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn im letzten Jahre geben wir nach der Bank- und Handels-Zeitung folgende Zahlcnangabcn: Im Geschäftsjahre 1856 wurden befördert: 408,588 Per sonen (29,131 mehr als 1855) für 120,797 Thlr. (13,645 Thlr. mehr), 7,231,583 Ctr. Güter (1,425,110 Ctr. mehr) für 252,871 Thlr. (46,490 Thlr. mehr). Die übri gen Einnahmen betrugen 13,604 Thlr. (4544 Thlr. mehr). Summa der Einnahme 387,272 Thlr. (64,680 Thlr. mehr). Die Fahrgäste haben zusammen 907,062 Per- svncnmcilen (55,962 mehr als 1855) zurückgclegt, jede Person hat 8 Sgr. und jede Personcnmeile 3 Sgr. 8 Pf. eingcbracht. An Gepäckstücken wurden 17,352 Ctr. sür 5007 Thlr. transportirt; Dicnstgut überhaupt 113,589 Ctr. Die Güter haben zusammen 17,702,410 Ccntncrmcilcn zurückgclegt (3,668,128 mehr als im Vor jahr). Die Ausgaben betrugen: für die allgemeine Verwaltung 7335 Thlr. (440 Thlr. weniger als 1855), Bahnverwaltung 38,504 Thlr. (5223 Thlr. mehr), Transport verwaltung 135,532 Thlr. (25,478 Thlr. mehr), Verzinsung und Autorisation 61,794 Thlr., gejammte Ausgabe 243,167 Thlr.; dazu: noch nicht erhobene ZinS- und Dividendenbcträgc 8606 Thlr., bleibt daher cin Ucbcrschuß von 135,500 Thlrn. am Schluffe 1856. Aus dem Reservefonds sind 11,447 Thlr. und aus dem Er neuerungsfonds 15,104 Thlr. verwendet, ersterer besteht jetzt aus 6724 Lhlrn., der zweite aus 15,870 Thlrn. — „Unsern, wie es scheint, sehr genauen Informationen zufolge", sagt der pariser Moniteur de la Flotte, „wurden die kaum begonnenen Arbeiten an der Euphrat- Eisenbahn eingestellt und vorerst und wol auch bis auf Weiteres aufgegcben. Infolge eines aus London cingctrofsenen unerwarteten Befehls haben die beiden In genieure, welche mit den ersten Vorarbeiten beauftragt waren, Syrien verlassen, um aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr dahin zurückzukehren. Diese beiden In genieure, M'Ncil Sohn und Capitän Howe, hatten die etwa fünf Stunden lange Strecke von Sone'dia nach Antiochien abgcstcckt; sic ließen ihre Absteckpfählc wieder hcrauSrcißcn, nahmen alle ihre' Instrumente und schifften sich am 20. April zu Alerandrette cin. Es ist dics cinc ziemlich unerwartete, aber bezeichnende Lösung des kopfüber begonnenen Unternehmens. Es ist sicherlich zu bedauern, daß die Euphrat-Eisenbahn nicht gebaut wird, aber es war säst vorauszusehen, daß cs so kommen werde. Das sind nun die Früchte der Umtriebe des englischen Ministers zu London und des englischen Gesandten zu Konstantinopel. Um dem Kanal von Suez entgegenzuwirken und die Aufmerksamkeit dcr Welr von diesem Projekt abzu- wcnden, hat man eine alte, nach langen nutzlosen Bemühungen als unpraktisch er kannte Idee wieder hervorgesucht. Unterdessen sind zwei Jahre verstrichen, daß der Kanal von Suez hingehalten und die Ratification des Sultans verhindert wird. Schon 1855 hätten die Arbeiten des Unternehmens beginnen können, für welches sich jetzt auch Liverpool und Manchester laut aussprcchcn. Man fing sich dies mal in der eigenen Falle. Es ist nicht das erste mal, es wird nicht das letzte mal sein." Wien, 16. Mai. In der heute Morgen stattgehabten Generalversammlung der Donaudampfschiffahrtsgesellschaft thciltc der Ministerialcommissar der Versammlung mit, daß der Kaiser zwar noch nicht die formelle, jedoch die thatsäch- liche Genehmigung des zwischen der Staatsrcgicrung und der Gesellschaft zustande gekommenen Vertrags über die Entschädigung ertheilt habe. Zugleich ist die Frage