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Nr. 72 Freitag. 27. März L8S7 Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ta«. —t Zu beziehen durch alle Postämter des Zu- und Auslandes, sowie durch die Expedition in Leipzig <Querstraße Nr. 8). Prei» für da» Vierteljahr I'/, Thlr.; jade eiuze,ne Nummer 2 Rgr. HsSpßifi- LHZeitung - -ssL- DMscht Mgtmcilic Zeitmg Znsertionsgrbübr für de» Raum einer Zeil, 2 Ngr. Deutsche Allgemeine Zeitung hat ihren Leserkreis in den letzten Jahren bedeutend steigen sehen, nicht nur in Sachsen und den angrenzenden Ländern, sondern ebenso in andern Theilen Deutschlands, Oesterreichs und deS Auslandes, und glaubt sich zu den ersten deutschen Zeitungen rechnen zu dürfen. Sie wird auch in Zukunft den Anfoderungen, welche an sie gestellt werden, in jeder ,Weife zu entsprechen suchen: durch ««abhängige, freifinnig- Haltung, gediegene Leitartikel, zahlreiche und zuverlässige Origi- nal-»rreitz»»ndenze«, regelmäßige telegraphische Depeschen, unterhaltendes Feuilleton und endlich durch sorgfältigste Beach- tüflg uud Vertretung des Handels und der Industrie. In letzterer Hinsicht hat die Deutsche Allgemeine Zeitung neuer dings besoudere Veranstaltungen getroffen, um diese in neuester Zeit zu immer größerer Wichtigkeit gelangten Factoren d«S öffentlichen Lebens in möglichst vollständiger und in gewissenhaftester Weise zu berücksichtigen und dadurch der Haudelöwelt sowie dem zahlreichen Theile des großen Publikums, das sich dafür näher interessirt, fortwährend eine Ueberficht darüber zu gewähren. Als sächsisches Blatt sucht endlich die Deutsche Allgemeine Zeitung in Betreff der Angelegenheiten Sachsens die Ansprüche ihrer sächsische» wie ihrer auswärtigen Leser gleichmäßig zu befriedigen. Daö Abonnement auf die Deutsche Allgemeine Zeitung beträgt vierteljährlich nur Thlr. lFnserote (die Zeile 2 Ngr.) finden durch sie die weiteste und zweckmäßigste Verbreitung. — - — Deutschland. -----Aus Süddeutschland, 24.März. Der sranzösischeKundschaftcr, den. wir schon einmal über die Grenze weisen halfen (Nr. 65), kchrrc in der Frankfurter Postzeitung, wenn auch weniger anmaßlich und heraus- fodernd,. aus deutschen Boden zurück. Wir wollen möglichst summarisch das Unserige dazu beitragen, daß er abermals nach Gebühr hcimgeschickt werde. Ist die „edle deutsche Nation mit ihrer Macht und den sic auszcich- nenden großen Eigenschaften" in Frankreich wirklich „hochgeschätzt", so soll man dort ihr auch zutrauen, daß sie in der holstcin-laucnburgischcn Ange legenheit sich die nöthige Frage selbst „richtig" zu stellen und sic nach dcn streygen Anfoderungen von Gesetz und Recht zu lösen wisse. Ebenso muß man dann dort anerkenne», daß die bisher gegen Dänemark geübte Lang- muth der „edel» deutschen Nation" neuen Anspruch auf Hochschätzung gebe Ad.d'äß es nur ein ganz entschiedenes und großes Unrecht sein könne, wel- WkS,"an einer Entrüstung, wie sie jrtzt ganz Deutschland erfüllt, die Schuld «tag«. Wollte der Franzose gleichwol der „edeln deutschen Nation" damit auWst» oder gefällig sein, daß er ihr zeigte, welche Frage in der holstein- Ktmnbiüglschen Angelegenheit die „richtige" sei, so mußte er sich doppelt biftünm, ehe und bevor er zu einer solchen Belehrung schritt. Denn es ist keine kleiüe Aufgabe für das Ausland, sich einer Ration, wie die „edle dichtsche", in Sachen ihres eigenen Gesetze« und ihres eigenen Rechts als AiäöÄät aufzuwerfen. Wie cs scheint, unterzog sich aber der Franzose diesig Aufgabe, ohne daß er sich überhaupt besonnen hatte. Wenigstens ist die von ihm ganz Deutschland vorgelegie Frage so durchaus irrig gestellt, dich inan nur in einer gänzlichen Unkenntniß der rechtlichen und factsschen Verhältnisse einigermaßen eine Erklärung dafür findet. Deutschland ist weit davon entfernt, „Dänemark in Bezug auf dessen innere Regierung Gesetz« vorzuschreiben", sondern beschränkt sich auf dcn Widerstand gegen Gesetze, wodurch Dänemark die inner» Berfaffungs - und Rechtszustände von Deutsch land in den Landesverfassungen und Rechten der zum Deutschen Bunde gehörenden Herzögthümer schmälert und verletzt. Einer solchen Beeinträch tigung hat sich nun aber Dänemark durch seine Gesammtverfassimg von 1854 uttd die damit verbundene willkürliche Verwandlung der Personal- in eine Reglunion schuldig gemacht. Folgerecht ist es Pflicht von Deutschland, in Betreff der Herzögthümer die Wiederherstellung des vorigen Zustandes zu fodern und nöchigenfatls zu bewirken. Die nöthige Ermächtigung hierzu liegt einfach darin, daß der König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg Mitglied des Deutschen Bundes und als solches der Bun desverfassung unterworfen, dem Bunde für die Verfassungen und Rechte der Herzögthümer haftbar und verantwortlich ist. ES ist keineswegs „zweier lei Gövjcht und zweierlei Maß", wovon Deutschland in der luxemburger uNd in dev Holstein-lauonbukgjfchen Angelegenheit Gebrauch macht. Dort war, dem Bund«- gegenüber, nur von der Annäherung der Landesverfassnng an die Geundgesetz« des Bundes di« Rtdcz hier handelt es sich um die Loslösung der Landesverfassungen von diesen Grundgesetzen. Die „Achtung vor der Unabhängigkeit anderer NalionG" «rfodert vor allem, daß man ihre Verfassungen, ihre Gesetze, ihre Rechte- anerkenne und ehre. Frankreich ver letz«, d-mnach, dir Achtung,, vor d« Unabhängigkeit^ Deutschlands von dem Moment, an- wo dasselbe diesem ErfvderM,,zunahr tritt und, sich, ein einsei tiges und, ahspr«chrndtS, Unheil, anmaßt- das zugleich cü«, Einmischung - in dir inner» Angelegenheiten invalri«. Nicht der Schwäch«« ist immer im Recht oder, darum, im,Richt, weiter der Schwächere, ist. Aber Pflicht ist es, den Schwächer» vor dem, Stärker» dadurch zu schütze», daß man ihm, wenn er Unrecht hat, auch Unrecht, gibt und dabei auferl^t, das Unrecht gutzumachen. Weiter geht kein« Pflicht, aber auch, kein Recht. Der dä nisch-deutsche Eonflict steht nicht im geringsten Bezug zur „Aufrechthaltung deS europäischen Gleichgewichts". Wird der Deutsche Bund zur Ein- j schreitung gcnöthigt, so ist ihm dafür durch seine eigene Verfassung die - Grenze gezogen. Ebenso wenig wie die Verletzung der Verfassungen und Rechte der deutschen Herzögthümer von Sciten Dänemarks in dcn j Augen Frankreichs eine Gefährdung für das europäische Gleichgewicht war, > ebenso wenig darf Frankreich in der Beseitigung dieser Verletzung von Sei- ! tcn des dazu berechtigten Deutschen Bundes einen Angriff auf dieses Gleich gewicht erblicken. Der König von Dänemark wird nach der Einschreitung ebenso gut Herzog von Holstein und Lauenburg sein als vor ihr. Ja, er kann nur dabei gewinnen, daß der Deutsche Bund wieder einen Rechtszu stand herstellt, der eine Versöhnung ermöglicht und das Königreich am ehe» flcn vor innerer Auflösung bewahrt. Einem kleinen Staate wie Dänemark geziemt Bescheidenheit und Verträglichkeit. Was der Franzose davon fabelt, daß cine „militärische Execulion in den Herzögthümer» das Signal zu ei nem neuen Brande in Norddcutschland von unberechenbaren Folgen" sein werde, das gehört zu unbedingt in das Gebiet des Lächerlichen, als daß ein weiteres Wort darüber nicht Luxus wäre. Die daran geknüpfte Faselei von einem „großen Unglück" verdient kein besseres Schicksal. Insoweit aber dahinter die Drohung einer Einschreitung von England und Frankreich zu Gunsten der „Sicherheit, Einheit und Integrität der dänischen Monarchie" den Finger reckt, sei dem Franzosen ein für alle mal bedeutet, daß diese Drohung der „edeln deutschen Nation" lediglich einfältig verkommt und sie nicht im geringsten beirrt. Sic kennt ihre Macht und weiß, wie schwer sic wiegt, wenn es deutschem Recht und deutscher Ehre gilt. Versucht der Fran zos« endlich neuerdings, die holstcin-laucnburgischr Angelegenheit dem Deut- sehen Bunde wegzuescamotircn, indem er nicht ihm, sondern nur Oester reich und Preußen Mäßigung, Weisheit und Vorsicht zutraut, so liegt hierin nicht minder eine unziemliche Verletzung jener Versammlung, welche dir „edle deutsche Nation" vertritt, als ein neuer Beweis völliger Unwissenheit in Sachen des deutschen Bundesrechts. Kraft dieses BundcsrcchtS- wird die deutsche Bundesversammlung hoffentlich das Nöthige vorkehren, insofern Dänemark nicht sofort cinlenkt und die Herzögthümer beschwcrdelos stellt. Dieselbe bedarf in diesem Fall« der Berufung an die „Volkslcidenschaften" umsoweniger, je gewisser sie sich im Besitz der Sympathien der „edeln deut schen Nation" weiß. — Schließlich noch ein Wort über die Art oder virl- mehr die Unart, die sich die wiener fünfsternige Correspondenz in Nr. 70 der Frankfurter Postzcitung auS Anlaß unscrs Artikels in Nr. 65 der Deutschen Allgemeinen Zeittmg, freilich urnaturgcmäss, gegen uns er laubt«. Der erste Satz dort war nur de« Ausdruck der öffentlichen Stimme und trug nichts weniger als den Charakter einer Verletzung in sich, findet vielmehr in der wiener Erläuterung selbst seine Rechtfertigung. Der zweite Satz aber wurde durch den dritten in einer Weise verdeutlicht und ergänzt, daß Niemand, der seine gesunden fünf Sinne hat, darin irgendein«« Un glimpf entdecken kaum Wenn die fünfsternige Correspondenz dennoch eine „ehrenrührige Verdächtigung" daraus ableit«» und sich damit selbst einen Verdruß an den Haaren herbeizieht, so können wir dies nur einem Zustande beimessrn, der die Correspondenz in rin« Art von Unzurechnungsfähigkeit versetzte. Win haben demnach für sie keinen Aerger, sondern nur Mitleid zur Verfügung. Preußen. ^Berlin, 28. März. Hr. v. Bülow, der dänische Bundestagsgesandte und Notenüberbringcr, hat, als er von Wien abgrreist ist, ein saures Gesicht gemacht: Nun, alS er Berlin verlassen hat, hat er auch kein süßes gemacht. Indessen bas Eine wie das Andere war mit Be stimmtheit vorauszusehen, und wir wollen darum jetzt nicht länger dabei verweilen. Für uns ist die Frage jetzt: was nun? Wir haben diese Frage schon jüngst ausgesprochen, und wenn wir sie jetzt wieder aussprechen müs sen, so rührt daS eben daher, daß seitdem die Sache noch nicht weiter hat kommen wollen. Aber es hat mit dieser gegenwärtigen Lage doch eine etwas