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Zuziehung eines Dritten, definitiv abgemacht. 3) Die Lösung wird einer, durch einen Bevollmächtigten der Schweiz verstärkten Conferenz der fünf Groß mächte, welche das Londoner Protokoll vom 24. Mai 1852 unterzeichnet haben, überlassen. Wir würden unbedingt die beiden ersten Wege dem dritten vorziehen, und unter jenen wiederum den wählen, welcher nicht bloS einen weisen Act hoher Politik, sondern auch eine» hochherzigen Entschluß des Königs vorzugsweise zu beurkunden und damit ein freundschaftliches und zutrauliches Verhältniß zwischen Preußen und der Eidgenossenschaft am ehesten anzubahncn vermöchte. Gegen den dritten Weg spricht, abgesehen von seiner Weitläufigkeit, zunächst der Umstand, daß er in der Schweiz, die mit den Diplomaten nicht gern etwas zu schaffen hat, neues Mistrauen säen, die Aufregung nähren, den Glauben an Hintergedanken fördern würde; außerdem widerräth ihn gar manche andere Erwägung, zumal in letzterer Hinsicht. Nun müßte allerdings das auf dem ersten oder zweiten Wege erlangte Resultat, ein Hinblick auf die Wiener-Congreßacte, der sor- mellen Ratification von England, Frankreich, Oesterreich und Rußland Vor behalten bleiben. Unter allen Voraussetzungen aber nehmen wir an, daß Preußen Alles vermeiden wird, was auf eine Beeinträchtigung der be währten neuen Bundesverfassung der Schweiz abzielen könnte. Preußen. < Berlin, 18. Zan. Von Seiten Preußens ist, wie man hört, an die Großmächte, welche das Londoner Protokoll mitunterzeichnet haben, nach der friedlichen Wendung, welche die Neuenburger Angelegenheit durch die Beschlußfassung der eidgenössischen Bundesversammlung genom men hat, die Eröffnung ergangen, daß Preußen alle militärischen Maßre geln cinstellen werde und bereit sei, auf Unterhandlungen behufs einer end gültigen Regelung der Neuenburger Streitfrage mit den Mitunterzeichnern des -Londoner Protokolls einzugehen. Zu der Confercnz, welche zu diesem Zweck zusammentreten wird, wird selbstverständlich auch ein Vertreter der Eidgenossenschaft hinzugczogen werden. Der Ort, wo diese Confcrenz statt finden wird, ist noch nicht festgcsiellt, obwol Karlsruhe vielfach bezeichnet wird. Mehre höhere Offiziere, welche in Betreff der Mobilmachungssache hierherberufen waren, haben sich bereits wieder nach ihren betreffenden Standorten in den Provinzen begeben, da alle Maßnahmen in Bezug auf die Mobilmachung rückgängig geworden sind. Man freut sich hier in ho hem Grade, daß die Sache für Preußen ohne alle Kosten abgelaufen ist. Die Verbesserungen, welche in der jüngsten Zeit in unserm Heerwesen nach manchen, Seiten hin gemacht worden sind, kommen dem Heere immer zu gute und find die unerheblichen Kosten dafür nicht zu beklagen. —«'Berlin, 18. Jan. Mit der Nachricht, die am 15. Jan. Abends hier einlief, daß es mit der Nachgiebigkeit der Schweiz besser stehe, äls man den Tag über geglaubt hatte, ging in der Stimmung unserer Haupt stadt eine gewaltige Umänderung vor. Selten mag hier eine so allgemeine Befriedigung, geherrscht haben. — Morgen hält die Commission über daS Ehescheidungsgesetz eine Sitzung, welcher auch der Cultusminister bei wohnen wird. Man glaubt, daß im Plenum dieses Gesetz ebenso wenig die Majorität finden werde als die Finanzvorlagen. — Die «Zeit» schreibt: „Die Neuenburger Angelegenheit ist durch die Anträge des schweizer Bundesraths bei der Bundesversammlung und durch die telegraphisch gemeldete Annahme dieser Anträge durch den Na- tionalrath und den Ständerath in eine friedliche Phase getreten. Nach dem jetzt sämmtliche Factoren der schweizer Regierung die bedingungslose Freigebnng der neuenburger Gefangenen und die Niederschlagung des ge gen sie eingeleiteten Processes beschlossen haben, ist Preußens vorläufiger Fodcrung genügt, und der Anknüpfung von Unterhandlungen über die fer nere Regelung der Verhältnisse des Fürstenthums Neuenburg stehen keine Hindernisse mehr im Wege. Preußen wird in dieselbe mit der Mäßigung eintreten, welche es in dem ganzen Verlauf des schwebenden Conflicts be wiesen hat." — Zur Beschlagnahme der Börsen-Correspondenz (Nr. 4)l ent hält die «Zeit» folgende Mitthcilung: „Am 2. Jan. belegte die Polizeibe hörde die erste Nummer der im Verlage der Lassar'schcn Buchhandlung er scheinenden Börsen-Correspondenz mit Beschlag, und zwar wegen eines die Neuenburger Frage behandelnden Artikels. Der Herausgeber des Blatts, Hr. Eli Samter, bemühte sich unmittelbar nach der erfolgten Beschlag nahme zu dem Polizeipräsidenten v. Zedlitz, um eine sofortige Remedur dieser Maßregel zu vermitteln, und da er jenen Herrn nicht zu Hause an traf, begab er sich zu gleichem Zweck in die Wohnung des Ministers des Innern. Hr. v. Westphalen empfing den Bittsteller und eröffnete demsel ben, daß er sein Anliegen schriftlich cinreichen möge. Mit einem solchen Resultat seiner Bemühungen scheint indessen Hr. Eli Samter wenig befrie digt gewesen zu sein; denn trotz der späten Abendstunde betrat derselbe das Palais des Prinzen von Preußen, in der Absicht und Hoffnung, durch höchstdessen Vermittelung die Aufhebung jener polizeilichen Anordnung zu bewerkstelligen. Ueber den Inhalt der Audienz, welche der Prinz von Preußen dem Hrn. Eli Samter gewährte, bringen nun die öffentlichen Blätter eine Darstellung, deren Ungenauigkeit sich nur durch die Erregtheit erklären läßt, in der sich der Petent an jenem Abend befand. Die Osten- tation, mit der von diesem Vorgang in der Presse gesprochen wird, ver anlaßt uns übrigens zu der nachträglichen Bemerkung, daß Hr. Eli Samter die Zulassung zur Audienz bei dem Prinzen lediglich einem Jrrthum ver dankte, indem derselbe in diesem Manne nicht den Redacteur eines Bör senblatts, sondem den Wortführer einer Judendeputation aus Posen ver- Muthcte, besonders auch wol aus dem Grunde, weil Hr. Eli Samter der Dienerschaft des Prinzen erklärt hatte, daß er dem Prinzen Dinge von der grössten Wichtigkeit mitzutheilen habe." — AuS einer berliner Correspondenz der Hamburger Börsen-Halle entnehmen wir die Notiz, daß infolge deS bekannten Ritter'schen SklavenproceffeS ganz besonder- Alexander v.Humboldt durch den Stand der betreffenden preu ßischen Gesetzgebung aufs äußerste erregt wurde. Man weiß, daß er noch ' bis auf diese' Stunde keinen Augenblick vorübergehen läßt, in welchem er seine gewichtige Stimme gegen das Unwesen der Negcrsklaverei erheben kann. Sobald er aber gesehen, daß das preußische Recht die Sklaverei noch nicht grundsätzlich aufgehoben, ruhte er nicht eher, als bis dieser Flecken getilgt wäre. Dies soll nun durch den gegenwärtig den Kammern vorliegenden Entwurf geschehen. Es wird erzählt, daß der Justizminister diesen Gesetzvorschlag mit einem Glückwünsche persönlich überbracht habe, — Wir theilten kürzlich einen für die Presse nicht unwichtigen Proceß mit, in welchem ein auswärtiger Inserent gegen die Rcdaction der Nativ- nal-Zeitung auf Herausgabe der Jnsertionsgebühren »c. geklagt, weil dieselbe ein Inserat nicht vollständig abgcdruckt, sondern eine injuriös« Stelle gestrichen hatte. Der Verklagte hatte seine Berechtigung zur Weglassung von Stellen, deren Abdruck ihn selbst straffällig machen würde, angewandt. Das Stadtgericht erkannte die Nichtigkeit des Einwurfs an und wies den Kläger ab. Dieser legte aber Recurs ein, und das Kammergericht hat jetzt, unter Aufhebung des ersten Erkenntnisses, erkannt: daß »r. Zabel schuldig, die empfangenen 2 Thlr. Jnsertionsgebühren zurückzuzahlen und äußerdem 7 Sgr. Portoauslagen zu erstatten. In der Recursinstanz ist angenommen, daß ein Redacteur nicht daS Recht habe, in bezahlten Annoncen etwas ab zuändern, daß er vielmehr das Abkommen vollständig erfüllen müsse, oder, wenn ihm dies nicht möglich sei, von dem Vertrage ganz zurückzutreten habe. — Den Hamburger Nachrichten wird aus Berlin geschrieben, daß dem Chefredacteur der Spener'schen Zeitung, Hrn. vr. S. H. Spieker, die Erlaubniß zur Anlegung eines ihm vom König von Sardinien verliehenen Ordens nicht ertheilt worden sei. — Der Vorsteher des Druckschriftenbureau im berliner Polizeipräsidium, vr. Jakoby, ist zum Geh. Kanzleirath ernannt worden. Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 16. Jan. Den Ständen ist folgende Proposilion wegen einer Apanage der beiden Neffen des Großherzogs zugegangen: Die durchlauchtigsten Söhne Sn großh. Hoh. des Prinzen Karl, Se. großh. Hoh. der Prinz Ludwig, geboren am 12. Sept. 1837, und Se. großh. Hoh. der Prinz Heinrich, geboren am 28. Nov. 1838, haben nunmehr das achtzehnte Le bensjahr überschritten. Ihre großh. Hoheiten befinden sich bekanntlich nicht im Be sitz eines zu einer standesgemäßen fürstlichen Eristenz ausreichenden eigenen Vermö gens. Auch haben Höchstdieselben, da sie nicht Söhne eines regierenden Herrn sind, nicht ohne weiteres einen rechtlichen Anspruch auf den Betrag der den Letz ter» gebührenden vereinbarten Apanage. Es bedarf aber keines Nachweises, daß eS den Interessen und Wünschen des Landes ebenso sehr als denjenigen des groß herzoglichen Hauses entspricht, wenn Ihren großh. Hoheiten, den Prinzen Ludwig und Heinrich, nunmehr die Mittel zu einer einigermaßen standesgemäßen Eristenz gesichert werden. Se. kön. Hoh. der Großherzog haben deshalb ihrem Ministerium des großherzoglichen Hauses befohlen, den Ständen die Proposition zu machen, daß einem jeden ihrer Herren Neffen, den Prinzen Ludwig und Heinrich, vom 1. Jan. 1857 an die Summe von jährlich 18,000 Fl. als Apanage bewilligt werde. Prinz Ludwig ist der unmittelbare Negierungsnachfolger. Beide Prin zen studiren gegenwärtig in Göttingen. Kurhessen. ** Marburg, 15. Jan. Gestern wurde, nach hier zulande üblichem Brauche, öffentlich in den Straßen ausgeschellt, daß in folge Ministerialbeschluffes das Casino wieder geöffnet sei. Die Freunde des Hrn. Hassenpflug, welche anfänglich gesonnen waren, aus der Gesell schaft auszutreten, sollen nun das Gegentheil beschlossen haben, weil ihr Austritt als „politische Demonstration gegen das bestehende Regierungs system und die getroffene Regierungsmaßregel" gedeutet werden könnte. Thüringische Staaten, -s-Gotha, 18. Jan. Die herzogliche Landesregierung hat in der Gothaischen Zeitung eine Bekanntmachung er lassen, durch welche alle Vorstände von Volksbibliotheken auf die vom schot tischen Pfarrer I. Caird vor dem englischen Königspaare gehaltene und in deutscher Uebersetzung mit einem Vorwort von Bunsen erschienene Pre digt: „Die Religion im gemeinen Leben" (Leipzig, BrockhauS), aufmerksam gemacht werden. Dem Vernehmen nach ist auch von Seiten des herzog lichen Oberconsistoriums eine ähnliche Empfehlung der allerdings ausgezeich neten und höchst beachtenswerthen Predigt an die Geistlichkeit des Landes ergangen. Oesterreich. Der Wiener Zeitung wird aus Mailand vom 26. Jan. geschrieben: „Gestern Abend erschienen der Kaiser und die Kaiserin in der festlich beleuchteten Scala, wo dieselben mit wiederholten lebhaftesten Bei fallsrufen empfangen wurden und der Vorstellung bis zum Schluß des Ballets beiwohnten." — Der Neuen Preußischen Zeitung schreibt man aus Wien vom 15. Jan.: „Oesterreichische Blätter klagen öfters über die maßlose»« Ausfälle der pie- montesische» Presse auf Oesterreich, dessen Politik und dessen Souve rän, und sprechen ihre Verwunderung darüber aus, daß die sardinische Re gierung dieses Treiben vollkommen ingnorire. Die sogenannten «liberalen» Zeitungen Piemonts dürften in Berlin selten zu sehen sein; ich schicke Ih nen daher eines der neuern journalistischen Erzeugnisse unserer Nachbarn jenseit des Ticino, damit Sie danach beurtheilen können, ob die Vorwürfe österreichischer Blätter begründet sind oder nicht. Die in Turin erscheinende Unionc vom 26. Dec. v. I. enthält folgende, hier wörtlich übersetzte Stelle: Die Heilige Schrift, die von Gott eingegebcn ist, und ihre Commentatoren, sämmtlich überaus fromme Männer, haben die Lhat des Aod belobt, der den Eglon, König von Moab, erdolchte und die Israeliten von dessen Tyrannei befreite; Eglon, König von Moab, war den Israeliten gegenüber DaS, waS der Kaiser von Oester-