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Mittwoch — Atz. Lrtpzig. Me Zeitung evsch«lntm7t«u»nahmebes ck » U- »--- DMckc Mak P«tt für da« Vierteljahr 1'/, Thlr.; jede einzelne Stummer 2 Ngr. Die Ansprache des bairischen protestantischen Ober- eonsistoriums. (Kortfttzung aus Nr. 27V.) ll Indem «an sich jetzt zu de« einzelnen kirchlichen Maßnahmen weqbetj wird vou jenen a«Sgzgang«n. welch« bereits durch allerhöchste Gauction bestätigt find. ES i- das i) das neue Gesangbuch, eingeführt durch allerhöchste Entschließung vom I. Febr. 185«. Nur kurz sei einganaSwetse daran erinnert, daß vor dessen Einfüh rung neben dem bestehenden Gesangbuch in unsern. Laude mehr denn Eine Privat- samMlung von Liedern erschienen war, welche große Verbreitung unter de» Gemein den fanden. Die Sammlungen waren trefflich, ihre Bevbrettung bewies das gefühlte BedSrsM; «der die Privatwerkt standen neben dem autorifirten Gesangbuch, deckten dessen Mangelhaftigkeit auf und konnten doch nicht in kirchlich-legitimer Weise öffent lich zu gemeindlichen Zwecken benutzt werden. Das war ein Nebetstand, der beseitigt werden Mußte, und die Erinnerung daran gehört mit zur Sußern Geschichte ds- fttzt- «n Gesangbuch». Doch liegen andere priucipiellr Erwägungen näher und werden bes- stt zum Berständniß «ich dieser Maßregel führen. Fast überflüssig erscheint eS zu sa- atui, welche Bedeutung das geistliche Lied zu allen Zeiten, von den Tagen der Apo stel bis auf uns herab, für die Gemeinde Christi gehabt habe. Unsere Kirche, die man vor andern alb „die singende Kirche" bezeichnet hat, weiß es, wie aus täglicher Er- fabrimg so aus dm Blättern der Geschichte. Dieses Zeugnis, ihres Lebens, wie sie e- im Lied« durch hi« verschied«,«» Jahrhunderte hindurch bethätigt hat, muß die Kirch« sich uuverkümmert erhalten. Sie muß auch hier dem Hausvater gleich sein, der aus seinem Schatze „Altes und Neues" bcrvorholt. Auch hierin aber hat die Kirch« ihre bestimmten Grenzen. Sie kann nicht nach Belieben aus Altem und Neuom herauAwähleu. Da» erste Gesetz ist, daß sie nichts anerkenne, was dem Be- ckenntntsse ihres Glaubens nicht gemäß ist. Das zweit« ist, daß sie die Geschichte befrage, welch« Lieder denn von aiterSher der Gemeinde werth und lieb mid eine Kraft des Trostes waren und welche in späterer Zett mit innerer Berechtigung Gemeindeliedcr -in diesem Sinne geworden find. Danach scheidet sie aus dem Alt«, wie aus dem Neuen mit Sicherheit aus und meidet Willkür. Daß es leichter sei, bei älter» Liedern diese Grenze innezuhalt«», liegt in der Natur der Sache. Neueres wird erst in länger,» verlaufe nachweisbares Kirchengnt. Daher stammt das Vorwiegen älterer Lieder. Mit diesen ältern Liedern ist^S aber nun häufig so ergangen, wie Luther schon tu setner Borrede vom Javre 152V zu seiner Ltedersammlrmg klagt: „Weil ich sehe, daß des täglichen Zuthun», ob» allen IInteMttd, wie einem Jeglichen gut dünkt, will keine Maße «erben —. hab ick Svrge, cs werde diesem Büchlein die Länge gehe», wie es all« Zeit guten Büchern .gegangen ist, daß sie dqrch uu-cschickter Köpft Znfttzen sogar überschütt« und verwüstet sind, daß nian das Gute darunter verloren und allein das Unnütze im Brauch bebakten hat." Und so ist es gekommen trotz aller Vorsorge Lu- ther's. Za. dahin war es gekommen, daß, wenn rin Sterbender auf seinem Bette den Trost rknes alt«, Lkdes bogehrte. 'der Seelsorger erst badonksn umßte, ob -er nicht nüt «irrer Mtstüwmelung des alten Liedes den Kranken noch auf dun Kranke,vbette är ger«. Denn in eine Legion von vrrsckiedenen Ucberaibeitunge», Verstümmelungen uud Entstellungen wir in der Unzahl besonderer Gesangbücher Deutschlands der alte Lie- dertrsst zerfahren und auseinanderaegange». Wollte Gott, es wäre zu verschweigen, waS nirr allzu wahr und allzu bekannt ist. Nun ist zwar ebenso wahr, daß in deu äl< stMUMm bewährter Art nicht jedes Watt sich bsibehaiten ließ, dies aber nickt zufälligen Mottageschmack« wegen, sondern «eil in der Entwickelung der Drache maiuhes Wort zuttpfter unverständlich geworden «ar oder störende Nebenbedeutung«» gewonnen hatte. Da ist aber nicht mit plumper, sondern nur mit schonender und zarter Hand zu helft». 'Er lst gegen alle Pietät, am Erbe der Väter mit leichtfertigem Sinne und auf Gc- rachtwovl zu schatten. Wenn Zierden der deutschen Literatur, wie Herder und so viele Andere, den Werth der anen Lieder z» schätzen ,rußten, so kann man danach freilich nicht verlange«, daß «S auch Andere tku». Dem, dazu gehört tiefere Bil dung, Sprachkenntniß, Berständniß wahrhaft dichterischer Schönheit, und diese Güter liegen nicht auf der Straße, um von Jedermann gefunden zu werden. Wer will z. B. fKbst nur Wer den Mim urtheitcn, wenn er nicht zuerst weiß, welch ein Unter schied -zwischen dem Reimgefttz älterer und neuerer Zeit besteht? Was aber Alle,, naheliogt «Wer.doch «aheltrgm scck-e. das ist dir Kcuntntß unserer dmtschen Bibcisppache, ver glich««, mit de« Lftde, zmd die Schriftwahrbeit gehalten an das Lied. Das ist die K«nuU»iß, welche z. B. dem schlichten Landmann die alten Lieder werth macht, wäh rend die üble Verhtltzung Anderer mit den, Mangel an Keuntnlß »ach diesen beide» Sitten hin gestreift ibtrd. Man ärgert sich am Inhalt, und schiebt die Korm vor; Mich SHM dtb Form, und »ersteht nicht di« Bedeutung, die man an diesem National- fpatz «utscherSpmchmtfalcung und vielseitigster Bersenkmig in den Relchthuni der aSMichen Offenbarung hat. Aber mach einer Seite Hs», nach jener, welche die Form «WiM. ist zu helfen, und das Gesangbuch legt kein Hindcrniß in den Weg. ES ist MAß. »tollächt mchr dem, genug darr» geboten, was auch der an Berständniß und .«»Wing Schwächst« trage» kann. Die Geistlichen wrrden auch hierin ermahnt, nicht stark«-Speife Dtnen zuzumuthen, welche ihr nicht gewachsen sind, kein Mittel der Scho nung Md her Geduld unversucht zu lassen, statt Aergeriitß zu geben, weil auch hier wir Überall tu drr Darreichung des Guten gilt: weislich zn theilen und dahin zu sor ge«. chaß v» gur lMmwag ft nachBedürfniß uud BerstÄNdniß dient. Was VteSMgS- noMft den Lied« «tlaugt, so ist da Merrill Eicht geholfen, wo der Organist «s ver- stebt, dl« dem Melodtenbuch beigcgcbenc Instruction zn benutzen und mit feiner Kunst sich der Gemeinde ordentlich zu Dienst zu stellen. Das hat die Erfahrung in vielen 'Süchte« vnd MArftrn bereits zutage gestellt. Wer freilith nicht,den UntaWed zwi- MmiLied«m»,eine« S«ichstB,Mgmss«s Md ftauftgem G.em»inb»gzftqge fM. wer da- «»ch trachtet, sich aast der ,Orgel. hören .zu hasse«, statt -dein Bedürfchß .der AenlMde 4« dtauen, dem bleibt statt des NerWidniffeS nichts übrig, als zu versuchen wie weit E Lutzerm Gehorsam der Vorschrift gtNnge. Lurch älltMchsteMMteßmm "ss U- 3üN KS<l wurde zweitens eknMyft: A die Mütte-dftMvrdmiug. Ma» mn» M,Anstand nehm«». O, sagen, wÜche Behtlfkei, in dieser Btzfthung bei uns zu Lande MMftrdt» M M M ,,1G»M«N« Wqs Erde Huther, »vaS würden die alten Baireuther Ehorordnung, her BranyMuP-NürNderatscheu Got- dazu sagt»! Sie mit lMn Ordnungen ttu Zcugniß nkser Var msszustellen, waSWen an der kachokiscken Kirche Irrig Wen, und ihre 277 26. November 18SS - Zu beziehen durch alle E M a Postämter des In- und ME Juserttsutgebühr «Wahrheit vuh Recht, Freiheit «uh Gesetz!» für ->-» Raum «-in«r Zeil- Ureukel -wtnen. Das sei erst recht katholisch. Ist e« soweit in völliger Unwissen heit über die Absicht und Bedeutung dieser unftr«r echtlutllertscheu EultuSsormen ge kommen, dann mag die Nachwelt über uns zu gerechtem Gericht fitzen. ES ist nicht möglich, hier mit einer ausführlichen geschichtlichen Belehrung dieser Unwissenheit zu begegnen. ES ist vielmehr einfach zu bezeugen, aus welchen Nolhständen diese Ord- nnng unter Gutheißung der Generalsynod« vom Jahre 1853 hervorgegangen ist. Bou je««« alte« reformatortschen OrtMMg«« war »teles in weitern Gebieten un- ftrS Landes bruchstückweise noch i« Brauch. In andern Theilen war «S abgekom men oder unbekannt, und doch gehörten ste all« einer und derselben Kirche an. Aü- mälig fühlten Einzelne, daß nicht blos diese Zerfahrenheit einer Kirche übel an- stehe, sondern sie sahen ein, daß durch Ungunst der Zeiten ein wesentliches Recht der Gemeind« verkümmert sei, nämlich eben dadurch, daß die Gemeinde sich im Gottes dienste bloS schnlmäßig »u verhalten, zu hören und sich vorsprechen zu lassen batte, statt sich ftlbstthStig zu betheiligen. So fingen den» einzelne Geistliche an, unsere al ten heimischen, nicht sonderlich«, fremde und neuerfundene Ordnungen wieder lnS Le- ben zu rufen. Aber was in sich selbst berechtigt war, batte weder kirchenregimcntliche Sanctlon noch allgemein gültige Ordnung für fich. Was zu thun sei, darüber konnte da» Kirchenngiment nicht zweifeln. VS stellte mit Beirath der Generalsynode das R«cht der reformatorischen Gottesdienstordnung her, nicht ohne sorgfältig vorzuschrei- ben, in welcher. Art dies allmälig Md unter Verständigung mit den Gemeinden durchzufahren sei. Das ist die geschichtliche Erklärung des Hergangs. In -dieser Got- teSdienstvrdnung ist nun nichts enthalten, was nicht bereits Luther als rechte Weise des Gottesdienstes empfohlen und etngefübrt hätte, nur daß Etliches der möglichsten Kürze wegen, oder, wie Luther sagt: „daß der Gläubigen Geist nicht mit Ueberdruß gedämpft werde", hi»w«ggelasse» wurde, wa« Luther noch empfahl uud beihehtett. Was aber in den einzelnen Theilen der Gottesdienstordnung steht, find entweder Worte der Heiligen Schrift entnommen, oder uralte Gebetöformen ursprünglich griechischer Zunge, die einer Zett entstammen, weiche Dem, was heutzutage römischer Kultus heißt, um viele Jahrhundert« vorangeht. Was endlich Luther in den, zu seiner Zeit herrschenden Gottesdienst eia Anstoß war, das findet fich in unserer Ordnung begreif lich ebenso wenig al- bei Luther, weil diese Ordnung keine andere ist als die ver kürzte alte lutherische. Wie also diese Lultuoform katholisiren solle, das ersch«tut ge radezu unbegreiflich. Worin aber liegt nun deun eigentlich die Bedeutung der wieder- hergrstevten Gottesdienstvrdnung? Nicht blos darin, daß hiermit der lutherischen Kirche ustserS Land«» gewährt wurde, was fl« wiederzufod^r» ein kirchliches Recht hat, sondern aus noch wesentlicherm, iunerm Grunde. Die eingertssene, sogenannt einfache Korm des GotttSdimsteS war eine Verkümmerung h«s geistlichen Rechts der Genwinde, w«lche, ß> fit fich ihres christlichen Bxufs bewußt ist, nicht zusammenkommt, um ohne thä- tlge Bezeugung ihres GemiindeglcmbenS von dem jeweiligen einzelne» Geistlichen sich bioS vor sprechen und vvrbeten zu lassen und wie unmündig zuzuhören. Es hat viel mehr di« Gem ei ude der Gläubigen, so sie cs wirtlich ist, nicht blo» ein Bedürfnis;, sondern ein Recht und «ine MW, fich im gemeinsamen Gottesdienst esue Stätte zu sichern, wo die Genutnde selbst bittet, bekennt, lobt und daukc und ihres,Kemeinglau- bcns sclbstthätig froh wird. Als in einer vergangenen Zeit jeder Prediger predigen wollte, was ihm gutdünkte, ohne alle Achtung vor bestehendem Gemcinbeglauben lind Gc- »wtndebekenntniß, da wußte «an recht gut, was man wollte, als man diese Formen der Gomeiudabttbättgung verfallen ließ oder gar äbschafftc. Die Gemeind« ward stunmi. Md der WMger batte allein das Wort. Nnd kraft der üblen Macht der äu ßern Gewahnhtit wußte zuletzt die Gemeinde gar nicht, worum sie gebracht war, uud glaubt theilwelft setzt noch »Ws Besseres thun zu können als ihres Rechts sich zu er wehren. Das KilchenreWrem dentt nun zwar nicht daran, eine Wohlthat mit Awang a»f- znnötbigen. Da-S hat co in allgemeinen Erlassen dargcthan. das wird es in einzelnen Fällen weiter kethütigen Es bat die Geistlichen vor «inseitigem, gewalsam«! Vorgehen oft gewarnt, Md qie-czkolt auss neue diese Warnung, wobei die Geistlichen noch aus drücklich ermahnt werden, sich nicht blos bei der äußern Einführung der neuen Got- teSdienstoGnMg zu begnügen, sondern auch das rechte Verständniß derselben in aller Weift zu fördern. Aber die Anerkennung des Rechts der Gemeinde, des Anspruch- auf die rechtsgültige vrpnung, kann das Kirchcnregiment nicht fallen lasst», nicht uni fti- n«r, sondern um der Geuwiude willen. Vor allein darf b«!m Mort Kenieinde nicht blos an die ftwftlige Zahl erwachsener Gemeindcalicder gehacht werden. Wir »Men auch das Heranwachsende Geschlecht, dtc gegenwärtige und zukünftige Jugend bedenke,-. Das war der Gedanke, der nicht am wenigsten Luther bewegte. Er wußte, was für eine-Macht geistlicher Bildung und rechter Erziehung zum Gebet in drn kurzen For men liege, die man iiturghche nennt. Wo find die Predigten, die-sich für Käirdemer- stäudniß «i-nelen? Wie ps«h- Md -<r Li«d«r, »t« Da« zusaumendxästgM, w«s >«ines KtudsS Herz fasste Wic steht es hierin selbst >nit dem üblicher,, l»Mrn Kirchtngebtt? Aber die kurzen Sprüche der Schrift, die gedrängten Gebete und Beftnntniffe, ln w«I- chen M dle Liturgie bewegt, sind für Manner nicht zu gering und M Kinder nicht zu hoch. Ja, P« gerade bien«,, .chem jung«, Bolt", -weich»-/ wie Lutter sagt, „soll nnd muß in der Schrift und Gotte« Wort geübt und erzogen werden, daß sie-Ler Schrift gewohnt,,geschickt, läßftig und kundig drinnen werden, ihren Glauben zu ver trete», und Andere mit der Zeit zu lehren und das Reich Cbristt helft» mebrcn". Ml solchen Worten leitete Lutber dle Ordnung dcS Gottesdienstes ein, die er ln der Kirche anfticktett. Sind nnftrr Kinder für nichts z» achten und unbedacht zu lassen, weil «iw» Wwachscnc für ihren B»arf Lieft Formen nicht-Mhtg zu haben glauben? Dann lass« man -auch V»S Lied »ick ds, kirchlichen EftM -w«g, weil auch leider fp Md ft uftl Erwachs»»« de« GMg« sich «nthtten, »äh«pd G« Lied«« kopunen uud »or dem Segen sich entfernen. Kenn dieses Alle« rzcht arwoaen worden wäre, »cy» mgn ae- wußt oder bedacht hätte, was Luther wollt«, als er dft Kirche mit seiner Gottesdienst- otbMng'bcschGktt, -ft würde man G-ft für diesen Schatz danken, statt ihn für Me «ast oder eine «rfuaden«, »mluthrviGe U»»er««g.zu batten. chSchfluH fiolgi.)) Preußen. Man Seht zu weit, wenn znan sagt, dalK Praßen in der neapolitanischen Frage die Vermittlerrolle ühernommttt haßt', wol «her ist Preussen, soviel an ihm ist, gern bereit,