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«. Juui ISS« Freitag Wahrheit und Recht, Freiheit und Ersetz!» Preis für da« Bierteljahr 1V, Thlr.; jede einzelne Rnmmer 4 Ngr. Zu beziehen durch alle Postämter de- In- und Auslände«, sowie durch die Expedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Jnsertionsgebühr für den Raum einer Zeil» 2 Ngr. töetztz>)ig. Die Zeitung -d- DmW Wgemim Zeitung Die österreichische Depesche an die kaiserlichen Missionen bei den Höfen von Florenz, Rom, Neapel und Mo dena- ö ä Wien, 18. Mai 1836. Die JntorpeNntimtm, avelche-an den Herrn Präsidenten Les Mtnlsterrath« Sr. sar dinischen Majestät über den zu-Paris am SV. MLrz d. I. unterzeichneten Friedensver trag gerichtet-worden, haben in den Piemonteflschen Kammern Anlaß zu Erörterungen gegeben, die ohne Zweifel die ernste Aufmerksamkeit der Regierung cuf sich ge zogen, gerade wie sie die unserige in Anspruch genommen haben. Im Laufe dieser Verhandlungen hat Graf v. Cavour erklärt: die Bevollmächtigten Oesterreichs und Sar dinien« beim Pariser Longreß hätten sich getrennt mit der innigen Ueberzeugung, daß beide Länder einem Einverständniß über ihre Politik ferner standen als je, und daß die von beiden Regierungen vertretenen Prtncipie» unversöhnbar seien. Nachdem wir von den durch den Grafen v. Lavour dem piemontesischen Parlament gegebenen Er klärungen Kenntniß genommen, können wir, ich gestehe es, die Ansicht nur unterschrei ben-«welch« er über die ünüberschreitbare Entfernung geäußert, die uns auf dem Bo den der politischen Princtpien von ihm trennt. Unter den Belegen, welche der Mtni- sterrathspräfident der Würdigung der Kammern vorgelegt hat, schien uns die unter dem Datum vom 18. April d. I. von den piemontesischen Bevollmächtigten den Chefs Les pariser und des londoner EabinetS vorgelegte Note besonderer Aufmerksamkeit Werth. Auf seinen einfachsten Ausdruck zurückgeführt, ist dieses Aktenstück stur eins der leiden schaftlichsten Plaidoyer« gegen Oesterreich. Das in den Jahren 18-18 und I8-1S ins Leben getretene System des Drucks und - gewaltsamer Reaktion muß nothwendig, be hauptet der Graf v. Lavour, die Bevölkerungen in einem Zustande beständiger Auf regung und revolutionärer Gährung halten, und dle von Oesterdeich zur Unterdrückung dieser Währung apgewendeten Mittel, die ständigen Besetzungen von Gebieten, die ihm nicht angehören, vernichten dem MinistcrrathSpräsidenten zufolge das durch den Wie ner Vertrag hergestellte Gleichgewicht und sind eine unaufhörliche Drohung für Pie mont. Die für Sardinien durch die Machtausdehnung Oesterreichs geschaffenen Ge fahren sind in den Augen des Grafen v. Cavour so brennend, daß sie von einem Au genblick zum andern Piemont zur Ergreifung äußerster Maßregeln zwingen können, de ren Folgen unmöglich zu berechnen seien. So dienen die Befürchtungen, welche Lem Chef LeS! sardinischen Cabinets die Haltung Oesterreichs in Italien einflößt, zum Vor wande. um eine kaum verhüllte Drohung, die sicherlich durch nichts hervorgerufen wor den, gegen uns zu schleudern. Oesterreich seinerseits kann auf keine Weise die von dem Grafen v. Cavour für Len sarLintscheu Hof in Anspruch genommene Mission, im Namett Italiens die Stimme zu erheben, zugeben. Es gibt auf dieser Halbinsel verschiedene; von einander vollständig unabhängige und als solche von Lem öffentlichen Recht Europas anerkannte Regierungen... Dieses öffentliche Recht Europas aber weiß durchaus nichts von . der Art Schutzherrschaft, welche das tunner Eabinet ihnen gegenüber in An spruch zu nehmen scheint; Was uns anlangt; so wissen wir die Unabhängigkeit der auf dek Halbinsrli bestehendes verschiedenen MeKerungrit« zu achten, und wir glauben ihnen «lmti «neuen-Beweis dieser-Achtung zu bieten! indem wir bei «dieser Gelegenheit offen an ihr unparteiisches prtheil appelliren. Sie werden uns, wir find dessen überzeugt, nicht der-Unwahrheit beschuldigen, wenn wir als Thatsache aufstellen, daß Graf v. Ca vour der Wahrheit weit näher geblieben wäre, wenn er das Raisonnement, das er gebraucht, umgekehrt hätter Wenn man ihn hört, so unterhält nur die verlängerte Anwesenheit^-dev HülfStruppe» -in einigen-italienischen Staaten Unzufriedenheit und Gäbrung in den' Gemüthern. Wäre es nicht-unendlich - gereckter, wenn er sagte: die Fortdauer der Besetzung sei nur- nothwendig durch die unaufhörlichen RänkeschmieLe- reien der Umsturzpartei, und nichts-sei geeigneter, ihre strafbaren Hoffnungen zu «r- müthiaen und ihre brennenden Leidenschaften aufznregen als die Brandreden, welche kürzlich in de» Maliern- des piemontesischen Parlaments ertönten? Gräf v. Cavour hat behauptet: Sardinien; eifersüchtig auf die Unabhängigkeit anderer Regierungen, gebe nicht zu, daß irgendeine Macht das Recht Ler Intervention i» einem andern Staat, selbst wen» diese-förmlich von demselben gefedert würde, haben könne. Die Achtung vor der Unabhäniakeit anderer Regierungen soweit zu treiben, Laß man ih nen das Recht bestreitet! im Interesse ihrer Erhaltung eine befreundete Macht zur Hülfe herbeizurufen-,- das ist eine Theorie, welcher Oesterreich beständig seine Zustim mung-verweigert hat.- Die?Grundsätze, zu Lenen sich Oesterreich in dieser Dache be kennt, «find zu sehr bekannt, als daß wir das Bedürfniß fühlten, sie apfs neue auS- «lnanderzusstzen. Der. Kaiser und seine erlauchte» Vorfahren haben, in der Ausübung eines unbestreitbaren Soüveränetätsrechts, mehr als einmal bewaffneten Beistand Nach- batN gewährt, welche diesen Beistand gegen äußere oder- innere Feinde gefodert. Die ses Recht gedenkt Oesterreich aufrechtzuhalten, und sich die Befugniß zu wahren, even tuell davon Gebrauch zu machen. Ist es übrigens Irgendjemandem, wer es auch sei-,? erlaubt, Zweifel zu hegen über die Absichten, welche bei den Interventionen ob- aewaltet, zu denen sich Oesterreich zu verschiedenen Zeiten hergegeben, wenn die Ge schichte da ist, um zu zeigen, daß wir bei solchem Handeln niemals eigennützige Ab sichten im Auge gehabt, und daß unsere Truppen sich auf Ler Stelle wieder zurück gezogen haben, sobald die gesetzmäßige Behörde erklärte, sie sei im Stande, die öf fentliche Ordnung «ohne fremde Beihülfe ausrechthalten zu können? Es wird stets «ebenso sein. Gerade wie unsere Truppen Tostana verlasse» haben, nachdem kaum die gesetzliche Ordnung genügend befestigt war, so werden ste bereit sein, die päpstlichen Staaten zu räumen, sobald di« dortige Negierung ihrer zur Vertheidigung gegen die Angriffe der revolutionären Partei wicht mehr bedarf. ES liegt uns übrigen« fern, aus der Zahl der zur leichtern Erreichung dieses Resultats geeigneten Mittel weise in- mer« Rk^MM.ausschliehen- zu wollen, welche wir den Regierungen der Halbinsel in den MenzMÜner gesunden Praxis und Mit aller ter Würde und Unabhängigkeit von StaatWWldigcn Rücksicht unablässig angerathcn habend i» Betreff deren wir Lem turtner^Winet das Recht, sich zum bevorrechteten Censov aufzuwerfe», nicht zuer- kennen. Allein wir find« andererseits überzeugt, daß die Zerstörer Nicht aufbören wer den , ihre Kriegsmaschinen gegen die Existenz der rechtmäßigen Regierungen in Italien auszuführen, solqnge eS noch Länder gibt, welche ihnen Unterstützung und Schutz ge währen, und Staatsmänner, welche sich nicht scheuen, mittelbar einen Aufruf zu er lassen an Lie Leidenschaften und an die auf den Umsturz gerichteten Strebungen. -Kurz, wett entfernt, uns abwenden z» lassen von der Richtung unser-Verhaltens durch einen unerklärSaren« Ausfall, Ler, wie wir es gern zugtben wollen, durch das Bedürfniß eines parlamentarischen Siegs herbeigeftihrt worden ist, erwarten wir fe sten Fußes die Ereignisse, überzeugt, daß die Haltung der italienischen Negierungen, welche wie wir der Gegenstand der Angriffe des Grafen v. Cavour gewesen sind, von der unserigen nicht abwciche» wird. Bereit, jeder wohlverstandenen Reform un sern Beifall zu-schenken- jede nützliche Behbesserung, welche von den« freien und auf geklärten Willen der italienischen Regierungen ausgegangen, zu ermuthigen, ihnen unsere moralische und eifrige Mitwirkung für die Entwickelung ihrer Hülfsquellen und ihrer Wohlfahrt anzubieten, ist Oesterreich ganz ebenso fest entschlossen, alle seine Macht zu gebrauchen, um jeden ungerechten Angriff, komme er von welcher Seite er wolle, zurückzuweisen, und überall, wohin sich seine ThätigkeitSkraft erstreckt, zum Scheitern der Versuche der Unruhestifter sowie der Begünstiger der Anarchie mitzuwtr- ken. Ich beauftrage Sie, Hr. .... Pies« Depesche dem Hrn. ... mitzutbeilen, und mir Bericht zu erstatten über die Erklärungen, welche Sie darauf erhalten werden. Genehmigen Sie re. Leut sch land. Preußen. -^Berlin, 3.Juni. In dem für die Oeffentlichkeit be- stimmten officicllen Bericht über die Sitzung der Bundesoersammlung vom 29. Mai (Nr. 127) heißt es: „Infolge des am 17. April l. I. gefaßten Beschlusses erklärten mehre Gesandten die Bereitwilligkeit ihrer höchsten Re gierungen, zu der behufs der Ausarbeitung des Entwurfs eine« allge meinen deutschen Handelsgesetzbuch« niederzusetzenden Commission Sachverständige abzuörvncn. Mit dieser Anzeige wurden gleichzeitig von einer Seile BetUrrkUsigen und Vorschläge in Bezug auf die für die com- missionellen Verhandlungen einstweilen hcrzustellenden Vorarbeiten, sowie auf den Zeitpunkt der ZusaMmeNberüfung der Commission verbunden, welche dem Ausschuß zu gutachtlicher Würdigung zugingen." Es ist gewiss nur erfreulich, durch die erklärte Bereitwilligkeit der betreffenden Regierungen die wichtige Sache bereit- um einen ziemlichen Schritt weitergekommen zu sehen; von hohrsir Interesse wäre eS aber gewesen, wenn man die „von einer Seite" gemachten „BeNrerküngen und Vorschläge" nicht bloS so ganz im Allgemeinen' nUt angedeutet, sondern dieselben etwas näher bezeichnet hätte, und zwar dröhälb, weit diese Vorschläge und Bemerkung?« sich-nicht bloS auf das Aeußekliche der' commissionellen Vorbehandlung, sondern auch bereits sehr wesentlich auf den eigentlichen Kern der ganzen Sache beziehen dürften. Wir- freuen uns darum; in der Lage zu sein, über die Gesichts punkt?, welche man, um zu einem guten Ziele zu gelangen/ für big zweckmä ßigsten halt, einige nähere Mittheilungcn machen zu können; Man ist der Meinung, daß, um zu einer allgemeinen deutschen HanVelsgesetzgebung zu gelangen, sich derselbe Weg empfehle, auf welchem die deutsche Wechsel- ordnung zustande kam. Darum wäre zunächst zu veränläffen, daß eine Commission von Sachverständigen und Rechtsgelehrten ernannt würde, welche den Auftrag erhielte, den Entwurf eine- allgemeinen beettschen Han delsgesetzbuchs auSzuarbeitsn und der Bundesversammlung vorzülegen. Man ist der Meinung, daß diese Commission nicht zu zahlreich sein dürfte, und daß die Ernennung der Mitglieder den Regierungen der größern Bundes staaten und den Freien Städten überlassen werden könne.' Di« Hauptfrage ist nun die: wie soll die Commission arbeiten? von welcher Grundlage soll sie in ihren Arbeiten auSgehe«? An geeigneten Vorarbeiten fehlt es nicht, und praktische Kaufleute und hohe Staatsmänner sind der übereinstimmen, den Meinung, daß es angemessen sein dürfte, der Commission den franzö sische 6o6s Zs oommsres als die fragliche Grundlage geradezu zu em- pfehlen. Wir glauben, diese Ansicht als eine äußerst zweckmäßige und fruchtbare bezeichnen ,u müssen. Wir übersehen durchaus nicht, daß das Recht «in Theil der Nationalität der Völker ist; aber das Recht hat auch ganz allgemeine, alle Völker gleichmäßig berührende Seiten, und gerade in der Handelsgesetzgebung ist es, wo dies am entschiedensten hervortritt. Die Einrichtungen und Bedürfnisse des Handels sind heutzutage bei allen civilisirten Völkern dieselben, und wenn hier und da auch noch einz«lne Abweichungen vorkommen, so werden doch auch diese sich mit der Verviel- fältigung und Vervollkommnung der Verkehrsmittel ganz gewiß-üusglei- chen, Hat man doch, um den Bedürfnissen des Verkehrs zu entsprechen, mit Frankreich gleichzeitige Einrichtungen in Betreff der Post, der Tele graphen tc. getroffen, ist man doch aüs denselben Gründen eben jetzt im Begriff, durch die Einführung des Zollgewichts as- allgemeines Landesge- wicht das deutsche Gewicht dem französischen ganz zu assimiliren — warum soll dieselbe Gleichmäßigkeit nicht auch in der Handelsgesetzgebung bestehen können? An eine Verkennung der Nationalität des Recht«, an eine Gc- fahr re. ist darum in dem vorliegenden Fall umsoweniger zu denken, als einmal der französische Locks cks «ommeios bereit« auf dem ganzen linken Rh«inuf«r gilt, und cs sodann sich ja auch nicht um «ine unverändert« Ein führung dieses Gesetzbuchs, sondern um eine Umarbeitung desselben vom deut- schen Standpunkte handelt. Hätte nun die Commission ihre Arbeiten vollendet, so wäre der Entwurf von drr Bundesversammlung den einzelnen Regi«rungen