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sro nahe gekommen, daß letztere« selbst in unmittelbare. Berührung mit jener kam? Der letzte Fall wird sowol von R. al« auch von dessen Frau bestimmt in Abrede gestellt. Mag indessen der erst« oder der zweite fragliche Fall eingetreten sein, so eignet sich doch jeder derselben zur Aufrichtung einer ernsten Warnungstafel filr Alle, welche sich de« Mineralöls bedienen." LviprlMr K§r86 am 13. Ml 1856. u Harten iw ts-Tveler-pusss. ^ng«- oatm. suc/li. xmsierdew pr. 250 Ci. N. ^ussedurss pr. ISO 01. N. Vorlin pr. 100 AN. pr. vi. Vremen pr 100 AN- vsdor. 4 5 SA. Ureslsu pr. 100 AN- pr. Ori. pronlrsuii o. IN. pr. 100 kl. io 8. V. Uomdurss pr. 300 M. Soo. I-ondoa pr. 1 81. pari, pr. ZOO pro». K.2Z »'V, 14»°/, MV, SSV« IN ^-/« S7'/>« 152'/. 151 u. Harten im 14-rvoler-puss« ^ng«- 6«- Loien. ruck«. Man pr. ISO PI. Ii. 8. im 20 kl.-Pu«, 2 »Ii. fZ »t. 4ussu«id. 1 5 AN. 4 V»! iill. 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V., in einer München nahe gelegenen größern Stadt geboren, ist der Sohn armer Aeltern, daher in Dürftigkeit aufgezogen. Schon in seiner frühesten Jugend legte er eine auffallende Begeisterung für den gestirnten Himmel, als Knabe eine unbezwingliche Hinneigung zur Sternkunde an den Tag, und als Schüler sowie als Lehrling bet einem Tischler verwendete er je den freien Augenblick zum Studium in astronomischen Büchern und zur Betrach tung des gestirnten Himmels, jeden Kreuzer, den er erübrigen konnte, zur Vermehrung seiner kleinen Büchersammlung. Als Tischlergeselle wanderte er in die Schweiz, wurde in Basel auf die Astrologie geleitet und studirte diese so fleißig, als es ihm sein Ge werbe nur immer erlaubte. Hier las er, wie er erzählt, in den Sternen, daß er nach München gehen solle, indem er dort sein Glück machen werde. Er borgte Geld zu der Reise, fand aber, in München angekommen, mehre Tage das erwartete Glück nicht. Da kam ihm die „Eingebung", bestimmte Zahlen in dem Lotto zu besetzen, und er hatte die Summe von 60,000 Fl. gewonnen, wenn nicht diese durch die von der Ad ministration verfügten Abstrichs auf 26,000 Fl. reducirt worden wären. Indessen sah er sich durch diese 26,000 Fl. zum reichen Manne gemacht, gab das Tischlergewerbe auf, beschäftigte sich ausschlteßend mit der Astrologie und gewann bald darauf wieder in der Lotterie und zwar diesmal wirklich 60,000 Fl., die ihm ohne Verkürzung aus-, bezahlt wurden. Er kaufte sich nun ein schönes Haus, heirathete und lebte in aller Stille und Zurückgezogenheit, sodaß von dem „glücklichen Schreinergesellen" bald keine Rede mehr war. Da leiikte vor einigen Jahren das Horoskop, welches er dem Gra fen M., einem Schwager des Fürsten W., gestellt hatte, die allgemeine Aufmerksamkeit wieder auf ihn. Er hatte nämlich Zeit, Art und Ort des Todes des damals tu Ita lien lebenden Grafen und nebstdem ein weiteres Unglück vorausgesagt, welches dessen Familie treffen würde, und Alles war ganau in Erfüllung gegangen. Aehnliche Fälle ereigneten sich noch mehrfach, und er wurde bald mit Gesuchen um Horoskopstellung, besonders aus der sogenannten Ereme der Gesellschaft, dergestalt überhäuft, daß er sich seit geraumer Zeit keiner Horoskopstellung für Andere mehr unterzieht. Hierbei muß ich aber bemerken, daß Hr. V. niemals auch nur die geringste Bezahlung für seine Bemühungen annahm, ein einfacher, schlichter Mann und von durchaus redlichem Cha rakter ist, auch niemals danach strebte, die Aufmerksamkeit der Welt auf sich zu lenken. Zu den in Erfüllung gegangenen, längere Zeit voraus gemachten Prophezeiungen ge hören unter andern die, daß dem Kaiser Napoleon ein Knabe geboren werden, daß den Kaiser Nikolaus ein großes Unglück treffen, daß Kinburn, Kertsch und Kars fal len würden. Als einige Wochen nach der Vorhersagung bezüglich des Zaren der Tod desselben eintraf, ärgerte sich der Astrolog, daß er durch seine Berechnungen nicht die sen Tod hcrauSgebracht habe, revidirte diese und fand eine» kleinen Verstoß, der die Schuld hieran trug. Ich wende mich aber jetzt den Vorhersagungen zu, welche erst noch in Erfüllung gehen und nach der Ansicht des Astrologen den Werth und die Wich tigkeit seiner „Wissenschaft", welche bisher bezweifelt wurden, feststellen sollen, und ich führe von diesen sür jetzt drei an, nämlich 1) daß der Seher noch in diesem Jahre da» große LooS in einer StaatSlotterte gewinnen werde, 2) daß der Friede, dessen Un terzeichnung er auf den Tag vorausgesagt hatte, längstens 1'/, Jahr dauern, der Krieg jedoch nicht von Denen wieder begonnen werde, die jetzt den Frieden geschlossen haben, und 3) daß er mit seinem Garten noch ein großes Glück machen werde. Hr. V. kaufte nämlich vvr mehren Jahren in einem abgelegenen Theile Münchens einen unscheinba ren Garten für 19,112 Fl. in der Voraussicht, daß er mit demselben ein großes Glück machen werde. Niemand konnte sich denken, wie dies geschehen könne, und Viele lach ten darüber, daß er für einen so schlechten Garten soviel Geld bezahlt habe. Da kam der König unerwartet auf den Gedanken, die neue Mazimiltansstraße anzule gen, und in die Linie derselben fiel dieser Garten. Man wollte ihm denselben auch abkaufen, und er verlangt hierfür nicht mehr, als jeder andere, sein Ei- aenthum zu diesem Zweck abtretende Grundbesitzer bereits Verhalten hatte, nämlich 2 Fl. 42 Kr. sür den Quadratfuß. Da ihm statt dieser nur 2 Fl. 24 Kr. geboten wurden, erklärte er, daß er nicht einsehe, warum er weniger erhalten solle als die übrigen Gtundeigenthümer, und daß er, wenn ihm der Garte» nicht innerhalb einer bestimmten Frist um den besagten Preis abgekaust werde, den Preis auf 5Fl. 24Kr. für den Quadratfuß erhöben werde. Rach Ablauf dieser Frist wollte man ihm 2 Fl. 42 Kr. sür den Quadratfuß bezahlen, allein getreu seinem Worte bestand er jetzt auf 5 Fl. 24 Kr. und setzte abermals eine Frist fest, nach deren Ablauf der Preis sich wieder erhöhen würde. Die Sache ist jetzt so weit gediehen, daß Hr. B. sür seinen Garten 1 Mill. Fl. fodert und vor Zeugen auf eine Weise, die nicht daran zweifeln läßt, daß er sein Wort halte, erklärt hat, er werde von diesem Preise nicht abgehen. *) ES bedarf kaum der Versicherung, daß wir, indem wir diesen Artikel zum Ab druck bringen, zunächst dabei nur die Unterhaltung unserer Leser im Auge haben. D. Red. l e t o n. I Als ihm bemerkt wurde, das ExpropriationSgesetz könne bei seinem Garten in Anwen dung gebracht werden und dann würde er nicht einmal 2 Fl. 42 Kr. für den Qua- dratsuß erhalten, erwiderte er bestimmt: „Ich weiß, daß ein höherer Wille die An wendung des EzpropriationSgesetzes verbietet." Trotzdem, daß bereits ein Haus in dieser Straße gebaut worden ist, welches außer Zweifel zu setzen scheint, daß man sei nes Gartens zu dieser Straße nicht bedürfe, besteht er darauf, daß er um 1 Mill. Fl. seinen Garten abgeben und diese auch erhalten werde. Die Zeit wird lehren, ob diese drei Vorhersagungen in Erfüllung gehen werden. Hr. V. ist der festen Ueberzeugung hiervon und gibt ihnen alle Publicität, damit die Welt urtheilen könne, ob an seiner Wissenschaft etwas sei oder nicht. Zur Ergänzung der zweiten Vorhersagung muß ich noch bemerken, daß sich an dieselbe die eines großen Unglücks knüpft, welches eine der größten Städte treffen soll. Hierüber sowie über andere hiermit im Zusammenhänge stehende Borhersagungen kann ich jedoch aus naheliegenden Gründen Näheres nicht sa gen. Eine der ausfallendsten Vorhersagungeu war mir, daß Hr. V., der einen, mehre Tausende betreffenden Rechtsstreit in erster und zweiter Instanz zu seinem Nachtheil entschieden sah, mit Zuversicht und lange Zeit vvrauösagte, daß er diese» Proceß in der dritten und letzten Instanz gewinnen werde, und da» dieses auch wirklich und ge gen die Ansicht angesehener Juristen eintrat. Ich könnte noch eine Masse in Erfüllung gegangener Borhersagungen anführen, während ich nur eine kenne, die sich nicht,ver wirklichte, woran jedoch nach des Astrologen Aussage die Mangelhaftigkeit der Mil theilung über die zur Horoskopstcllung unumgänglich nothwendigen Notizen die Schuld tragen soll. Indem ich die Mitlheilung weiterer erfüllter Vorhersagungeu unterlasse, weil sie der Vergangenheit angebören, bemerke ich nur noch, daß Hr. K-V- derlleber- zeugung lebt, daß durch ihn >eine „Wissenschaft" erst zur Anerkennung gelange» und sich glänzend gegen den Vorwurf der Nichtigkeit und daß sie eine Verirrung des mensch liche» Geistes sei, rechtfertigen werde. Daß Hr. V. die Geschichte der Astrologie ans dem Grunde kennt und daß seine Bibliothek alle auf sie Bezug habende Werke von der älteste» bis zur jünsten Zeit, soweit sie nur immer aufgetricben werden können, besitzt, erwähne» wir noch besonders- . O Dresden, 12. Mai. Die juristische Literatur hat seit einigen Jahren auf ihrem weiten Felde recht viel treue Bearbeiter gefunden. Wir »ollen hier einiger Früchte dieses Fleißes gedenken. Schon in einer früher» Nummer dieses Blatts be grüßten wir des früher als Lriminalrtchter in Preußen, jetzt als ordentlicher Pro fessor zu Zürich bekannten ausgezeichneten Criminalistcn Temme „Archiv für die straf rechtlichen Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe Deutschlands" mit großem Ver trauen. Daß dasselbe sich auch im Laufe der Zeit gerechtfertigt hat, zeigt da« vor uns liegende erste Heft des dritten Bandes mit seinen 102 Recht-sprüchen. Es ist ein reicher Schatz von — bisjetzt 599 — Entscheidungen aus fast allen Ländern Deutsch lands. Wir können das reiche Jnhaltsverzelchniß nicht ausziehen und verweisen bei spielsweise nur auf mehre Entscheidungen über ideale Concurrenz der Verbrechen, über fortgesetztes Verbrechen, über Rückfall, über Verjährung und deren Unterbrechung. Er ist höchst interessant, Vie verschiedenen Anschauungen kennen zu lernen. Eine andere beachtenswerthe Erscheinung ist das „Eivil-Prakticum oder Anleitung zu Entscheidung von CivilrechtSstrettigkeiten" vom Obertribuualrath Sarwey zu Stuttgart, wovon jetzd auf einmal die vier ersten, 35 Bogen umfassenden Hefte bei Cotta in Stuttgart er schienen sind. Der Herausgeber nennt seine Arbeit selbst „eine Brücke zwischen den wissenschaftlichen Studien der Nechtscaudidaten und ihrer Eiiiführung in die Praxis".' Von diesem Standpunkte aus muß mau das Werk bettachten, al- ein „Praktikum", für angehende ThemiSjünger, für die es sehr großen Werth hat. Auch die „JiSisti- schen Abhandlungen" von dem Professor Wafferschleben zu Gießen gewähren, ob schon sie nur einen einzigen, aber desto berühmtern NechtSfall, den bekannten gräf lich Bentinck'schen Proceß ans dem Jahre 1852, in welchem der Verfasser Re ferent des von dem gießen« Spruchcollegtum gesprochenen Urtels war, und dessen Euhcheibungsgründen die vorliegende Abhandlung entnommen ist, behandelt. Da» Schriftchen hat juristischen und historischen Werth. Der Privatdocent Levita zu Gie- ßen bringt eine philosophisch und juristisch tiefdurchdachte strafrechtliche Abhandlung: „Das Recht der Stochwehr", unter Entwickelung der Grundsätze des Römischen, de» Kanonhchm, des Deutschen und des heutigen Recht». Eine ebenso kurze als gelehrte und anziehende Schrift ist „Die Dotalprivtlegien der Jüdinnen" von Schloß in Frank furt, die alle Anerkennung de» Praktiker» und Theoretiker» verdient. Nur noch aus- merksam wollen wir machen auf da» erste Stück de» Jahrgang» 185S de» „Archiv de» CrtminalrechtS" von I. F. H. Abegg und Andern, «ine längstbewährte Bereicherung der criminalistischen Literatur, und auf ein neues, vielversprechendes Unternehmen „Jahr bücher für die Dogmatik de« heutigen Römischen und Deutschen Privattecht«" von v. Grobe und Thering, welche- zwei lesenSwerthe Abhandlungen von den Heran-» gebern bringt.