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während dieser seine Operationen in Potsdam machte; 3) ein« parlamenta rische Untersuchung durch «in« Commission des Hauses der Abgeordneten über diese DiSciplinaruntersuchung. Endlich kann man als «in abgesonder- tcS Verfahren noch die polizeilichen Recherchen ansehen, welche wegen Ver- breitung der anonymen Flugschrift «Der Potsdamer Dcpeschendirbstahl» an- gestellt werden, wenn sie ander- nicht ber«its aufgegebcn sind, da die ersten Maßnahmen in dieser Richtung erfolglos waren." *DÜsseldorf, <2. April. Hegte starb hier nach kurzem Krankenlager der königl. Geh. Oberjustizrath, Präsident unsers Landgerichts, Fried rich Hoffmann im siebenundsechzigsten Lebensjahre. Hervortretende An lagen deS Geistes, Herzens und Charaktrrs zeichneten den Verstorbenen, welcher der Sohn eines hiesige» gelehrten Bankiers von eigenthümlicher re- ligiöser Richtung war, schon früh aus und begünstigten die Heranbildung eines Menschen, Gelehrten und Geschäftsmanns, wie sich dieselben »ur sel ten' in einer Person vereinigt finden. Hoffmann 'war nach Delbrück's Tode zum Curalor der Universität Halle bestimmt, mußte aber dieses für seine Persönlichkeit -so sehr geeignete Amt auS Rücksichten auf seine kränkliche Gattin ablehnen. — In der Nacht vom 16. auf den 17. April, um' 12'/- Uhr, stürzte in Krefeld in einer Straße hinter der neuen katholischen Kirche das Hinter gebäude von drei Etagen, welches von 27 Personen bewohnt war, wie ein Kartenhaus zusammen. Von neun Personen der untern Etage blieben zwei tobt und sieben sind derartig gequetscht und verstümmelt, daß an ein Aufkommen nicht zu denken ist. Aus der mittlebn und ober« Etage sind ebenfalls sieben Personen schwer beschädigt. Nur sechs Bewohner der obern Etage sind mit leichten Verletzungen davongckommen. — Infolge eines Immediatgesuchs an den König ist der Freien ReligionS- gemcinde. in Nordhausen wieder gestattet worden, ihre „religiösen" Ver- sammlungen auch in den Sonntagsmorgenstunden zu halten. Baiern. München,'19. April. In der heutigen Sitzung hat die Kammer der Abgeordneten auf die Nückäußernng der Kammer der Reichs- ' räthe bezüglich des Gesetzentwurfs, die Capitalrentensteüer betreffend, mit 77 gegen 37 Stimmen beschlossen, bezüglich des Art. ä desselben auf ih rem früher» Beschlusse, nach welchem den Fundationscapitalien geist licher Pfründen ein« Befreiung von der Bezahlung der Kapitalrenten- stener nicht zukomme» solle,, zu beharren, dagegen den übrigen, von der Kam mer der Reichsräthe beantragten RedactionSänderungc» zu Art. 22 und 30 ihre Zustimmung.zu geben. . . München, 16, April. Dem Buchdrucker Blank von Berg- zabern, der weg«,« gewisser Aeußcrungen über den Regierungspräsidenten v. Hohe zu mehren Monaten Gefängniß in Landau verurtheill ist, wurde in den jüngsten Tagen, während er seine Gefängnißstrafe erleidet, seine Buch- druckereiconcession von der Kreisregierung entzogen. (Landb.) — Durch eine-königliche Verordnung wird ein neues Strafverfahren im Heere cmgeführt, das im Wesentlichen in Uebertinstimmung steht mit dem allgemeinen Strasproceßgcsetz vom November 1848. Die bisher üb liche Bewcisthcorie ist aufgehoben und Mündlichkeit eingeführt. Die Haupt- vcrhandluyg geschieht vor erkennenden Richtern? die Oeffenllichkeit ist inso fern gewährt, als Militärpersonen der Zutritt gestattet ist. Nassau-, Wiesbaden, 18. April. In der heutigen Sitzung der ll. Kammer antwortete Negicrungsrach Schepp auf die Interpellation der Abg König und Genossen und des Abg. Na»,-das octroyirt« Jagdgesetz vom 20. Sept. 1855 betreffend, daß die Negierung dermalen noch keine Vortage machen könne, weil sie noch zuvor Erfahrungen einzichen werde, daher auch bas erwähnte Jagdgesetz noch zur Zeit in Kraft halten müsse. Der Abg. Braun kündigte folgende Motion an: „Antrag wegen Revision der Verfassung des Deutschen Bundes und Vornahme verschiedene« Refor men durch di« Bunbcsgewalt Ich beantrage, der herzoglichen StaatSregiermig gegenüber den Wunsch ausznspre- äen. Hochbleftlbe wolle in Anerkennung des Bedürfnisses der deutschen Nation nach ll einer unbehinderten, kräftigen, einbcitlichen Leitung ihrer öffentlichen Angelegenhei ten sowol im Innern als nach außen; 2) einer gewählten Vertretung Hel'der Bundes- bebörde; :!) nach Sicherung des Nechtözustandes durch «inen gemeinschaftlichen obersten Gerichtshof; 4) nach Herstellung der legislativen Vorbedingungen zur Sicherung des freien und geregelten Fortschritts der volkswirthschaftlichen Entwickelung — bei der Bun- desbchördc durch Stellung oder Unterstützung hierauf abziclcndcr Anträge hinwirken auf: l) eine im Sinne einheitlicher Kräftigung und der Beseitigung der Hindernisse energischer Wirksamkeit für nationale Zwecke vorzunehmende Umgestaltung der Bundes verfassung und Bundesbehörde: 2) eine die Tbeilnahmc des deutschen Volks an seine» öffentlichen Angelegenheiten sichernde Vertretung desselben am Bunde, oder wenigstens die Zuziehung von unter Mitwirkung der Volksvertretungen zu ernennender Sachrer- ständige» zur Bcratbung materieller Fragen von nationaler Bedeutung: !t) die Eon- üitinruttg eines deutschen Bundesgerichtshofs; ck) a) einheitliche Negulirnng des dcnt- ühe» Münzwescns sowie der gesetzlichen Bestimmungen über Maß und Gewicht, b) ein heitliche Gesetzgebung über Heimatsbercchtigung sowie NiederlassungS - und Gewerbc- betriebsrecht innerhalb des Bundesgebiets, c) Erlassung normativer Bestimmungen über gerichtliches Verfahren, namentlich znm Zweck der Sicherstellung der Vollziehbarkeit von Eivilerkenntniffcn eines Bundesstaats in allen übrigen, ch Erlassung eines sich an der Allgemeine deutsche Wechselordnung anreihenden allgemeinen deutsche» Handels- geletzbuchs. Oesterreich. — Wien, 20. April. Ani 7. April 1850 wurde die Kirche frcigefprochen. Dieser NegierungSbeschluß, der ganz unerwartet kam und unzweifelhaft durch den Einfluß eines dem damaligen Ministerpräsi denten Fürsten Schwarzenberg durch nahe verwandtschaftliche Bande innig verbundenen hohen Kirchenfürsten hcrvorgerufen worden sein dürfte, änderte mit einem Federzuge alle Verhältnisse der Kirche zum Staate, und die ganze Josrphinische Gesetzgebung, auf welcher dieselben bis zu diesem Augen blicke beruhten und an der alle.Nachfolger dieses großen Regenten, ein schließlich dem von so tiefem religiösen Gefühle durchdrungenen Kaiser Kranz, 804 l unverbrüchlich frstgehalten, war durch dies« unbeschränkte Freistellung der Kirch« im Staate mit einem mal« beseitigt. WaS jetzt, nach sechs Jahren, geschehen, mußte nolhwendig und in unvermeidlicher Weise erfolgen. Schon damals wirkte di«ser Erlaß keineswegs günstig auf die öffentliche Meinung. DaS Volk fühlte sich bei seinem unleugbaren religiösen Sinne in seinen bis dahin zu Recht bestandenen Verhältnissen zum Klerus vollkommen zufrie den und insbesondere bezüglich der Ehegesctze und dem Schulunterricht der ! Jugend nicht beengtk In den intelligentern Kreisen fand, man aber in dem ersten Augenblicke der Publication dieses Beschlusses zunächst in dem Hin blicke auf Belgien, wo ähnliche Zustände bereits bestanden und die kirch lich« Macht di« ihr ertheilten Befugnisse nur schwer zu überschreiten im Stande sei, einige Beruhigung. Zu jenem Zeitpunkte bestand nämlich noch die Verfassung vom 2 März zu Recht. Man konnte daher füglich ge wärtigen, daß auch iw Oesterreich wie in Belgien die deliberativen Staats körper als Wächter der Krone und des Landes im Stande sein würden, etwaigen Uebergriffen der Kirche gehörig zu begegnen. Durch die im darauf folgenden Jahre erfolgt« Aufhebung der Verfassung wurde das einzige Hin derniß beseitigt, welches der factischen und gänzlichen Unabhängigkeit der Kirche dem Staate gegenüber wirksam entgegenstehen konnte. Bon diesem Augenblick an waten dem' römischen Stuhle die Wege geebnet, um durch den Abschluß eines durch die Aufhebung der früher« kirchliche» Verhältnisse unerläßlich gewordenen ConcordatS, dem ferner keine legale Controle zur Seite stehen wird, das seit Kaiser Joseph verlorene Terrain und womög- lich noch mehr durch Einen Fedcrzug mit einem male wicderzucrwerbcn und eine Stellung'im Staate zu erlangen, die vcr Regicrung schon schwere Ver legenheiten bereitet hat. Bei der bekannten unbeugsamen Costsequenz und Gewandtheit der römischen Curie darf es daher keineswegs befremden, wenn diesem verhängnißoollen Vertrage jahrelange Unterhandlungen vorhcrgegan- gen, die crst im Monat August des vergangenen Jahres ihre schließliche Lösung finden konnten, die unzweifelhaft durch die übermäßigen Anfoderun- gcn der Kirche so sehr verzögert wupde. — Man schreibt der Hamburger Börsen-Halle aus Wien vom 15. April: - „In hiesigen Kreisen wird vielfach von einer Verlegenheit erzählt, in welche unser CnltuSminister und ConcordatSschöpfcr, Graf Leo Thun, dem ho hen KlcrnS gegenüber geralhcn fei. Man versichert, daß Graf Thun die indirecte Veranlassung mehrer, in auswärtigen deutschen Blättern heftig ge haltenen Correspondenzartikel gegen das Concordat gewesen sei, um dadurch die bei Erscheinen des Concordats etwas hochwogende Stimmung, des Kle rus, welche ihn selbst bange machte, zu paralyfiren. Durch gewisse Zufälle soll jedoch diese Politik mehren der höchsten Würdenträger nicht verborgen geblieben sein, und demzufolge herrscht auch eine etwas sichtbare Spannung > zwischen dem Cultusministex und der hohen Klerisei, welche allerdings in der Folge noch zu Weitcrm führen könnte." — Wir haben über den in Aussicht stehenden Conflict berichtet, der be- züglich der auf katholischen Friedhöfen beerdigten Protestanten infolge der Wirksamkeit des Concordats zu erwarten steht. Wir finden jetzt in dem Frankfurter Journal eine Mittheilung aus Wien, welche von dem positiven Schritt eines Theils des österreichischen Episkopats in dieser Angelegenheit Nachricht gibt: Drei Bischöfe, und darunter auch der Bischof von Wien, haben an die gesammte unter ihnen stehende Pfarrgeistlichkeit ein Circular schreiben erlassen, worin ihnen zur Pflicht gemacht wird, die nöthigen Ein leitungen zu treffen , daß von nun an kein Protestant mehr mit den Ka tholiken auf einem und demselben Friedhöfe zur Ruhe bestattet werde. Auch in Men sollen bereits die Voranstalten getroffen werden, damit für die Protestanten besondere Friedhöfe angelegt werden. — Der Neuen Preußischen Zeitung wird auS Wien vom 17. April üb«r daS Concordat und die bischöflichen Conferenzen geschrieben: „Die hier tagende bischöfliche Versammlung soll die Modalitäten der Ausführung des Concordats in. jenen Punkten berathen, in welchen das Concordat nicht sofort in das Leben getreten ist; cS sind alle Bischöfe der Monarchie ein berufen, damit Einheit in die Ausführung komme. Dieser Einheitsgcdanke im Concordat scheint über das kirchliche Moment hinaus auch ein politi sches zu haben und mit dem heutigen staatlichen Programm Oesterreichs zusammenzuhängen. Wenigstens erfährt man, daß es von Seiten deS Staats beabsichtigt war, mit dem Concordat und durch dasselbe ein österreichisches Primat zu gründen, indem man daS ungarische Kirchenprimat, welches der Erzbischof von Gran ausübt, auf die Erzdiöcese Wien übertrug und da durch zu einem unitqrisch-österreichischen umwandelte. Wie sich die päpst liche Curie diesem Plam gegenüber verhalten haben mag, ist mir nicht be kannt; aber sehr wahrscheinlich ist, daß er an dem Widerstande deS unga- - rischen Episkopat scheiterte, das überhaupt dem Concordat nicht günstig ge stimmt ist. ' Jedenfalls gilt dec Plan heute für aufgegeben." ' — Die Nr. 89 per Neuen Preußischen Zeitung ist wegen des Ar tikels „Uebcr das Concordat" in Wien mit Beschlag belegt worden. Der Artikel suchte den Wunsch zu begründen, daß nach Abschluß des Concor dats nun auch die Verhältnisse der protestantischen Kirchen in der österrei- ' chischen Monarchie geregelt würden — natürlich auf Basis der geltenden Bekenntnisse. ' - i: i > , i -j-Von der Donau, 17. April. Wenn auch der muthmäßliche Haupt- zweck der österreichischen Occupatio« der Donaufürstenthümer nicht erreicht worden ist, so sucht Oesterreich doch aus dieser seiner Occupation möglichst , für die Zukunft Vortheile sich zu sichern. Es sieht voraus, daß eS mit seinen Truppen nicht zum letzten mal dort erschienen ist, . Sei es nun, daß eine Auflösung deö türkischen Reichs »der eine erneutrte russische Invasion österni-