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MaöenauerAnzeiger Mwg Seismlms, Sch, Sbmmdms, LVR, ZftGH «sw. Amtsblatt für den Stadttat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnemcntspreis 1,20 Mark vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Pfg., für auswärtige Inserenten 20 Pfg., Reklamen 30 Pfg., im amtlichen Teil 35 Pfg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. MI »»II >» ImI» NWM 163. Fernsprecher: Amt Deuben 2120 SUMM, hm 31. MM 1918. Drahtanschrift: Anzeiger ZI. IWW. Amtlicher Teil. Bekanntmachung Der den MWevl slir M<mW. 1) Die Geldumsätze im inländischen Betriebe eines der Anschaffung und Darleihung von Geld dienenden Ge schäftsunternehmens unterliegen für die Zeit nach dem 30. Juni 1916 dem Reichsstempel nach den bis zum Schlüsse des Geschäftsjahres berechneten Habenzinsen, auch wenn diese einem im Ausland wohnhaften Kunden berechnet werden (Reichsstempelgesetz 76, 77 und Ta rifnummer 10 in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1918 — RGBl. S. 799 —, Reichsstempel-Ausführungs- bestimmungen 8 158 ff. — FBI. f. d. Deutsche Reich S. 315 —). Steuerstellen für diese Abgabe sind: die Hauptzollämter Bautzen, Chemnitz, Dresden II, Leipzip II, Plauen, Zittau und Zwickau je sür ihren Bezirk, iiberdies das Hauptzollamt Chemnitz für die Hauptzollamtsbe zirke Annaberg und Freiberg, das Hauptzollamt Dresden II für die Hauptzollamts bezirke Dresden I, Meißen, Pirna und Schandau, das Hauptzollamt Leipzig II für die Hauptzollamts bezirke Grimma und Leipzig I, das Hauptzollamt Plauen für den Hauptzöllamtsbezirk Eibenstock. 2) Wer im Jnlande Geschäfte der bezeichneten Art be treibt, wird nach den Reichsstempel-AusfUhrungsbestim- mungen in der Fassung vom 29. Juli 1918 160 Abs. 2 (Z. Bl- f. d. Deutsche Reich >2. 3! 5) aufgefordert, sein Geschäftsunternehmen nebst sämtlichen Zweigstellen spä testens bis zum 15. ökßmdt! 1518 oder wenn das Unternehmen am 1. August 1918 noch nicht bestanden hat, binnen zwei Wochen nach Eröffnung des Betriebs der zuständigen Steuerstelle anzuzeigen. 3) Anzeigepflichtig sind auch Sparkassen und Genossen schaften. , 4) Die Anzeige hat den Namen (Firma und Inhaber) und den Wohnort (Sitz der Firma) des Anzeigepflich tigen, die von ihm betriebenen Zweigstellen und den Ge schäftssitz dieser Stellen, die Art des Geschästsunterneh- mens und die Angabe des Geschäftsjahres zu enthalten. Zweigstellen sind unter Angabe der Hauptniederlassung und ihres Sitzes auch der Steuerstelle anzuzeigen, in deren Bezirk die Zweigstelle ihren Sitz hat. 5) Öffentliche Sparkassen haben die Abgabe nur für denjenigen Geldumsatz zu entrichten, der auf die dem eigentlichen Sparkassenverkehr fremden Geschäfte entfällt (Tarifnummer 10 Befreiungen Absatz 2). Als Geschäfte, die dem eigentlichen Sparkassenverkehr im Sinne aes Reichsstempelgesetzes fremd sind, sind die Geschäfte in demjenigen Geldverkehre der Sparkasse anzusehen, für welchen'Sparbücher nicht ausgestellt sind und bei dem über das Guthaben durch Scheck verfügt werden kann. Geschäfte in laufender Rechnung mit Krediteinräumung fallen unter die dem eigentlichen Sparkassenverkehre frem- den Geschäfte auch dann, wenn eine Verfügung über das Guthaben oder einen cingeräumten Kredit mittels Schecks ausgeschloffen Ist. Unterhält die Sparkasse neben dem eigenlltchen Sparverkehr einen Verkehr der vorstehend bezeichneten Artz so findet die Befreiung für den ersteren nur statt, wenn über den Sparverkehr üud den vorstehend bezeichneten Verkehr getrennte Konten geführt werden. 6) Eingetragene Genossenschaften sind abgabepflichtig, falls ihr Geschäftsverkehr über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht (Tarifnummer 10 Befreiungen Absatz 3). 7) Öffentliche Sparkassen und Genossenschaften, sowie deren Verbandskassen, für die nach der Art ihres Ge schäftsbetriebs eine Steuerbefreiung besteht (Tarifnummer W Befreiungen Abs. I), haben dies unter Einreichung ihrer Satzungen und Geschäftsbedingungen bei der- Er stattung der Anzeige nachzuweisen. A Abgabepflichtige haben jede Veränderung des Ge schäftsjahres, der Zweigstellen, des Inhabers des Geschäfts sowie die Aufgabe des Geschäfts und jede Änderung des Geschäftsbetriebs, die nach Tarifnummer 10 Befreiungen - ch 3 den Eintritt der Steuerpflicht begründet, binnen zwei Wochen nach Eintritt in gleicher Weise anzuzeigen. Binnen der gleichen Frist ist eine Verlegung des Ge schäfts der bisherigen und, sofern dos Geschäft in einen anderen Steuerbezirk verlegt ivird, auch der neuen Steuer stelle anzuzeigen. 9) Die Anzeigepflichtigen sind berechtigt, die Anzeigen in doppelter Ausfertigung einzureichen und eine Aus fertigung mit Bestätigung der Anzeige zurückzuverlangen. 10) Wer der Anzcigepflicht in § 76 Absatz 1 des Rcichs- stempelgesctzes zuwiderhandelt, hat nach Z 78 eine Geld strafe verwirkt, die dem zehnfachen Betrage der hinter zogenen Abgaben gleichkommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 bis 100 000 Mark ein. Dresden-A., am 23. August 1918. Königliche Generalzolldirektron. Rährmittslkarten bete. Abschnitt I der Nährmittelkarte 8 und 0 ist bis spätestens Sonnabend, den 31. August 1918, in einem Materialwarengeschäft zur Belieferung anzu melden. Von den Verkaufsstellen sind die vereinnahmten Abschnitte zu bündeln und am Montag, den 2. Septbr. 1918, mittags von 12—1 Uhr, im Rathause — Ratskanzlei — abzugeben. Rabenau, am 29. August 1918. Der Bürgermeister UMilW kl WWMlM ktr. Die sür das 3. und 4. Vierteljahr 1918 gültigen Abschnitte der Nähfadenkarte sind bis spätestens den 31. August 1918 bei einem zugelassenen Kleinhändler zur Belieferung an zumelden. Die Kleinhändler haben die Abschnitte abzu trennen, zu bündeln und unter gleichzeitiger Angabe der Gesamtzahl ihrer Kunden bis spätestens den 4. September 1918 der Bekleidungsstelle der König!. Amtshauptmannschaft einzusenden. Fristversäumnis hat in jedem Frille Nicht belieferung zur Folge. Rabenau, am 29. August I9I8. Der Bürgermeister. Meier. ßN MIM, täglich von 8—1 und 3—5 geöffnet, verzinst Einlagen zu 3^2 "/o Strengste Geheimhaltung der Einlagen. Postscheckkonto Leipzig 29144. Gememdeverbands- Girokonto. Brieflicher Verkehr kostenfrei. Sparkasse z» vippMswMe Einlegerguthaben 8350V00 Mk. Geschäftszeit: Werktags ^9—12 und 2—4 Uhr, Sonnabends ununterbrochen r/,9—2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat '/«2—l/,4 Uhr. Tägliche Verzinsung nach jährlich 3'/, v. H. Alle Einlagen werden vom Tage nach der Ein zahlung bis zum Tage vor der Rückzahlung verzinst. Aufbewahrung mündelsicherer Wertpapiere. Lokales und Sächsisches. Rabenau, 30. August 1918. * Auszeich n u n g. Herr Kassenkontrolleur Otto Wünschmann wurde mit dem Preußischen Verdienst kreuz für Kriegshilfe ausgezeichnet. Herrn Wünschmann wurde die Auszeichnung v»n Herrn Amtshauptmann Dr. Woelker in Gegenwart des Herrn Bürgermeisters Meier überreicht. * Wir machen darauf aufmerksam, daß vom näch sten Sonntage an auf unserer Bahnstrecke wieder der alte Fahrplan gilt. * Die Tischwäsche in Privathaushaltungen. Nach der „Deutschen Tageszeitung" gehen jetzt Gerüchte um, daß auch in Privathaushaltungen die Tischwäsche ent eignet werden soll und daß man schließlich noch weiter gehen will. Das hätte man vor der in verschiedenen Orten veranstalteten Windelwoche sagen sollen! Auf die in einem rheinischen Blatte erschienene Mitteilung, daß man zunächst an amtlicher Stelle der Ansicht sei, ein Eingriff in die Wäsche der Privathaushaltungen müsse vermieden werden, gibt nach den bisherigen Erfahrungen mit solchen Beruhigungspillen kein Mensch etwas. Oelsa. Am kommenden Sonntag wird hier das Erntedankfest durch Festgottesdienst vorm. 9 Uhr gefeiert. Abends 8 Uhr wird im Gasthof Großölsa ein unentgelt licher Lichtbildervortrag über „Unsere schöne Dorfheimat" durch Herrn Gewerbeschuloberlehrer Schorisch-Zittau ge halten werden. Zeitz. Einem Einwohner in Schleckweda war aus dem Stalle ein Ochse gestohlen worden. Wie war der Bestohlene freudig überrascht, als am nächsten Tage dieser Ochse, geschmückt mit einer Fichte, vor der Stalltür stand. Das Tier war von Dieben nach Dcoißig zu entführt worden; dort hatten sie es an eine Fichte gebunden und abzuschlachten versucht. Durch die ihm beigebrachten Messerstiche war aber de^ Ochse wild geworden, hatte die Fichte entwurzelt und war mit dieser dem heimat lichen Stalle zugeeilt. Kirchen-Nachrichten. Woche vom 1. bis 7. September 1918: Rabenau. Sonntag: 9 Uhr Predigtgottesdienst. Dienstag: 8 Uhr Jungfrauenverein in Obernaundorf. Donnerstag: 8 Uhr Jungsrauenverein. Oelsa. Sonntag: 9 Uhr Erntedankfestgottesdienst. Dienstag: 8 Uhr Bibelstunde. Donnerstag: */z9 Uhr Christl. Iungmädchenbund. Somsdorf. Sonntag: 9 Uhr Predigtgottesdienst. 1 Uhr Kindergottesdienst. Mittwoch: r/,9 Uhr Kriegsbetstunde. Kleine Nachrichten. Im Sperrgebiet haben deutsche Unterseeboote weiter 35000 Tonnen Schiffsraum versenkt. Die Verteidigung von Reims wurde den Amerika nern übertragen, die in großer Zahl in Reims einrückten. Nach einer bestätigenden Meldung der „Morning Post" unterbleibt infolge des deutschen Einspruchs die Verschleppung der Chinadeutschen. In Warschau haben am Mittwoch die entscheidenden Beratungen über die Zukunft Polens begonnen. Eisenbahn-FahrM». Gültig vom 15. Mai ab. Kipsdorf—Hainsberg—Dresden. 1) 2) ») 2) Ab Kipsdorf 4,45 8,27 12,05 4,12 6,05 8,- „ Dippoldisw. 5,25 9,07 12,47 4,54 6,49 8,42 „ Malter 5,36 9,19 12,59 5,06 7,09 8,53 „ Seifersdorf 5,43 9,25 1,05 5,13 7,07 9- „ Spechtritz 5,50 W. 9,32 1,12 5,19 7,14 9,07 „ R ab en au5,58 6,55 9,39 1,19 5,26 7,21 9,14 „ Coßmsdrf. 6,09 7,06 9,50 1,39 5,37 7,32 9,25 An Hainsberg 6,14 7,11 9,55 1,35 5,42 7,37 9,30 „ Dresden 6,46 7,39 10,24 2,05 6,11 8,06 10,11 „ Tharandt 6,25 7,55 11,05 1,52 6,02 7,56 10,26 „ Freiberg 7,38 10,37 1,30 4,24 7,57 9,37 —,— 0 nur Werktags; y nur Tags vor Sonn- u. Fest- tagen, soww Sonn- u. Festtags, ») nur Werktags, außer Tags vor Sonn- und Festtagen. Dresden—Hainsberg—Kipsdor. 1) 2) 2) ,) 2) Ab Freiberg 5,29 7,36 12,36 3,30 5,46 5,46 8,51 „ Tharandt 6,18 9,57 1,38 5,43 6,36 7,36 9,42 „ Dresden 5,53 8,56 1,12 5,30 6,28 7,18 9,54 „ Hainsberg 6,35 10,03 2,— 5,59 7,01 8,— 10,26 „ Coßmannsdf. 6,42 10,14 2,06 6,05 7,07 8,06 10,33 „ Rabenau 6,51 10,26 2,17 6,16 7,17 8,18 10,45 „ Spechtritz 7,— 10,32 2,23 6,22 — 8,24 10,51 „ Seifersdorf 7,06 10,38 2,29 6,28 — 8,30 10,58 „ Malter 7,14 10,46 2,37 6,37 - 8,38 11,06 „ Dippoldwalde 7,28 10,58 2,50 6,52 - 8,52 11,19 An Kipsdorf 8,10 11,38 3,30 7,32 — 9,32 11,59 r) Nur Werktags, s) nur Tags vor Sonn- und Fest tagen, sowie Sonn- u. Festtags, ") nur Werktags, außer Tags vor Sonn- und Festtagen.