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s. z- ch st v n s s WaüencmerAnzeiger ZeiW smHmM, SeiseMs, Sch, Sdermnkrs, Abm, SMW U Amtsblatt für den Stadtrat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnementspreis 1,7-0 Mark vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Pfg., für auswärtige Inserenten 20 Pfg., Reklamen 30 Pfg., im amtlichen Teil 35 Pfg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch ausgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. RWM 97. Fernsprecher. Amt Deuben 2120 ZUMO, Herr 17. WM 1918. Drahtanschrift: Anzeiger 31. MW». Bekanntmachung, betrettena aie klltticWNg aer Umsamttuer kür ruxusgegenzlänite für üie 2ett vom §. Mai bis ri. Zull ms. Auf Grund des 8 51 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer für Luxusgegenstände verpflichteten gewerbe treibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Per sonenvereinigungen in Rabenau aufgefordert, die vor Amtlicher Teil. AusWmqen zm MWIMOmg sm üle EMe M. (DrnschzeLtel, Druschmeldungen usw.) Für den Bezirk der Amtshauptmannschast Dresden- Altstadt wird angeordnet: l. Jeder Landwirt, der im laufenden Jahre Getreide oder Hülsenfrüchte angebaut hat, hat über den Ausdrusch (einschließlich Ausfallgelreide)' regelmäßige und genaue Aufzeichnungen zu milchen. Für Roggen, Weizen, Gerste und Hafer sind Druschzettel oorgeschrieben, die von der Gemeindebehörde verteilt werden. Das bisherige Drusch ergebnis ist/einschließlich der schon abgegebenen Mengen, an drm Tage cinzutragcn, an dem der Drufchzettel dem Landwirt aüsgehändigt wird. In dem Druschzettel sind auch die für die eigene Wirtschaft benötigten Mengen aufzu ehmen. Diese Druschzettel und die sonstigen Auf zeichnungen sind der Amtshauptmannschast und der Ge meindebehörde oder ihren Beauftragten, insbesondere den Revisoren aus Verlangen jederzeit vorzulegen. 2. Jeder Erbauer von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer hat der Ortsbehörde bis zum 3. jedes Monats anzuzeigen, ob er im vergangenen Monat Roggen, Weizens Gerste oder Hafer ausgedroschen hat und wel chen Köruerertrag der Erdrusch in dem betreffenden Mo- nat ergeben hat. Zum Erdrusch gehört auch das für die Selbstversorgung bestimmte Getreide und das Ausfall getreide. Für diese Anzeige ist Teildruschzettcl /X zu ver wenden. Der Ertrag ist nicht zu schätzen, sondern nach gehöriger Reinigung der Körner genau zu verwiegen. Abzüge z. B. als Hinterkorn sind unzulässig. Die Orts- behördeu haben sich von der Vollständigkeit der zu er stattenden Anzeigen zu überzeugen, die Anzeigen selbst oder durch Vertrauensleute aus ihre Richtigkeit hin zu prüfen. 3. Nach beendetem Ausdrusch hat der Besitzer un bedingt sofort den vorgeschriebenen Erdruschertragszettel ö (getrennt für Roggen und Weizen und für Hafer und Gerste) aufs sorgfältigste auszufüllen und durch dieOrts- behörde an die Königliche Amtshauptmannschast Dresden- Allstadt einzusendeu. In den Vordrucken ist besonders mit anzugeben, welchen Ertrag der gesamte Erdrusch nach dessen Beendigung geliefert hat, und wieviel hiervon für die Selbstversorgung in Anspruch genommen und als Saatgut oder zur Versicherung an das Vieh zurückbehal- ten werden soll. Die Höhe der zulässigen Abzüge für die Selbstversorgung (außer Brotgetreide), für Saatgut und zur Versicherung an das in der Wirtschaft gehaltene Vieh wird noch besonders bekanntgegeben. 4. Die Halter von Pferden, Zuchtbullell, Arbeits- ochsen und Zugkühen haben jeden Ab- und Zugang im Bestände dieser Tiere unter Angabe des Tages nnd des Grundes der Veränderung, sowie des Namens des Ver käufers oder des Erwerbers binnen 3 Tagen der Orts behörde zu melden. Diese hat die Angaben auf ihre Züchtigkeit zu prüfen und alsdann die Meldung unver- zugllch ^''tshauptuianuschaft wkiterzugeben. crr i^' einem Jahre oder mit Geldstrafe lm zu ei, 003 Mark oder mit einer dieser Strafen wnd be traft, wer den Bestimmungen in Punkt 1, 2 Absatz l und - oder Punkt 3 dieser Bekannt machung zuMderhandelt. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bis zu 6 Wochen wird bestraft, wer den Bestimmungen in Punkt 4 zurmderhandelt, insbesondere die vorgeschriebcnen Anzeigen nicht oder nicht rechtzeitig, unrichtig oder un vollständig erstattet. Dresden-A., am 8. August 1918. Königliche Amtshauptmannschast Dresden-Altstadt. geschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte für die Zeit vom 5. Mai bis 31. Juli 1918 bis spätestens Ende Angnst ds. Js. dem unterzeichneten Umsatzsteueramt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern ge zahlt zu werden pflegt. Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eine Ord nungsstrafe bis zu 150 Mark nach sich. Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum Machen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kanu dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 Mk. bis 100 000 Mark ein. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Sie können bei dem unter zeichneten Umsatzsteueramt kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zm Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklä rung nicht zugegangen sind. Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteueramtcs, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittelung vorzunehmen. Rabenau, am 14. August 1918. Der Bürgermeister als Umsatzsteueramt. Von den Kriegsschauplätzen. (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 14. August 1918. Westlicher Kriegsschauplatz Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht Erfolgreiche Vorseldkämpfe zwischen Pser und Scarpe. Südlich von Merris und südlich derLqs scheiterten Vor stöße des Feindes. Heeresgruppe Generaloberst v. Boehn Teilkämpfe beiderseits der Somme und nördlich der Avre. Westlich und südwestlich von Lassigny griff der Feind von neuem an. Beiderseits von Canny brach der Feind in unserem Feuer zusammen. Weiter südlich schlugen wir den Feind im Gegenstöße ab. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz Kleinere Jnfanteriegefechte an der Vesle und östlich von Reims. (Amtlich) Großes Hauptquartier, 13. August 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht Lebhafte Erkundungstätigkeit zwischen Pser und Scarpe. Südöstlich von Ayette scheiterte ein englischer Teilangriff vor unseren Linien. Nördlich der Ancre räumten wir in den letzten Nächten den scharf in den Feind cinspringenden Stellungsteil bei Puisieux und Beaumont- Hamel. Er wurde gestern Nachmittag vom Feinde besetzt. Heeresgruppe Generaloberst v. Boehn Keine größeren Kampfhandlungen. Am Abend nahm die Feuertätigkeit zwischen Ancre und Oise zu. Teilangriffe des Feindes zu beiden Seiten der Avre und südlich von Lassigny wurden abgewiesen. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz Bei einem Vorstoß auf das südliche Vesleufer nah men wir die Besatzung des Bahnhofs Breuil gefangen. ri- Unsere Jagdstreitkräfte stellten ein auf dem Angriffs fluge gegen das Heimatgebiet befindliches englisches Bombengeschwader vor Erreichen des Zieles zum Kampf und zwangen es unter Einbuße von 5 Flugzeugen zur Umkehr. Gestern wurden 24 feindliche Flugzeuge und ein Fesselballon abgeschossen. Lokales und Zächfisches. Rabenau, 16. August 1918. Mitteilungen aus Ser Nattriirung vom 8. August 1918. Vorsitzender: Bürgermeister Meier. Das Kollegium erhält u. a. Mitteilung a. von der Abrechnung des freiwilligen Hilfsausschusses auf Monat Juli 1918, b. davon, daß die Einzelverpachtung der an den Stra ßen anstehenden Obstbäume nach einer neu erlasse nen Verordnung nicht statthaft ist, e. von der Genehmigung des Ortsgesetzes über die Einrichtung eines öffentlichen Wohnungsnachweises für die Stadt Rabenau und Übertragung der Ge schäfte des Wohnungsnachweises an den hiesigen Hausbesitzerverein, cl. von einem erneuten Gesuch des Sächsischen Ver- kehrsverbandcs um Beitritt; er wird abgelehnt. Mit der vom Finanzausschuß vorgeschlagenen Er höhung der Pachtsätze für die städtischen Feld- und Wiesengrundstücke, mit der Übernahme des Plakatwesens in städtische Verwaltung und mit der Neuordnung des Einwohnermeldewesens erklärt sich Kollegium einver standen. Das Gesuch des Gaswerkes Döhlen um Erhöhung der Gaspreise findet bedingungsweise Berücksichtigung. Die Beteiligung der hiesigen Stadtgemeinde an der Siedluugsgesellschaft Dresden mit einem Betrage von 1000 Mark wird gutgeheißen. Ein vom Finanzausschüsse über die Änderung ver- schiedener Bestimmungen der Gemeindesteuerordnung auf gestellter Nachtrag sinket die Zustimmung des Kollegiums. Für das Amt einer stellvertretenden Heimbürgin wählte man Frau verehl. Voigt von hier. Der Verlängerung der Feuerversicherung für Waren vorräte wird zugestimmt. Die vom Bauausschuß vorgeschlaqenen baulichen Veränderungen im Rathause finden die Zustimmung des Kollegiums. Gleichzeitig wird die Anfertigung verschie dener Einrichtungsgegenstände für die Verwaltungsräume genehmigt. Verschiedene an der Wasserleitung im Paulshainer Quellgebiet nötige Instandsetzungsarbeiten sollen durch Tiesbauunternehmer Holfert-Ruppendorf zur Ausführung gelangen. Außerdem wurde in nichtöffentlicher Sitzung eine Steuersache erledigt. * FreieTurner. Der Turnverein „Freie Turner" veranstaltet am Sonntag im Saale der „König Albert- Höhe" einen Unterhaltungsabend, bestehend in turnerischen Vorführungen und Theater. Die Spiele sind gut ein studiert, so daß jeder Besucher mit ein paar angenehmen Unterhaltungsstunden rechnen kann. Siehe Anzeige. Obernaundorf. Auszeichnung. Der Gastwirt Max Kretzschmar erhielt für bewiesene Tapferkeit an der Front das Eiserne Kreuz 2. Klasse, die Friedrich-August- Medaille und wurde zum Gefreiten befördert. Possendorf. Ein Gesangs-Konzert der Dresdner Kristall-Sänger findet am kommenden Sonntag im hie sigen Gasthof statt. Die Gesellschaft ist als erstklassig bekannt und hat auch für hier ein sehr gewähltes Pro- gramm ausgestellt. Es dürfte der Besuch des Konzerts bestens zu empfehlen sein. Siehe auch Anzeige. Kirchen-Nachrichten. Woche vom 18. bis 24. August 1918: Rabenau. Sonntag: 9 Uhr Predigtgottesdienst. Uhr Kindergottesdienst. Donnerstag: 8 Uhr Jungfrauenverein. Oelsa. Sonntag: 9 Uhr Predigtgottesdienst. Dienstag: 8 Uhr Bibelstunde. Donnerstag: '/,9 Uhr Christl. Iungmädchenbund. Seifersdorf. Sonntag: 9 Uhr Lesegottesdienst. Somsdorf. Sonntag: 9 Uhr Prediglgottesdienst. Mittwoch: Vu9 Uhr Gedächtnisfeier für Paul Keßler aus Lübau.