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1919 Nr. 233. Freitag, 10. Oktober, nachmittags Amtlicher Teil. (Amtliche Bekanntmachungen erscheinen auch imAnkündigungsteile. Nichtamtlicher Teil. 987° IV 11069 Rittergutsbesitzer Bierling- Naundorf, - Braun-Niederlangenau, - v. Lenz-Zuschendorf, - Rudolph-Promnitz, - Graf Brühl-Seifersdorf, - Wunderling-Nenkirchen. Dresden, am 8 Oktober 1919. Die Kreishauptmannschaft. Zeitweise Nebenblätter» Volkskammer-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Berwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturreutenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherungsanstolt, verkauf«! ist« von Hol-Pflanzen auf den Staatsforstrevieren. -- — - 'Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung): Hofrat DoengeS in Dresden, Wegen Reinigung der Geschäftsräume können bet der Kreishauptmannschaft Leipzig am 17. und 18.Oktobrr dS. IS. nur dringende Dienstgeschäfte erledigt werden Leipzig, den 9. Oktober 1919. i 1223 Die Kreishauptmannschaft. nsi?v Ankündigungen: Di» Ispaltig« Grundzeile oder deren Raum im AllkündigungSteile 1 M., di« Lspaltig« Grundzeile oder deren Naum im amtlichen Teile 2 M, unter kingesandt 3 M. Preisermäßigung aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags -410 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezug« durch die Geschäftsstelle, Große Zwingerstraße 16, sowie durch dt« deutschen Postanstalten6 «. viertelstihrttch. Lmzelne Rummem 1b Pf. —Erscheint nur Werktag». Fernsprecher: Geschäftsstelle Rr. 2129k, Schristleitung Nr. 14574. — Postscheckkonto Rr. LS9b6. Als Stellvertreter des BezirkStierarztes ist lür die Vornahme von bezirk-tierärztlichen Geschäften nach i 12, Absatz 3 der Verordnung vom 7. April 1912 der Tierarzt Vr. Kietz in Frankenberg in Pflicht ge nommen worden. 1015 »VII Chemnitz, den 6. Oktober 1919. 11067 Die Krei-Hauptmansrfchaft. Für den Beirat -um LandlieferungSverband Sachsen sino aus dem RegterungSbeiirk Chemnitz 1 . Se. Durchlaucht Fürst Günther Alexander Johann Wilhelm von Schönburg-Walden- bürg, Besitzer der Rittergüter Callenberg und Remse, der Rezeßherrschaften Waldenburg und Lichtenstein, des Albertineuhofs und deS Vor werks Altwaldenburg, als ordentliches Mitglied, 2 Herr Rittergutsbesitzer 1)r. Richard Wecke auf Schönfeld und Wiesa als Stellvertreter gewählt worden. Einwendungen gegen die Wahl können binnen zwei Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung durch schriftliche oder mündliche Erklärung zu Protokoll bei der Krcishauptmannschaft angebracht werden. 2387 IV Chemnitz, den 8. Oktober 1919. 11068 Die Kreishauptmannschaft. In den Beirat des LandlieferuugsverbandeS Sachsen sind für den Regierungsbezirk Dresden die nachgenannten Herren gewählt worden, und zwar ») als Mitglieder: Rittergutsbesitzer v. Burgk-Burgk, - v. Carlowitz-Oberschöna, - vr. Leuschner-Dittersbach, Leuthold-Olsnitz, Prinz v. Schönburg-Waldenburg- Hermsdorf, Steiger-Leutewitz,- b) als Stellvertreter: Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. (dl.) Im Sitzungssaale des Kultusministeriums hat sich heute Hr. Minister Buck im Beisein des Hrn. Ministers vr. Seyfert von den Beamten des Ministe riumS verabschiedet, denen er für die ihm währen seiner Ministertätigkeit geleistete Unterstützung und treue Pflichterfüllung dankte. Hr. Minister vr. Seyfer widmete dem scheidenden Minister zum Abschied Herz liche Worte und begrüßte seinerseits die Beamten des Ministeriums, in deren Namen Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Boehme Hrn. Minister Buck den wärm sten Dank für das den Beamten entgegengebrachte Wohlwollen und seine gerechte Geschäftsführung aus- sprach und Hrn Minister vr Seyfert treue Pflicht erfüllung gelobte. beitsnachweisfrage kannten, müssen gewisse Voraussetzun- en erfüllt sein, vor allem. Fortschreitende Erkenntnis >on der Bedeutung de- öffentlichen Arbeitsnachweises bei dem breiten Publikum, insbesondere bei den Arbeit geber- und Arbeitnehmer-Organisationen und den kom- nenden Betriebsräten, ferner Vereinheitlichung des ge- amten Arbeitsnachweiswesen- im Reich, unter gleich- eiliger Verminderung der zahlreichen, wenig bedeu- enden privaten, nicht gewerbsmäßigen Vermittlung-- Institute. Die Erfüllung der ersten Voraussetzung wollen wir rem Gang der wirtschaftlichen Entwicklung, der im Flusse refindlichen volkswirtschaftlichen Aufklärung überlassen, die reichseinheitliche Organisation der öffentlichen Arbeits nachweise muß jedoch bei seiner vorhin erwähnten Be deutung von allseitigem Interesse sein, denn diese, wie jede das Wirtschaftsleben bis in die kleinsten Kanäle nährende Organisation kann nur dann wirklich erfolgreich wirken, wenn sie unter Beachtung aller Interessen orga nisch aufgebaut wird. Die kürzlich bekannt gewordenen Richtlinien zur reichsaesetzlichen Regelung des Arbeitsnachweiswesens enthalten an ihrer Spitze den Eingangssatz von funda mentaler Bedeutung: ,^>er Grundsatz der paritätischen Verwaltung jedes nicht-gewerbsmätzigen Arbeitsnach weises ist restlos durchzufahren." Aus den darauffolgenden Ausführungen geht her vor, daß die gesamte Verwaltung jedes öffentlichen Ar beitsnachweises in der Hand eines paritätisch aus Arbeit- gebern und Arbeitnehmern zusammengesetzten Ber- waltungsausschusses ruhen soll, der seine Beschlüsse unter dem Vorsitz eines unparteiischen, aber stimmberechtigten Vertreters des den Arbeitsnachweis tragenden Kommu- nalverbandes faßt. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen der dem Arbeitsnachweis am nächsten stehenden Interessenten, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nahezu erfüllt (Es sei an die d«Sbezüg1iche Eingabe der Gewerkschaften an den Reichstag vom 4. April 1916 und an das bekannte Abkommen der beiderseitigen Verbände vom 15. No vember 1918 erinnert.- Bei oberflächlicher Betrachtung ist man geneigt, hierin eine allgemein befriedigende Lösung zu «blicken. Bei allseitiger Beleuchtung scheint uns jedoch, daß,unter Anerkennung der augenblicklichen Erfordernisse und der seither vorgegangenen politischen Umwälzung der Grundsatz einer derartigen Verwaltung einer erheblichen Einschränkung bedarf. Die Forderung nach paritätischer Berwaltung ent- sprang mit ihrem Streben nach absolut sachlicher unpartei- ischer Behandlung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Absicht, die dauernde Kontrolle darüber zu haben, daß der öffentliche Arbeitsnachweis nicht mehr zu einem politischen Kampfmittel in der Hand eines Interessenten werden könne. Nur wenigen war es bewußt, daß dieses Streben durchaus der Auffassung des Jung-Liberalismus entgegenkam. Das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen und mehr noch, der Bcrufsparteien, sollte gewährleistet werden, darüber hinaus sollte der öffentliche Arbeits- nachweis nicht wirken. Solange von feiten der Arbeit- nehmcrverbände um ihre Anerkennung gerungen wurde, solange auch der einzelne Arbeitnehmer in emem behörd lichen Arbeitsnachweis das Instrument eines reaktionären Verwaltungsapparates sehen mußte, der lediglich mechanisch ausgleichend Arbeitsvermittlung betrieb und im Dienst einer liberalistisch-kapitalistischen Wiltschafts auffassung nur das Produktionsinteresse im Auge hatte, die Arbeitskraft lediglich als Ware ansah, solange mußte von feiten der Arbeitnehmer versucht werden, Einfluß auf die Verwaltung zu bekommen, obgleich damit, w:e gesagt, die wirtschaftsphilosophische Basis, die jung- liberalistische Anschauung gestückt wurde Bei einer paritätischen Verwaltungsform waren die Arbeitnehmer- Vertreter aber wenigstens imstande, die Bermittlungs- methode im Sinne eines mehr die Persönlichkeit wertenden Vermittlungsprinzips zu beeinflussen. So wurde allseitig das Bestreben, die Verwaltung der öffentlichen Arbeitsnachweise paritätisch nur durä die Hauptinteressenten, Arbeitnehmer und Arbeit geber, vornehmen zu lassen, als berechtigs an erkannt, zumal in Zeiten normaler Arbeitsmarkt- läge das Interesse für den Gesamtarbeitsmarkt gegen- - über dem Interesse für einzelne Fachgruppen zurücktritt, , also auch von feiten der Träger der öffentlichen , Arbeitsnachweise, der Kommunalverwaltungen, wurde einer weitgehenden Mitvcrwaltung der Interessenten im gemeindlichen SelbstvcrwaltungSkörper kein Wider stand entgegengesetzt. Es wurde schon frühzeitig er kannt, daß namentlich für Fach-Arbeitsnachweise die paritätische Verwaltungsform unbedingt die zweck mäßigste ist, was auch heute noch gilt. Für den Gesamt-ArbeitSnachweis hat sich jedoch die > Grundlage völlig geändert. Die Gesamtlage des Arbeitsmarktes ist auf Jahre hinaus denkbar un günstig, es muß also mit einer starken Arbeits > losigkeit in vielen Berufen gerechnet werden. Damit > setzt das stärkste öffentliche Interesse am Arbeits , Nachweis ein. denn er scheint berufen zu sein, die Last - der Erwerb.loscnunterstützung -u vermindern, das ' Verteilung-Problem zu lösen, die in den Städten an- > gesammelten, nun überschüssige» Arbeitexmassen auf das Zur reichsgesetzlichen Regelung des Arbeitsnachweiswcsens. Da- Arbeitsnachweiswesen, das während des Krieges und-der Demobilmaclmngsmonate, einer Zeit der über raschendsten wirtschaftlichen Umlagerungen zu außer ordentlicher Bedeutung gelangt ist, -wird unzweifelhaft mGh Hckichrrnd des Neuaufbaues unser- Wirtschaftslebens r»d «-einer künftigen gemeinwirtschaftlichen Organisation etae »-deutende Roll« spielen. Ehe aber der öffentliche, Mchtyewrrbsmäßige Arbeitsnachweis zu einem w.rtschaftö- chaWsch« Faktor werden kann, mit dem auch m Be- Een <M»echnet werden muß, die bisher noch keine Ar Land zurückzubringen und der Heranwachsenden Gene ration durch geeignete Berufsberatung ihren so schwer gewordenen Eintritt in das Erwerbsleben zu erleichtern, hierzu kommt, daß der Wiederaufbau unseres Wirtschasts- ebens von einer gewaltigen Umschichtung, von einen, alle Erwerbskreise treffenden Berufs- und Ortswechsel begleitet sein wird. Der Arbeitsnachweis muß daher über den engen Wirkungskreis seines unmittelbaren Verwaltungsbezirkes hinaus wirken, muß seine Tätigkeit von allgemeinvolks- wirtschaftlichen Erwägungen abhängen lassen, er wird nie vergessen dürfen, daß seine Tätigkeit für die Finanz lage seines Verwaltungsbezirkes von größter Bedeutung ist. Es kommt also klar zum Ausdruck, daß eine Ver waltung lediglich durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber etzt wesentliche Interessen der Allgemeinheit vernach- ässigen müßte. Die genannten Interessenten werden immer nur ein Interesse vertreten, das einen mehr oder weniger großen bestimmten Perfonenkreis betrifft und ein bestimmt begrenztes Wirtschaftsgebiet vorzugs weise umschließt, also im gewissen Sinne privatwirtschaft lich handeln. Tie Bestellung eines Vorsitzenden für den Ver waltungsausschuß durch den Kommunalverband kann daher zur Vertretung der Interessen der Allgemeinheit nicht genügen, für den Fall, daß der paritätische Aus schuß die Verwaltung allein bestimmend führt, die Selbstverwaltung der Gemeinde also zugunsten der Selbst verwaltung der Interessenten aufgegeben werden mutz. Es ist vielmehr zu fordern, daß in der Verwalt,mg des öffentlichen Gesamt-Arbeitsnachweises Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwar in erster Linie beteiligt sind, fLr gewisse Fälle auch Vertreter der Arbeitslosen hinzu gezogen werden, daß daneben aber die Allgemeinheit durch Vertreter des Trägers des Arbeitsnachweises, also durch Abgeordnete und Beamte der Kommunalverwal- tungen, ausreichend vertreten ist. Es ist jedoch, um wirklich eine Vertretung aller Interessen zu erzielen, zu verlangen, daß die Vertreter der Kommunen Männer sind, denen eine volkswirtschaft liche Allgemeinbildung eigen ist, die über die Grenzen ihres Kommunalverbandes zu schauen vermögen, also nicht einem unfruchtbaren Partikularismus anheimfallen, und die Absichten der Regierung loyal vertreten. Diese letzte Forderung ist eine Selbstverständlichkeit, bedeutet aber, genau betrachtet, das Verlaffen des jung- liberalistischen Prinzips. Tie Regelung des ArbeitsmarkteS qeschieht nun nicht mehr lediglich nach Angebot und Nachfrage, sondern es erfolgt eine bewußte B.einflussung des Arbeitsmarktes unter dem Gesichtspunkt einer für die Allgemeinheit förderlichen Produklionssteigerung und Verteilung der überschüssigen Kräfte. In Streitfällen zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern müssen die gemeindlichen Vertreter der Ver waltungsausschüsse selbstverständlich entweder ganz aus scheiden, oder ihre völlige Unparteilichkeit in geeigneter Weise zeigen. Nur ein solcherart zusammengesetzter Selbstvcrwal- tungskörper für den Arbeits. achwcis kann allen Inter essen gerecht werden und zugleich den Anforderungen entsprechen, die ein gemeinwirtschaftlich gerichteter Auf bau unseres Wirtschaftslebens verlangen wird. Es ist vorhin schon erwähnt worden, daß die Ver- mittlune.spraxis durch die paritätischen Perwaltungs- ausfchüsse im Sinne einer N.ubewcrtung der Arbeits- kraft beeinflußt wurde. Von seiten der Gewerkschaften war als vornehmste Aufgabe der Arbeitnehmervertreter erkannt worden, ziclbewußt die Arbeitskraft von ihrem Warencharakter zu befreien. Tie Folge dieses Einflusses war, daß das mechanisch-sachl che Ausgleichsprinzip jung- liberalistischcr Tendenz allmählich von einem persönlich- organischen Vermittlungsprinzip abgelöst wurde. Ma« sah die Vermittlung nicht mehr als eine Art Börsen tätigkeit, nicht als die aus dem Lebensganzen losgelöste, nur ökonomisch bestimmte mechanische Reaktion zweier Parteien, sondern als einen wesentlichen Bestandteil des als Organismus aufgefaßten Gcfamtlebens an, dessen eine Se.te das Wirtschaftliche bildet. Tas Problem des Arbeitsnachweises kann aber nur dann richtig verstanden werden, wenn in gewissem Sinne die Marxistische Auffassung von der Erstbedeutung des Materiellen überwunden wird und man erkennt, daß persönlich menschliche Faktoren die materiellen Interessen der Volkswirtschaft tausendfach ergänzen, daß also dem Wirtschaftsleben erst dann in rech.er Weise gedient ist, wenn die Vermittlung die menschlichen Faktoren ge nügend berücksichtigt und sie den „rechten" Mann an den „rechten" Platz bringt. Es erhebt sich also die Frage, ob das gemischte Verwaltungssystem geeignet ist, in dieser Richtung zu arbeiten. Tie Frage ist unbedingt zu bejahen. Ab gesehen davon, daß auch von Arbeitgcberseitc schon se t längerer Zeit erkannt worden ist, daß das organisch persönliche Vcrmittlungsprinzcp in ihrem Inter sse liegt, man denke an die gleichartigen Bestrebungen des Tanlor- Cystems, so ist auch anzunehmen, daß die Kommunal vertreter in den Verwal:ungsausschüssen gemäß der jetzigen politischen Zusammensetzung der Vertretungen und der Regierung, der politischen Richtung folgen werden, welche die liberalistische Auffassung des mechanisch BchMeStaatMlung