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Zettweile Nebenblätter: Volkskammer-Beilage, Gynodal-Beilage, Ziehungsliste» der Verwaltung der Staatsschulden und der Alters- und Landeskulturrentendant, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes» Brandversicherungsanstalt, Bertaussliste von Holzpflanzen auf den Staatssorstrevieren Nr. 103. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzttchen Vertretung): Hofrat Doenge» in Dresden. Mittwoch, 7. Mai, nachmittags s 1919. Vezugsprei«: Beim Bezüge durch die Geschäftsstelle, Große Awtngerstraße 18, sowie durch die deutschen Postanstalten KM. vierteljübrUch. Einzelne Nummern 10 Pf. —Erscheint nur Werktags. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 Schristleitung Nr. 14574. — Postscheckkonto Nr. 26956. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im AnkündigunaSteile SO Pf., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 1M. 20 Ps, unter Emgesandt 3M Preisermäßigung aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags Z^IO Uhr. Wegen einer Betriebsstörung konnte die heutige Ausgabe nicht zur gewohnten Zeit fertiggestellt werden. Ihr Erscheine« hat sich daher um einige Stunden verzögert. Amtlicher Teil. (srnennimgen, Versetzungen usw. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereiche de» Ministeriums der Finanzen. Verwaltung der indirekten Abgaben Auf dem Felde der Ehre gefallen: Zcllaufseher Richter in Zittau. — Augcstellt: die Ossizierstellv. Dittrich, Flasche!, Wachtmeister Frohberg, die Osstzierstellv. Gehlert, Göpel, Feldwebel Häßler, die Ossizierstellv. Lehmann, Lindner, Lippold, Lorenz, Vizes Idw Schmiedel, die Ossizierstellv Schumann, Ulbricht, Bizefeldw. Balten und Osuzierstell. Wunsch als Grenzauhcher in Klingenthal, bezw Bärenstein, Sebnitz, Trattlau, Reichenau, Rothcnthal Grlbach, Hammerunterwiesenthal, Landwüst, Muglitz, Krippen, Morgenröthe, Carisfeld, Kühnhaide und Rittersgrün. — B csvrdert: die Oberstenerkontrolleure Zollinspektoren Müller in Dresden (!) und Edler von der Planitz in Meißen zu Obcrzcllkontrel- Icnreu Zollinspektoren in Boitersrenth und Warnsdorf, Ober- stenelkontrolleur Helbig in Lengenfeld zum Oberzolltontreüenr in Reitzenhain, Zollsekretär Meißner bei der Generalzoll- direltion zum Hauptzollamtskontrolleur in Annaberg, Zollsekretär Obergrcnzkontrolleur Herold in Leipzig (II) zum Ob^rgrenz- lontrollcur in Klingenthal, die Grenzausseher Anders in Königshain und Bcla in Oppelsdvrf zu Obcrgrcnzaufjcheru in Bärenstein und Sebnitz, die Kanzlisten Lvsack in Leipzig (1), Pötschke in Bautzen und Riedel in Grimma zu Expedienten bei der Generalzolldirektion, Wachtschisser Hering in Schmilka znm Amtsdiener nnd Kransteuermann in Schandau. — Versetzt: .Hauptzollamtskontrolleur Glootz von Annaberg als Zollsekretär Hauptzollamtskontrolleur nach Eibenstock, Obergrenzkontr-Kleur Bergen von Klingenthal als Odersteucrkontrellcur nach Meißen, Zollst kretär Gläser von Eibenstock zur Gcneralzelloirektion, Zillassistent Schrödter von Warnsdorf nach Chemnitz, die Obcrgrcnzausscher Jätzold und Richter vön Bärenstein und Sebnitz als Obersteuerausseher nach Leipzig <I) und Schneeberg, Sieneraufseher Herbrich von Marienberg als Zcllaufseher noch Warnsdorf, Steueraufseher Bohringer von Löbau a's Grcnz- anfscher nach Jonsdorf, Grenzaufseher Zcllpiaktikant Geßner von Krippen als Zcllaufseher Zollpraktikant nach Dresden fll), Grenzaufschcr Gerber von Reitzenhain als Zellaufseher nach Reitzenhain, die Grenzaufseber Stoppe und Richter von Sohland nnd Weigsdors als Steuerausieher nach Wilsdruff und Löbau. — In den Ruhestand versetzt: Obcrstcueraufsehcr Zvllanfjcher Furcht in Chemnitz. — Gestorben: Zollsekretär Dreßler in Dresden (I) und Zollassistcnt Schöne in Krippen. Im Geschäftsbereiche des Ministerium» deä Inner». Bei der Polizeidircktion zu Dresden: Gestorben: Sekretär Bormann. — Aus Ansuchen entlassen: Polizei« Wachtmeister Börner. — An gestellt: Als Expedienten die Mililäranwärter Lauckner, Manthey und Seifert; als Polizeiwachtmeister die Schlcßportiers Haschke rind Heek, srühere Sladtgendarmc Höfer, Preißler, Röll und Schreyer; als Polizeiunterwachtmcister früherer Stadtgcndarm Jentzsch; als Pferdewärtcr Hilsspferdewärter Heinze; als Polizeikutscher vorm Kgl. Kutscher Dohle; als Diener-Radfahr- bole Obermatrose Gansauge; als Gefangenaufsehrr vorm. Kgl. Kutscher Gänsrich. Bei der Landgendarmerie. Versetzt und be- fördert: Aendarmeriewachtmeister Hokmann in Schrebitz als Sendarmerie-Oberwachtmcistcr nach Hainichen. — Versetzt: Gcndarmeriewachtmeister Dittrich von Kamenz nach Schrebitz, Thieme von Lugau nach Rempcsgrün und Wolf II von Schneeberg nach Crostewitz. Im Geschäftsbereiche de» «misten»«» de» K«lw» und öffentliche» Unterrichts. Zu besetzen: 4. Lebrerstclle in St. Egidien. Anstcllungsbeh.: oberste Schulbehörde. Emk.: 1600 M bis 3100 M.; dazu 350 M Wohnungsgeld für vcrh., 150 M für unverh. L. Bes. erwünscht guter Zeichner. Bew. bis 24 Mai an den Bczirksschulinspektor zu Glauchau <Änitliche Bekanntmachmzgen erscheinen auch imAnkündigungsteile. Nichtamtlicher Teil. Wirkungen der achtstündigen Arbeitszeit für das Handwerk. (V.8.2.) Um Unterlage» für die Wirkung der acht« stündigen Arbeitszeit auf die einzelnen Berufe des Hand Werks in Groß» und Kleinbetrieben zu gewinnen, hielt die Gewerbekammcr Dresden bei BerufsverbSnden des Handwerks und Innungen ihres Bezirkes eine Umfrage, deren Ergebnis sie dem Deutschen Handwerks« und Gewerbe kammertag berichtete. Aus dem Bericht ist folgende» hervorznheben: Als eine Schädigung ihrcS (st werbc» empfinden die achtstündige Arbeitszeit alle die Hand« werke, welche nur zu aew nen, regelmäßig wicderkchrenden Zeiten stark beschäftigt sind, in der übrigen Seit deS Jahre» dagegen nur geringe Verdienstmvglichkeit haben. Zn diese« Gewerbe gehört u. a. das Töpfer« und Ofen setzerhandwerk, das zu den UmzugSzeiten in kürzester Zett viel Arbeiten zu bewältigen hat, während sonst, ins besondere im Winter, die Arbeit fast ganz ruht. Bei iner achtstündigen Arbeitszeit können die meist dring- ichen Arbeiten nicht rechtzeitig ansgesührt werden, zu mal durch den Weg zur Arbeitsstätte viel Zeit verloren geht. Durch die notwendige Erstreckung einer Arbeit ruf mehrere Tage wird diese erheblich verteuert uud >ie Allgemeinhe't geschädigt Saisonarbeiten werden zum großen Teil auch von Tapezierern, Malern und Lackierern ausaeführt. Auch sie werden zur Imzusszeit und bei besonderen Gelegenheiten, wie Fest- ichkeilen, besonders stark in Anspruch genommen. Bei >em Bau eines Hauses und vor dem Beziehen einer Wohnung sind sie die letzten Handwerker, uud ihre Ar« lebten drängen sich auf eine kurze Z it zusammen. In >ieser Zeit starker Inanspruchnahme können die genann- eu Gewerbe mit einer achtstündigen Arbeitszeit ohne chwere Schädigung ihres Gewerbes und zugleich ihrer Kundschaft nicht auskommen. Schon früher mußte in dieser Zeit bei einer zehnstündigen Arbeitszeit mit über- stunden gearbeitet werden. Die in Frage kommenden Betriebe, die meist weniger als 20 Arbeiter beschäftigen, halten daher eine Befreiung von der achtstündigen Arbeitszeit für dringend geboten. Als völlig undurchführbar wird die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit im Schornstein- fegerhandwerk, und zwar insbesondere in den zahl reichen Kleinbetrieben auf dem Lande, bezeichnet. Außer der eigentlichen Arbeitszeit sind in diesen Betrieben täg lich von und nach dem Arbeitsort 2 bis 3 Stunden Weges zurückzulegen. Die Arbeitsleistung würde bei achtstündiger Arbeitszeit auf ein ganz unzureichendes Maß herabgesetzt werden, und um erneu lohnenden Ver dienst zu erhalten, müßten die Kehrlöhne verdoppelt oder verdreifacht werden. Auch im Fleischerhandwerk würde die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit eine Menge Schwierigkeiten verursachen, da die meisten in ihm vorkvmmenden Arbeiten nicht unterbrochen werden können, vielmehr ohne Rücksicht auf den Ablauf der achtstündigen Arbeitszeit zu Ende geführt werden müsseir, wie insbesondere das Fertigschlachten der Tiere, das Auskochen der Wurst, die Aufbewahrung des Fleisches in den Kühlräumen, die Reinigung der Arbcitsräume. Auch ist mit der Fleischerei auf dem Lande häufig Gast- und Landwirtschaft verbunden. Tie Lebensfähigkeit dieser Betriebe winde bei einer achtstündigen Arbeitszeit der Hilfskräfte in Frage gestellt sein. Überdies würde diese kurze Arbeitszeit rn Verbindung mit den hohen Lohn sorderungen der Gesellen eine Erhöhung des Preises für das Pfund Fleisch um etwa 20 Pf. zur Folge haben. Bei der Eigenart des Fleischerhandwerkes wird eine Aus nahmestellung bei der Regelung der Arbeitszeit, ins besondere für Betriebe mit weniger als 10 Arbeitern, als d-ingend erwünscht bezeichnet. Ähnlich liegen die Verhältnisse im BäckerHandwerk. In den Bäckerei« klcinbctrieben ohne Schichtwechsel erfordert der technische Vorgang des Hackens die unbedingte Fertigstellung der angefangenen Arbeit. Während des Backens müssen öfter längere Pausen eintrcten, sodaß ohne erhöhte Arbeits leistung die Arbeitszeit überschritten wird. Nach der wirtschaftlichen Schädigung drs Bäckerhandwerks durch die Kriegsmaßnahmen wird für seinen Wiederaufbau die Gewährung einer sechz gstündigen Arbeitswoche ge fordert. Im Schneidcrhandwerk ist auf Grund der Erfahrung von zwei Monaten festgestellt worden, daß in ihm die achtstündige Arbeitszeit nicht durchführ bar ist. Bei dem Beginn regelmäßiger Wirtschafts- Verhältnisse wird auch die Schneiderei wicdc Saisongr werbe werden und bei dem im Frühjahr un Herbst jeden Jahres einsetzenden starken Bedarf wir diese kurze Arbeitszeit zur rechtzeitigen Erledigung der Aufträge nicht genügen. Das in einzelnen Betrieben übliche Einstellcn von Saisonarbeitern, die bei Beginn der stillen Zeit w eder entlassen werden, ist nicht im Interesse der Arbeiterschaft. Zugleich würde die Kund schaft, die in Handwerksbetrieben nicht schnell bedient werden kann, sich der Konfektion zuwcnden. Ferner wird in den Sattlereien und Stellmachercien, insbesondere auf dem Lande, die schematische Durch führung der achtstündigen Arbeitszeit nicht für dmch- sührbar erachtet. Tie Landwirte und gewerblichen Fuhrhalter können Arbeiten an Wagen und Geschirren in der Regel erst in den Nachmittags- und Abendstunden aussühren lassen und benötigen diese Arbeitsgeräte bere is am frühen Morgen des anderen Tages. Auch müssen Treibriemen meist in den Abendstunden aus« gebessert werden, um nicht einen Stillstand der Maschi nen und ein Feiern der Arbeiterschaft zu verursachen Die gleiche Notwendigkeit für ein Arbeitsbercitschaf außerhalb einer festgesetzten achtstündigen Arbeitszeit besteht für das Jnstallationsgcwerbe, die Elektro installateure und Klempner. Schäden an elektrischen Leitungen, an Gas- und Wasserrohren müssen meist unverzüglich und ohne Unterbrechung ab« gcstellt werden. Diesen Gewerben darf ihre Anpassung»« säh gkeit an die wirtschaftlichen Bedürf» sse zum Schaden der Allgemeinheit nicht genommen werden, auch die Ver treter des Schmiede« und. Tischlerhandwerle» hoben sich cegen die Einführung der achtstündigen Ar beitszeit ausgesprochen. In den Schmie de w erk ¬ älten, insbesondere auf dem Lande, iu denen der Hufbeschlag ausgeübt wird und landwirtschaftliche Geräte ausgebessert werden, wird die Einhaltung dieser kurzen Arbeitszeit schon deshalb nicht fü» durchführbar erachtet, weil diese Arbeiten erst in der Regel in den Abcud« tun den nach dem Einrücken der Geschirre von der Feld- -estellung ausgeführt werden können. Auch erscheint >iese Arbeitszeit bei sich häufenden Arbeiten mährend )er Ernte und der Feldbestellung nicht ausreichend. Im Tischlergewerbe wird daraus hingewiesen, daß eme kurze Arbeitszeit eine erhebliche Verteuerung der Erzeug- n sse, insbesondere der Möbel, ferner einen Rückgang >er Aufträge und eine Steigerung der Zahl der Arbeit» osen zur Folge haben würde. Auch steht nach den ge machten Erfahrungen zu erwarten, daß viele Gesellen in der ihnen zur Verfügung stehenden freien Zeit aus eigene Rechnung Arbeiten ausführen u^d ai ch hierdurch >ie Arbeitslosigkeit noch vergrößern. Zu den Hand werkszweigen, die von der Jahreszeit und der Witterung abhängig sind, bei ungünstiger Witterung überhaupt nicht arbeiten können und daher die Stunden günstiger Witterung ohne Rücksicht auf eine Überschrei ung des Achtstunden Arbeitstages nach Möglichkeit voll ausnützen müssen, gehört ins besondere auch das Müllerhaudwerk. Zahlreiche Müllerei - betriebe sind von dem schwankenden Zufluß von Be triebswasser und der Stärke des Windes vollständig abhängig. Toch selbst bei dem Vorhandensein dieser He tricbskräfte ist die Beschäftigung der Arbeitskräfte in den kleinen und mittleren Mühlen verhältnismäßig sehr gering, da in ihnen regelmäßig wiederkehrende Arbeits unterorechungen bis zu zwei Stunden üblich sind und die Überwachung und Bedienung des Mühlenwerkes nur zeitweise eine Arbeitsleistung erfordern. Im Gegensatz zu Großbetrieben, in denen bei vielen laufenden Maschinen eine ununterbrochene Tätigkeit der Arbeits kräfte uud somit eine achtstündige Arbeitszeit in drei Arbeitsschichten möglich ist, würde diese Arbeitszeit für die Kleinbetriebe deren Vernichtung bedeuten. Mehrere Gewerbe, wie das Buchbinder- und Photographeu- aewerbe, wenden sich gegen eine dauernde Festlegung der Arbeitszeit auf acht Stunden mit dem Hinweise daß bei dem Eintreten geordneter Zeiten die Aufträge sich zu gewissen Zeiten häufen werden und die Arbeits zeit für deren Erledigung zu kurz sein wird. Ferner wird für Lehrlinge zur Erledigung leichterer Arbeiten, wie das Anwärmen des Leimes, das Aufräumen der We.tstatt, eine längere Arbeitszeit gefordert. In einigen Gewerben, insbesondere Schuhmacherkreisen, wird befürchtet, daß die Gesellen nach Beendigung der achtstündigen Arbeitszeit zu Hause in ihrer Woh nung auf eigene Rechnung für die Kundschaft arbeiten und hierdurch sowie durch Benutzung der Werkzeuge usw. aus der Werkstatt ihres Meuters diesen in seinemErwerbe cmpfindl ch schädigen. Im Kürschner Handwerk wird als bevorstehende nachteilige Folge der achtstündigen Arbeitszeit eine erhebliche Mindererzeugung von Pelzwareu, eine Verteuerung der Arbeiten und eine Überschwemmung des deutschen Marktes mit billige em Pelzwerk aus dem Auslande bezeichnet. Von Huch druckereibesitzern wird darauf hingewiesen, daß den kleinen Provinzzeitungsdruckereien ein weitgehender Spielraum für die Festlegung der täglichen Arbeitszeit zur rechtzeitigen Fertigstellung der Tageszeitungen zu gestände" werden müsse. Ablehnend gegen die acht stündige Arbeitszeit verhält sich ferner auch das Friseur ge werbe, in dem sich die Arbeit nach dem Erscheinen der Kunden und deren persönlichen Pedürfnissen richtet und die Arbeitskräfte oft längere Zeit ohne Beschäf tigung sind oder nur mit leichten Zcitfüllarbeiten be schäftigt werden Tie Lebensfähigkeit der Barbier und Friseurgeschäftc hängt von der Leitung einer bestimmten Arbeitsmcnge ab, und die Betriebsinhaber sind nicht in der Lage, in der kurzen Zeit von acht Stunden die hohen Löhne, die Unterhaltungskosten und hinreichenden Her dienst aus dem Geschäfte Herauszuwirtschaften. In mehreren Handwerksberufen w«rd darauf hin gewiesen, daß nach den gemachten Erfahrungen die all gemeine Verkürzung der Arbeitszeit in vielen Betrieber das Nichteinstellen von Gesellen und Lehrlingen sown auch deren Entlassung zur Folge haben wird, da dies« Arbeitskräfte in dieser kurzen Arbeitszeit die hohen Löhne oder auch ihren Unterhalt nicht verdienen und daß in folgedessen eine Steigerung der Arbeitslosigkeit sow e eine allgemeine wirtschaftliche Notlage der Hilfskräfte eintreten wird. In bezug auf die Lehrlingshaltung wird insbesondere mehrfach ausgeführt, daß eine bin reichende ersprießliche Ausbildung der Lehrlinge und eine Heranbildung eines leistungsfähigen Nachwuchses im Handwerk bei einer achtstündigen Arbeitszeit nicht möglich ist. und sich als notwendige Folge der Ber kinzung der täglichen Arbeitszeit die Verlängerung der bisher vorpeschricbcncn Lehrzeit ergeben wird- Die ein gegangenen Berichte beweisen zur Genüge, daß die all gemeine gleichmäßige Einführung des Achtstundenarbeits- tage» in allen Handwerksbetticben unseres Bezirkes nicht möglich ist, sondern daß vielmehr die einzelnen Hand wcrkszweige nach ihrer Eigenart und nach dem Umfang des Betriebes einer besonderen Behandlung in dieser Fcage bedürfen Zum mindesten muß bei Neureqelnm»