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LSI« unter 10 Thlm. in Zahlung annehmen könnten. Nach dieser Bekannt machung dürfte das bezeichnete Papiergeld aus dem hiesigen allgemeinen Verkehr verschwinden. — In der Instruction zur Ausführung des Han - delsvertrags zwischen Preußen und Oesterreich wird ausdrücklich her- vorgehoben, daß in Beziehung auf den gegenseitigen Grenzverkehr es auch ferner bei den auf Grund der Zollgesetze und besonder» Verfügungen sowie der früher« Ucbercinkünfte bestehenden Erleichterungen verbleibe und daß die vorliegenden Vertragsbestimmungen und die zur Ausführung derselben er gehenden Verfügungen nur insoweit dabei zur Anwendung kommen, als sie weitergchende Verkehrserleichterungen herbeiführen. — Nach einem bier ge haltenen Vortrage des Pastors Fliedner aus Kaiserswerth, welcher bekannt lich als der eigentliche Gründer der evangelischen Diakonissenbildung in neuester Zeit zu betrachten ist, bestehen gegenwärtig etwa 17 Bildungs- anstaltcn für Diakonissen in der evangelischen Christenheit. In Baiern und Rußland (zunächst in Petersburg) bereitet sich die Gründung solcher An- stalten nach der Angabe des genannten Berichterstatters vor. — Wie man der Hannoverschen Zeitung aus Frankfurt a. M. schreibt, wäre zwischen der hohenzollernschen Hofkammcr zu Sigmaringen und dem Erzbischof von Freiburg ein Conflict in Betreff der von der ersten, wahrgeuommenen Patronatörechte ausgebrochcn. Der Erzbischof bestreitet die Ncchtsbeständigkeit jenes Patronats mit der Behauptung, daß das letztere an die Souvcrä'nctät des fürstlich hohenzollernschen Hauses geknüpft gewe sen sei und schon deshalb nicht habe an die preußische Krone übertragen werden können, weil die preußische Vcrfassungsurkunde das Staatspatronat in Preußen beseitigt habe. Diesen Anfühiungen gegenüber bemerkt der Correspondcnt, daß bei der Einverleibung der hohenzollernschen Lande in das preußische Staatsgebiet das erwähnte Patronat ausdrücklich an die preu ßische Krone übertragen wurde; ferner, daß der Art. 18 der Verfassung das Eegentheil Dessen sagt, was als Meinung des Erzbischofs von Frei burg ausgestellt wird. Durch Art. 18 der Verfassungsurkundc ist das Er- nennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrccht des Staats bei Be setzung kirchlicher Stellen aufgehoben, soweit eS nicht auf dem Patronat oder besonder« Nechtstiteln beruht. — Der Oesterreichischcn Zeitung schreibt man aus Berlin über den De- peschcndiebstahl: „Der im Cabinet des Königs begangene Dcpeschcn- diebstahl, von den, bisher im größern Publicum nur wenig bekannt gewor den war, betrifft Details, welche mit den Bethätigungen der preußischen Politik auf eine sehr wesentliche Weise zusammenhängen. Aus diesem Grunde wird auch wol von einer gerichtlichen Untersuchung darüber abge standen, obwol die beide« Diener des Cabinetsraths Niebuhr und des Ge nerals v. Gerlach, welche der begangenen Entwendung der Depesckcn aus dem Porteseuille des Cabinets beschuldigt worden, sich noch in Haft befin den. In ihrem Besitze befand sich ein Nachschlüssel zu diesem Portefeuille, und außerdem soll jetzt bereits der Zusammenhang constatirt worden sein, in dem diese Diener mit den Hotels der englischen und französischen Ge sandtschaften gestanden, denn nach dieser Seite hin soll vorzugsweise die Mitthcilung der telegraphischen Depeschen erfolgt sein. Es sind dies die Depeschen, welche der König aus Petersburg von der dortigen preu ßischen Gesandtschaft zu empfangen pflegt und die in einer Chiffre schrift hier anlangen, welche entweder von dem Cabinetsrath Niebuhr oder von den, General v. Gerlach übertragen und bei dem König zum Vortrag gebracht werden. Da diese Nachrichten zu keiner anderwciten Mittheilung bestimmt werden, so mußte der Umstand, daß sich einige derselben in der Times abgedruckt fanden, allerdings entscheidend den Verdacht auf die Be dienung der HH. Niebuhr und v. Gerlach hinlenken. Es sind aber auf diesem ohne Zweifel seit längerer Zeit benutzten Wege nicht blos die an den König persönlich gerichteten Depeschen, sondern auch mehrfache Mitthciluii- gen, welche zwischen dem General v. Gerlach und dem Petersburger Cabi- nct dem Vernehmen nach gepflogen wurden, zur Kenntniß der westmacht lichen Diplomatie gebracht worden. Die in einer gewissen Zeit viclvcrbrei- teten Gerüchte über eine in der Friedensvermittclung ergriffene Initiative Preußens bei dem Petersburger Cabinet sollen vorzugsweise auS dieser Kennt niß geschöpft worden sein." — Dem Frankfurter Journal schreibt man von der Saale vom 20. Nov.: „Der Weinhändler Rawald aus Halle, welcher wegen Betheiligung an der Bewegung von 1848 einen mehrjährigen Festungsarrest zu überstehen gehabt und vor einiger Zeit das Turnvater Jahn'sche Haus in Freiburg an der Unstrut käuflich an sich gebracht hat, ist vom Bürgerschützcncorps zu Frei burg zum Schützenlieutenant gewählt worden und hat als solcher am letz ten Mannschießen dem Aufzuge beigewohnt. Diese Wahl soll jedoch höhcrn Orts umsomehr gemisbilligt worden sein, weil der Betreffende zur Zeit nicht im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte sich befinde." Baiern. Die königliche Verordnung, „das Verbot der Zahlungen mit fremden Papiergeldern in Stücken unter 10 Thlrn. betreffend" lautet: Maximilian rc. Um de» nachtheilige» Rückwirkungen vorzubeugen, welche das in einzelnen Staaten in jilngsler Zeit erlassene Verbot der Zahlung mit fremden Papier geldern in Stücken unter 10 Thlrn. für Baiern besorgen läßt, finden wir uns bewo gen zu verordnen was folgt: I) Fremdes Papiergeld des Vierzehntbalerfußes darf, in soweit die einzelne» Stücke desselben auf geringere WerthSbeträge als 10 Thlr. lauten, zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Der Umtausch solchen fremden Papiergeldes gegen Noten der bairischen Hypotheken- und Wechsclbank oder gegen im Verkehr zu lassendes Geld unterliegt diesem Verbote nicht. 2) Dem sremden Papiergeld werden gleichgeachtet die in einem sremden Staate von letzten» oder von Korporationen. Ge sellschaften oder Privaten ausgegebenen Banknoten und sonstigen auf den Inhaber lau tenden unverzinslichen Schuldverschreibungen. 3) Wer dergleichen fremdes Papiergeld <1 und 2) zu Leistung von Zahlungen ausatbt, oder anbietet, wird mit einer polizei lichen Geldbuße bis zu 50 Kl. bestraft. 4) Gegenwärtige Verordnung, durch welche das Verbot der Annahme irgendeines ausländischen Papiergeldes bei öffentlichen Kassen keinerlei Aenderung erleidet, tritt mit dem 1. Jan. 1858 in Kraft. Wir behalten uns dabei vor, die nach Maßgabe besonderer Verhältnisse etwa erfoderlich werden den Ausnabmen zu bestimmen, und einzelne Gattungen des unter gegenwärtigem Ver bot begriffenen Papiergeldes nach Umständen zuzulassen. München, 21. Nov. 1855. Max. Frhr. v. d. Pfordten. — Die protestantischen Bewohner der Stadt Kitzingen (in Franken) haben eine Beschwerde wegen Verfassungsverletzung an die Kammer ge bracht, weil zweien der von ihnen gewählten (protestantischen) Magistrats- räthen die Bestätigung versagt und zugleich angeordnet wurde, an deren Stelle Katholiken zu wählen, was Beschwerdeführer als einen Eingriff in die Wahlfreiheit betrachten. Der Referent Professor Or. v. Lasaulx, wel cher bekanntlich schon als Mitglied der Nationalversammlung zu Frankfurt der strengkatholischen Richtung huldigte, hat diese Beschwerde als vollkom men begründet erachtet. — König Ludwig hat für die hinterlassenen Waisen des Advocate« Rie del in München auf sechs Jahre lang eine jährliche Unterstützung von 300 Fl. bewilligt. — Aus Weiden in der Oberpfalz wird unterm 12. Nov. berichtet: „Heute Morgen 4'/, Uhr wurde in Kohlberg ein Frl. v. Grafenstein durch das Fenster in ihrer Wohnung erschossen. Vier Stunden darauf wurde der Thäter, ein Schleifergesell von Höll, seit einiger Zeit als Branntweinbren ner in Wildenau verwendet, hier festgcnommen. Nachsucht wird als Motiv des Mordes bezeichnet." Württemberg. Stttttgart, 20. Nov. Der Württembergische Staats-Anzeiger schreibt: „In neuester Zeit wird wieder viel von einer in Aussicht stehenden «Amnestie für die in Untersuchung schwebenden Capi- talsieuergefährdungen» gesprochen. So sehr dieser Act der königlichen Gnade den einzelnen Defraudanten zu gönnen wäre und von ihnen gewiß mit dem innigsten Dankgefühlc ausgenommen werden würde, so dürften diese Ge rüchte, wenn nicht geradezu unbegründet, so doch jedenfalls sehr ver früht sein." Baden. Im nächsten Jahre (1856), wird „die dreihundertjährige Jubelfeier der Einführung der Reformation im jetzigen Großherzogthum Baden" stattfinden. (B. Ldztg.) Thüringische Staaten. Altenburg, 21. Nov. In der Sitzung des Landtags ani 16. Nov. wurde von der Regierung die Zustimmung desselben zur Cassirung der bisherigen Einthalerscheine und zur Anfertigung neuer Kassenscheine in Appoints von 10 und 20 Thlrn. zu dem Gesammt- betragc von Mill. Thlrn. beantragt. Es soll jedoch davon zunächst nur eine Summe zu emittiren sein, die den zur Zeit in Umlauf gesetzten Schei nen (360,000 Thlr.) gleichkommt. Ein Antrag der Negierung auf Be willigung von 2000 Thlrn. zu einer Theuerungszulage für die niedriger be soldeten Beamten erhielt die einstimmige Genehmigung der Landschaft. Mecklenburg. Sternberg, 20. Nov. Der Landtag wurde heute in der Kirche hierselbst mit den gewöhnlichen Förmlichkeiten eröffnet. Schwerinsche Commissare sind: Minister Graf v. Bülow und Hofmarschall v. Bülow; strelitzischer Commissar ist Minister v. Bernstorff. (Meckl. Z.) Freie Städte. Der Kölnischen Zeitung schreibt man aus Frankfurt a. M. vom 20. Nov.: „Eine hiesige Dame, die in jüngster Zeit eine Partie Bandagen und Charpie für die Verwundeten der französischen Armee in der Krim durch die hiesige französische Gesandtschaft nach Paris geschickt hatte, erhielt vorgestern ein eigenhändiges, sehr schmeichelhaftes Schreiben des Kriegsministers Marschalls Vaillant, dessen Schluß wörtlich folgendermaßen lautet: «Möge dieses löbliche Beispiel der Unterstützung der verwundeten Kämpfer für Civilisation noch recht viel Nachahmung finden, da Deutsch land in diesem Kriege gegen Barbarismus leider nur Sympathien entwickeln zu sollen scheint.»" Schleswig-Holstein. Aus Holstein, 19. Nov. Der Debit und die Verbreitung der in Leipzig bei F. A. Herbig erscheinenden Zeitschrift Die Grenzboten ist für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg durch ministerielles Circular untersagt worden. (H. C.) Aus dem Herzogthum Schleswig, Anfangs November. Bei spiele der dänischen Schuldisciplin in der Stadt Schleswig verheißen der Jugend eine scharfe Zucht. Ein dänischer Lehrer an der Gelehrten- schulc hat die nationale Gewohnheit, die Schüler, wenn er unzufrieden ist, anzuredcn: „Vieh!" Einen 16jährigen Schüler fährt er an: „Vieh! was siehst du mich an?" Dieser verbittet sich die Titulatur höflich. Der Däne wirft ihn unter Faustschlä'gen zur Thür hinaus. Bald darauf wird der Schüler zum dänischen Rector citirt. Dieser empfängt ihn mit Stockschlä gen nach dänischer Manier. Der Vater des sehr wohlerzogenen Knaben soll sich beschwert haben; mit welchem Erfolg steht dahin. (S. M.) Oesterreich. **Wien, 23. Nov. Das Gerücht in Betreff bevor stehender Auflösung und nachfolgender Reorganisation des Reichsraths in der Weise des frühern Staatsralhs behauptet sich mit Entschiedenheit. Eine dicsfallsige Resolution soll schon in den ersten Tagen des November ergangen sein. — Frhr. v. Prokesch-Osten wird im Laufe der nächsten Woche nach Konstantinopel abreisen. — Die Ausrüstung der Armee mit sogenannten Dorn flinken schreitet rüstig vorwärts. Diese auf 1200, mitunter selbst auf 1500 Schritt weittragende Waffe dürfte das ganze Sy stem der modernen Kriegführung modificiren. — Wie der Hamburger Börsen »Halle aus Wien vom 20, Nov- geschrie»