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WabeuauerAnzeiger Mm« siirHmM, Schmkrs, Sch, NmiMsrs, Am,SBM O. Amtsblatt für den Stadtrat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnementspreis 1,^0 Mark vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Pfg-, für auswärtige Inserenten 20 Pfg., Reklamen 30 Pfg., im amtlichen Teil 35 Pfg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. MlM 7. Fernsprecher: Amt Deuben 2120 MMW, dkN 15. JglWl 1918. Drahtanschrift: Anzeiger U. IMAM Amtlicher Tril. Leöensmittekaögave in der Woche vom 14. bis 20. Januar 1918. Kunsthonig am Dienstag, den 15. Januar auf Abschnitt Nr. 24 der Lebensmittelkarten (einschließlich des am 12. Januar wegen verspäteten Eingangs nicht verteilten Kunsthonigs) 300 Gramm für 45 Pfg. Möhren am Mittwoch, den 16. Januar auf Abschnitt Nr. 25 der Lebensmittelkarten 5 Pfund zum Preise von 12 Pfg. für 1 Pfund. Krirgswurff am Donnerstag, den 17. Januar auf Abschnitt Nr. 26 der Lebensmittelkarten 80 Gramm sür 28 Pfg. Kartoffeln werden für diejenigen Einwohner, die nicht ihren Bedarf durch zentnerweisen Einkauf gedeckt haben, am Mittwoch, den 16. Januar gegen Abgabe des jeweils gültigen Wochenabschnittes der Bezirkskartoffelkarten (graue für Erwachsene auf 7 Pfund, gelbe für Kinder unter 4 Jahren au 5 Pfund lautend) in den bekannten Geschäften ausgegeben. Rabenau, am 14. Januar 1918. Der Stadtrat. Brotkartenausgabe bett. Bei der bevorstehenden Brotkartenausgabe wird darauf aufmerksam gemacht, daß die zur Erlangung -er Schwerarbeiterbrotzulagesvorgeschricbene Bescheinigung des Arbeitgebers bei der Kartenausgabe unbedingt vor liegen muß. Es empfiehlt sich daher die Bescheinigungen recht zeitig ausstellen bezw. ergänzen zu^lassen. Die Herren^Vertrauensmänner haben das Recht, nachträglich bcigebrachte Bescheinigungen sür die jeweilige Kartenäusgabe unberücksichtigt zu lassen. Auf nachträglich vorgelegte Bescheinigungen können im Rathause keine Zulagekarten ausgegeben werden. z sKRabenau, am 12. Januar 1918. Der^Stadtgemeinderat. AMOWDkWWM. Die hier aufhältlichen, noch nicht ausgehobenen Militärpflichtigen des Jahrganges 1898 und der älteren Jahrgänge werden gemäß Z 25 Ziffer 1^und 7 der Wehrordnung hiermit aufgefordert sich sofort und spätestens bis zum 18. Januar d. I. bei unterzeichneter Stelle unter Vorlegung der Militär papiere zurLRekrutierungsstammrolle anzumelden. Unterlassung der Anmeldungszieht Bestrafung nachJich. Rabenau, am ll. Januar 1918. Der Bürgermeister. Von den Kriegsschauplätzen. (Amtlich) ^Großes Hauptquartier, 12. Januar 1917. m - Westlicher^ Kriegsschauplatz Die Gefechtstätigkeit blieb aus Artillerie-^und Wurf- minenkämpfe an verschiedenen Stellen der Front beschränkt. Oestücher Kriegsschauplatz Nichts Neues. Mazedonische und Italienische Front Die Lage ist unverändert. (Amtlich) Großes Hauptquartier, 13. Januar 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht Östlich und nordöstlich von Armenticres, sowie in der Gegend von Lens war die englische Artillerietätigkeit tagsüber rege! auch in den anderen Abschnitten lebte sie vorübergehend auf. Heeresgruppe deutscher Kronprinz An vielen Stellen der Front Artilleriekampf. Stär kere französische Abteilungen, die nördlich von Reims, in der Champagne und nördöstlich von Avocourt zur Erkundung vorstießen, wurden im Nahkampf zuriickge- worfen. Südwestlich von Ornes brachte ein eigenes Unternehmen Gefangene ein. Heeresgruppe Herzog Albrecht Auf den östlichen Maashöhen und in den mittleren Vogesen zeitweilig erhöhte Feuertätigkeit. * * * In zahlreichen Luftkämpfen wurden gestern 6 feind- liehe Flugzeuge und 3 Fesselballone abgeschossen. Oestlicher Kriegsschauplatz Nichts Neues. Mazedonische und Italienische Front Die Lage ist unverändert. Kokales and Sächsisches. Rabenau, 14. Januar 1918. * Die Inhaber der Ladengeschäfte hiesiger Stadt gemeinde werden zur Vermeidung von Weiterungen und Bestrafungen nochmals auf die von der König!. Amts hauptmannschaft erlassenen Bestimmungen über die Ein schränkung des Verbrauchs elektrischer Kraft hingewiesen, die wir hier nochmals zum Abdruck bringen: Die Be nutzung der Beleuchtungsanlagen in Ladengeschäften darf nur in der Zeit von morgens 8 Uhr bis nachmittags 5 Uhr stattfinden. Ausnahmen hiervon sind zugelassen für Lebensmittelgeschäfte von morgens 8 bis abends 7 Uhr, Sonnabends für alle Geschäfte bis abends 7 Uhr und für Apotheken. * Die Verwendung der selbstgewonnenen Kanin chenfelle für den eigenen Bedarf ist verboten. Viel fach besteht noch die Auffassung, daß wenigstens die von der eigenen Zucht gewonnenen Felle auch für den eigenen Haushalt zugerichtet und verwendet werden dürfen. Diese Meinung ist falsch. Die Kaninchenfelle müssen vielmehr ausnahmslos an einen Händler oder an die Sammel- stelle eines Kaninchenzuchtvereins abgeliefert werden. * In einem Aufruf der großen landwirtschaftlichen Organisationen an die deutschen Landwirte wird am Schluffe die herzliche Bitte ausgesprochen, „das Vater land nicht im Stiche zu lassen. Jeder Zentner Hafer, jeder Zentner Brotkorn, jedes Pfund Butter, jedes Pfund Fett und jedes Liter Milch, die der Landwirt mehr wie bisher abgibt, helfen zum Siege. Damit erwäge ein jeder Landwirt noch einmal, was er von seinen Vorräten abgeben könnte, nicht im Wege des Schleichhandels, der nur den Reichen zugute kommt, sondern an die öffent lichen Verwaltungsstellen. Doppelt gibt, wer schnell gibt! Ein jeder Landwirt mag den Nachbar aufklären und ihn bewegen, gleichfalls sein Scherflein zum Endsieg über unsere Feinde beizutraaen." Es ist so leicht im gutbeschützien, wohibestMcn Heim über der Zeiten Not zu klagen. Es ist so schwer manche Mitbürger zu überzeugen, daß es Pflicht ist, in diesen Zeiten den Goldschmuck abzuiegen und ihn -er Goldankausstelle zu verkaufen. Dresden. Infolge des Kohlenmangelss haben sich die städtischen Behörden genötigt gesehen, den Gasdruck derartig zu vermindern, daß es fast unmöglich ist, noch irgend etwas aus Gas zu kochen. Auch die Gasbeleuch tung hat sich dementsprechend verschlechtert. Dresden. Ein sächsischer Ausschuß zur Übergangs ¬ wirtschaft wurde in Dresden im Ministerium des Innern gegründet. Er umfaßt ungefähr 160 Mitglieder aus allen Berufen und allen Teilen des Landes und hat die Aufgabe, im Anschluß an die betreffenden Reichsbehörden die Interessen Sachsens auf dem Gebiete der Übergangs wirtschaft besonders zu vertreten. Dresden. Bom Beginn der nächsten Brotscheinreihe an werden die Nährmittel aus Anordnung des Ministeri ums nach einem neuen Schsma verteilt. Die jugendlichen Zulagen und die Selbstkocherzulagen fallen weg. Hoffent lich tritt keine Verschlechterung ein. Lenden bei Dresden. Bei dem Gewitter am Frei tag schlug der Blitz in den Kirchturm und richtete große Verwüstungen an. U. a. wurde die elektrische Beleuch- tungs- und Läuteeinrichtung vollständig zerstört. Kamenz. Bei der Reichstagsersatzwahl im Wahl kreise Bautzen-Kamenz erhielt Justizrat Dr. Hermann (Kons.) 6986, Kaufmann Pudvr (Fortschr.) 3521, Land tagsabgeordneter Uhlig (Soz.) 6441 Stimmen. Es hat sonach Stichwahl zwischen Hermann und Uhlig statt zufinden. Kamenz. Das Kamenzer Amtsblatt, das schon einmal wegen Mangels an normalem Druckpapier auf grünem Plakatpapier gedruckt werden mußte, erscheint neuerdings auf rotgefärbtem Papier. Niedersedlitz.' Gute Kriegsgeschäfte. Die Aktien der Sachsenwerk-Aktiengesellschaft in Niedersedlitz sind in den letzten Tagen sowohl an der Berliner als auch an der Dresdner Börse stark gestiegen. Dies ist auf den beispiellos günstigen Abschluß für das Geschäftsjahr 1917 zurückzuführen. Der Umsatz hat sich glatt verdoppelt — er ist von rund 40 Millionen im Jahre 1916 auf rund 80 Millionen Mark im Jahre 1917 gestiegen. Dem entsprechend hat sich natürlich auch der Gewinn enorm gesteigert. Bischofswerda. Beim Zusammenstellen eines Zuges auf dem hiesigen Bahnhofe rutschte der Oberschaffner Rietschel aus und geriet unter einen Wagen, wobei ihm der rechte Fuß abgefahren wurde. — Im Schneesturm ums Leben gekommen ist der in den 60er Jahren stehende Privatmann Kubina aus Ostro. Er hatte Einkäufe in Elstra gemacht und ist zwischen Kriepitz und Ostro er mattet zusammengebrochen. Zittau. Im Schnee tot aufgefunden wurde der Kaufmann Langer aus Warnsdorf i. B. auf dem Wege von der Schönlinder Sparkasse zum Bahnhof Teichstatt. Er war im Schneesturm ermattet. Ein Herzschlag hat dann vermutlich seinem Leben ein Ende gemacht. Hartha. Ein Vierteljahrtausend im Besitze derselben Familie befindet sich das Gut Nr. 1 in Aschershain. Martin Sieber aus Ehrenberg erwarb es am 26. Novbr. 1667 um den Preis von 400 Gulden von den Erben Jakob Findeisens, dessen Witwe er heiratete. Die nach folgenden Besitzer waren Hans Sieber bis 1734, George Sieber bis 1771, Johann George Sieber bis 1796 und Johann George Sieber, der Vater des jetzigen Besitzers, Friedrich Hermann Sieber, der das Gut am 1. Januar 1873 übernommen hat. Oberlungwitz. Dem Kriege zum Opfer gefallen ist auch der hiesige Bauverein. Am 7. Februar 1918 werden beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal seine beiden im Oberdorst gelegenen, aus 15 000 Mk. und 24000 Mk. geschätzte!! Wohnhäuser versteigert) werden. Die Häuser wurden vor dein Kriege erbaut, um die hier herrschende Wohnungsnot zu mildern. Eibenstock. Riesige Schneefälle sind in den letzten Tagen im oberen Erzgebirge aufgetreten. Leider sind auch durch Verwehung erhebliche Verkehrsstörungen verursacht worden. Der Schnee liegt stellenweise mehrere Meter hoch. Hainichen. Der „Hainichener Anzeiger" konnte am Mittwoch und Donnerstag nicht erscheinen, weil die Stadt von der Ueberlandzentrale Gröba-Riesa keinen elektrischen Strom bekommen konnte. Der Rauhfrost hatte der Zuleitungslinie so großen Schaden zugefügt, daß ganz Hänichen ohne Kraft und Lich ist. Glauchau. Für mehrere Tausend Mark Seide ge stohlen hat nach und nach eine Spulerin in der Seiden spulerei Fritzsche. Erst nach monatelanger Beobachtung gelang es, die Diebin abzufassen. Das gestohlene Gut hat die unehrliche Person an einen Rohproduktenhändler verkauft und den Erlös zum Ankauf von Kleidern und Schmucksachen verwendet.