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WaöenauerAnzeiger MW für WrM, Seisersdors, Scls», Sbmmdms, MW, SstWtz »sw. Amtsblatt für den Stadttat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnementspreis 1,r>0 Mark vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Pfg-, für auswärtige Inserenten 20 Pfg., Reklamen 30 Pfg., im amtlichen Teil 35 Pfg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch ans Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. Nummer 142. Kernsprecher: Amt Deuben 2120 Dienstag, den 4. Dezember 1917. Fernsprecher: Amt Denbe« 212« 30. Jahrgang Amtlicher Teil. Öffentliche Aufforderung zur Meldung zwecks Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 werden die nachstehend aufge führten Personen aufgefordert, soweit sie ihren Wohnort in Rabenau haben, sich in der Zeit vom 4. bis zum 12. Dezember 1917 im hiesigen Rathause — Zimmer Nr. 3 — persönlich zu melden, um die für die Eintragung in die Nachwei sung der Hilssdienstpflichtigen erforderlichen Angaben zu machen: 1. alle männlichen Deutschen, die nach dem 31. März 1858 geboren find und das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht u) zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder K) auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Marine zurückgestellt sind. 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-unga rischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das siebzehnte Lebensjahr voll endet haben, soweit sie im Gebiete des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent halt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Nicht nochmals zu melden brauchen sich diejenigen Hilfsdienstpflichtigen, die sich bei der ersten Eintragung auf Grund der Verordnung vom 31. März 1917 oder aus Anlaß eines späteren Stellen- oder Wohnungswech sels bei der von der Ortsbehörde angegebenen Stelle oder beim Einberufungsausschuß gemeldet haben und dies durch Vorlegung des abgestempelten Abreißstreifens der Meldekarte nachweisen können. Von der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis zum 11. Dezember 1917 schriftlich unter ord nungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Melde karte meldet. Die schriftliche Meldung erfolgt durch Ab gabe der ausgesüllten Meldekarte im Rathause oder durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte in offenem, un frankiertem, adressiertem Umschläge bei einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der ausgefüllten und gestempelten Meldebestätigung. Diese Bestätigung ist sorgfältig aufzubewahren. Die Abgabe der ausgefüllten Meldekarten im Rathause oder bei der Postanstalt (Post agentur) kann auch durch den Arbeitgeber, bei Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde, erfolgen. Für die in öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-, Besserungs-, Heilanstalten usw.) mit Einschluß der geschlossenen Unterrichtsanstalten (Internate) unter gebrachten Meldepflichtigen hat der Anstaltsleiter oder der von ihm dazu bestellte Vertreter die Meldung schrift lich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschrie benen Meldekarte bis zum 12. Dezember 1917 entweder durch Ablieferung im Rathause oder durch Abgabe bei einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der Meldebestätigung vorzunehmen. Auf Antrag eines An staltsleiters kann die für seinen Wohnort zuständige Kriegsamtsstelle ihm gestatten, die Meldungen ganz oder teilweise auf Listen zu erstatten. Die Meldekarten nebst Umschlag für die schriftliche Meldung werden im Rathause — Zimmer Nr. 3 — unentgeltlich ausgegeben. Dort sind auch gegen Zahlung von 10 Pfg. für das Stück die Bekanntmachungen über Mitteilung des Stellen- und Wohnungswechsels erhält lich, zu deren Aushang nach § 12 der Bekanntmachung des Bundesrats vom l3. November 1917 jeder Arbeit geber verpflichtet ist, der in seinem Betriebe Hilfsdienst- pflichtige beschäftigt. Wer die Meldung schuldhast unterläßt, kann dnrch den Einberufüügsausschuß mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 Mark und, wenn die Geldstrafe nicht beizntreiben ist, mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu lO 000 Mark wird bestraft, wer in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter, der in einer Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sowie den Melde pflichtigen selbst, der in einein solchen Falle dem Anstalts leiter oder seinem Vertreter gegenüber derartige Angaben macht. Rabenau, am 30. November 1917. Der Bürgermeister. Bekanntmachung^ die Volkszählung am 5. Dezember 1917 betr. Nach der Verordnung des Bundesrats hat am 5. Dezember 1917 im Deutschen Reiche eine außerordent liche Volkszählung stattzufinden. Die Zählung erfolgt mittelst Hauslisten, die den Haushaltungen durch die Vertrauensmänner für die Brot versorgung rechtzeitig zugestellt werden. Die Listen sind von dem Haushaltungsvorstand oder seinem Vertreter gemäß der auf der Vorderseite aufgedruckten An leitung sorgfältig auszufüllen, eigenhändig zu unter schreiben und vom 5. Dezember 1917 mittags ad zur Abholung bereitzuhalten. Den Herren Zählern ist auf Erfordern zur Vervoll ständigung der Hauslisten jede gewünschte Auskunft zu erteilen. Rabenau, am 1. Dezember 1917. Der Bürgermeister. Leveiismittelaögaöe in der Woche vom 3. 12. bis 9. 12. 1917. Margarine am Dienstag, den 4. Dezember, in den Geschäften, wo die Eintragung zur Kundenliste erfolgt ist, auf Abschnitt Nr. 3 der Lebensmittelkarten und Abschnitt () der Landesfettkarte 80 Gr. für 32 Pfg. Kartoffeln werden für diejenigen Einwohner, die nicht ihren Bedarf durch zentnerweisen Einkauf gedeckt haben, am Mittwoch den 5. Dezember gegen Ab gabe des jeweils gültigen Wochenabschnittes der Bezirkskartoffelkarten (graue für Erwachsene auf 7 Pfund, gelbe für Kinder unter 4 Jahren auf 5 Pfund lautend) in den bekannten Geschäften ausgegeben. Butter am Mittwoch, den 5. Dezember 1917 in den Butterverkaufsstellen auf Abschnitt ? der Landes fettkarte r/s Pfund für 40 Pfg. Möhren am Donnerstag, den 6. Dezember 1917 in den Kartoffelhandlungen auf Abschnitt Nr. 4 der Lebensmittelkarten 7 Pfund zum Preise von 12 Pfg. für 1 Pfund. Hafer- oder Gerstengrütze am Freitag, den 7. Dezember 1917 in den Ma- terialwarenhandlungen auf Abschnitt Nr. 5 der blauen Lebensmittelkarten 100 Gramm Hafer- oder Gerstengrütze für 9 bez. 7 Pfg. und auf Abschnitt Nr. 5 der gelben Lebensmittelkarten 75 Gramm Hafer- oder Gerstengrütze für 7 bez. 5 Pfg- Rabenau, am 3. Dezember 1917. Der Bürgermeister. Lokales nnd Sächsisches. Rabenau, 3. Dezember 1917. * Bei der Sparkasse zu Rabenau wurden im Monat November d. I. 218 Einzahlungen im Betrage von 57 427 Mk. 48 Pfg. geleistet, dagegen erfolgten 86 Rück zahlungen im Betrage von 14 837 Mk. 60 Pfg. * Dec Winter ist ein gekehrt. Nachdem am gestrigen Sonntag bei Sturm und Gewitter mit Regen schauern die Temperatur gesunken war, wurden wir heute Morgen durch eine blendendweiße Schneedecke über rascht. Der Schnee liegt bereits mehrere Zentimeter hoch und lustig wirbeln die Schneeflocken weiter vom grauen Himmel herab. Der Winter hat sein Regiment ange treten, hoffentlich macht er es gnädiger wie voriges Jahr. * Kult urbild er aus Frankreich. Unter diesem Titel hat mit Genehmigung des stellv. General kommandos XII. ein Kind unserer Stadt, Werner Hering, Sohn des Herrn Apotheker G. Hering, ein kleines Schriftchen verfaßt, in welcher er seine Erlebnisse in fran zösischer Gefangenschaft schildert. Bei Ausbruch des Weltkrieges in Mexiko tätig, versuchte er wie Tausende junger Leute auf schnellstem Wege nach Deutschland zu gelangen, um dem Vaterlaude zu dienen. Auf hoher See wurde er mit vielen seiner Landsleute von einem französischen Kriegsschiff gefangen genommen und nach Frankreich gebracht, wo die Gefangenen viele Leiden durchzumachen hatten. Nach 22monaiiger Gefangenschaft Kain er als Austauschgefangener nach der Schweiz und ist nun vor kurzem in die Heimat zurückgekehrt. Der Verfasser verfolgt mit der Herausgabe des Schriftchens edle Zwecke, indem der Reinertrag den gefangenen Kame raden zugute kommen soll. Deshalb wünschen wir dem Schriftchen die weiteste Verbreitung. Gegen Zahlung eines Wohltätigkeitsbeitrages ist dieselbe bei Herrn Apo theker Georg Hering und in unserer Geschäftsstelle zu haben. * Spanferkel markenfrei. Der Verkauf von Spanferkelfleisch ohne Fleischmarken ist vom Mini sterium des Innern bis zum 15. Januar auch für das Königreich Sachsen, und zwar auch in Gastwirtschaften und Fleischereien, freigegeben. Ebenso wird der Aufkauf von Spanferkeln, d. h. Ferkeln bis zu 15 Kilogramm, von allen Beschränkungen sreigegeben. Der Höchstpreis für Spanferkel beträgt 3,20 Mark pro Kilogramm Lebendgewicht. Dippoldiswalde. Bei der hiesigen Sparkasse er folgten im Monat Novbr. d. I. 901 Einzahlungen im Betrage von 228 2I4,14MK., dagegen wurden 330 Rück zahlungen im Betrage von 69121,76 Mk. geleistet. Dippoldiswalde. Ferkelmarkt. Von den auf getriebenen 9 Ferkeln wurden 9 verkauft zum Preise von 48 -100 Mark. Seifersdorf. Bei der hiesigen Gemeindeverbands sparkasse wurden im Monat Novbr. 68 Einzahlungen im Betrage von 10866,— M. gemacht, dagegen erfolgten 13 Rückzahlungen im Betrage von 2938,90 M. Deuben. Sein 25jähriges Jubiläum im Dienste der Gemeinde Deuben beging am 1. Dezember Herr Gemeindekassierer Beyer. Aus diesem Anlaß wurden dem Jubilar mannigfache Ehrungen zuteil. Dorf Wehlen. Ein für alle Freunde der Sächsi schen Schweiz, wie für alle, die ihre Heimat lieben, be sonders schmerzliches Opfer hat der Sonntag nacht wü tende Sturm gefordert. Es ist die allen Wanderern wohlbekannte „Wehlener Linde". Sie wurde samt den Wurzeln aus der Erde gerissen und liegt nun auf das Feld gestreckt wie ein gefällter Riese. Der Baum war schon lange von diesem Schicksal bedroht, da er morsch geworden war. Großenhain. Von seltenem Jagdglück wurde der Jagdaufseher H. Grafe in Rostig begünstigt. Es gelang ihm, einen Adler von über zwei Meter Flügelspannung zu erlegen. Leisnig. Eine Feldscheune des Rittergutes Böhlen wurde am Montag abend durch Feuer zerstört. Der Schaden beläuft sich auf 30000 M., der zum Teil durch Versicherung gedeckt ist. Als mutmaßlicher Brandstifter wurde ein russisch-polnischer Arbeiter verhastet. Döbeln. Das Ersatz-Bataillon des Reserve-In- fanterie-Regiments 106, das seit Kriegsbeginn hier in Bürger- und Massenquartieren untergebracht war, wurde am l. Dezember nach Frankenberg verlegt. Borna. In der Nähe von Ramsdorf stürzte ein Flugzeug brennend nieder. Es wurde vollständig ver nichtet und von den Insassen waren nur noch einige verkohlte Knochenteile vorhanden. Leipzig. Vor dem Hauptbahnhossplatz sprang eine 50jährige Hebamme aus Lindenau von einem Straßen bahnwagen ab und stürzte dabei, doch so unglücklich, daß sie von dem Anhängewagen überfahren und getötet wurde. Leipzig. Die finanziellen Schwierigkeiten des Leipziger Palmengartens infolge des Krieges sind zu einem Dauerzustand geworden. Um den Zusammenbruch des Gesellschaftsuuternehmens zu verhüten und die Sehenswürdigkeit zu erhalten, wird die S adt dem Palmengarten erneut für die Jahre 19l8 bis 1920 drei Beihilfen von je 30000 Mark zufließen lassen. Armaberg. Aus einer hiesigen Turnhalle ist in einer der letzten Nächte von einem Sprungpferde weg der Lederbezug abgetrennt und gestohlen worden. Das Leder ist 3 Millimeter stark.