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L schöpflichen Nachgiebigkeit und Friedensliebe des Cabincts Aberdeen, trotz der von Rücksichten nach außen und innen, wie eS scheint, gefesselten Politik Napoleon'S ltl., trotz der allerwärts ihikige« nissischcn Einflüsse und der mit diesen verbündeten Angst sämmtlicher europäischer Börsen gehen dl« Dinge unaufhalisam ihrem Ziele: einer genkstsamen Lösturg durch daS Schwert, entgegen. Rußland kann nicht zurück und will nicht zurück — es geht vorwärts, unerschütterlich vorwärts. Mit jedem neuen Schritte aber auf dieser Bahn enthüllen sich deutlicher seine weitgreifenden, erdumspan nenden Plane, und jeder dieser Plane trifft mitten hinein in den Hcrzpunkt der zweiten großen Weltmacht Europas: Englands. Hier ist die Grenze, wo auch die Nachgiebigkeit eines Aberdeen zu Ende geht, wo kein fremder Einfluß mehr Recht hat, welcher er auch sei und wer ihn auch vertrete, wo jedes Schwanken und Bedenken aufhörcn muß, weil cs sich nunmehr um ein handgreifliches Interesse Englands selbst handelt und kein englischer Minister wagen dürfte oder wollen möchte, dieses Interesse aufs Spiel zu setzen. Mehr als das Unglück der Türken bei Sinope, mehr als der Rück tritt Lord Palmerston's hat wol das kundgcwordene Bündniß zwischen Ruß land und Persien dazu beigetragen, daß das englische Ministerium endlich den Rubicon Überschritten und den Befehl zum Einlaufen der Flotte ins Schwarze Meer ertheilt hat. WaS aber für das große Handelsvolk auf den britischen Inseln die Herrschaft der Meere und der Weltmärkte, das ist für den „Parvenü" auf dem französischen Thron, für den ruhmverhei- ßenden Neffen des ruhmgekrönten Oheim seine und seines Landes politische und militärische Ehre. Er darf davon ebenso wenig nur einen Zoll breit preisgcben als England von der Straße nach Ostindien oder von Ostindien selbst. Er darf nicht von sich und von der so ritterlichen französischen Na tion sagen lassen, daß sie einen Bundesgenossen, dem sie Hülfe verheiße», ' hülflos im Stiche gelassen, oder daß sie, nur in Worten tapfer, den ernst lichen Kampf mit einem gefürchteten Feinde vermieden haben. Wie? Der kleine Thiers hätte den Muth gehabt, Frankreich ganz allein gegen die vier Mächte in den Kampf führen zu wollen, nur um zu zeigen, daß, wer auf Frankreich baue, nicht gelauscht sei, und Napoleon III. sollte sich bedenken, mit England und äußerstenfalls auch ohne England den Kampf gegen Rußland zu wagen, um das von Frankreich der Türkei verpfändete Wort einzulösen? So stehen die Sachen! Vergebens würde man sich darüber täuschen wollen, daß die Wagjchale des Kriegs lief, sehr tief gesunken, die des Frie dens hoch empor geschnellt ist. Unsere Wünsche beim Jahreswechsel mögen noch immer der Erhaltung des Weltfriedens sich zuwenden, soweit eine solche möglich ohne Preisgebung höherer und edlerer Güter; aber unsere Herzen und Geister müssen gerüstet sein auf das Unvermeidliche, was hereinzubre chen droht: einen Zusammenstoß der gewaltigsten Mächte unsers Erdtheils, einen Zusammenstoß, dessen nächster Ausgang und dessen entferntere Rück wirkungen gleichermaßen unberechenbar sind. Deutschland. Ueber die Grundsätze, welche nach einer Vereinbarung in der Zoll- conferenz bei der Erhebung der Eingangsabgaben von Syrup vom 1. Jan. 1854 an bis auf Weiteres zur Anwendung kommen sol len, gibt die folgende in Hannover publicirte amtliche Bekanntmachung der Gencraldirection der indireclen Steuern vollständige Auskunft: „1) Nach dem Vercinszolltarife, Abtheilung II, Position 25 u., unterliegt gewöhn licher Syrup einer Eingangsabgabe von 2 Thlrn. für den Centner. Un ter gewöhnlichem Syrup wird nur diejenige bei der Fabrikation von raf- finirtem Zucker übrig bleibende Flüssigkeit verstanden, welche nicht nur gänz lich frei von festen Körnern und Krystallen ist, sondern auch krystallisirba- ren Zucker entweder gar nicht oder nur in so geringer Menge enthält, daß die Flüssigkeit nach dem Aräometer, bei einer Temperatur von 12 Grad R. (die Dichtigkeit des Wassers bei derselben Temperalur zu 1 angenommen) eine Dichtigkeit von mindestens 1,430 hat. 2) Von anderm wirklichem brau nem Syrup, welcher den vorbezeichneten Dichtigkeitsgrad nicht erreicht, soll nach einer unter den Zollvereinsstaatcn getroffenen Vereinbarung ein Zollsatz von 4 Thlrn. für den Centner erhoben werden. 3) Auflösungen von Zucker unterliegen dem Zollsätze für Zucker, 4) Zur Abfertigung von Syrupsquan- titäten, welche das Gewicht von 10 Pfd. nicht übersteigen, sind alle mit der Zollabfertigung beauftragten Grenzämter befugt. Dagegen dürfen grö ßere Syrupsscndungen, sofern sich dje Einbringcr nicht ohne Weiteres dem höhern Satze von 4 Thlrn. für den Centner unterwerfen wollen, nur über die Hauptzollämter eingelassen werden." — Wie das Dresdner Journal vernimmt, steht noch vor Ablauf dieses Jahres die Vollziehung des verhandelten Vertrags wegen Fortdauer des Anschlusses des Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preu ßens und der übrigen Zollvereinsstaaten zu erwarten, wenn auch bis dahin dessen allseitige formelle Ratification nicht erfolgen kann. Es wird jedoch letzterer Umstand die Aufrechthaltung des freien Verkehrs mit dem genann ten Großherzogthume über das Jahr 1853 hinaus nicht hindern. Preußen. **Aus Preußen, 30. Dec. Ein Erlaß des evange lischen Oberkirchenraths in Betreff der von Mitgliedern der Freien Ge meinden geschlossenen Ehen dürfte auch für weitere Kreise von In teresse sein; er lautet seinem wesentlichen Inhalte nach: „Wenn in un serm Erlasse vom 10. Juni 1851 ausgesprochen worden, daß die von den Dienern Freier Gemeinden verrichteten Haufen, Confirmationcn und Copnlationen in unserer Kirche nicht als wirksam anerkannt werden kön- ! nen, so ist dies, was namentlich die Copulalionen betrifft, so misver- j — Der «Zeit» wird aus Magdeburg vom 27. >ec. berichtet: „Zwi scheu den beiden Predigern der Freien Gemein dej Uhlich und Sachse, ist ein Streit auegebrochen, der den Untergang der Gemeinde zur Folge haben kann. Während näm mus sich zuspitzt, offen und standen worden, als wenn die von den Dienern Frc er Gemeinden fing«, an sie nach: der Ber- segneten Eh«u auch dann nicht anzucrkcnnen wären, w ordnung vom 30. Msärz 1847 d«»ch Erklärung vor d llvordrn sind. Es kann aber nie Grundsatz hi trete». Hören wir, was er in seinen Vorträgen sagt. Er glaube an Gott, den Geist der Geister; sein sittliches Streben sei nicht jhne Gott. Er glaube ferner, daß die Wahrheit siegen weide, daß unser Bestehen nicht umsonst und ein rechtschaffenes Leben nicht ohne Fruchte sei. Der Atheismus be friedige sein Gefühl und sein Denken nicht, er müsse'ssagen können: Gott sei Dank! und sich auch etwas dabei denken. Er mbe das Gefühl beb Beugung, der Demuth und könne die Herrlichkeit der Pelt nicht anschauen, ohne darin Golt zu erkennen. In diesem Gottcsglauwn werde er bestärkt durch die Wahrnehmung, daß überall der Fortschritt djrch Uebergänge ver mittelt werde ; darum könne er den Sprung der Freien Gemeinden von allem bisher Geglaubten zum völligen Unglauben nicht billige«: diese Kluft sei zl» groß. Schon vor Bildung Freier Gemeinden habe er lie Aufgabe erkannt, daß man an das Alte anknüpfen müsse, um Neues M bauen, gerade so wie es Jesus gethan, wie Luther und andere RcformÄoren. Er für sein Theil freue sich, daß er durch den Glauben an Gott güt den andern Re ligionen in Verbindung stehe, die von Gott auSgcgansen, und er würdr Gott in seinem Katechismus eine andere Stelle gegeben haben, wenn er vor zwei Jahren auf seinem jetzigen Glaubensstandpunkte fch befunden hättet — Gegenüber der Notiz der Preußischen Korrespondenz, der Prediger Faber in Elbing sei nicht aus confessionellen, sondern ius andern, von ihr nicht näher zu erörternden Gründen seines Schulanm entlassen worden, erklärt jetzt der gedachte Prediger, daß gegen sein Verblöden in der Töchter schule in Elbing nur confessionclle Bedenken erhoben werden seien, wie die ihm zugegangenen Versicherungen der Behörden klar und deutlich aussprächen. — Es soll eine neue Verordnung im Werke sein, de zufolge Kirchen beamte die Kirche während des Gottesdienstes nicht ohne nöthigen Grund verlassen sollen. — „In der Nacht vom 21. zum 22. Dec.", mellet die Neue Oder- Zeitung, „find zu Steinbach bei Mittelwalde der Scücknann Nagel, dessen Frau und zehnjähriger Sohn mittels einer Axc ermordet worden. Der Mörder hat zur Verdeckung der That im Hause Feuer', angelegt, welches aber von der kleinen Tochter Nagel's, die sich während dir That unter dem Bett versteckt hatte, gelöscht worden ist. Der Mörder ist durch die Umsicht des Polizeidicners Fichna und des Slockmeisters Fcilhauq: zu Habelschwcrdt am Nachmittage des 22. Dec. in der Person des Maurers David Wolff aus Conradswalde ermittelt. Derselbe ist zur Haft gebracht und hat die That eingestanden. Ueber die Mitschuld Dritter an der That hat sich bis- jetzl noch nichts ergeben." sich Sachse auf seinem Shstem, das in Atheis- schroff beharrt, nähert sch Uhlich wieder dem evangelischen Glauben oder vielmehr dem System: Grtt, Tugend, Unsterb lichkeit, mit dem Beifügen, daß «er nicht aus Klugfeit den Rückzug an erkennung zu versagen. Dem Anstöße jedoch, welchen das kirchliche Be wußtsein daran nimmt, wenn in der Gemeinde Eher bestehen, welche bGt kirchlichen Einsegnung ermangeln, wird dadurch beginnet werden können, daß der Geistliche bei der Aufnahme der zur cvangeWen Kirche zurückkeh- rcnden Mitglieder Freier Gemeinden, wenn sie auf seke Frage die Versiche rung geben, ihre Ehe als eine christliche und evangelische führen zu wollen, dazu auch im Namen der Kirche den göttlichen Segn verleiht." ,. m Richter geschloffen Grundsatz hkr eva gelischen Kirch« seit», Ehen, welch« vom Skate als gültig betracht« werd»,, die kirchliche Au- Baiern. Der König hat den Schluß des Jahres durch ein großar tiges Werk der Wohlthätigkeit bezeichnet. Es besteht in der Gründung eines unter dem Prolectorate des Königs und der Königin stehenden Ver eins für freiwillige Armenpflege in Baiern (unter dem Name« St.-Johannis-Vercin), welchen der König sofort mit 30,000 Fl. aus seiner Cabinetskasse dotirt hat. Die Neue Münchener Zeitung theilt die Grund bestimmungen dieses Vereins mit. Es heißt unter Anderm: „Der König, durchdrungen von der Ueberzeugung, daß es eine der wichtigsten Aufgabe «un serer Zeil sei, der zunehmenden Armuth und Noth, wo solche im König reiche hervortritt, mit hülfreicher That entgegenzuwirken und vor allem ei nem künftigen Proletariate vorzubeugen, sowie die oft sehr zersplitterte« Kräfte der Privatwohlthätigkeit zusammenzufaffen und auf diesem von Näch stenliebe und innerm Berufe angebahnten Wege heilbringend in die Armen zustände einzugreifen, Hal beschlossen, unter dem erlauchten Protectorate des Königs und der Königin einen Centralvcrein des Königreichs für wohlthä- tigc Zwecke, welcher den Namen St.-Johannis-Verein führet! soll, nach fol genden Grundbestimmungen zu errichten. Zweck uud Wirksamkeit, tz. 1. Der Zweck des St.-Johannis-Vereins besteht in der Bcgrürdung und Ver breitung einer geregelten freiwilligen Pflege und Vorsorge für die Armuth nach deren verschiedenen Abstufungen, sowie in Ermittelung von Fonds hier für und deren zweckgemäßer Verwendung ; jedoch unbeschadet der den gesetz lichen Armenpflegen zukommendcn Rechte und Verpflichtungen, tz. 2. Der St.-Johannis-Verein wird daher mit bereits, bestehenden oder neu entstehen den Einzclvereinen für Wohlthätigkeit in Wechselbeziehung zf treten suchen, ohne jedoch deren selbständige Stellung und freie Bewegung in Entfaltung, ihrer segensreichen Früchte nach den localen Bedürfnissen zu^ beseitigen oder auch nur zu schwächen, tz. 3. Der St.-Johannis-Vcrein nimmt seinen Mit-