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Sonnabend. KreiPtiS» Di. Zeitung erscheint mit Ausnahme de» Montag» täglich und wird Nachmittag» 4 Uhr an»« gegeben. Wrei* für da» Viertel« jähr 11/, lblr.; jede ein zelne Nummer 2 Ngr. Nr. 2M». - 17 Dcccmbcr 1833. DciiWk Allgemciiit Zeitimg. »Wahrhrit und Recht, Freiheit »nd Sesctzl» Zu beziehen durch alle Postämter de» In- und Auslände», sowie durch die Sxvetüion in Leipzig (Querstraße Rr. 8). für den Raum einer Zeile LNgr. Deuts chlan». Frankfurt a. M-, 13. Dec. Die Frankfurter Postzeitung ent- lM folgende Mitkheilung: „In der 38. Sitzung der holsteinischen Ständeversammlung vom 29. Nov. Hal der Landtagscommissar bei der Gchlußberathung über das provisorische Wehrpflichtsgesetz den h. 7, welcher lautet: «Die Wehrpflicht wird entweder in unserer Armee ober auf unserer Flotte in Uebereinstimmung mit den hierüber im Nachfol genden enthaltenen Regeln erfüllt», gegen ein Amendement des Ausschusses: «Die Wehrpflicht wird entweder in dem zum deutschen Bundcscontingent gehörigen Theile unserer Armee re.», mit den Worten in Schutz genom men, «daß nach seiner Ueberzeugung dieser Antrag auf einer völligen Ver kennung der wirklich stattfindenden Verhältnisse beruhe und dessen Berück sichtigung demnach auch nicht die entfernteste Chance für sich haben dürste. Bei Errichtung des Deutschen Bundes sei nicht das Herzogthum Holstein demselben beigetretcn, sondern Se. Mas. der König trat dem Bunde bei. Demnach verblieb der König bei Errichtung des Deutschen Bundes nach wie vor der alleinige Kriegsherr im ganzen Staate, und als solchem steht es ihm zu, seine Armee nach seinem Ermessen beliebig zu verwenden». Diese Erklärung des Landtagscommissars bedarf einer Berichtigung. Der Wiener Congreß hat in Vollzug des Art. VI des Pariser Friedens vom 3V. Mai 181-1 die Errichtung des Deutschen Bundes angeordnct, die Fürsten und die Länder bezeichnet, welche zu demselben gehören sollen, und-man kann, ohne der Würde und Unabhängigkeit irgendeinen Eintrag zu thun, wohl sagen, daß, nachdem die zum Pariser Friedcnsschluß vom 39. Mai 1814 vereinigt gewesenen Mächte einmal festgesetzt halten, welche Fürsten und mit welchen Gebietstheilen dieselben dem Deutschen Bunde angehören sollten, die Benennung dieser Gebiete von Seiten der im Art. 1.III der Congreßacte erwähnten Fürsten kein Act des Beliebens gewe sen ist. Die Grundlage jener Congrcßanordnung war, daß die früher zum Deutschen Reiche vereinigten Länder das Territorium des Deutschen Bun des bilden sollten. Dies foderte die Autorität der Geschichte, das Bedürf- niß des deutschen Volks und Europas und dies gestattete das Recht und di« Thatsache der Eroberung. Es ist daher nicht wahr, daß es im Belie ben Sr. dänischen Maj. gestanden habe, ob der König mit Holstein oder einem andtrn Lande oder überhaupt nicht dem Bunde beitreten wolle. Zum Beitritt mit Holstein verpflichtete ihn der Art. I.III der Wiener Congreß- acle, und es ist darum in der Unterscheidung zwischen Fürst und Land, wie der Landtagscommissar sie sich verstauet hat, nichts als eine Spitzfindigkeit zu sehen, aber keine sachliche Einwendung gegen den ganz richtigen Antrag Les Ausschusses und noch weniger eine Verwahrung und Stärkung des landesfürstlichen Ansehens. Auch die Anwendung, welche von der souverä nen Herrschaft des Königs als Herzogs von Holstein und von höchstdessen Souveränetät in Dänemark auf das Kriegsheer gemacht wird, ist für be gründet nicht zu halten und wird sowol durch die Bundcskriegsverfassung als durch das Verhalten aller Regierungen, also auch der des Königs, dem Bunde gegenüber auf ihr richtiges Maß zurückgeführt. Wenn sich aber die Frankfurter Postzeitung (Extrabeilage zu Nr. 294 vom 11. Dec.) aus Itzehoe über die 39. Sitzung der holsteinischen Ständcversammlung von einer Rede des LaydtagscommiffarS berichten läßt, in welcher die Behauptung zu vernehtnen ist: «Es existirt einmal kein Bundcscontingent weder hier noch in andern deutschen Ätaaten, es sei denn, daß ein solches gestellt werden soll, um inspiritt zu werden, solange die Jnspection dauert, oder wenn cs zum Dienst bei einem Armcecorps gestellt wird rc.» (Nr. 287), so muß wol der Bericht erstatter sich getäuscht haben und der Landtagscommissar übel verstanden wor den sein. Eine Aeußerung, welche von so völliger Unkenntniß des Sachver hältnisses zeugt, ist einem königlichen Beamten auf diesem Standpunkte nicht zuzutraUen. Uebrigens lohnt die Widerlegung in der That der Mühe nicht. Durch Einsendung der Standeslisten weist die königliche Regierung sich pe« riodisch über die Erfüllung ihrer BüNdeßpflichten iü Btttithaltung des nach der BundeskriegSverfaffüng auf Holstein und Lanenburg fallenden Contin- gents aus. Man kann daher nur sie bedauern, wenn sie der Gegenstand der Verleumdung von Seiten ihres Dieners geworden ist, der gegen den Vorwurf der Nichterfüllung ihrer Pflichten sie schützen könnte und zu schützen berufen wäre/' Preußen. Bttlin, 15. Dec. Vorgestern hat eine Sitzung des Staatsmmiflrriums stattgefunden. Gegenstand war, wie verlautet, die Ge meindeverfassung bezüglich der vom Minister des Innern vorgrlcgtcn Provinzialvrbnungsentwürfe. — Die Neue Preußische Zeitung fährt fort, ungeachtet der Anerkennung, womit sie die Deutsche VolkShalle in allen Punkten überströmt, welche mit der Anschauung der Freimüthigen Sachsen- Zeitung und des „liebenswürdigen" von Leo in Halle redigirten Kirchen blatt stimmen, den staatsrechtlichen Standpunkt zum Kirchcnstrcit zu vcrthridigen. Wie wenig di<S der Intention ihrer extremen Anhänger ent spricht, klingt deutlich in den Gerüchten vor, die den Interpreten des be kannten Raumer-Vicari'schen Briefwechsels in die Feder fließen und die Ansicht vertreten, daß der Ministerialcrlaß wegen Verwaltung des Vermö gens der katholischen Kirche in Hohenzollern insbesondere auf Anregung des Obcrpräsidenten v. Kleist-Reetzow erfolgt sei. Da jenes Rescript lediglich die Ueberweisung des erzbischöflichen Antrags an den Wirklichen Geheim- rath v. Sydow besagt, Letzterer aber als eigentlicher Gouverneur der hohen- zollernschen Lande unmittelbar dem Ministerpräsidenten untergeordnet ist, so reicht der Nachweis jener dem Obcrpräsidenten der Rheinprovinz zugeschrie benen Beziehungen über die Grenzen logischer Schlußfolgerung. — Der König ist heute nach der Stadt gekommen. Die erwartete Ankunft Bun- scn's findet nicht statt, da er wegen Krankheit depEinladung des Königs zu folgen verhindert ist. — Die Nachricht, daß der Generalkonsul in Antwer pen, Graf Eulenburg, eine Stellung im Ministerium des Auswärtigen erhalten werde, ist unbegründet.— Der Generalconsul Wegner in War schau wird demnächst, zu den Weihnachtsferien beurlaubt, hier eintreffen. N Berlin, 15. Dec. In der letzten Phase der Unterhandlungen zwi schen dem Zollverein und Belgien waren von besonderer Bedeutung die Bestimmungen über den Transit, die durch bestehende Verträge mit andern Staaten vorläufig geregelt werden könnten, sowie diejenigen über Schiffahrt, wo die Normen des allgemeinen internationalen Rechts Platz greifen, endlich das Zollcartel vom 26. Juni 1846, dessen Fortdauer auch der Zollverein zu wünschen schien. Ob mit diesem letzter» noch irgendwelcher Anknüpfungspunkt für einen vorläufigen Uebergangszustand ge boten werden könnte, wie man ungeachtet der von Brüssel an die Grenze gegangenen Befehle und der mindestens ins Stocken gerathcnen Unterhand lungen an einigen Stellen zu glauben scheint, lasse ich dahingestellt. Sie werden nur die Angelegenheit des Zollcarlels, über das später vielleicht Nä heres mitzuthcilen wäre, als einen möglichen (wenn auch für jetzt noch nicht bedeutenden) Wendepunkt der Angelegenheit ins Auge fassen. Es kommt selbstverständlick immer darauf an, daß Belgien auf die preußische Basis einzugehen sich bereit erklärt. — Man schreibt der Hamburger Börsenhalle aus Berlin: „Der Schluß der hiesigen Zollconfcren z steht erst in der Milte des nächsten Monats bevor. Eine der wichtigsten Angelegenheiten, welche noch zur Berathung kommen wird, ist die leipziger Contirungsangclegcn heil und infolge dessen die Frage über die Conti überhaupt. Die Sache ist ungemein schwie rig und verwickelt, sodaß sie schwerlich auf der gegenwärtigen Conferenz ihre Erledigung finden kann und zwar deshalb, weil in ihr auf merkwür dige Weise die Einrichtungen vergangener Zeiten mit den Federungen der Gegenwart so Zusammentreffen, daß man sicht, cs bereitet sich ein ganz neuer Zustand für alle Verkehrsverhältniffe vor. Das Centrum der Frage, wie sie der Conferenz vorliegt, sind die sogenannten Misbräuche der leip ziger Conti, welche in der Hauptsache darin bestehen, daß ausländische Waa- ren, welche entweder für den inländischen Verbrauch versteuert werden, oder wiederum in das Ausland abgeführt werden sollen, durch ausländische oder inländische, von denen jene schon versteuert waren, ersitzt werden. Die hierüber in Bezug auf Leipzig schwebenden Untersuchungen sind äußerst verwickelt und eS können Jahre darüber hingehen, ehe die Sache zur Ent« scheidung kommt, und sie wird wol am Ende niedergeschlagen werden müs sen, denn vor Erledigung des Processcs werden sich die Verhältnisse des Conlirungsrechts wahrscheinlich schon gänzlich geändert haben. Vor 29 Jah ren, als Leipzig noch in viel höherm Grade centraler Wellhandelsplatz war als gegenwärtig und wo neben Leipzig die übrigen deutschen Handels plätze für das Transitogeschäft nach Osten keine Bedeutung hatten, war die Beschränkung des Contirungsrechls auf Leipzig etwas ganz Natürliches. Jetzt ist das leipziger Lransitogcschäft so herabgesunken, daß viele leipziger Häuser sich schon nach andern Plätzen gewendet haben. Außerdem sind neben Leipzig andere Handelsstädte an Bedeutung sehr gewachsen. Die ex- ceptronelle Stellung Leipzigs wird daher sehr angegriffen. Es wird sich um die Frage handeln, ob nicht di« Zuvückführung schon versteuerter ausländischer Waaren in das Ausland gegen Abschreibung entweder allgemein gestattet, oder ob (was freilich in höchstem Grade nachtheilig für Handel und Consumtion Deutschlands sein würde) das Contoprivilegium überhaupt aufgehoben wer den soll«. Bei dieser Lage der Sache und bei der Zusammensetzung der Zvllvereinsconforenzen ist an eine baldige Erledigung dieser Angelegenheit nicht zu denken." — Die Preußische Korrespondenz erhält von einem zur Zeit in Konstan tinopel verweilenden preußischen Reisenden folgende Mittheilungen über ei nen Unfall, welchen die Corvette Danzig im Bosporus durch den Zu sammenstoß mit einem türkischen Schraubendampfcr erlitten hat: „Ueber den Unfall, der heute (Mittwoch, 39. Nov.) früh 10 Uhr unsere Corvette Dan-