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2320 Schaden, der außerdem an den zahlreichen Bildern, Sculpturen rc. anye- richtet worden, ist jedenfalls sehr bedeutend. Ueber die Entstehung des Bran- des weiß man noch nicht« Gewisse«: e« heißt, daß Handwerker gestern Abend noch dort gearbeitet und ein Kohlenbecken zum Lölhen gehabt hatten, wo- durch wahrscheinlich da« Feuer veranlaßt worden sei. — Einer privatbrieflichen Mittheilung aus Schlesien entnimmt die «Zeit» folgende interessante Notiz: „In der Blei - und Kupfererz-Zeche Max Emil bei Kolbnitz, unweit Jauer, hat sich als neuestes Ergebniß dieses Bergbaus nicht nur ein bedeutender Quarzgang mit Anbrüchen von Blei- und Kupfer- erz mit einem Silberertrag von 32 Loth auf den Centner, sondern auch eine Spur von Gold vorgefunden. Wie jene Correspondenz hinzu- fügt werden große Hoffnungen an diese« Ergebniß geknüpft." Württemberg. Aus dem Oberamt Emmendingen, 24. Nov. In der letzten Woche hat sich in Nimburg ein fürchterliches Unglück zugetragen. Ein dortiger Bürger legte Hanf in die Stube, wahrscheinlich zum Ofen, damit derselbe besser austrocknen solle; der Hanf gerieth in Feuer und ver brannte die beiden in der Stube anwesenden Kinder dermaßen, daß sie kurz darauf starben. Ein Sarg umschließt die beiden Opfer der Unvorsichtigkeit in kühler Erde. Der Vater dieser beiden Kinder, der das Feuer zu löschen versucht«, verbrannte sich gleichfalls sehr bedeutend, und ist seine Rettung noch zweifelhaft. — Dem Schwäbischen Merkur schreibt man aus Röthenberg vom 22. Nov.: „Gestern fand man in dem nahen Walde den 68jährigen N. Kek, genannt Kinnbaucr, ermordet. Er war, wie es scheint, zuerst mit einem harten Körper, etwa einem Steine, durch Schläge auf den Kopf ge- tödtet und dann mit seinem eigenen Sackmesser in den Hals gestochen wor den. Gerichtliche Untersuchung ist im Gange, der Grund der Ermordung räthselhaft." Baden. Das berliner Correspondenz-Bureau schreibt: „Glaubhaftem Vernehmen nach hat die badische Regierung von den Regierungen der Staa ten, welche zur Oberrheinischen Kirchenprovinz gehören, Zustim mungserklärungen zu ihrem energischen Vorgehen erhalten und man hat gleichzeitig sciten dieser Regierungen sich dahin ausgesprochen, daß man ganz ebenso wie die badische Regierung bei gebotenem Anlaß auftreten werd«." Diese Mittheilung steht, was Württemberg betrifft, in schroffem Gegensatz zu Dem, was das Deutsche Volksblatt von den Intentionen der dortigen Regierung wissen wollte. — Dem Erzbischof von Freiburg ist in Betreff seines Protestes ge gen die Vertreibung der Jesuiten au« Baden vom Ministerium des In nern Folgendes erwidert worden: Der Grund, aus welchem wir uns veranlaßt gesehen haben, den in Freiburg weilenden Mitgliedern der Gesellschaft Jesu den längern Aufenthalt daselbst zu ver sagen, besteht zunächst darin, weil wir au« einer Erklärung, welche vor kurzem eins jener Mitglieder dem Stadtdirector Burger abgegeben hat, entnehmen mußten, daß jener geistliche Orden eine bleibende Niederlassung in Freiburg zu gründen bezwecke, ohne hierzu vorgängig die nach den Landesgesetzcn erfoderliche Genehmigung eingeholt zu haben. Wenn wir aber schon im Allgemeinen Bedenken tragen müssen, Fremden, die in solcher Weise die Staatsgesetze umgehen, eine Niederlassung zu gestatten, so konnten wir uns hierzu insbesondere unter den jetzigen Verhältnissen in keiner Weise verstehen. Die einzige Bürgschaft, welche wir für das Verhalten fremder Geistlicher haben, besteht nämlich in dem Vertrauen auf die von Ew. Erc. über dieselben ge führte Aufsicht. Dieses Vertrauen ist jedoch leider in neuester Zeit durch das feind selige Verfahren gegen die Regierung in einer Weise gestört worden, daß wir uns nicht veranlaßt sehen können, für die Zukunft eine solche Niederlassung zu gestatten. Karlsruhe, 23. Nov. 1853. (Gez.) Wechmar. Gegen mehre Dekane und Priester ist von kirchlicher Seite schon «ine Untersuchung eingeleitet und, wie wir aus zuverlässiger Quelle ver nehmen, ein Dekan, welcher erklärte, nur dann die erzbischöflichen Erlasse zu vollziehen, wenn sie von dem excommunicirten Burger contrasignirt seien, entsetzt. (D. Volksh.) — Aus Freiburg vom 23. Nov. schreibt die Mittelrheinische Zeitung' „Das Mainzer Journal bringt einen Erlaß des Erzbischofs, nach wel chem alle Pfarrer bei Strafe der Suspension den Hirtenbrief binnen vier Wochen von den Kanzeln verlesen müssen. Danach scheint die Bereit willigkeit der Geistlichen für die Maßregeln des Ultramontanismus nicht so groß zu sein, als die Organe des Letzter« vorgeben; und wir sind wahr scheinlich recht berichtet mit der Meldung, daß kaum ein Zehntheil der Geist lichen verlesen habe. Viele Geistliche wollen den Hirtenbrief noch gar nicht erhalten haben. Es heißt, daß in Bälde wieder ein neuer erlassen wer den solle." — Aus Rastatt wird dem Frankfurter Journal versichert, daß die neu liche Nachricht des Mainzer Journal, der Vorstand des rastatter Oberamts, Stadtdircctor Graf v. Hennin, habe dem Ministerium des Innern ange zeigt, man möge ihn mit dem Vollzüge des seinem Gewissen widerstreiten den Edicts vom 7. Nov. verschonen, durchaus falsch sei. Dieser Beamte sei im Gegcntheil auf gleiche Weise, wie die übrigen Amtsvorstände des Landes fast ohne Ausnahme gethan haben, mit Strafe gegen die Uebertreter der landesherrlichen Verordnung vom 7. Nov. eingeschritten, was dort zur Genüge bekannt sei. Kur Hessen. Kassel, 25. Nov. Dem Vernehmen nach ist in der heule Morgen stattgchabten vertraulichen Sitzung der II. Kammer der An trag auf Wiedereinführung der suspendirten Abgeordneten vr. Pres sel, I)n. Weinzierl und Röding wiederholt worden. Derselbe soll darauf be gründet worden sein, daß vr. Pressel freigesprochen, gegen die andern Mit glieder aber noch gar keine gerichtliche Verhandlung erfolgt sei. Bei der Abstimmung sollen die Stimmen gleich getheilt gewesen sein, 21 gegen 21, wo dann die Stimme de« Präsidenten die Ablehnung entschieden hätte. (Z.f.N.) Aulda, 28. Nov. Da« Ministerium hat seinen Widerspruch g«gen die vom Bischöfe verlangte Trennung der Stadtpfarrei von der Stelle eine« Capitular« des Domstifts fallen lassen und den vollen Gehalt für beide Stellen an zwei Personen genehmigt. — Die Staatsregierung hat den An- spruch des Bischofs, Geistliche aus dem Weimarischen (vormal« fuldaisch und jetzt noch zum fuldaischen BiSthume gehörig) nach Kurhessen versetzen zu dürfen, ein für alle mal als unzulässig erklärt. (Frkf. I.) Thüringische Staaten. xGera, 29. Nov. Am vergangenen Montag ereignete sich in der Nähe von Gera, bei dem Dorfe Milbitz, ein höchst beklagenswerther Unglücksfall. Ein in dem Dorfe Tinz arbeiten der Zimmermann aus einem unserer Walddörfer fuhr, von der Arbeit zu- rückkchrend, auf einem Schubkarren einen Sack mit Getreide über den bei dem Dorfe Milbitz über die Elster geschlagenen Steg; sein Sohn, ein zehn jähriger Knabe, folgte dem Vater. Plötzlich thut dieser einen Fehltritt und stürzt von der beträchtlichen Höhe herab in den angeschwollenen Fluß; ver gebens sucht der Unglückliche das Ufer zu erreichen: die Strömung ergreift ihn und der unglückliche, ein Zetergeschrei ausstoßendc Knabe sieht seinen Vater einen Raub der Wellen werden. Bisjetzt hat man den Leichnam des Verunglückten noch nicht aufgefunden. Er hinterläßt eine arme Witwe und vier unversorgte Kinder. — Unser Stadtrath befindet sich jetzt in einem ei- genthümlichen Conflict mit der niederländischen Regierung, in welchen er allerdings ganz ohne alles Verschulden gerathen und in welchem das Recht ganz unbedingt auf seiner Seite ist. Der Hergang der Sache ist, wie uns von glaubwürdiger Seite mitgetheilt worden, folgender. Im März d. I. kam ein gewisser de Fries, ein „Wichsfabrikant", wie er sich nannte, aus Rotterdam nach Gera und producirte hier, als er seine Legi timation vorzeigen sollte, bei der städtischen Polizeibehörde einen sehr de- fecten, mit Oblate zusammengeklebten Paß, dem nicht nur die vorschrifts mäßige Namensunterschrift, sondern auch eine Menge Visa fehlten. Unter solchen Umständen fragte die Polizeibehörde unter Einsendung des Passes bei der Regierung an, ob einer Ausweisung des nicht gehörig legitimirten de Fries ein Hinderniß im Wege stände? Die Antwort der Regierung hierauf ist uns unbekannt; doch muß sie nicht zu Gunsten des de Fries ausgefallen sein, denn derselbe wurde, nachdem man ihm Zeit zur Otdnung seiner Angelegenheiten gegeben, per Zwangspaß nach Rotterdam hirigut. Die Sache schien damit beendigt. Da erhält vor mehren Wochen der Stadtrath ein Schreiben von fürstlicher Negierung, worin demselben mit getheilt wird, daß, nach einem eingcgangenen Bericht des reußischen Ge sandten am Bundestag, der königlich niederländische Gesandte daselbst für den de Fries eine Entschädigungssumme von 90 Fl. von dem Stadtrath zu Gera verlange. Der Stadtrath berief hierauf den Gemeindcrath zu ei ner vertraulichen Sitzung und wurde in dieser, trotz des Zusatzes der Fe derung, daß im Weigerungsfall von der niederländischen Regierung Repres salien angewendet würden, die Entschädigungßfoderung einstimmig zurückge wiesen. Daß unter so bewandtcn Umständen das Verfahren unserer Be hörde ein durchaus gesetzliches war, wird wol Niemand bestreiten. L Altenburg, 29. Nov. Gestern Abend hat eine Commisfionssitzung der Landschaft stattgefunden, in welcher der eine der von der Regierung vorgelegten Gesetzentwürfe, welcher die Nichtwählbarkeit der Staats diener, Geistlichen und Lehrer zu Landschaftsmitgliedern betrifft, Gegen stand der Verhandlung war. Es wird auf diese Vorlage von beiden Seiten ein gewisses Gewicht gelegt. Die Landschaft mag die Beamten wegen ihrer Sachkcnntniß und Erfahrung in den Geschäften und Gesetzen nicht gern entbehren wollen; die Regierung aber hat, zumal bei der abnormen Stel lung, welche die Beamten in diesem Lande infolge der frühern dynastischen Verhältnisse einnehmen, allen Grund, von den dienstlichen Rücksichten ab gesehen, den Einfluß, welchen die Standschaft verleiht, nicht mit der tradi tionellen Uebergewalt der Bureaukratie sich für längere Dauer verbinden zu lassen. Die Commission hat die Vorlage abgelehnt. Wahrscheinlich wird auch die Plenarberathung zu keinem andern Ergebniß führen. Indessen ist aus dem Schoose der Landschaft selbst der Antrag hervorgegangen, der Re gierung das frühere Beurlaubungsrecht wiederzugeben. In der Commis sion hat sich gegen diesen Antrag wenigstens nicht eine so überwiegende Ab geneigtheit wie gegen die Vorlage hcrausgcstellt. Es wäre möglich, dqß die Frage, wenn sie jetzt nicht in der einen oder andern Weise befriedigend sich erledigt, dazu dienen dürfte, eine schon länger von verschiedenen Seiten an geregte Revision des Wahlgesetzes zu beschleunigen. — In der vielbesprochenen altenburger Domänenfrage ist der Prinz Albert von Sachsen-Koburg-Gotha, als Agnat, bestimmt worden, in gleicher Weise wie in der verwandten gothaischen Angelegenheit einen Pro test einzulegen. Die Protesturkunde datirt Buckingham-Palace, 16. März 1853, und lautet wie folgt: ES ist die Urkunde vom 29. März I8-t9 zu meiner Kenntniß gekommen, In halts deren des regierenden Herzogs zu Sachsen-Altenburg Hoheit die Höchstihm und dem herzoglichen Hause zustehenden Rechte an dem im Herzogthume Altenburg belegenen Domanialvermögen, Kammcrgütcrn rc., an den Staat abzutreten erklärt hat. Da nach den Gesehen des herzoglich sachsen-gothaischen GesammthauscS die Domänen sidcicommissarischcS Eigenthum dieses herzoglichen Hause«, die jeweils re gierenden Herren aber nur Nutznießer dieses HauSvermögenS sind, so kann ich nicht annehmcn, daß Sc. Hoh. der Herzog für sich und ohne Zustimmung der Agnaten über die dem herzoglichen Hause an jenem Grundvermögen zuständigen Rechte ver fügen konnte, und sehe ich mich veranlaßt, gegen die glcichwol versuchte Abtretung hiermit offen und unumwunden Einspruch zu thun und zu erklären, daß ich mir und meinem Hause alle durch jene Urkunde berührten Rechte in ihrem vollen Um- ftnge g-wc Piejeoheq, gekränkt w jeder Nuhn nicht blds gut, sonde kann ich b ausdrßcklill beruhende aller Bethe IE zuges stehenden 3 bei Besitzet Palace, >6 Lip, nun von den B u n i und vom rung untei ttmber b«s Frei gtsetzgel Hebung de Kiri hier vorge denen die reicht zu l der Franzi Viterbo m denen Dis ren hätten gezogen u rungen Fi dreier and der Armei Dei Portugal fang ihre' sagt, daß Letztere w waren seh gekommen, die Königi zur Welt welche bes werde, du krankhafter Maria bes derm häuf zu zerstreu welches sie gin sich in Wehen ei Aerzte; si zu müssen Maria du «Ich fthe, hielt sie di gen Stnw der Zang, war die sehr aufge und ihren aushauchte SPar »an einig Friedcnsju Diplomate suche zur macht: ein Lord Redi Vorstellun Schranken genübcr z Energie a Pforte gei Haft und Pascha ei: Positionen ohne Wid len wurde