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Artet zur unerhört «ecket die impft, ge. ienn Gott Heilandes farrmeffc, daS Aller zen Messe c heiligen en V«rsi- ener, eine tage wird ,Allmäch- Dir ruft, Wir bit- lle Widcr- d regierst, Amen." kanzel zu )errn und S heiligen Freiburg. >uf eigene türkischen angenom- dcutschcn irten und ? Haltung orrespon- )arf auS- betitelt: r bitter» offenbart, u kämen, , welche, ;e näher- liedaction )hne auf seit Mo rste Vcr- ändc der ene auch euel, zu- im Ver sen, viel- des Ber och, daß lebertrei- bewicsen Fall ist, ißt, wäh- >s Ganze -er Zweck der» daß ichreibcn, r Artikel Lhatsache ische Re als un- ird, als dem ge- !ung ab- die „un° r in der Mng hat >ige Hal- von tür- ichen le rn selbst !ühe ge- iand lie ße geöff- Gastlich- t ist es, nur soll >enn die «hörigen Gemein- <rch ihr :d sie eS n längst > Wahr- t. Kon- striesche, ler, au» kcl, auS P. A. F- C. Schweiz. Sachsen. Schweiz, liecklen- hstetter, !. Rab- h. Wei- S Böh- Hlesien Kraft und sich vollkommen derselben bewußt, wie bisher so auch fernerweit »ach allen Seiten seine aufrichtigen und thätigen Bestrebungen fortsetzen, um der Sach« des Friedens und der Mäßigung in dieser folgenschweren Frage seine ebenso unab hängige als unparteiische Sprach« zu leihen. Welche Wendung die Ereignisse aber auch nehmen mögen: die Vorsehung hat den König, unser» allergnädigsten Herrn, an die Spitze eines wehrhaften, durch Vaterlandsliebe gehobenen und einigen Bolks gestellt, und die Regierung Sr. Mas. — dessen seien Sie fest überzeugt, meine Her ren!—wird bei Allem, was sie hierunter vorzunehmen berufen sein möchte, das wahre Interesse des Landes, welches von demjenigen der Krone ganz unzertrennlich ist, zur ausschließlichen Richtschnur ihrer Bestrebungen uno Handlungen nehmen. Und somit erkläre ich, kraft der mir allerhöchst ertheilten Ermächtigung, die Sitzung der Kammern für eröffnet. — Der StaatS-Anzeiger meldet, daß der König dir außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, dm Kammecherrn Frhrn. v. Bro ck- Hausen in Brüssel und den Grafen v. Hatzfeldr in Paris, zu Wirklichen Geheimräthcn mit dem Prädicat „Excellen;" ernannt hat. S Berlin, 28. Nov. Man wird sich erinnern, daß Preußen im vo- rigen Frühjahre einen Antrag auf Revision der Geschäftsordnung beich Bundestage gestellt hat, de» die augSburger Allgemeine Zeitung damals sehr scharf angriff. Wie ungerecht der Tadel war dürfte sich aus den Thatsachm am beste« ergeben, daß die Bundesversammlung bereits einen Theil dieses Antrags dadurch als begründet anerkannt hat, daß sie in der Sitzung vom 17. Nov. die Aufstellung eines Normaletats für die Kanz- lei- und Kassenvcrwaltung beschlossen und das Präsidium zu schleunigen Vorschlägen darüber ersucht hat, welche Beamte demgemäß zu entlassen feien. Durch den Normaletat wird die Zahl der Kanzlei - und Kaffenbeamlen von 16 auf 8, und die der Kanzkeidiener von 12 auf 5 herabgesetzt. Es läßt sich um so mehr erwarten, daß der zweite Theil des preußischen Antrags, die Revision der Geschäftsordnung selbst, auch bald zu einem entsprechend«« Resultate gelangen wird als, wie man vernimmt, bereits eine große An« zahl von Regierungen sich für die Nothwendigkeit derselben ausgesprochen hat. — Die Nachricht, der gewesene Chef-Nedacteur der Neuen Preußische« Zeitung, Hr. Wagener, sei vollständig für alle seine Preßvergehen be» gnadigt, ist irrthümlich. Ein Begnadigungsgesuch wurde allerdings von Hrn. Wagener eingereicht; dasselbe wird jedoch solange unberücksichtigt blei ben als Hr. Bloch im Amte ist. (Köln. Z.) — Die Natisnal-Zeitung berichtet aus Berlin vom 28. Nov.: „Heute Vormittag kurz vor 12 Uhr entstand plötzlich in dem Nenz'schen Circus, während die Mitglieder desselben zur Probe versammelt waren, Feuer. Dasselbe erhielt durch das in großem Maße vorhandene Tapeten-und Holz- werk hinreichende Nahrung und griff mit so rapider Schnelligkeit um sich, daß binnen wenigen Minuten, noch vor Ankunft der Feuerwehr, das ganze Gebäude in Flammen stand Da sämmtliche Mitglieder anweftnb waren, so tonnten glücklicherweise die Pferde fämmtlich gerettet werden. Ebenso sind auch die drei Strauße und die Hirsche, welche Hr. Renz zu seinen Vorstellungen benutzte, in Sicherheit gebracht; ein großer Theil der Garde robe ist jedoch ein Raub der Flammen geworden. Das Feuer ist in dem dicht neben dem CircuS belegenen Rcstaurationslocale entstanden und hat sich von dort aus dem Circnslocale mitgctheilt. Beim Schluß deS BlattcS war die Feuerwehr bereits Meister der Flammen geworden." Baden. Der bereit« erwähnte Protest des Erzbischofs von Freiburg gegen den Erlaß des Ministeriums des Innern vom 7. Nov. d. I., die Ausübung des oberhoyeitlichen Schuh- und Aufsichtsrechts über die katholische Kirche betreffend, lautet vollständig: An das großhcrzogliche HLchstpreiSlich« StaatSministcrium! Der gehorsamst Unterzeichnete erlaubt sich auf tie allerhöchste Entschließung vom 7. d. M. nach stehende Erwiderung großherzoglichem StaatSministerium unterthänigst vorzulegen und um deren Würdigung ehrfurchtsvoll zu bitten. ES ist hinlänglich nachgewie sen, daß die Katholiken und die katholische Kirche in Baden vollberechtigte Existenz, daß sie Gewissens- und CultuSsreiheit haben. Sind ja diese noch besonders durch die Landesverfassung gewährleistet. In dies^i Rechten der katholischen Kirche liegt die Freiheit Ler Lehre, des Gottesdienstes und der Kirchonrcgierung. Was insbe sondere die letztere betrifft, so ist diese laut des katholischen Dogma von Christus dem Papste und den Bischöfen übergeben. Es haben hiernach di« Bischöfe das Recht und zugleich die heilige Pflicht, nach den in d«n beiden Episkopaldenkschriften aus gesprochenen Grundsätzen zu verfahren. Fodcrn die Bischöfe die freie und volle Ue- bung der cbengenannten Pflicht, so fodcrn sic nur, was sic dem katholischen Dogma und dein auf dieses sich stützenden Kanonischen Recht gemäß zu fodern in ihtcm Ge wissen verbunden sind, und was ihnen sonach in und mit der Gewissens - und Cul- tusfreihcit verfassungsmäßig gewährleistet ist. Diejenigen „Landcsgesetze" aber, wenn und insoweit sie einen Bischof die vorhin genannten Pflichten frei und voll zu üben hindern, ihm folglich die aus seinen Pflichten fließenden Rechte vorcnthalten, sind Eingriffe in die garantirten Rechte der katholischen Kirche. Diese Eingriffe können nur daraus erklärt werden, daß die Stellung der katholischen Kirche zum Staate seit langer Zeit von protestantischem Standpunkte aus beurtheilt und geordnet wor den ist. Auch der neueste Erlaß des großherzoglichcn Ministeriums des Innern vom 7. d. M. an die sämmtlichen großherzoglichcn Aemtcr bedient sich des Ausdrucks: „Hoheitsrcchte über die katholische Kirche", da cs nach dem garantirten Rechte der katholischen Kirche doch nur Rechte des Staats gibt im Verhältnis! zur Kirche, und Mittwoch. Nr. 28». -— 30. November 1853. LtiPtzh. Vie Mtm.« nsckklnt mit ««»nahmt de» täglich und wird ülachms«»-» L Uhr aut- u Httztöt«. Ave« für da» Viericl« ;«hr I'HTblr.; jede ein- Me Stummer 2 Rgr. tt »»,«!» «tvi-n .-'N, Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Utecht, Freiheit und Gesehl» g« »«ziehen d«rch all« Postämter »«» In- «nd Ausland«», sowie durch »t« Expedition tu Leipzig (Querstraße Nr. 8). <Fnfertio««ge»üh» fiir den Raum «liier Z«N« SRgr. Deutschland. Frankfurt o. M., 25. Nov. Sichrem Vernehmen nach beharrt Preußen hinsichtlich des Bundespreßgesepeö auf seinem frühern Stand- punkte, wonqch dasselbe laut Art. XUl der Wiener Schlußacte zu den or- zanischen Einrichtungen, d. h. zu den dauernden Maßregeln, welche zur Er- jüllung der Bundesrwecke dienen, gehört und demnach zufolge Bestimmung desselben Artikels nicht mit Stimmenmehrheit, sondern nur mit Skimmen- einhelligkeik beschlossen werden kann. — Hinsichtlich der Flotte nangele. genheit und der damit zusammenhängenden Frage, ob bei Rastakt und lllm verschanzte Lager angelegt werden sollen, haben direkte Bekhand- lungen zwischen Preußen und Oesterreich stattgcfunden, als deren Ergebniß eine Einigung vermöge beiderseitiger Nachgiebigkeit bezeichnet wird, und wo mit die gegenwärtig stattfindende Besichtigung beider Bundesfestungen durch ein« gemischte Commission im Zusammenhänge steift. Es ist nämlich von Oesterreich wenigstens die theilweise nachträgliche Einzahlung seiner Marine beiträge, ein principiell wichtiger Schritt, zugestandcn worden, und Preu- ßeu hat sich dagegen bereit erklärt, wenn auch nicht zu verschanzten Lagern in der ursprünglichen Ausdehnung, doch zu der nach der Besichtigung «1- Nothwendigkeit sich heraus stellenden Anlage w«iterer Vorwerke dir Hand zu bieten. Durch diese Uebrrrinkunft wird zugleich die endgültige Vereini gung der Bundesfonds wesentlich gefördert. (Tchwäb. M.) Preußen. Am 28. Nov. wurden in Berlin die äkammern er öffnet. Die Rede, mit welcher auf Grund einer allerhöchsten Ermächti gung der Ministerpräsident Frhr. v. Manteuffel die Sitzung der äkammern eröffnete, und von welcher wir gestern einen auf telegraphischem Wege uns zugtgangenen Auszug gebracht haben, lautete wie folgt: Meine Herren der Ersten und Zweiten Kammer! Se. Maj. der König, unser allergnädigster Herr, hat mich durch allerhöchste Ermächtigung vom 26. d. M. be- aufwagr, die Sitzung der Kammern in AUerhöchstihrem Namen zu eröffnen. Seit dem Schluss« 2hr«v letzten Berathungen haken mehre wichtig« Gesetzentwürfe, zu welchen Sie mitgewirkt haben, die allerhöchste Sanction erhalten. Unter denselben hat di« Städteordnung vom 30. Mai 1853 m den östlichen Provinzen der Monarchie an die Stelle zum Theil mangelhafter, zum Theil provisorischer Zustände eine der Entwickelung fähige gesetzliche Norm treten lassen. Die Regierung Sr. Maj. hofft durch Ihr« Mitwirkung auch die übrigen in Betreff der Gemeinde-, Kreis- und Prooinzialordnungen Ahnen zugthenden Gesetzentwürfe bald erledigt und dadurch diese wichtigen Verhältnisse immer sicherer begründet zu sehen. Die gewissenhafte Erwägung, welche Sc. Maj. der König der schließlichen Gestaltung der Ersten Kam mer «uf Grund des Gesetzes vom 7. Mai >853 zu widmen fortfährt, hat es Allcr- hichstd«ws«Ibcn zweckmäßig erscheinen lassen, für die bevorstehende Sitzung noch einmal di« bisherigen Mitglieder der Ersten Kammer, im Vertrauen auf deren bewährte patriotische Hingebung, einzuberufen. Sr. Maj. dem König«, unserm allergnädigsten Herrn, ist «S eine freudige Gcnugthuung gewesen, durch die Eröffnung neuer Eisen bahnen sowol den östlich«« wie den westlichen Theilen der Monarchie wiederholte Beweise seiner landcüväterlichen Fürsorge geben zu können. Die Ausführung der Eisenbahn von Posen nach Breslau und Glogau ist ohne neue Belastung der StaatS- kässe gesichert worden, worüber den Kammern die Vorlage zugehen wird. Die Le- legraphcneinrichtunz hat durch die vereinten Bestrebungen der Regierung Sr. Maj. mit t«n«n befreundeter Nachbarstaaten eine Ausbildung gewonnen, welche, indem si« den Berkehr in ausgedehnten Verzweigungen und nach gleichen Grundsätzen vermit telt, bereits einen entsprechenden Ertrag in Aussicht stellt. Die Gewerbthätigkeit, der Handel und die Rhekerci sind, ungeachtet der nicht zu verkennenden bedauerlichen Störungen des Augenblicke, in einem gedeihlichen Aufschwünge begriffen. Der Koh lenbergbau und di« Eisenproduction erfreu«« sich einer Ausdehnung, welch« zu der Hoffnung berechtigt, daß in wenige« Zähren der gesammte Roheisenbedarf im eige nen Lande wird gedeckt werden können. Es wenden sich den verschiedenen Zweigen der gewerblichen Lhätigkeit, insbesondere auch im genossenschaftlichen Wege, bedeu tende Caxitalien zu, sodaß die fortschreitende Entwickelung der Kräfte des Landes darin nicht zu verkennen ist. Zum lebhaften Bedauern der Regierung Sr. Maj. legt zwar die augenblickliche Theuerung der ersten Lebensbedürfnisse dem w«nig«r bemittelten Theile der Bevölkerung Beschränkungen auf; indessen, läßt sich erwarten, daß die allerhöchst verordnete zollfreie Einfuhr der nothwendigsten Nahrungsmittel, besonders aber die Aufrechthaltung des freien Verkehrs mit denselben, sowie die wirth- schaftliche Einsicht des Volks in Verbindung mit werkthätigerFürsorge und Liebe unter den verschiedenen Gesellschaftsklassen, einen eigentlichen Mangel bis zur nächsten Ernt« nirgends eintreten lassen werden. D«r Staatkhaushaltsetat für das Jahr 1854> welcher Ahnen baldthunlichst zur Berathung vorgelegt werden soll, wird Ihnen, wie in d«n Vorjah ren, ein klares Bild von der Finanzlage des Staats geben, welche zu heben und zu kräftigen nicht minder Ihr ernstes Streben, meine Herren, wie dasjenige der Regierung sein wird. Außerdem werden Ihnen mehre Gesetzvorschläge vorgelegt werden, welche den Zweck haben, theils vorhandene Lücken in der Gesetzgebung auszufüllen, theils wahrge- nommenen MiSständ«n in den verschiedenen Verwaltungszweigen zu begegnen und dm hervorgetrctenen gemeinnützigen Bestrebungen gesetzlichen Grund und Schub zu gewähren. Die Regierung Sr. Maj. gibt sich den, durch Ihre frühere Lhätig keit wohlbegründctcn Vertrauen hin, daß Sie diesen Arbeiten Ihre Aufmerksamkeit sowie Ihren unparteiischen und einsichtsvollen Eifer widmen, und daß aus Ihren Berathungen wiederum für das Land segensreiche Früchte hcrvorgchen werden. Meine Herren! Ihre Berathungen beginnen in einem Zeitpunkte, in welchem Be sorgnisse sich geltend machen, daß der so glücklich und so lange seither erhaltene Friede in Europa aus Anlaß der im Orient eingetrctcnen Verwickelung gestört wer den könnte. Die Regierung Sr. Maj. des Königs will und kann Ihnen nicht ver hehlen, daß diese Besorgnisse sich auf Lhatsachen gründen. Dennoch blickt die Ne gierung mit Zuversicht in die Zukunft. Preußen wird, gestützt auf seine eigene