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S94 Schmidt aus Löwenberg, flüchtig seit 1849, ist der Neuen Oder-Zei- tung zugekommenen Nachrichten zufolge am 29. März d. I. in Cuba an einem Brustleidcn gestorben. Er leitete in Gemeinschaft mit seiner Frau ei» sehr angesehenes ErzichungSinstitut und suchte auf ärztliches An- rathen Heilung seines Uebels in dem milden Klima Cubas. Die Zei tung von St..Louis widmet dem Verstorbenen einen Nachruf, welcher von dem hohen Grade von Achtung und Liebe, in dem Schmidt dort stand, Zeugniß gibt. Baiern. Zu Mintraching bei Regensburg hat in den Billtagen der Kreuzwoche ein 79jähriger Greis nach vorausgegangenem Wortwechsel einen unvcrheiratheten Mann, 38 Jahre alt, erschossen. Der Thater be findet sich in den Händen der Gerechtigkeit. Württemberg. Die Kammer der StandeSherren ist jetzt den abweichenden Beschlüssen der andern Kammer zu dem Gesetzentwurf über die Wiedereinführung der Todesstrafe bcigetrelen, sodaß über diesen Ge genstand Gesammtbeschluß besteht. Die Abgeordnetenkammer hatte bekannt lich die Todesstrafe für hochverrätherischc Unternehmungen gegen die Selb- ständigkeit und die Verfassung des Staats ausgeschlossen. — In der Sitzung der Kammer der Abgcordetcn am 21. Mab ging eine Pe tition des vr. H. Elsner ein, betreffend eine Beschwerde gegen die po lizeiliche Beschlagnahme von Zeitungsblättern, worin der Petent bittet, „die Kammer möge das Ihrige thun, um diesen widerrechtlichen Zustand des Verfahrens gegen die Presse aufzuheben" und die Petition der staats rechtlichen Commission milzutheilen. Hannover. Hannover, 20. Mai. Nach der von der Regierung dem Verfassungsausschusse mitgethcilten Berechnung wird durch die in der Commission bereits erfolgte Annahme der Vorschläge in Betreff der verän derten Vertretung des größern Grundbesitzes in der 1. Kammer, die Zahl der nach dem Gesetze vom 5. Sept. 1848 bisher wahlberechtigten Grundbesitzer in den verschiedenen Provinzen in folgender Weise reducirt werden: 1) in Kalenberg von 450 auf 116; 2) in Hoya-Diepholz von 326 auf 51; 3) in Hildesheim von 600 auf 124; 4) in Göttingen-Gru- benhagen rc. von 302 auf 80; 5) in Lüneburg von 916 auf 162; 6) in Bremen-Verden von 722 auf 125; 7) in Osnabrück von 300 auf 84; 8) in Aremberg-Meppen von 10E auf 50; 9) in OstfricSland von 599 auf 160; mithin im ganzen Königreiche von 4315 wahlberechtigten Grund besitzern auf 952. Angenommen wurde noch unter alleinigem Dissens der beiden Minister der Antrag der Subcommission, in Widerspruch mit der Regicrungsproposition, §. 7, Nr. 1, und festhaltend an der Bestimmung des Gesetzes vom 5. Sept. h. 37, die Wählbarkeit zum Abgeordneten der größern Grundbesitzer nicht auf den betreffenden Wahlbezirk zu beschränken. Großherzogthum Hessen. Atts Starkenburg, 19. Mai. Die Standeskleidung der evangelischen Geistlichen des Großherzog- thums, über welche in einigen Blättern nicht hinreichend genaue Angaben verbreitet worden sind, wird, wie uns glaubhaft versichert wird, bestehen aus schwarzem Nock mit halb umgelegtem Stehkragen und einer Reihe Knö pfe, schwarzen Hosen, weißem Halstuche und gewöhnlichem runden Hute, der nur bei besonderm Anlaß mit einem schwarzen Uniformshute, wie ihn die Staatsdiener tragen, zu vertauschen wäre. Irren wir nicht, so dürfte sich die Standeskleidung der evangelischen Geistlichen in Nassau, Hessen und Baden bald sehr ähnlich sehen. Die eigentliche Amtstracht bei geistlichen Functionen bleibt der Chorrock. (Frkf. Pstz.) — Bei dem Auswandosungsagenten I)r. Strecker in Mainz fand am 20. Mai eine Haussuchung statt. Man forschte in seinen Geschäftsbüchern nach heimlich Ausgewanderten. — Aus Bensheim an der Bergstraße vom 20. Mai schreibt man dem Frankfurter Journal: „Soeben erhalten wir aus Frankfurt a. M. von siche rer Hand die Nachricht, daß Or. Blümmer aus dem Schoose der katho lischen Kirche getreten und gestern zu Rödelheim in die protestantische Kirche übergctreten sei. Hr. Blümmer ist seit einer Reihe von Jahren als Reli gionslehrer an dem hiesigen Gymnasium sowie als Lehrer in mehren andern Fächern thälig gewesen." Braunschweig. Die Deutsche Reichs-Zeitung berichtet aus Braun- schweig vom 20. Mai: „Morgen werden die Statuten der zu begründen den Braunschweigischen Bank ausgegcbcn und am 24. Mai die Ac- tienzeichnungen laut einer von den HH. Otto Löbbecke, Eduard Vieweg, I. Jüdel, Eduard Schade, Albert Oppenheimer erlassenen Bekanntmachung cntgegengenommen werden. Die landesherrliche Bestätigung der aus 63 Paragraphen bestehenden Statuten lautet: Von Gottes Gnaden wir Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüne burg rc., fügen hiermit zu wissen: Wir haben uns auf Ansuchen des Vorstandes des Kaufmannsvereins hierselbst bewogen gefunden, die landesherrliche Erlaubniß zur Begründung einer Privatactienbank in unserer Residenzstadt Braunschweig un ter der Firma «Braunschweigische Bank» zu ertheilen. Diese Privatactienbank soll zur Belebung des Gcldvcrkehrs und zur Hebung des Handels und der Fabrik- thätigkeit, sowie des Ackerbaues und der Gewerbe dienen, und wir wollen die unS vorgelegten, dieser Bestätigungsurkunde angeschlossenen Statuten für die Actienge- sellschaft der Braunschweigischen Bank hiermit genehmigen und bestätigen. Der Ge schäftsbetrieb dieser Bank darf jedoch erst nach der Zeichnung eines Actiencapitals von 2 Mill. Lhlrn. und nach der Einzahlung von 20 Proc. dieses Capitalß, also von 400,000 Lhlrn. begonnen werden. Diese Vestätigungsurkunde soll in die Ge setzverordnungssammlung des Herzogthums ausgenommen werden. Urkundlich unse rer Unterschrift und beigedruckten herzoglichen Geheimen Kanzleisiegels. Braunschweig, I I. Mai 1853. Wilhelm, Herzog, v. Geyso. Freie Städte. Frankfurt a. M., 20. Mai. In der heutigen Sitzung der Gesetzgebenden Versammlung war der erste Gegenstand der Ta gesordnung ein Scnatsvortrag, Verfassungsänderungen betreffend. Als Zweck derselben wird die verheißene thunlichstc Wiederherstellung der durch das aufgehobene Gesetz vom 20. Febr. ausgesprochenen Gleichberech- tigung sämmtlichcr Staatsbürger bezeichnet. Der Senat glaubt durch die- sen Vorschlag die gegebenen Verhältnisse sowol als die billigen Wünsche der Betheiligten möglichst berücksichtigt zu haben, und erwartet daher, daß, gleich, wie der Senat selbst sich mit der verfassungsmäßigen Stimmenmehrheit für dessen Zulässigkeit ausgesprochen, die Gesetzgebende Versammlung ebenfalls denselben für zulässig erklären werde, worauf sodann die Abstimmung dcr Bürgerschaft darüber stattfinden soll. Dcr Vorschlag besagt im Wesent lichen: „Die Aufnahme von Beisassen findet nicht mehr statt. Alle Ange- hörigen der Stadtgemeinden werden als «frankfurter Bürger», jene der Land gemeinden als Bürger dcr betreffenden Gemeinde bezeichnet. Den Bürgern israelitischen Glaubens steht außer der bürgerlichen Gleichberechtigung auch das Recht der Thcilnahme an den Wahlen zur Gesetzgebenden Versamm lung, sowie der Wählbarkeit in das Wahlcollegium und in die Gesetzgebende Versammlung selbst zu, letzteres jedoch mit der Beschränkung, daß nicht mehr als vier derselben in die Versammlung gewählt werden dürfen. Die öffentlichen Acmler sind für alle Eingeborenen und in das Bürgerrecht Auf- genommenen (für Letztere nach zehnjährigem ununterbrochenen Aufenthalte) zugänglich. In den Senat und das Einundfünfziger-Collegium können jedoch nur Christen gewählt, auch zu Richtern und Mitgliedern solcher Behörden, welchen die Leitung des Kirchen-, Schul- und Stiftungs- wesens obliegt, nur Christen ernannt werden. Bürger der Landgemein den können nicht an dcr städtischen Verwaltung theilnehmcn. Die Ab geordneten der Landgemeinden nehmen an allen Berathungen und Bcschlüs- sen dcr Gesetzgebenden Versammlung »heil, mit Ausnahme der die Angele genheiten und Stiftungen dcr Stadt betreffenden, und Theilnahmc an der Wahl dcr Mitglieder des Senats und des Einundfünfziger-Collegiums. Von der Theilnahme an diesen Wahlen sind auch die israelitischen Mit glieder ausgeschlossen, nehmen dagegen an allen andern Verhandlungen des Gesetzgebenden Körpers thcil. Alle mit Vorstehendem im Widerspruch be findlichen Bestimmungen der bisherigen Verfassung werden für aufgehoben erklärt." Aus Vorschlag des Präsidiums beschloß die Versammlung, zur Begutachtung der Senatsvorlage eine Commission von sieben Mitgliedern zu erwählen. (Frkf. I.) — Das Frankfurter Journal berichtet aus Frankfurt a. M. vom 20. Mai: „Am 17. Mai Morgens 8 Uhr fanden sich in der Wohnung des hiesigen Mitbürgers G — r, eines achtbaren Mannes, drei Beamten des Cri- minalamts nebst einem Rottmeister und zwei GenSdarmen mit dem schrift lichen Befehle ein, in Sachen des inhaftirten Gerümplers Feuerbach eine Haussuchung vorzunchmcn. Hr. G—r, sich keines Unrechts bewußt, über gab augenblicklich sämmtliche Schlüssel zu allen Räumen seines Hauses rc., wovon jedoch die anwesenden Polizcibeamtcn keinen Gebrauch machten, son dern vielmehr erklärten, diese Maßregel sei lediglich infolge eines dem Cri- minalamte zugegangcncn anonymen Briefes veranlaßt worden. Wenn cS Niemand in Abrede stellen wird, daß eine derartige Denunciation höchst schmählich ist und dem Betreffenden eine sehr verletzende Kränkung bereitet, so zweifelt man um so weniger, daß von Seiten unsers Polizciamtes nichts unterlassen werden dürfte, um dem Urheber jener böswilligen Verdächtigung auf die Spur zu kommen und ihn der gebührenden Strafe zu unterziehen." — Aus Hamburg vom 19. Mai wird der Weser-Zeitung geschrie ben: „Der französische Pferdebegehr in unserm Norden ist noch immer eher im Zu- als im Abstehmen begriffen. Holstein hat von die ser Gattung lebendiger Waare bereits was eben nur nagellos war, abge geben. Jetzt nun haben sich die Commissionare der kaiserlichen Marställe nach dem benachbarten Mecklenburg gewendet. Da wird nun namentlich für die Carabinierregimenter und für des Kaisers neuerrichtete Garde-du- Corps rekrutirt. Die Aufkäufer zahlen hohe Preise für alle Pferde, für diejenigen aber, welche sich für die schwere Cavalerie eignen, wird kein Geld gespart; das Exemplar wird mit 30—32 Louisdor ausgewogen. Große Wa- gcnrosse älterer Nace werden sogar mit 140—180 Napoleonsdor für das Paar bezahlt. Pferde von isabellgrauer Farbe finden ganz besonders Lieb haber, man konnte aber nur zwei Stück davon auftreiben." Luxemburg. Luxemburg, 16. Mai. Ein bedauerlicher Vorfall hat die Stadt in die größte Sensation versetzt. In der vorletzten Nacht gegen 1 Uhr ist ein junger Mann von 28 Jahren, der Controleur Hilger dcr hiesigen Rechnungskammer, von der Schildwache am Proviantamt er stochen worden. Er war ganz allein, soll mit der Schildwache in Conflict gerathen und deren Gewehr angefaßt haben. Das Geschehene ist bisjeßt ! noch unerklärlich, der Unglückliche war überall bekannt als ein sehr gebilde ter, anständiger, friedfertiger Mann und hatte mit vielen Offizieren der Gar nison nähern Umgang. (Frkf. Bl.) Schleswig-Holstein. Altona, 18. Mai. Bekanntlich hatte der General Frhr. v. d. Horst gegen das holsteinische Obersachwalteramt La dung impetrirt, um seine Ansprüche auf Pension aus den schleswig-holstei nischen Finanzen geltend zu machen. Hierauf war vom Obergcricht entschie den, daß, da das Obersachwalteramt zur Vertretung der Finanzen für die Hcrzogthümer nicht legitimirt sei, die Ladung nicht abzugeben, auch dcr Klä ger in die Kosten zu verurtheilen sei. Dieser supplicirte nun an das Ober appellationsgericht, erhielt aber auch dort einen abschlägigen Bescheid. (H.N.) — Aus Glückstadt vom 18. Mai schreibt man der Neuen Preußischen Zeitung: „Dem Vernehmen nach sollen mit nächstem sämmtliche Bürger- wehren im Herzogthume Holstein ausgehoben werden. Die hiesige muß in diesen Tagen schon Waffen und Munition nach Rendsburg ablikfern." 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