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In demselben Augenblicke aber hob Schütz den linken Arm, in welchem er das Stilet hielt, und drückte cs seinem Schwager in die rechte Schuller, sofort zog er es auch wieder zurück. Afinger schwankte lautlos nach der Küche zurück; dort stürzte er nieder. Er fühlte etwas an seinem Körper fließen. Ist das Bier oder Blut? fragte er. Die Freunde stürzten hinzu; man hob ihn auf, führte ihn durch die Werkstatt nach der daran stoßenden Wohnstube. Auf der Schwelle dersel- ben brach er zusammen. Man legte ihn in ein Bett und schickte augen blicklich nach einem Wundarzte. Er erschien sofort. Eine etwa einen hal ben Zoll breit klaffende Wunde fand er an der rechten Schulter, Blut an derselben und am Hemde, doch nur weniges. Der Verwundete wimmerte und bat flehentlich, ihn doch ruhig sterben zu lassen. Er starb auch, noch ehe 25 Minuten vergangen waren. Als Afinger nach erhaltenem Stiche in die Küche zurücktaumelte, sank auch Schütz vom Stuhl. Als der Ster bende durch die Werkstatt getragen, lag er am Boden, bewußtlos. Sein Lehrling entwand ihm jetzt das Stilet ohne Widerstreben. Schütz wurde ebenfalls zu Bett gebracht, war aber so betrunken, daß seine Familie auf- geben mußte, ihn zu entkleiden, weshalb er vollständig bekleidet zur Ruhe gebracht werden mußte. „Wo ist Nikolaus?" fragte er, so hieß der Ge- tödtete. Man antwortete ihm, der sei bereits „nach Hause gegangen". „Das thut mir leid! alle Andern konnten gehen, aber der hätte hier blei- ben sollen", erwiderte Schütz. Später zur Wache gebracht, widersetzte er sich anfänglich, fand sich aber später in Geduld. In der Nacht wachte er im Gefängnisse auf und rief: „Wo bin ich?" Im Gcfängniß. „Was habe ich gemacht? wo sind meine Kinder?" Besinnen Sie sich, wo Sie ge- stern Abend waren; lautete die Antwort des Gefangenwärters. Damit ging er und ließ den Gefangenen allein, der wieder einschlirf. Später wachte er wieder auf, vollständig ernüchtert. Er wurde vor den Untersuchungs richter geführt. Ganz unbefangen erschien er. Hier erfuhr er erst, wes- halb er Im Gefängnisse saß. Sein Schmerz war grenzenlos; er wollte es nicht glauben, daß er eine so blutige That verübt. Vor die Leiche geführt, stürzte er nieder; aller Glieder knickten zusammen. „Gott, mein Gott, warum hast du mich so verlassen!" waren seine Worte. Auf Grund die ser Thatsachen hat die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen fahrlässigen TodtschlagS erhoben. Der Angeklagte benimmt sich ruhig, vergießt aber einen Strom von Thränen, als ihm die Anklageacte verlesen und die ein- zelnen Theile derselben vorgehalten werden. Nach den Aussagen zahlreicher Zeugen, die das Sachverhältniß so darstellcn, wie angegeben, wird der An geklagte zu einer zweimonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt. (N. Pr. Z.) — Die heutige Nummer der Urwähler-Zeitung ist polizeilich mit Beschlag belegt worden. — In den letztern Tagen erhielt, schreibt die National-Zcitung aus Ber lin, ein hiesiger achtbarer Einwohner von seinem sich zufällig in Triest aufhaltenden Sohne einen Brief, der auf seinem Wege durch die öster reichischen Staaten erbrochen worden war. Derselbe trug dos österrei chische Postsiegcl mit dem Vermerk, man habe sich überzeugen müssen, ob Loose von auswärtigen Lotterien sich darin befänden. Da nach der Ver sicherung des Empfängers, der dem Beamtenstande angehört, auch nicht der geringste Grund zu einem Verdachte der Art vorlag, indem der Brief das einfache Zollgewicht nicht erreichte, der Absender aber durch seine Persön lichkeit als junger Mann in Matrosentracht ebenfalls zu einer solchen An nahme nicht berechtigen konnte, so entsteht im Interesse des allgemeinen Verkehrs und der Wichtigkeit des Briefgeheimnisses die gewiß nothwendige Frage: ob die österreichischen Postexpeditionen in allen nach Preußen ge henden Briefen Loose zu auswärtigen Lotterien voraussetzen und deshalb öffnen? Köln, 29. Nov. Die Kölnische Zeitung meldet: Der Notariatscan, didat Bermbach, welcher unlängst polizeilich verhaftet und vier Tage fest- gehalten, von dem Jnstructionsrichter in Freiheit gesetzt, dann bald nachher wieder verhaftet wurde, ist nun nach fünfwöchentlicher Haft auf Antrag der Staatsprocuratur von der Rathskammer des Landgerichts außer Verfolgung und in Freiheit gesetzt worden. — Auö Ratibor vom 26. Nov. wird der Schlesischen Zeitung ge schrieben: Mit Bezug auf die Ansprache des Landraths v. Elsner an die Wahlmänner der II. Kammer lNr. 425) hat jetzt die Staatsanwalt- schäft gegen ihn eine Anklage wegen Beeinträchtigung der Wahlfreiheit er hoben. In einer deshalb stattgcfundenen Plenarsitzung des Appellations- gcrichts wurde nun der Beschluß gefaßt: die Angelegenheit vorerst an den Justizminister zu berichten und dessen weitern Bescheid abzuwarten. Dem Vernehmen nach soll auch von einer andern Seite der Entschluß fcststehen, bei der bevorstehenden Prüfung der Wahlprotokolle gegen die Gültigkeit der Wahl des Fürsten Lichnowsky entschieden Protest einzulegen. — Aus Schloß Branitz bei Cottbus vom 25. Nov. erhält die Allge meine Zeitung von dem Fürsten v. Pückler folgende Zuschrift: „Im Anfänge dieses Jahres mußte ich in einer Zeitung mit wahrer Rührung lesen, daß der Fürst v. Pückler-Muskau auf seinem Schlosse in Branitz ver- schieden sei. Heute erfahre ich dagegen aus zwei Tagesblättern, daß der Fürst Pückler zur katholischen Kirche übergetreten ist, was andere Zeitun gen wiederum zu bezweifeln geneigt sind. Um Jrrlhum zu vermeiden, be nachrichtige ich daher hierdurch meine zahlreichen Verwandten, Freunde und Bekannten officiell: daß in der Wirklichkeit mir, dem Fürsten Pückler, die Umstände bisjctzt noch nicht gestattet haben, weder zu verscheiden noch ka tholisch zu werden; wobei ich jedoch keineswegs in Abrede stellen will, daß beide Eventualitäten, nach Maßgabe der so verschiedenen menschlichen An sichten, ihre sehr heilsamen Seiten haben mögen, nur, wie mir scheint, noth wendigerweise doch in umgekehrter Reihenfolge. Hermann Pückler." München, 28. Nov. Wie man vernimmt, wird der Ministerpräsident v. d. Pfordten am 1. Dec. seine beiden Ministerportefeuilles wieder über nehmen. Er soll indessen aus Gesundheitsrücksichten den Wunsch hegen, von der Oberleitung des Handelsministeriums entbunden zu werden, sodaß dasselbe möglicherweise in nächster Zeit in andere Hände übergehen dürfte. (Allg. Z.) — Das Mainzer Journal schreibt aus Nheinbaiern: Rach verbürgten Gerüchten hätte das bairische Ministerium einen großen Theil der Ungleich heiten, welche bisher zwischen den protestantischen und katholischen Pfarr- besold ungen bestanden, nun beseitigt. Darmstadt, 26. Nov. Das Regierungsblatt publicirt ben Staats vertrag zwischen dem Großherzogthum und der Republik Frankreich „zum Schutze des literarischen Eigenthums", darauf berechnet, „die den Unterthanen des Großherzogthums Hessen durch das großherzoglich hessische Gesetz vom 23. Sept. 1830, beziehungsweise durch das Decret des Prinz- Präsidenten vom 28 März 1852 garrantirten Rechte gegen den Nachdruck literarischer Erzeugnisse auf eine festere Grundlage zu stützen." Der StaatS- vertrag zerfällt in neun Artikel. — Der deutsch-katholischen Gemeinde in Mainz ist durch Mi- nisterialrescript die Weisung zugegangen, binnen zwei Monaten einen Pfar rer zu wählen, da dieselbe bisjetzt seit dem Abgänge des Pfarrers Engel mann ohne definitiven Prediger war. — Man schreibt dem Frankfurter Journal aus Kassel vom 27. Nov.: Heule begab sich der Kurfürst in das Kastell, wo er die Einrichtungen desselben, besonders jene, welche nach der Flucht Kellner's zum Zwecke siche rer Bewachung getroffen worden sind, genau besichtigte. —Alles, was die Zeitungen über die Wiedereinberufung unserer Ständekammern bringen, ist, wie ich genau erfahren, unwahr; in diesem Jahre kommen die Stände nicht mehr zusammen, wol aber sollen dem Vernehmen nach die Budget ausschüsse beider Kammern cinberufen werden, an welche man die vorberei teten Budgetvorlagen direct ohne Mitwirkung der Stände gehen lassen wird. — Die Spielbank im kurhessischen Wilhelmsbad ist, wie die Neue Wiesbadener Zeitung meldet, wiederhergcstellt und vom Ministerium an Hrn. Charles aus Paris auf zehn Jahre für die jährliche Summe von 12,000 Thlrn. verpachtet worden; doch darf nur sechs Monate vom I.Mai an jährlich gespielt werden. — Aus Frankfurt a. M. berichtet ein Correspondent der Weser-Zei tung von seinem Besuche der Predigt eines der jüngst dort ausgetretenen Jesuiten: Der Redner kündigte zuerst den Gegenstand seiner Predigt des nächsten Tages an, gab dann ein kurzes Rcsume der Predigt des vorigen Tages, dahin: daß die Seele des Menschen ihrem Wesen wie ihrer Bestim mung nach ewig unsterblich sei, daß sie nach dem Tode in der Beschaffen heit fortdaure, die sie sich hier gegeben; habe sie sich hier von Gott ent fernt, so könnte sie sich jenseits ihm nicht wieder nähern, denn jenseits gebe es keine Umkehr. Diese Worte wurden in der kältesten, seelen- und erbar mungslosesten Weise gesprochen, und der Ekel hatte bei mir so vollen Sieg über die Neugier, daß ich mich nach diesem kurzen Ohrenschmause auf der Stelle wieder entfernte. Ich denke, Sie verlieren nichts dadurch. Schwerin, 29. Nov. Einen Hauptgcgenstand der jüngsten Bera- thungen auf dem Landtage bildete ein Comitebericht über den ihm gewor denen Auftrag, zu prüfen, wie die Verhandlungen über Steuer- und Zollreform am zweckmäßigsten erledigt werden könnten. Diese Prüfung sprach sich dahin aus, daß der ganze Umfang einer Totalreform nicht ferner zum Vorwurfe der Verhandlungen dienen, sondern nur versucht werden solle, die Landzölle allein einer Reform zu unterwerfen; sie schlug ferner hierzu commiffarisch-deputalische Verhandlungen vor. Der Antrag wurde ange nommen, nachdem von der Gegenseite die Ritterschaft gewarnt worden, „auf diesem Wege in kein ihr miSliebiges System zu gerathen". Hamburg, 29. Nov. Man schreibt der National-Zcitung: Heute Mittag kurz nach 12 Uhr wurde im Nicdergcrichte das Urtel in dem we- gen Beleidigung des Obergerichts bei Gelegenheit der Veröffentlichung der die de Lemos-Vorwerk'sche Sache betreffenden Aktenstücke gegen Hrn. B. Heitmann angestrengten Preßprocesse publicirt. Hr. Heitmann ist zu 150 Mk. Geldstrafe (statt, wie der Staatsanwalt beantragt hatte, zu 200 Mk.) und zur Bezahlung der Proceßkosten verurtheilt. Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, wird vr. Knauth, der Verthcidiger des Hrn. Heitmann, gegen dieses Urtel appelliren, sodaß, wenn nicht etwa, was doch gewiß nicht zu erwarten, das Obergericht in eigener Sache Recht sprechen will, durch das lübecker Obcrappellationsgericht ein anderes Gericht als zweite Instanz be stimmt werden muß. — Wie gestern Vormittag durch einen feierlichen Got tesdienst, so begeht heute Abend die hiesige deutsch.katholische Gemeinde den Jahrestag ihrer Begründung durch ein Festessen im großen Saale der Tonhalle.— Hr. van Aller, einer der gebildetsten vormärzlichen Offiziere, der sich im schleswig-holsteinischen Kriege (er avancirte bis zum Major und Chef eines Jägercorps) rühmlichst ausgezeichnet hat, eröffnet heute eine Vorlesungen über Taktik für die Offiziere unsers Bürgermilitärs. Hr. van Al- ler hat seit seiner Verbannung aus dem dänischen Gcsammtstaate bisjetzt hier als'Privatlehrcr in der Mathematik !c. gelebt.— Die Nachricht, daß die vormärzlichcnOffiziere jetzt die ihnen im vorigen Jahre bewilligte, aber bisher noch nicht ausgezahlte „Unterstützung" von Seiten der dänischen Regierung erhalten, ist, so weit sie sich auf Einzelne bezieht, vollkommen