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ILL9 X.u. L. 134'/» Br., Pr.-Act.- ; Berl.-Hamb. 106 Bx., Pr.-Act. 104 7,; Berl.- Pottd.-Magd. 857, Br., Pr.-Act. 1007« Br.; Berl.-Stett. 144, Pr.-Act. -; Köln-Minden 113 Br., Pr.-Act. 1637«, Fr.-W.-Nordb. 477«, Pr.-Act. 162'/,; Halle-Lhüring. 94'/, Br., Pr.-Act. 103'/, Br., Magd.-Wittcnb.577, Br., Pr.-Act. Krak.-Ob-rschl. 89'/,, Pr.-Act. — ; Obcrschl. Lit. ä. 173 Br., II. 1497, Br.; Poln. Schah-Obl 907,; Poln. Pfdbr. alt« —; Poln. Pfdbr. neu« 967,; Part. 500 Fl. 907,, 300 Fl 153; Poln. Bankccrt. Lit. X. 300 Fl. 97 > II. 200 Fl. 217»; Amsterd. k. 1427,; 2M.I42'/«; Hamburg k. 1527,, 2M.1517,; London 3 M. 6. 237,; Pari« 2M. 80"/„; Wien 2 M. 857,; Augkb.2M. 1017,; »reSl. 2 M. 997«; Leipzig8Lg. 99 7„; Franks. a. M. 2 M.56.22 Br.; PeterSb.3W. 1077,. Wien, II. Aug. Silberanleihe 112'/«; 5pc. Met.977»I 4'/,pc-Met. 877«i Bankact. 1377; Nordb. 2467,; 1839er Loos-1427,; Gloggn. Aktien 1627,; lomb. Anl. —; Lond. II, 52; Amsterd. —; AugSb. 119'/, I Hamburg 1767,, Paris 141'/,; Gold 257,1 Silber 187, fest. Börse geschäftSlo«. London, 10. Aug. Cons. 997»/ 7»- Spanier 217», 22. Tetreibevörsen. Kerim, 12. Aug. Weizen loco 55—62 Lhlr., 877,Pfd. weißer mecklenb. 60 bez. Roggen loco 82pfd. 437« Lhlr. bez.; Aug. 43 ü 42 Lhlr. A « « i l * Ucber die Entstehung deS Schwabenspiegel bringt die Allgemeine Zeitung folgenden Artikel: „Unlängst wurde die dunkle Entstehungsgeschichte deS Schwabenspiegel aus Anlaß der Forschungen Franz Pfeiffer'S über die deutschen Mystiker deS 13. Jahrhunderts in diesen Blättern in Anregung gebracht, und die Vermulhung Pfeiffer'S, David von Augsburg sei der Verfasser, mitgetheilt. Eine jetzt zu Berlin bei EnSlin erschienene umfassende Schrift des Geh. Ober- revisionSrathS und Prof. v. Daniels (Do spoouli ssxonioi orixino) bringt in die Frage ganz neues Licht, und wird zu einer durchgängigen Revision der bisheri gen rechtsgeschichtlichen Annahme nöthigen. Der sogenannte Schwabenspiegel hat, wie in neuerer Zeit mehrfach vermuthet wurde, in der Lhat Baiern zum Vaterland, aber nicht David von AugSburg zum Verfasser, weil sich überhaupt bei ihm nicht von einem Verfasser reden läßt. Er ist, wahrscheinlich zu Re gensburg, durch Verbindung von drei Collectaneensammlungen zu Stande ge bracht. Die erste Anlage deS RechtSbuchS fällt bald nach 1274. Sie beruht auf einer Zusammenstellung von Noten zu der Lex Sojuariorum und zu lanorecki orclo juäivisrius in unveränderte Ordnung, ist aber durchwebt mit Zusätzen, die allmälig von dem Rande alter Handschriften in den Text neuer übertra gen und häufig an unrechten Orten eingeschaltet wurden. Viele dieser Zusätze sind wörtlich aus den Predigten deS FranciScanerS Berthold von Rktzcnsburg ent lehnt, andere verrathen gleichartigen Ursprung auS der geistlichen Literatur deS Mittelalters. Nach 1287 wurde das Werk vermehrt durch eine Nachlese von An merkungen zur ersten Sammlung, und durch eine Collectaneensammlung zu den ersten sechzehn Capiteln des dritten BucheS der Capitularien von AnsagiS, welche einem Capitular Karl's des Großen von 805 entlehnt sind. Der soge nannte Sachsenspiegel ist. kein Original, und auch nicht von Eike v. Repchow, der wahrscheinlich nur Uebersetzer einer im Auszug dem Werke zuweilen in Hand schriften voranstehenden Chronik ist, sondern eine bloße, dem bairischen Original von Stelle zu Stelle folgende Bearbeitung für kaS Sachsenland, mit einigen Er gänzungen auS dem Sächsischen Weichbilde, was hiernach als älter angenommen werden muß, und mit verschiedenartigen Einschiebseln anderer Art. Die auffallend sten Verschiedenheiten, welche man bisher als Merkwürdigkeiten des alten Sach senlandes hervorgehoben hat, z. B. der Beweis mit 72 Zeugen, daS Kämpfen selb sieben gegen andere sieben um ein gescholtenes Urtel ,c. erklären sich ganz einfach aus Versetzungen, ungenauen Texten des benutzten Originals und Unkennt- niß deS Mittelhochdeutschen, in welchem das Landrcchtsbuch geschrieben wurde. Die Stellen, welche daS Reichsstaatsrecht enthalten, und ein Theil der Anmerkungen zur I-ex Lsjuariorum hatte der erste sächsische Epitomator weggelaffen, weil sie außer seinem Plane lagen. Ein anderer hat daS Uebergangene nachgeholt und an den Schluß der ersten Bearbeitung gesetzt. Wird dieser Theil in seine durch die benutzten Quellen bedingte Stellung in dem Landrechtsbuche zurückgebracht, so laufen beide Rechtsbücher, nach Ausscheidung der eigenthümlichen Einschaltun gen deS Sachsenspiegel, vollständig parallel, nur ist der Verfasser der sächsischen Rechtsbuchs planlos zu Werke gegangen, und hat ursprüngliche und wesentliche Bestandtheile deS süddeutschen Rechtebuchs willkürlich übersprungen, dagegen spä tere Zusätze ausgenommen und weitläufiger ausgeführt. Der Verfasser weist auS handschriftlicher Grundlage nach, daß bei Abfassung deS Sächsischen Weichbildes der Schwabenspiegel dircct benutzt und ausdrücklich angeführt worden ist. Der spätere Verfasser deS Sachsenspiegel hat beide Quellen nebeneinander vor Augen gehabt. Die Entdeckung ist nicht allein für Baiern, sondern überhaupt für die Einsicht in den Gang der deutschen Rechtsbildung von der höchsten Bedeutung, indem hierdurch der Anschluß der Rechtsbücher des Mittelalters an die alten Volks- rcchte sowie an das Recht ter fränkisch-karolingischen Monarchie wiedergefundcn, das Verfolgen deS allmäligen Eindringens kanonischer und römischer RechtSgrund- sätze in die deutschen RechtSgewohnhcitcn ermöglicht, überhaupt der Einfluß des Südens auf die Rechtsbildung Norddeutschlands in der augenscheinlichsten Weise außer Zweifel gestellt wird. Bairischen Geschichtsforschern ist die allersorgfältigste Berücksichtigung der umfassenden Erörterung um so mehr zu empfehlen, als bei den handschriftlichen Schätzen welche ihr Vaterland darbietct, mit Zuversicht er wartet werden darf, daß der dargcbotene Faden noch zu weitern nicht minder ergiebigen Entdeckungen in dem Labyrinthe der Rechtszustände des frühern Mittel alters leiten und für quellenmäßige Behandlung der vaterländischen RechtSgcschichte einer neuen Aera entgegenführen werde." *Die Oesterreichische Correspondenz schreibt aus Wien vom II. Aug.: Schon seit einer Reihe von Jahren bildet der Nachlaß einet zu Jaffa in Aegypten ver storbenen großbritannischen Generals, Namens Friedrich Köhler, den Gegenstand vielfacher Reklamationen von deutschen, dem Erblasser angeblich verwandten Fa milien. Preußen, Baden, sogar im österreichischen Kaiserstaate haben Böhmen, Schlesien und Ungarn zu dem großen Heere von Erbprätendenten ihr Contingent geliefert, ohne daß cs Einem derselben möglich geworden ist, eine direkte Verwandt schaft mit dem Erblasser nachzuweisen. Eine im Laufe de« Sommers 1851 von meh ren öffentlichen Blättern gebrachte Nachricht, daß „die bekannt« Nachlaßsache des Ge nerals Köhler" zum Abschlusse gediehen, die Liquidirung der Verlassenschaftsmasse im Zuge sei, daß namentlich auf Verwendung der badischen Regierung den zu Heidelberg wohnenden Erbberechtigten ein großer Theil deS Nachlasses zufallen solle und v-rk.; Sept./Oct. 40 u 397, Lhlr. vcrk.; Oct./Nov. 397« ä 39 Lhlr. verk. Gerste 35—38Lhlr. Hafer 26 — 28 Lhlr. Erbsen 42—46 Thlr. WinterrapS 69 - 66 Lhlr. Winterrübsen do. Rüböl per Aug. 97» Br., 97« bez. u. G.; «ug,/Sept. do.; S-pt./Oct. 97« u. 9'7,, Lhlr. bez., 9°/« Br., 97. G.; Oct./Nov. S'7„ Lhlr. Br., 97, G.; Nov./Dec. 10'/, Lhlr. Br., 10 G.; Dec./Jan. 10'/. Thlr. Br., I07„ G.; Jan./Mebr. 10'/, Lhlr. Br., 10'/« G. Leinöl loco II'/, - II'/« Lhlr.; Aug/Sept. II'/« Lhlr. Spiritus loco ohne Faß 24'/, Lhlr. bez.; mit Faß 23'/« L 23 Lhlr. verk , 23Br. u. G.; per Aug. do.; Aug./Sept. 21'/« ä 21'/, Thlr. verk., 217« Br., 21'/, G. 1 S-pt./Oct. 207, ü 20 Lhlr. verk., 20 Br., 197« G.; Oct./Nov. 19 Lhlr. verk. u. Br, 187, G. Geschäftsverkehr ohne Belang Wei zen bei unveränderten Federungen etwas weniger gefragt. Roggen niedriger verkauft. Rüböl eher etwas fester. Spiritus anfänglich sehr angenehm, schließt ruhiger und mit billiger» Preisen. Äreslau, 12. Aug. Weizen, weißer, 54—65 Sgr.; gelber, 55 — 64 Sgr. Roggen 51—6I Sgr. Gerste 37—41 Sgr. Hafer22—30 Sgr. Liverpool, 9. .Aug. Baumwolle, 11000 Ballen Umsatz. Preise gegen 7. Aug. unverändert. l e t 0 n. überhaupt im Vergleichswege mehre Auszahlungen an deutsche Familien erfolgt seien, hat den zum Theil schon erloschenen Eifer der Köhler'schen Familienzweige neu entflammt, und das k. k. Ministerium des Aeußern infolge der vielfach vor gekommenen neuen Anmeldungen veranlaßt, im Wege der kaiserlichen Gesandt schaften zu London und Karlsruhe über die Wahrheit dieser Angaben sowie über den ganzen Stand dieser Verlassenschaftsangelegenheit genaue Auskünfte einzuho len. Die hierauf cingelangten Berichte erklären obige Nachrichten über bereits erfolgte Betheiligungen als rein auS der Luft gegriffen, und berichtigen die An gaben, welche den Nachlaß diese« Generals ursprünglich auf mehre Millionen veran schlagt haben, dahin, daß das gesammte Vermögen sich nur auf circa 10,000 Pf. St. belaufen habe, wegen mehrer von Seiten der Erbreclamanten seit dem Jahr 1831 bei dem Kanzleigcrichte veranlaßten Einschrcitungen aber schon auf circa 4000 Pf. St. zu sammengeschmolzen sei. Der Vater deS Generals war ohne Zweifel ein Deutscher auS dem vormaligen fränkischen Reichskreis-, allein der Ort und der Bezirk, dem er ent stammt, ist unbekannt. Er kam 1753, 21 Jahre alt, nach England, ließ sich 1755 als Artillerist anwerben und trat, nachdem er am 18. Nvv. 1756 zu Woolwich sich mit einer gewissen Elisabeth Dean vermählt hatte, 1758 als Lieutenanten die Dienste der Ostindischen Compagnie, machte am 12. Dec. 1759 zu Chitpor cin Testament, und ist im Jahre 1765 oder 1766 auf dem Schlachtfeld- geblieben. Sein ehe licher Sohn nun ist der nachmalige General George Friedrich Köhler, welcher im Jahre 1801 zu Jaffa in Aegypten verstarb und von welchem die mehrerwähnte Nachlassenschaft herrührt. Die englischen Gerichte-bestehen nun auf der Nach weisung der Verwandtschaft mit dem Vater dieses Generals, welche nur durch einen Beweis über die Identität desselben mit jenem auSgewandertcn Glied- der Köhler'schen Familie aus Deutschland hergcstcllt werden kann, zu dessen Verwandtschaft die jeweiligen Erbprätendenten zu gehören behaupten. Bisjctzt ist cs den zahlreichen Familien des Namens Köhler in Deutschland noch nicht gelungen, diesen Identitätsbeweis hcrzustellen, und es wird ihnen auch schwer lich gelingen, da bisjetzt alle Spuren hierzu fehlen und die Zahl der Familien Köhler in Deutschland unendlich groß ist. Es ist jedoch sehr betrübend, wahr zunehmen, wie sehr sich so viele arme Familien «Heils durch übertriebene Zeitungs notizen, theils durch gewinnsüchtige Agenten über die Aussichten auf diesen, wie cs sich zeigt, durchaus nicht erheblichen Nachlaß täuschen, und durch einen noch so schwachen Hoffnungsschimmer zu Vorauslagen verleiten ließen, welche bei Man chem schon eine gänzliche Zerrüttung seiner VcrmögenSumstände zur Folge hatten, und manchem Andern in Hinblick auf die nothwendigc Aufstellung eines englischen Sachwalters seine geringe Habe zu verschlingen drohen. * Ucber die gestern erwähnte Luftschiffahrt Werzinger's berichtet daS Frankfurter Journal aus Ka rlsru h e: Der hiesige Schneidermeister Werzinger, der vorgestern Abend in einem selbstgefertigten Ballon seine Probefahrt machte, bethätigte hierbei eine Ausdauer und eine Kühnheit, welche seinem bisher wenig beachteten und vielfach belächelten Streben nun auf einmal die allgemein- Theilnahme selbst in den höchsten Schichten der Gesellschaft erworben hat. Außer Stande,, das erfoder- liche Quantum Seidenzeug aufzubringcn, fertigte er seinen Ballon mit außer ordentlicher Mühe und Künstlichkeit auS Baumwollstoff, den er, um ihn luftdicht zu machen, mehrmals mit einem gekochten Leinölfirniß bestrich und mit Kautschuk Überzog« nachdem endlich alle Hindernisse gehoben schienen, fehlte cs zur bestimm ten Stunde an dem erfodcrlichen GaSquantum. Der unternehmende Geist wollte sich aber durch nichts mehr abhalten lassen, das lange vorbereitete Probestück zu bestehen, stieg mit dem unvollständig gefüllten Ballon bei der ungünstigsten Wit terung auf und bestand wohlbehalten das gefährliche Probestück. Der anwesende Lustschiffer Green äußerte sich kopfschüttelnd über das Wagniß einer ersten Fahrt unter so ungünstigen Auspicien. Man sagt übrigens und es ist eben nicht un glaublich, er hab- Hrn. Werzinger vor der Auffahrt eine namhafte Summe für vollständiges Aufgebcn de« Unternehmens geboten. * Leipzig, 13. Aug. Soeben hat die Buchhandlung von G. Remmclmann hier ein Schriftchen versandt, in dem unter dem Litel: „Die Zollconfercnz zu Berlin, di- preußische Erklärung vom 7. Juni und die deutsche Zolleinigung", mit vieler Gewandtheit, die überhaupt den Schriften, in welchen Oesterreich seine Han- delsplane vertheidigen läßt, zugeschricben werden muß, gegen Preußen vorgegan gen wird. Die eigentliche Absicht tritt erst gegen den Schluß deS SchriftchenS mehr zu Lage: „Es scheint, als könne der Zeitpunkt nicht fern liegen, wo die Bundesversammlung, als die für die Regulirung derselben (der Handels und Zollsragc) verfassungsmäßig anerkannte höchste BundeSbchörde, dieselbe ge staltend in ihren Bereich ziehen werde. Denn niemals kann sie dieselbe sich ent ziehen, niemals darf sie dieselbe über gewisse Grenzen hinaus einer einseitigen Rich tung verfallen lassen." *Äa- Homburg, 11. Aug. Unsere Saison hat nun ihren Culminations- punkt erreicht, die heutige amtliche Curlistc nennt 4886 anwesende Gäste, alle Hotels sind überfüllt, es ist kaum Unterkunft zu bekommen.