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LLL4 soll auch schon Widerspruch im Domkapitel finden und bci den Geistlichen Unzufriedenheit Hervorrufen. ^Hamburg, 11. Aug. Zwischen Dänemark und Hamburg sind, wie wir vernehmen, Unterhandlungen angeknüpst, welche einen Länder ei- auStau sch herbeiführen sollen. Die Grenze zwischen Holstein und Ham burg ist nämlich ungemein schwer zu überwachen, da sich das hambur gische Gebiet in wirklich grotesker Weise hier und da in das holsteinische Territorium erstreckt. Da nun Hamburg einige Dörfer, die sogenannten Wald dörfer, besitzt, die ganz von holsteinischem Gebiete eingcschlossen sind, so will man diese an Dänemark abtreten, dagegen das Gebiet um Hamburg herum möglichst abrunden. Schon 1846 wurden hierauf bezügliche Unterhandlun gen angeknüpft, die aber infolge der Ereignisse des Jahres 1848 unterbro chen wurden. Wien, 11- Aug. Die osficielle Oesterreichische Korrespondenz bringt folgenden Artikel: „Zur bevorstehenden Rückkehr des Kaisers aus Un garn werden sowol von der Commun als der Bevölkerung Wiens die Vor bereitungen-eines glänzenden, festlichen Empfanges getroffen. Wir erblicken bann den Ausdruck herzlicher Freude und Thcilnahme bei den hohen Er folgen, welche die Majestät der persönlichen Erscheinung des Kaisers in Un garn bewirkt hat und die wesentlich dazu dienten, das Bewußtsein der Zu sammengehörigkeit aller Bcstandthcile des großen Reichs zu kräftigen und die Gefühle der Pietät, der Hingebung und der Unterthanentrcue in Millio nen Herzen zur unauslöschlichen Flamme anzufachcn. Von dieser Stim mung, diesen erhebenden Gefühlen kann Wien als das Herz und der Schwer- punkt der Monarchie nur Segen ernten, und wir freuen uns, diese rich tige Anschauung zu einer allgemeinen, tiefbegründeten Ucberzrugung er wachsen zu sehen. Die Feier dieser Rückkehr, welche unter solchen Um ständen ein ernstes und außergewöhnliches Ercigniß bildet, wird daher ein schönes Blatt der Geschichte der Residenz cinfügen, und wir zweifeln nicht, daß dieser Tag unvergeßlich fortleben wird im Gedächtnisse der bie dern Bevölkerung. Wien hat aber noch eine Ursache mehr, der Rückkunft seines Kaisers sich zu freuen, denn es genießt die Ehre, seine Vaterstadt, sein Wohnort zu sein. Die Gefühle, welche dieses trauliche Verhältnis erzeugt, sind unvergänglich und sie brechen jetzt bei diesem Anlasse mit Macht her vor. Seit Jahrhunderte» hat Wien mit den Regenten Oesterreichs Freud und Leid getheilt; mit Vorliebe war ihre Fürsorge stets der Blüte und dem Gedeihen dieser Stadt zugcwendet und die Geschichte letzterer bewahrt da gegen glänzende Züge von in schweren Zeiten erprobter hingcbendcr Loya lität und Treue. So möge denn auch jetzt die alte Anhänglichkeit der Be völkerung an dem angestammten Herrscher sich offenkundig vor den Augen Europas in begeisterten Darlegungen Dessen, was alle Herzen bewegt und auf jeder Lippe schwebt, bewähren! Gleichwie kommende Geschlechter den Tag preisen und segnen werden, an welchem der Monarch den Boden Ungarns betrat, so werden sie auch des festlichen Tages sich freuen, an welchem er nach der Vollendung dieser herrlichen Fahrt in die Residenz einzog, umringt und begrüßt von dem Widerhallc des Jubels, welches sein Erscheinen an der Donau, an der Theiß und der Marosch gleichmäßig hcrvorrief." Die Leipziger Zeitung schreibt aus Wien vom 10. Aug.: Die An stalten, welche für den 14. Aug. zum Empfang des Kaisers getroffen werden, sind wahrhaft großartig. Tausende von Händen arbeiten Tag und Nacht an der Aufstellung und Ausschmückung der verschiedenen Triumph bogen, sowie an den Vorrichtungen zu der bevorstehenden glänzenden Illu mination, welche Alles übertreffen soll, was in dieser Art bisher gesehen wurde. Von Seite der Nordbahndirection wird die ganze Bahnstrecke, welche der Kaiser auf seiner Reise von Presburg aus berühren wird, auf bas fest lichste und der Feier entsprechend dccorirt. Um nur in Etwas einen Maß stab zu haben, wie großartig Alles angefertigt wird, erwähnen wir blos, daß zur Verzierung des hiesigen Bahnhofs von einer einzigen Gattung Stoff 4000 Ellen verwendet werden. Schon jetzt treffen Fremde aus allen Thei len der Monarchie, ja aus dem Auslande ein, um den Empfangsfeierlich keiten beizuwohnen. Einzelne Fenster werden den Schaulustigen zu diesem Zwecke um den hohen Preis von 20 — 30 Fl. vermiethet. Die Medaille, welche der hiesige Gemeinderath zur Erinnerung an diesen Tag prägen läßt, trägt auf der einen Seite das Brustbild des Kaisers, auf der andern die Abbildung des Triumphbogens in der Jägerzeile mit der Umschrift: „Dem Sieger über die Herzen seiner Völker das dankbare Wien." Gleich nach erfolgter Rückkehr des Kaisers wird in der St.-Stephanskirche ein feierliches Dankhochamt abgehalten werden. Dasselbe ist für den nächsten Vormittag in sämmtlikhen Kirchen der Residenz angcorbnet. — Der Kaiser hat unterm 1. Aug. eine neue Organisation der Armee angeordnet. Hiernach wird die Linieninfanterie aus 62 Regimen tern bestehen. Jedes Regiment wird in 4 Feldbataillone mit einer Grena dier- und 4 Füsiliercompagnien, dann ein Depotbataillon cingetheilt und aus 5964 Köpfen, darunter 4720 Gemeinen, bestehen. Die Grcnadierba- caillone werden sonach aufgelöst und die vier Grenadiercompagnien bilden von nun an intcgrirende Theile der Feldbataillone und die Elüe derselben. Die Grenadiere erhalten die Tschakos als Kopfbedeckung und unterscheiden sich von den Füsilieren durch an den Parrontaschen und deren Niemen an gebrachte Granaten und den Säbel, mit dem sie, mit Ausnahme der Schützen, bewaffnet bleiben. Die Jäger behalten ihre bisherige selbständige Organi sation und werden durch Aufstellung von Dcpotcompagnien zur Evidenz haltung und Abrichtung der Urlauber und Rekruten vervollständigt. Diese neue Eintheilung tritt mit dem 1. Nov. in Wirksamkeit. — Ein Artikel des wiener Lloyd eifert gegen das Heidenthum der alten Klassiker und bemerkt dabei sehr charakteristisch: Solange eS auf den Gym- nasien nicht Sitte oder Regel ist, daß, wie in den ersten Jahrhunderten, ein Irenäus, Justinus, Clemens, OrigeneS, Augustinus in die Auditorien und zu den Lehrstühlen hin freien Zutritt habe, insolange, sagen wir, ist es das Recht und vielleicht selbst die Pflicht des ReligionSlehrerS, im Ober gymnasium einstweilen supplirenderweise den Unterricht über die Classiker des christlichen Alterlhums sub litulo des Religionsunterrichts an sich zu neh- men, und also dem heidnisch-klassischen Studium gegenüber das Gleichgewicht, oder vielmehr das Uebergewicht der christlichen Bildung nach Kräften zu wahren. — Die Fürstin Narischkin, eine Verwandte des Kaisers Nikolaus, ist in diesen Tagen in Wien von der orientalischen zur römisch-katholische» Kirche übcrgetreten. — Man schreibt der Sächsischen Constitutionellen Zeitung aus Te plitz über die Feier des Passauer Vertrags am 2. Aug. durch die dortige evangelische Gemeinde: Schon am Sonntag vorher hatte der Pfarrer der hiesigen evangelischen Gemeinde, Pastor Lomniher, seine protestantischen Brüder auf die bevorstehende Feier aufmerksam gemacht. Am 2. Aug. Vormittags halb 10 Uhr begann nun der FestgotteSdienst. Nach dem Gesänge des Liedes 294 (Dr. Gcs.-B.): „Wenn Christus seine Kirche schützt rc." warf Pastor Lomnitzer die Frage auf: „Wozu ermahnt uns die Feier dieses heutigen Tages?" und beantwortete diese dann dahin, daß sie uns zur Dankbarkeit, zum Vertrauen, zur Demuth, zum gedul- digen Ausharren rc. ermuntern müsse. Gegen dM Ende aber sagte er: „Grüßet ihr, die ihr nicht unserer Gemeinde angehört, grüßet ihr unsere Brüder in andern Ländern und saget ihnen, daß wir — die kleine Ge meinde — auch nicht vergessen haben, das Andenken eines so wichtigen Tages zu feiern!" Nach der Collecte, Segen und Absingung des letz ten Verses vom Liede 294 entfernten sich die Zuhörer, auf welche die ein fachen, schlichten, aber dabei würdigen und kräftigen Worte des Pfar rers einen mächtigen Eindruck gemacht hatten. Der Correspondent theilt noch mit, daß, da die protestantische Gemeinde in Tcplitz noch keine Kirche, sondern nur einen Betsaal besitze, die Gemeinde beschlossen habe, zum Bau einer Kirche, welche gleich daneben gebaut werden soll, Beiträge zu sammeln. Binnen acht Tagen haben sie zu diesem Zwecke bereits 200 Fs. gesammelt. -j-Agram, 5. Aug. Wir sind durch eine Verordnung des Ban Jcllachich schwer betroffen worden. Da es sich nämlich herausgestellt, daß die gegenwärtigen fixen Landescinkünfte noch nicht ausreichen, um den Lan- dcsbcdürfnissen durch Sicherstellung und Ausführung aller öffentlichen Arbeiten und Bauten mittels baarer Bezahlung der dazu erfoderlichcn Arbeiten entsprechen zu können, so mußte, wie es im Eingänge der Ver ordnung heißt, die k. k. Landesregierung auf das vormalige System bci Verrichtung der öffentlichen Arbeiten und bei Ausführung der öffent lichen Landesbautcn ihre Aufmerksamkeit richten, damit obigem Uebel stande auf eine zweckmäßige Weise abgeholfen werde. Von welcher Größe die Belastung ist, die uns trifft, möge die Aufführung der Arbeiten zeu gen, welche zu den öffentlichen Landesgemeindearbeiten und Bauten gerech net werden: I) der Bau und die Instandhaltung der Landstraßen und der darauf befindlichen Brücken und Kanäle; 2) der Bau und die Instand haltung der Bezirks- und Gcmeindewege und der darauf befindlichen Brücken und Kanäle; 3) Reinigung und Negulirung der Flüsse und Bäche, Ufer befestigungen und die Anlegung und Erhaltung der Dämme, Wasserdurch lässe und Schlauchöffnungen; 4) das Aufbauen und die Rcnovirung von Landes- und Gemeindegebäuden; 5) endlich alle Arbeiten und Bauten, welche das allgemeine Interesse und den Wohlstand sowol des ganzen Lan des als auch insbesondere einzelner Bezirke und Gemeinden bezwecken, und welche auf Landes- oder Gemcindekosten bewerkstelligt werden müssen. „Alle diese betreffenden Arbeiten", so sagt die Verordnung, „müssen mit Hülfe öffentlicher unentgeltlicher Arbeiten verrichtet werden!" Die Verpflichtung hierzu wird auf alle Bewohner der „Königreiche Kroatien und Slawonien" ausgedehnt, mit Ausnahme folgender Individuen: 1) des k. k. Militärs im activen Dienst; 2) der k. k. Finanzwache; 3) Frauenspersonen; 4) Aller, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht oder daS 60. überschritten ha ben; 5) Geistlicher im Allgemeinen, jedoch nur für ihre Person; 6) Landschul lehrer, „die ohnehin schlecht besoldet sind"; 7) Gemeindebeamten und Diener, jedoch blos für ihre Person; 8) Armer und Aller, welche von Almosen leben. Außerdem ist jeder Einwohner der Königreiche Kroatien und Slawonien, welcher Familie und unbewegliche Güter besitzt und direkte Steuern zahlt, verpflichtet, öffentliche Arbeiter zu stellen, und zwar: sechs Arbeiter für seine Person und sechs Arbeiter für jedes einzelne arbeitsfähige männliche Indi viduum im Alter vom 16. bis zum 60. Lebensjahre, welches zu seinem Hause oder Haushalt gehört, im Familien- oder Gesindeverbande steht und in derselben Gemeinde wohnhaft ist. Ferner ist ein solcher Einwohner ver pflichtet, eine zweispännige Fuhre für jedes einzelne arbeitsfähige Stück Zug vieh zu stellen, welches von ihm oder von dessen Familie auf derselben Oeko- nomie zum Reiten, Fahren oder Lasttragen verwendet wird, ohne Unter schied, ob es dessen Eigenlhum ist oder nicht. Jngleichen sind alle Inwoh ner männlichen Geschlechts vom 16. bis zum 60. Jahre (zur Arbeit gänz lich Unfähige, Schwächlinge und ganz Arme hat man doch ausgenommen) verpflichtet, für ihre Person vier und ebenfalls für jedes arbeitsfähige, zu ihrem Haushalte gehörige männliche Individuum, mag dieses im Familien oder Gesindeverbande stehen, vier Arbeiter zu stellen. Besitzen die Jnwoh- ner aber Wagen und Zugvieh, so müssen sie ebenfalls, wie die Einwohner, eine zweispännige Fuhre für jedes einzelne arbeitsfähige Stück Zugvieh stel len. (Inwohner sind diejenigen Einwohner, welche keine direkten Steuer»