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bin dt.se l. Stauß, Für die » „Der „Humo. auf be. «rechnet, n, Par- h.t Am- Borstel- terreloge ich Trie- I Lagen e beiden rthamr- üd aus in find, zündete cht hat, »arten. kev mit gen Ab- Rr. 2). 6N. 51). i. lS). ). ktesgo» s 4us- Uräe.) g in >lr.) Ist Maler, Aus Aben- Prbben Schtl« Meine Iffland !teristlk. olaende Cölln, 'choppe. ,e. IV. ind die Eine Adam Arnim ür alle emein« heilun- lisoii 153«! »L- mäu.) Mao innen, medix. 8. Juni I8SL DtuW Allgemim Zkitiliig «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» SnsertlonSgebübr für de» Raum einer Zeil« L Ngr. Zu beziehen durch oll« Pofi- ämlrr d««Jn- und Au.lande», sowi« durch dir «rptdiNo- n«n in Leipzig (Querstraße Nr. «j und (bei Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. I). Kreta für da« Vierteljahr l^Thlr.j jed« einzelne Num mer l Ngr. Deutschland. Berlin, 7. Juni. Das Gesetz wegen Erhebung einer Stempel steuer von politischen und Anzeigeblättern ist vom Könige un- term 2. Juni in Sanssouci vollzogen worden. Hiernach sollen der Stempelsteuer unterliegen: von den im Auslande periodisch in regelmäßigen oder unregelmäßigen Fristen erscheinenden Blättern die cautionspflichtigen Zeitungen und Zeitschriften, letztere , insofern sie öfter als einmal monatlich erscheinen, ferner Änzcigeblätter aller Art, welche Anzeigen gegen Jnser- tionsgebühren aufnehmen, endlich diejenigen Blätter der unter Nr. 1 bezeich neten Art, welche außerhalb des preußischen Staats erscheinen und in Preu, ßen gehalten werden. Die Steuer von den im Jnlande erscheinenden Blät- lern ist nach acht Abstufungen zu entrichten, welche mit Rücksicht auf die Bogenzahl der Blätter (des Hauptblattes nebst Beilagen) während eines be- stimmten Zeitraums zu bemessen, und wobei Bogen von 400 Quadratzoll angenommen, andere Formate aber nach diesem Normalmaß zu berechnen Erste Ausgabe. BmmttagS ll Uhr —- Nr 263. -— Dienstag. Leipzig. Di« Zeitung er- schetnt mit Au«nahm« dk« Sonntag« täglich zw«i mal und wird »»«gegeben in M«tP- zig Vormittag» ll Uhr Abend« s Uhr; in idregdet» Abend« s Uhr, Vormittag« 8 Uhr. sind. Demgemäß soll die Steuer von jedem Jahrgange eines Exemplars betragen: 1) für Blätter, welche vierteljährlich weniger als 12 Bogen lie fern, 4 Sgr., 2) für Blätter, welche vierteljährlich bis ausschließlich 30 Bo gen liefern, 10 Sgr., 3) für Blätter, welche vierteljährlich bis ausschließlich 60 Bogen liefern, 20 Sgr-, 4) für Blätter, welche vierteljährlich bis aus- schließlich 90 Bogen liefern, 1Thlr., 5) für Blätter, welche vierteljährlich bis ausschließlich 120 Bogen liefern, 1 Thlr. 10 Sgr., 6) für Blätter, welche vierteljährlich bis ausschließlich 150 Bogen liefern, 1 Thlr. 20 Sgr., 7) für Blätter, welche vierteljährlich bis ausschließlich 180 Bogen liefern, 2 Thlr., 8) für Blätter, welche vierteljährlich 180 Bogen und darüber lie fern, 2 Thlr. 15 Sgr. Für die außerhalb des preußischen Staats erschei nenden Blätter beträgt die Steuer 10 Proc. des am Orte ihres Erscheinens geltenden Abvnnementspreises, mindestens aber für Blätter, welche nicht öfter als einmal wöchentlich erscheinen, 15 Sgr., für Blätter, welche zwei oder drei mal wöchentlich erscheinen, 1 Thlr., für Blätter, welche vier mal oder öfter wöchentlich erscheinen, 2 Thlr. 15 Sgr. von jedem Jahrgange eines Exemplars. Bei Berechnung der für die Beförderung durch die Post anstalten zu erhebenden Gebühr (Postprovision) ist von dem Abonnements- preise der einer Steuer unterliegenden Blätter der Betrag dieser Steuer in Abzug zu bringen. Die Erhebung der Stempelsteuer beginnt mit dem 1. Juli 1852. Hieran schließt sich eine Verfügung des Handelsministers vom 5. Juni, betreffend die Auffodcrung wegen Angabe der infolge des Acitungsstcmpcl» gesctzes eintretcnden Veränderungen in den Abonnementspreisen der Zeitun gen und die Bestellung auf dieselben. Dieser Verfügung zufolge haben die Postanstalten sofort die Verleger der inländischen Zeitungen aufzufodcrn, die Preise ihrer Blätter, und zwar 1) den Verkaufspreis, 2) den Stempel betrag nach den gesetzlichen Bestimmungen, 3) den ganzen Betrag anzuge ben und die Verzeichnisse dieser Preise unverzüglich an das Zeitungscomp toir einzureichen, bei dem sie unfehlbar zwischen dem 15. und 17. Juni ein- gehen müssen. Bestellungen svwol auf inländische als auf ausländische Zei tungen re., deren Preise durch das neue Gesetz geändert werden, sind vor läufig nur unter der Bedingung anznnehmen, daß die Abonnenten sich ver pflichten, den Mehrbetrag des Abvnnementspreises nachzuzahlcn. — Der Unterstaatssecretär im Ministerium des Innern, Frhr. v. Man teuffel, wird, wie die Neue Preußische Zeitung meldet, nach vierwöchcnt- lichem Aufenthalt in Kissingen, auf 14 Tage die Schweiz und daß südliche Deutschland bereisen. — Der Katholische Anzeiger beklagt sich darüber, daß die Anfragen eines „echten Jcsuitenfressers" bereits amtliche Maßregeln hervorgerufen zu haben schienen. Im Posenschcn seien zwei Jesuiten, von denen der eine in dieser Provinz und der andere in Schlesien schon über Jahr und Tag ungestört thätig waren, an dem Missionircn durch oberpräfidcntlichcs Nefcript wegen mangelhaften Paßvisas verhindert worden rc. — Der projectirte Ex- trazug von Breslau nach Wien zum Fronleichnamsfeste kommt „ein- getxetener hindernder Umstände wegcn" nicht zu Stande. Stuttgart, 6. Juyi. Eine königliche Verordnung von Baden, 4. Juni datirt, verfügt den Wiederzusammentritt der vertagten Stände auf den 15. Juy». Kassel, 5. Juni. Die Kasseler Zeitung bringt ein „Ausschreiben des Ministeriums des Innern", durch welches die Landstände auf den 30. Juni einberufen werden. — In Altenburg sind jetzt die Deutschen Grundrechte ebenfalls außer Kraft gesetzt. Jedoch bleiben diejenigen Vorschriften, welche bereits in mit landschaftlicher Zustimmung erlassene Lanbcsgesetze übergcgangcn sind oder bereit- vorher in solche Gesetze übergegangen waren, auch ferner in Kraft. Als dahin gehörig sind besonders erklärt sämmtliche die Ablösung von Grundverpflichtungen betreffenden Gesetze, das Gesetz über die Presse, die Verordnung über die Aufhebung der Jagdgerechlsame auf fremdem Grund und Boden und das damit in Verbindung stehende Jagdpolizeigesetz, das Gesetz über die allgemeine Militärpflicht, das Gesetz über die Aushebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Jurisdiction der geistlichen und andern Lehrstellen, das Gesetz über Aufhebung der Grundsteucrbefreiungcn, die Ver ordnung über die Bildung - »euer Religionsgemeinschaften, und das Gesetz über Aufhebung des LehvsvrrbandeS. — Aus Bremen vom 5. Juni schreibt man dcm Hamburgischen Corre» spondentcn: Man spricht von neuen Verhaftungen, welche in der Todten- bunds-Angelegenheit gestern vorgenommen seien; auch sollen hiesige Poli- zeibcamte im Interesse der deshalb angestcliten Criminalunlcrsuchung sich nach einigen Punkten im Innern Deutschlands begeben haben. — Das von den preußischen Behörden erlassene Verbot des Wanderns der Hand werk Sge- Die Zollvereinsconferenzen in Berlin. X Berlin, 7. Juni. Heute fand die verhängnißvolle Sitzung statt, auf Itie Alle« mit höchster Spannung lauschte^ Es hatten sich die sämmtliche» I Bevollmächtigten rechtzeitig eingefundrn und für den oldenburgischen provi- I sonschtn Vertreter, LegationSxath vn. Linke, war der ordentliche Bevollmäch- Itigte Steuerdirector Meyer eingetreten, sowie für den badischen Ministerial- Irath Hack, der-sich leidend befinde^ der Finauzrath Schmidt. Um. 10 Uhr I begann die Sitzung mit der Erklärung des preußischen Bevollmächtigten Iv. Pommer-Esche auf die in der letzten Sitzung gestellten, gemeinschaftlichen I Anträge der Coalition. Au» der diese Erklärung begleitenden längern Rede, Idie fast eine Stunde währte, kann ich Ihnen heute nur die wichtigsten I Punkte miltheilem Sie ist für den äußern Verlauf der Dinge von her- I vorragender Wichtigkeit. Der, preußische Bevollmächtigte erklärst nicht nur, Idaß seine Regierung die seitens des bairischen Bev pllmächtig- Iten «ingereichten Anträge, zum Zweck gleichzeitiger Unterhand ilungen mit Oesterreich zum Abschluß von Verträgen wieder- Iholqntlich ablehnen müsse, da dieselben unter keinen Umstanden vor I Sicherstellung dcSZollpereins auf derartige Unterhandlungen eingehen könne, Isondern auch die letzten Anträge der vereinigte» Regierungen, Idie gleichfalls denselben An,trag stellten, dazu aber noch eine iDiscussion! jener von Baiern gestellten Anträge in der Zoll- Iconferenz beantragten, gleichfalls ablehitzen müsse, da unter Iden Umständen, daß die preußische Regierung auf die ersten Anträge nicht leingehen könne, sie auch eine Discussion derselben für nutzlos halten müsse. iNach Darlegung des eingenommenen Standpunkts der preußischen Re gierung in dem jetzt neu wiederherzustellenden Zollvereine wurde auch auf die Stimme der Bevölkerung und auf die Nützlichkeit des Zollvereins Bezug ge- »vmmcn und schließlich xrwä'hnt, daß man nunmehr es den oppositionellen Staaten überlassen müsse, diejenigen Schritte zu veranlassen, welche sie im In teresse ihrer Bevölkerung wie ihrer Staatsinteressen für die geeignetsten halten. Gleichzeitig ist aber auch ein anderer Schritt heute gethan, um die Dinge zu einer Entscheidung zu bringen. Am 5. Juni Nachmittags traf auf te legraphische Berufung der hiesigeBundestagsgcsandte v. Bismark-Schön- Hausen hier ein und hatte sogleich eine Confcrenz mit dem Ministerprä sidenten, in welcher demselben der Auftrag wurde, eine Mission zur An knüpfung eine/ Vermittelung mit Oesterreich in der schwebenden Zoll frage, zu übern^hm^m Noch im Laufe des gestrigen Tages erhielt Hr, v. Bismark von Hrn. V. Manteuffel persönlich die Instructionen und gleich zeitig machte Ersterer eine Visite bei dem hiesigen österreichischen Gesandten, Barqn v. Prokesch-Oste», worin demselben die Mission des Hrn. v. Bis- markmitgctheilt und um eine günstige Vermittelung der Anknüpfung er sucht tyurde. Heute Vormittag ist nun Hr. v. Bismark direct nach Wien abgereist und man wird abwarten müssen, ob diese Art der Anknüpfung von Unterhandlungen günstiger ausgenommen werden wird als die letzte preußische Note, die denselben Zweck hatte. L BeMn, 7. Juni. Soeben wird mir als bestimmt mitgetheilt, daß von Seiten der diesseitige» Regierung heute in der Zollvercinsconferenz die Erklärung abgegeben wurde, daß auf das Projekt einer österreichischen Zolleinigung nicht eingegangcn werde» könne und bezüglich eines Handels- Vertrags, von Preußen der schon ausgesprochene Grundsatz festgehalten werde, erst nach Reorganisation seiner eigenen Zollverbindungen darüber zu erwä gen. Die bisherigen Zollvereinsrcgierungen sind aufgefodert, ihren Beitritt zu diesem Programm oder dessen Ablehnung zu erklären, damit die preu ßische Regierung in letzterm Falle bezüglich der neuen Grenzbewachungs- organisation die nöthigen Vorkehrungen treffen könne.