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Dienstag. Zweite Ausgabe. Abends 8 Uhr. 18. Mai 18S2 Di« Z-itung er. scheint mit Auinahm« de« Sonntag« tLglichjwei mal nnd wird »»«gegeben in Ltipzig Bormittag« ll Uhr, Abend« >> Uhr; in »r««de« Abend« b Uhr, Vormittag» 8 Uhr. Mr«i» für da« Vierteljahr >>/,Thlr.; jede einzelne Num. mer l Ngr. Nr. 231. -— Dciltschk Mgemiiik Zeitung. »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Post ämter de« 3n- und Auslan» de«, sowie durch die Srpedi» tionen in Leipzig tQucr- straße Nr. 8) und tvre.de» (bei E. Höckner, Neustadt, An der «rücke, Nr. r.) gns«rtto»Sgebühr für den Raum einer Zeile L Ngr. Deutschland. 0 Berlin, 17. Mai. Ueber eine Petition, welche der berliner Buch. Händlerverein durch den Abg. vr. Veit der I. Kammer hat übergeben lassen, und in welcher verschiedene Jnconvenienzen zur Sprache gebracht wurden, welche der Psstgesetzentwurf für den buchhändlerischen Verkehr zur Folge hat, ist von der betreffenden Commission der I. Kammer zur Tagesordnung übergegangen worden, weil die von den hiesigen Buchhändlern hervorgehobenen Bedenken schon bei der Berathung des Paßgesetzes Berücksichtigung (!) ge- funden hätten. — Wir haben kürzlich von den Versuchen gemeldet, die vor zeitig abgebrochenen Verhandlungen zwischen den süddeutschen Zoll- verein sstaaten und der Schweiz wieder aufzunehmen. Ein Bedürfniß, den Verkehr zu erleichtern und die Beschränkungen, welche seit dem Ab bruche der Karlsruher Confcrenz eingetreten sind, zu beseitigen, hat sich bei beiden Theilen kundgegeben. Daß zwischen Württemberg und der Schweiz infolge dessen bereits eine Annäherung stattgcfunden hat, ist von uns vor kurzem gemeldet worden. Wir erfahren jetzt, daß auch Baiern sich bereit erklärt hat, einer Convention wegen Aufhebung gewerblicher Abgaben, mit welchen der Handelsverkehr Auswärtiger belastet ist, sich anzuschließen, vor ausgesetzt, daß die Schweiz Neciprocilät zugesteht. *Aus der Provinz Sachsen, 17. Mai. Nach höherer Anordnung sollen die diesjährigen Uebungen der Landwehrbataillone nicht, wie früher, im Ganzen, sondern compagnieweise abgehalten werden und zwar während des Zeitraums der vier Wochen vom 23. Mai bis 21. Juni. Jede Compagnie soll überdies eine Etatsstärke von 125 M. haben. — Die Ne- -ierung zu Merseburg hat auf Grund von §.11 des Gesetzes über die Po- lizeiverwaltung vom 11. März 1850 an die Stelle der Verordnung vom 12. März 1838, welche aufgehoben wird, eine andere strengere wegen Heilighaltung der Sonn- und kirchlichen Fest- und Feiertage treten lassen. — Einer Consistoriälverfügung vom 8. April zufolge wird von den evangelischen Geistlichen jetzt allsonntäglich eine Fürbitte für die Mission unter den Juden und Heiden in das allgemeine Kirchengebet ein geschaltet. — Ueber die gegenwärtigen Verfassungsverhältnisse in Preußen sagt der wiener Lloyd: „Es ist vielleicht niemals ein repräsentativer Körper eines großen Staats dagewesen, welcher ein so geringes Interesse in der Welt hervorgerufen hat, als der der jetzigen preußischen Kammern. Die preußi schen Kammern sind keine Macht. Deshalb fällt weder ihre Existenz noch ihre Nichtcxistenz in die politische Wagschale. Und sie sind keine Macht, scheint es uns, weil Preußen eine solche Macht in dieser Periode nicht ver tragen kann. Das einzige große konstitutionelle Land Europas ist ein in- susarischeS. Auf dem Festlande gibt es keinen großen parlamentarisch re gierten Staat. Frhr. v. Manteuffel ist aber ebenso wenig ein konstitutio neller Minister wie Graf Nesselrode. Die Amtsführung des einen Staats mannes ist ganz ebenso unabhängig von einer parlamentarischen Majorität, wie die des andern. Wir haben längst aufgchört, Preußen zu den consti- tutionellen Staaten zu zählen, trotzdem, daß eS noch einige der Institutionen besitzt, welche zu jener Regierungsform gehören. Das preußische Parlament stirbt nicht an Altersschwäche. Solch ein Tod ist gewöhnlich ein langsamer, und dessen Eintritt läßt sich nicht leicht vorhersagen. Es stirbt an einer galoppirenden Krankheit, an Jugendschwäche. Es ist nie stark gewesen, es hat nie eine kräftige, ausgebildete Organisation gehabt; cs ist geboren wor den skrophulös, schwindsüchtig, mit dem frühen Todeskeim in der zarten Brust. Es hat keine Mannheit gehabt, keine Geschichte, es wird kaum ein Andenken hinter sich zurücklassen. Es täuscht sich vielleicht noch, wie gewisse Kranke zu thun Pflegen, über seinen Zustand und hat noch hoffnungsvolle Stunden; aber der fremde Zuschauer sicht, daß die Tage des Sterbenden gezählt sind und daß bald eine hölzerne Gcdächtnißtafel über seinem Grabe prangen wird." Hierzu schreibt die Kölnische Zeitung: „Möge Gott die Hoffnungen unserer Feinde zu Schanden machen! Auch der berliner Corre- spondent des Lloyd spricht von der preußischen Negierung mit der größ- ten Geringschätzung. Er hält sie auch in der Zollfrage keines festen, männ lichen Entschlusses fähig, und schreibt unter Anderm aus Berlin vom 9. Mai: «Heute arbeitet Hr? v. Manteuffel mit dem Könige und morgen früh wird der entscheidende Ministerrath stattfinden, wenn wir überhaupt noch eines Endentscheides fähig sind. Die blasse Farbe der Unentschlossenheit ist un sern Zuständen auf das Gesicht geschrieben.»" — Ueber den am 16. Mai in München verstorbenen Prinz Eduard von Sachsen-Altenburg berichtet der Nürnberger Korrespondent Fol gendes: Der Prinz erreichte nur ein Alter von nicht ganz 48 Jahren. Er hinterläßt eine jugendliche Witwe und vier Kinder: zwei Prinzessinnen aus erster Ehe mit der Prinzessin Amalie Antoinette, Tochter dcS Fürsten Karl zu Hohenzollern-Sigmaringen, welche am 14. Jan. 1841 starb, und einen Prinzen und eine Prinzessin aus zweiter Ehe mit der nunmehrigen Witwe, der Prinzessin Karoline, Tochter des am 31. Oct. 1836 gestorbenen Für sten Heinrich XIX. Reuß zu Greiz. Der Prinz halte von frühester Ju- gend an in der bairischen Armee durch alle Chargen gedient und bekleidete zuletzt als Generallicutenant die Stelle eines Commandanlen der l. Armec- division. Er hatte auch den Zug der bairischen Truppen, die König Otto nach Griechenland folgten, mitgemacht, wenn ich nicht irre als Oberstlieu tenant und Commandant zweier Divisionen Chevauxlegcrs. Im Jahre 1849 commandirte er die bairisch-sächsische Division im „Neichskriege" gegen Dä nemark, an welchem er den rühmlichsten Antheil genommen hat. Als Com mandant dieser Division hatte der Prinz vor einiger Zeit den Vorschlag gemacht, den Soldaten und Offizieren, die an jenem Feldzüge theilgcnommen, ein Denk- zeichcn zu verleihen; wenige Stunden vor seinem Tode bat nun der Prinz den König, jenem Vorschläge die allerhöchste Genehmigung zu erthcilcn, und man glaubt, daß dies auch alsbald geschehen dürfte. — In Uebereinstim mung mit den für das stehende Heer erlassenen allerhöchsten Vorschriften dürfen von jetzt an in der Landwehr die Untergebenen ihren Vorgesetz ten weder Säbel, Degen, Pokale noch sonstige Gegenstände als Ehrenge schenke geben. —> Der Rector der Universität Würzburg hat folgendes Publicandum, das Studium der bairischen Geschichte betreffend, an die Studiren- den erlassen: Es ist der entschiedene Wille Sr. Maj. des Königs, daß an jeder der drei Landesuniversttäten regelmäßige Vorträge über bairische Geschichte gehalten und von den Studirenden mit Eifer und Fleiß besucht werden. Da an hiesiger Uni versität die Gelegenheit zum Besuche dieser, für jeden bairischen Studenten gewiß ebenso nützlichen als interessanten Vorträge in vorzüglichem Grade gegeben ist, da das Studium der vaterländischen Geschichte unstreitig die lauterste Quelle warmer patriotischer Gesinnung und treuer Anhänglichkeit an Thron und Verfassung ist, überdies die genaue Kenntniß der bairischen Geschichte von jedem gebildeten Staats angehörigen und insbesondere von dem künftigen Staatsdiencr mit Recht erwartet werden kann, so gibt sich der unterzeichnete Rector der festen Erwartung hin, daß die inländischen Studirenden durch fleißigen und aufnierksamen Besuch der betref fenden Vorträge sowol dem erhabenen Willen Sr. Maj. des Königs entsprechen als auch ihre eigene Bildung damit eifrigst befördern werden. * Eisenach, 17. Mai. Aus der in hiesiger Stadt am 3. Juni statt- findendcn Kirchenconferenz werden so ziemlich alle deutsch-evangelischen Kirchenregimenter vertreten sein. So namentlich Preußen, Sachsen, Han nover, Württemberg, die beiden Hessen, die beiden Mecklenburg, Baden, Oldenburg, Weimar, Meiningen, Anhalt-Bernburg und -Köthen, Nassau, Rudolstadt, Neuß und Lübeck. Die Vertretung des protestantischen Ober- consistoriums in München und der beiden Consistorien Augsburgischer und Helvetischer Confession in Wien ist noch von der Genehmigung der betref fenden Staatsministerien abhängig. Zu den Gegenständen, welche zur Ver handlung kommen, gehört unter Anderm die Frage wegen Einführung eines allgemeinen Gesangbuchs der deutsch-evangelischen Kirche, einer gemeinsamen Perikopensammlung und einer gemeinschaftlichen Einführung einer Feier zum Gedächtniß der Verstorbenen; ferner die Einführung der Presbytcrial - und Synodalverfassung mit Beibehaltung des Episkopats der evangelischen Lan desherren; die Anbahnung eines im Princip übereinstimmenden Verfahrens in Behandlung der Sekten (Referent Harlcß in Dresden); die Normen zur Erleichterung der Versetzung solcher Geistlichen, deren Entfernung von ihrer bisherigen Stelle im Interesse des kirchlichen Lebens rathsam erscheint, und endlich die Einleitung einer nähern Beziehung der Kirchenconfercnzen zu den evangelischen Kirchentagen behufs einer gesegneten Wechselwirkung zwischen den amtlichen Kirchenleitungen und der öffentlichen Meinung, wie sie sich bei den auf dem reformatorischen Bekenntniß ruhenden freien Versammlun gen gläubiger evangelischer Christen kundgibr. — Aus Hannover vom 16. Mai schreibt man der Weser-Zeitung: In der gestrigen Sitzung der Abgeordneten der Provinziallandschaftcn hat sich schon deutlich gezeigt, daß der Versuch der Negierung, die provin ziallandschaftliche Frage im Wege der Verständigung zu erledigen, insofern nicht allen Foderungen der Ritterschaften im Wesentlichen genügt wird, keine Aussicht auf Erfolg hat. Wie wir hören, ist es in dieser Sitzung bereits zu sehr stürmischen Auftritten gekommen. Die Abgeordneten verlangten, daß, ehe sie sich auf eine weitere Verhandlung mit der Regierung cinließcn, letztere zunächst das Zustimmungsrecht der Landschaften zur Abänderung ihrer Verfassung, also ihre Befugniß an der allgemeinen Landesgcsctzgebung theilzunchmen, anerkennen solle. Infolge dessen bestanden sic darauf, daß der Rcgierungscommissar, Landdrost v. Bülow, ihnen zunächst über diesen Punkt die Ansicht der Negierung darlege. Hierzu wollte sich der Regie-