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Dienstag. Eeiyztg. Dle Aeiwng «r- schklnt mit «»«nähme de« Eoimtag« täglich zwei mal »»dwlr» au «gegeben in L«tp. Vormittag« > l Uhr «benb« 8 Uhr; in Dr«»d«n Abend« L Uhr, Vormittag« 8 Uhr. Arai» für da« Vierteljahr »ATHlr.; jede einzelne Num mer l Ngr. Erste Ausgabe. Vormittags 11 Uhr. 27. April I8S2 —- Nr. >94 -— Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Post ämter de« Zn- und «»«lande», sowie durch die «epedUio- nen in Leipzig (Querstraße Nr. 8) und ivrette« lbei S. Hückner, Neustadt, An der Brücke, Nr. I). jlnsertl»o«gebühr für den Siaum einer Zeile 2 Ngr. Die Zollvereinseonferenzen in Berlin. Die bereits erwähnten drei Aktenstücke aus der Darmstädter Zoll- conferenz werfen ein so Helles Licht auf die Ansichten und Plane der dabei Betheiligten, daß wir unS veranlaßt fühlen, sie ihrem vollen Wortlaute nach mitzutheilen. l. Darmstadt, 6. April. Infolge der von der königlich bairischen Regie rung im Einverständniß mit den Regierungen von Sachsen und Württemberg un- term 29. v. M. erlassenen Einladung versammelten sich heute die unterzeichneten Vertreter der Regierungen von Sachsen, Baiern, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Nassau hierselbst unter dem Vorsitze des großherzog lich hessischen Vorstandes deS StaatSministeriumS, Frhrn. v. Dalwigk, zu einer Besprechung über das bei dem bevorstehenden Schluffe der zu Wien seither gepflo genen und bei dem Beginne der demnächst zu Berlin zu eröffnenden Zollverhand- lungen zu beobachtende Verfahren. Man erkannte es allseits al« gemeinsame Auf- gäbe, cineStheilS für die Erhaltung deS bestehenden Zollvereins auf eine die Selb ständigkeit seiner Mitglieder und die freie Vertretung der kommerziellen und indu striellen Zntereffen eines jeden derselben sichernde Weise, andererseits dafür zu wir ken, daß die zu Wien wegen eines Handelsvertrags und wegen einer später» Zoll- und Handelseinigung zwischen Oesterreich und dem Zollvereine gepflogenen Ver handlungen und die daraus gewonnenen Resultate nicht vergebliche bleiben, son dern eine Verständigung zwischen Oesterreich und den Staaten des Zollvereins gleichzeitig mit dessen Erneuerung und Erweiterung, durch den Anschluß des bis herigen Steuervereins, erreicht werde. In Betracht dessen vereinigte man sich zu folgendem Beschlusse vorbehaltlich der Ratification durch die betreffenden höchsten Regierungen. Die Regierungen von Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kur- Hessen, Großherzogthum Hessen und Nassau verpflichten sich gegenseitig dazu: 1. In Wien dar Schlußprotokoll zu den Verhandlungen der dortigen Zollconferenz über die Vertragsentwürfe und L, wie solches zwischen den zu Wien versammelten Abgeordneten verabredet worden, vorbehaltlich definitiver Feststellung deS Tarifs, zu genehmigen und durch ihre Bevollmächtigten unterzeichnen zu lassen. II. So fort bei der Eröffnung der Zollconferenz zu Berlin auszusprechen, daß man eine Verhandlung mit Oesterreich unter Zugrundelegung dieser Vertragsentwürfe für nothwendig halte. III. Daselbst sobald als möglich die Verträge el und L vor- zulegen und zu beantragen, daß das k. k. österreichische Cabinet zu Verhandlun gen darüber eingeladen werde. Solange diese Verhandlungen nicht stattgefunden haben, die Verhandlungen wegen Erneuerung und Erweiterung des Zollvereins nicht zum Abschluß zu bringen. Der großherzoglich badische Bevollmächtigte er klärte noch, daß für den Fall, daß die Bevollmächtigten der übrigen hier vertre tenen. Regierungen sich behufs der Erreichung deS oben geführten Zwecks noch zu weitern Verabredungen einigen sollten, er zwar seinerseits behindert sein würde, bei einem solchen an sich vielleicht wünschenSwerthen Ucbereinkommcn sich zu betheiligen, daß dagegen die großherzogliche Regierung bereit sein werde, ihren Bevollmächtig ten bei der Berliner Zollconferenz dahin mit Anweisung zu versehen, damit der selbe so viel als möglich in Uebereinstimmung mit den Bevollmächtigten der übri gen hier vertretenen Regierungen vorangehe und namentlich vor Abgabe bestimm ter Erklärungen sich mit denselben ins Vernehmen setze. ES ward diese Erklärung mit dem Bemerken dankbar entgegengenommen, daß andererseits die betreffenden höchsten Regierungen nicht unterlassen würden, dahin Anordnung zu treffen, da mit deren Bevollmächtigte mit dem Vertreter der großherzoglich badischen Regie- ruqg sich in entsprechendes Einvernehmen setzen. Schließlich wurde verabredet, daß die durch Ministerialekklärungen zu bewirkenden Ratificationen gegenwärtiger Uebereinkunft binnen zehn Lagen zu Frankfurt a. M. durch die Vermittelung der betreffenden Bundestagsgesandten auSgewechselt werden sollen. (Unterz.) Frhr. v. Dalwigk, F. v. Schenck, v. "d. Pfordten, Beust, Frhr. v. Neurath, Frhr. v. Rüdt, Baumbach, Wittgenstein. ll. Geschehen Darmstadt, 6. April 1852. Nachdem die königlich preußische Regierung noch vor dem Ablaufe deS Jahres 1851 den Zollverein gekündigt und dadurch vom 7. Jan. 1854 an die Fortdauer der Verträge in Frage gestellt hat, welche Preußen bisher mit den Königreichen Baiern, Sachsen und Württemberg, dem Kurfürstenthum Hessen, dem Großherzogthum Hessen in Beziehung auf die Gemeinschaft der Zoll- und Handelsangelegenheiten verbunden hatte, so haben die höchsten Regierungen der oben genannten Staaten ihre hiernach unterzeichneten Minister beauftragt, zu einer Verhandlung über die deutschen Zoll- und Handels- angelegenheiten in Darmstadt zusammenzutreten, und eS haben die Unterzeichneten sich Hierbei, vorbehaltlich der höchsten Ratification ihrer Souveräne, zu nachstehen der Uebereinkunft geeinigt, ß. 1. Die königlichen Regierungen von Baiern, Sach- sen und Württemberg, die kurfürstlich hessische, die großherzoglich hessische und die herzoglich nassauische Regierung erkennen die Zollvereinsverträge von 1833 und 1841, nebst den später dazu gekommenen weitern Verabredungen auch fernerhin unter sich als fortbestehend und verpflichtend an. ß. 2. Sie sind einander demnach insbesondere verpflichtet, daß sie, soweit nicht schon nach den bisherigen Zollver- einSverträgen in einzelnen Fällen Ausnahmen hiervon ausdrücklich gestattet waren, nur unter ihrer allseitigen Einwilligung und Zustimmung mit irgend welchen an dern Staaten eine Uebereinkunft oder einen Vertrag in Zoll- und Handclsangele- gcnhciten eingchen, namentlich also auch nur unter ihrer allseitigen Zustimmung und Einwilligung einen Zolleinigungsvertrag mit einem oder mehren andern Staa ten abschließen wollen. §. 3. Sie werden ferner, obschon e« keineswegs ihr Wunsch ist, durch die hier eingegangebe Verabredung eine weitere Spaltung Deutschlands in Zoll- und Handelssachen zu begründen, vielmehr stets die größtmögliche Eini gung Deutschlands in dieser Beziehung von ihnen Allen angestrebt werden wird, nichtsdestoweniger, sofern nicht vor Ablauf des Jahre« 1853 unter ihrer allseiti gen Zustimmung eine Zolleinigung zwischen ihnen und einem oder mehren andern Stqaten zu Stande gebracht sein wird, die bisherigen Zollvereineverträge in ihrer Anwendung auf den alsdann aus den Staaten von Baiern, Sachsen, Württem berg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Nassau bestehenden Zollverein zum Vollzüge bringen lassen. §. 4. Um die hierzu erfoderlichen VollzugSmaßregeln so- wie solche Aenderungen in den ZollvereinSverträgen und Gesehen, welche etwa von ihnen allen übereinstimmend für angemessen erachtet werden würden, rechtzeitig zu verabreden, werden sie, wenn sie nicht bis dahin einstimmig mit einem oder meh ren andern Staaten eine weitere Zolleinigung abgeschlossen hätten, oder deren Abschluß in ganz naher Aussicht stände, im Laufe des Monat« Mai 1853 in Mün chen oder an einem andern zu verabredenden Orte Bevollmächtigte zusammentreten lassen, tz. 5. Die RatificationSurkunden über gegenwärtige Uebereinkunft sollen den 20. April d. I. in Frankfurt auSgewechselt werden. (Unterz.) Frhr. v. Dal wigk. sF. v. Schenck, v. d. Pfordten. Beust. Frhr. v. Neurath. Baum bach. Wittgenstein. Ul. Geschehen Darmstadt, den 6. April 1852. Die unterzeichneten Minister von Baiern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen und Nas sau, welche im Auftrage ihrer höchsten Regierungen zu Besprechungen über die Behandlung der deutschen Zoll- und Handelsverhältnisse dahier zusammengetreten sind, sind heute unter Vorbehalt der höchsten Ratification ihrer Souveräns über Nachstehendes übereingekommen: Statt des vorgeschlagenen geheimen Artikels zu dem auf den jetzt zu Ende gehenden Wiener Confcrenzen entworfenen Vertrage 6, werden die Regierung von Baiern, Sachsen, Württemberg, Kurhesse», Großherzog thum Hessen und Nassau der österreichischen Regierung folgende Bestimmungen zur Aufnahme Vorschlägen, tz. 1. Ueber Modifikation de« Vertrag« rc. sollen wei tere Verhandlungen zwischen Oesterreich und den genannten sechs Staaten gepflo gen, und eS soll dabei möglichst bald eine definitive Fassung dieses Vertrages rc. vereinbart werden. tz. 2. Oesterreich verpflichtet sich, den genannten sechs Regie rungen gegenüber mit diesen den Vertrag 6 (entweder unverändert oder unter denjenigen etwaigen Modifikationen desselben, welche allseitig werden vereinbart werden) abzuschließen und also namentlich die in diesem Vertrage enthaltene Garantie ihrer Zollrevcnuen ihnen zu gewähren, sofern diese Regierungen den Wunsch, daß dies geschehe, der k. k. österreichischen Regierung vor dem 31. Jan. 1853 auS- drücken werden, tz. 3. Dagegen verpflichten sich die genannten sechs Staaten, der österreichischen Regierung gegenüber, daß sie einen Vertrag über die Verlängerung des Zollvereins mit Preußen auf keinen Fall vor dem 1. Jan. 1853 abschließen werden, isofern nicht vor diesem Termin eine Verständigung zwischen Oesterreich und sämmtlichen Zollvereinsstaaten über das gegenseitige Verhältniß in Zoll- und Handelssachen zu Stande gekommen war. Die genannten sechs Regierungen wer den längstens bis zum 15. d. M. durch ihre Bundestagsgcsandten Ministerial- erklärungen über die Ratification vorstehender Uebereinkunft auswechseln lassen. (Gez.) Frhr. v. Dalwigk. F. v. Schenck, v. d. Pfordten. Beust. Frhr. v. Neu-' rath. Baumbach. Wittgenstein.*) — Aus Berlin vom 26. April sagt die National-Zeitung: Es ist frag lich, ob die heutige Sitzung der Aollvereinsconfercnz bereits zu Verhand- lungen führen wird, denn cs soll jetzt keineswegs die Absicht der süddeut schen Coalition sein, eine Entscheidung bald zu provociren. Preußen, das offenbar gar kein Interesse haben kann, das Laviren der Coalition zu be günstigen, soll dagegen entschlossen sein, seinerseits auf eine baldige Entschei dung hinzuwirken. Obgleich, dem Wortlaute der Darmstädter Beschlüsse zufolge, ein Bruch zwischen Preußen und der Coalition fast unvermeidlich scheint, ist man dennoch vielfach der Ansicht, es werde schließlich eine „Ver ständigung" angebahnt werden, an welcher indessen die Coalition weniger als Oesterreich direct betheiligt sein dürfte. Die Anwesenheit des österreichi schen Grafen Chotek und des bairischen Obersten v. d. Tann und natürlich auch die Beiden von dem Könige bewilligte Audienz wird mit der handels politischen Frage in Verbindung gebracht. — Die Neue Preußische Zeitung sagt: Der Zollvereinscongreß dürste voraussichtlich von nicht kurzer Dauer sein; wenigstens haben, wie wir hören, diejenigen Regierungen, welche die Conferenz zu Darmstadt beschickt haben, ihre Bevollmächtigten dahin beauftragt, vorläufig bindende Erklärungen nach keiner Seite hin abzugeben. Diese Regierungen beabsichtigen nämlich Zeit zu gewinnen und eine schließliche Erklärung über ferneres Verbleiben beim Zollverein, wenn die äußern Verhältnisse dies nicht früher nothwendig ma- chen sollten, erst abzugeben, wenn die gegenwärtige Vereinspcriode ihrem Ablauf (31. Dec. 1853) nahe ist. *) Das Dresdner Journal von, 27. April, das der oben mitgetheilten Ac- tenstücke Erwähnung thut, ist zwar „nicht in die Lage versetzt worden, darüber, ob diese Aktenstücke authentisch seien oder nicht, Aufschluß zu crtheilen"; cs versichert aber auf« bestimmteste, daß diese Aktenstücke nicht aus Dresden an die berliner Blätter gelangt seien, wie die Voß'sche Zeitung bei Aufnahme dieser Aktenstücke bemerkt hatte.