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Nachdem wi gegeben« preußische -«» wir heutp den iv«»tsch^a«-. wst«r» die in der Bundrsta-Ssitzung am 16. Febr. ab- klär»»-in der Flottenfrage mitgetheilt habe», brm- eschluß, welchen die Bundesversammlung in jener advoc-t «l«b«tg in Veckerhagen gefundener Papiere auS dem Jahre 1848 verhaftet und den Sivilgecichte» übevwiestn war, ist gegen Caution steige, geben. Dit- Beschwevdefcheist der Aus sch ußmit gl jeder dagegen hat die gewünschte Abhülfe noch nicht gefunden. — Au« Frankfurt a. M. wurden am 3. März 20 Bäckergesellen, welche nicht arbeiten wollten, dagegen besonder« Vorliebe zum Hazardstnele zeigten, auSgewiesen und über dir Grenze gebracht. X Wtimat, 8. März. Während sich Thüringen stüheryin in religiösen Dingen immer durch seine rationalistische Richtung ausztichntte, gewinnt jetzt in einigen Kreisen die religiöse Reactiön in sehr bedenklicher Weise die Oberhand. Und zwar nach zwei Seiten hin; da« eine mal als Hin neigung zum Altlutherlham, das andere mal als Katyolicismus. Wir ha ben hier altlutherische Conventikel, die durchaus nicht als bis« vereinzelte Erscheinung zu betrachten sind. Ebenso kommen hier und in dec Um gegend jetzt sehr häufige Ueberttitte zum KatholiciSmus vor und, was daS Merkwürdigste ist, meist Unter jungen gebildeten Männern. In Jena sind zwei jüngere Professoren, welche übrigens die dortige Universität nunmehr verlassen haben, in den letzten Wochen katholisch geworden, und von mehren dortigen Bürgern erwartet man ganz allgemein ähnliche Schritte. Man kann sich daher leicht denken, mit welcher Spannung man hier der Er nennung des neuen Oberpfarrers entgegensieht. Der Beruf desselben ist jetzt gewichtiger al- jemals. Meiningen, 7. März. Unser Militär, welches im Jahre 1848 nur den Eid auf die Verfassung geleistet, hat jetzt denselben speciell seinem Kriegsherrn, dem Herzoge, erneuern müssen. Auch sieht man demnächst einer Verfügung an die Kirchen- und Schulämter entgegen, durch welche die sämmllichen Schullehrer angewiesen werden, ihren Staatsbürgereid zu er neuen und in die Hand ihrer nächsten Vorgesetzten, der OrtSgeistlichen, Gehorsam anzugeloben. Wien, 7. März. Die «Presse» schreibt: „Die gestern in Wien cin- gcttosstne Nr. 55 der Neuen Preußischen Zeitung ist von der Be hörde mir Beschlag belegt worden. Anlaß dazu scheint «ine Eorrespondenz aus Grätz gegeben zu haben, in welcher die jüngst getroffenen allerhöchsten Maßnahmen betreffs der ständischen Ausschüsse in einer ebenso böswilligen als unverschämten Weift besprochen wurden." — Die gestrige Wiener Zeitung meldet officiell, daß der Professor der theoretischen und praktischen Philosophie an der prager Universität, vr. Ignaz Hanus^ dieses Postens enthoben, ihm jedoch der Fortbezug seines gegenwärtigen Gehalts bewilligt worden ist. In einem an den aka demischen Senat dieser Universität gerichteten Erlaß spricht sich da- Unter richtsministerium folgendermaßen auö: Det Grund seiner Enthebung liegt lediglich in dem Umstande, daß, wie dir Erfahrung thatsächlich beweist, die Schule, welcher er sich angejchlvffen hat, sowvl durch ihre Grundideen als durch Art und Weise, wie sie bei deren Entwickelung zu Werke geht, wesentlich zu jenen destructiven Tendenzen beigetragen hat, deren für den christlichen Glauben und für den Staat verderblicher Einstuß in den jüng sten Ereignissen offenbar geworden ist. Das philosophische System der Hegel'- schen Schule, welches nicht sowol an ein klares, besonnenes Denken gewöhnt, als vielmehr die Phantasie in eigentümlicher Weise in Anspruch nimmt(!), stellt gleichwol seine Resultate in so apodiktischer Weise hin, daß sich dabei die nothwen- digen Grenzen der wissenschaftlichen Forschung schwer oder gar nicht mehr erkennen las sen. Die Gefahren, welche hieraus syr die in öffentlichen Vorträgen Belehrung suchende Jugend entstehen, begründen die Nothwendigkeit, Mit Entschiedenheit auSzüsprechcn, daß ein solcher Vorgang bei dem Unterrichte in der Philosophie an den österreichischen Universitäten nicht stattfinden darf, zumal solange jene Schule in unmittelbaren Bezie hungen zu den prakischen Verirrungen der Gegenwart steht und ihr System noch nicht, wie so manches ihm vorangegangenc, eine nur historische Geltung erlangt hat. Daß durch die allerhöchste Entschließung Sr. Maj. dem Professor HanuS, ohne ihm vorderhand^cinc andere Bestimmung zu geben, der Genuß seines bis herigen Gehaltes belassen worden ist, wird zum Beweise dienen, daß die Noth- weNtigkekt, ihn von dem Lehramte zu entheben, ihm nicht zum Dürwurfe ge macht wird. Die philosophische Kacultät an der Universität zu Olmütz ist auf gehoben und die Lehrkanzel für Geschichte und Philosophie provisorisch mit der juristischen Facultät daselbst vereinigt worden. --- Aus Wien vom 6. März schreibt man der Neuen Preußischen Zei tung: Einem hier sehr verbreiteten Gerüchte nach sollen sämmtliche Besitzer von größern Büchersammlungen aufgcfodert werden, ein Verzeichniß ihrer Bücher an die Behörde einzuliefcrn, in welchen denselben angedeutet werden solle, welche Bücher dieselben in ihrem Besitze haben dürfen und welche sie an die Behörde abzuliefern haben. Es sollen dann die Maßregeln wegen Hausuntcrsuchung in dieser Beziehung wiederholt kundgemacht und mit aller Strenge durchgcsührl werden. Die Maßregel wird dadurch mo- Sitzyng in Betreff der Nordsee flott« -«faßt hat. Derselb« lautet nach der Leipzig» Zeitung wi« folgt: Die Bundesversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit: „I. s) daß die gegenwärtig in der Nordsee vorhanden« Klvtte al« Eigenthum, aber b) nicht als organische Einrichtung VeS Bundes zu achten und sobäch v) der Bund jedenfalls berechtigt sei, durch Mehrheitsbeschluß über die Flotte zu verfügen, ll. Da die Btdingvng, unter welcher die Bundesversammlung nach Nr. 2 de« Beschlusses vom 24. Jan. den dort erwähnten Vertin als zu Stand« gekommen oder in sicherer Aussicht stehend ansehen wollte, nicht eingetreten ist, die königl. preußische Regie rung aber allein sich -bereit erklärt bat, Schiffe der Rordseeflotte, und zwar di« Fregatte Eckernförde und die Dampffregatte Barbarossa, käuflich zu übernehmen, auch eventuell, uM die Dildung des FlotttnvettinS, d'eM sie selbst beizutreten sich geNtltzt erklärt, zu ermöglichen, da« Kaüfsanttbieten in der Art modistrirt hat, daß diese- Rechtsgeschäft Nicht sofort in volle Wirksamkttt zu treten habe — bi« AnstrUttionen det höchsten und hohen Regierungen binnen 14 Lagen über folgende, vorläufig verabredet- fünf Punkte einzuholen: 1) Der königl. preußischen Regie rung werden die Schiffe Eckernförde und Barbarossa zu dem von der technischen Marinecommission angenommenen Werth« von 262,000 Kl. für die Eckernförde und 451,200 Fl. für den Barbarossa käuflich überlassen. 2) Die königl. preußische Regierung zahlt auf den Kaufpreis sofort dem Betrag von 168,VW M. oder 106,660 Lhlrn. S) Die bezeichneten Schiffe werdtn der königl. preußischen Regie» rung hiermit longa manu übetgebrn z sie verbleiben jedoch bi« zum nachstehend be- zeichNtteA geichünktd unter Verwaltung und Commando de» Bundes, her so lange auch die betreffenden Kosten trägt. 4> Sofern bi« zum LI. März d. 2. der Ver ein behufs Bildung einer Nordseeflottc die bestehende Flotte in eine aus seine allei nigen Kosten zu führende Selbstverwaltung nimmt und die obigen 160,000 Kl. oder 100,600 Lhlr. erstattet, erlischt der vorstehende Kauf; im entgegengesetzten Falle gehen die Schiffe in den Naturalbesitz Preußens über. 5) Insofern der zweite , Fall bet §. 4 ein tritt, wird der nach Absatz der im ß. 2 gedachten 160,000 Kl. oder 106,606 Thlr. bleibende Rest der Kaufpreise« auf das Guthaben Preußens hinsichtlich dir Flotte, mit Vorbehalt der Liquidation, berechnet. M. Kür den Kall, daß der Verein am ZI, März d. Z. nicht in der unter II. 4 bezeichnetrn Weise zu Stande gekommen sein würde, wird zum Verkauft der von Preußen nicht zu übernehmenden Schiffe geschritten. Zugleich wird schön jetzt der Verkauf solcher Schisse, welche nach Urtheil der MarineaLthellung sich zur Beibehaltung nicht em pfehlen, beschlossen und zu diesem Behüfe die MarineabtheiluNg beauftragt, diese Schiffe sofort namhaft zu machen, sodann deren Verkauf eivzukeitrn uvd unter Vor behalt der Genehmigung der Bundesversammlung abzuschließen. IV. Der Marine« auSschoß wird beauftragt, zur Vorbereitung der eventuellen Auflösung der Klvtte solche Maßregeln, welche unbeschadet der Bildung des Vereins schon jetzt vorge nommen werden können, einzuleiten uud wegen der sonstigen zur definitiven Auf lösung erfoderlichen Maßregeln geeignete Borschläge zu machen." Nach Fassung dieses Beschlusses gab Hannöver, welches die Ansicht vertritt, daß die Nordseeflottc fowol EigenkhuM al« auch eine organische Einrichtung des Deutschen Bundes fei- feine wiederholt« Verwahrung gegen die vorgsschlagenkn Maßregeln zu Protokoll. LBtttin, 8. März. Eine Verfügung des Öberptästdentcn der Pro vinz Preußen, EichwanU, betreffend die Verbindlichkeit der Schullehrer zum Besuch de? öffentlichen Gottesdienstes, ist von dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten den königlichen Bdzitksrtgierungen zugefettigt und ihNtN die Frage borgelegt worben, ob in ihrem Verwaltungsbereiche zu einem ähnlichen Erlässt Veranlassung vorliegt. Zn diesem Faire sind sie aufgefo- deck, mit den resp. Kirchenbehörden gemeinschaftliche Verlegungen zu erlas- stn. — Es ist mehrfach erwähnt worden, däß für den Ottober d. I. in Franks»« ä. M. eine GSnttäftönströNz btS dcutsch-Werrr-ichischenPo^ ver eins zu erwarten sei. Wir hören, daß darüber durchaus noch Nicht- Bestimmtes vorliegt. — AuS Kassel vom 6. März schreibt, man der Deutschen Meichs-Zei- tung: Die krieg-rechtlichen Erkenntnisse gegen die verfassungstreuen Offiziere, Öbrrstlieutcnant v. CochenhaUftn und Lieutenant v. Oden, auf dreijährige, resp. dreimonatliche FestungSstrafe lautend, haben durch kurfürst liches Generalauditorat ihre Bestätigung gefunden. Die Abführung nach Spangenberg dürfte schon in den nächsten Tag«» «rfolgen. Die Mitglieder des ftuhern GeneralauditoratS waren auf gestern vor das Kriegsgericht beschick«» worden, um wegen der von ihnen gefällten Erkenntnisse gegen den weiland Oberbefehlshaber v. Haynau ihr Urtheil zu vernehtnen. Es lautete auf Freisprechung. Wie man die Freisprechung des Generalautitorats in Einklang bringen will mit der Verurtheilung des Oberbürgermeisters Hart- wig, sieht freilich Niemand ein. — Ein Schwager vr. Kelln er's, seit acht Tagen bereits auf der Ueberfahrt nach Amerika, wird wegen Verdachts, an der Befreiung Kellner'S theilgenommen zu haben, steckbrieflich verfolgt. — Professor Winkelblech, welcher aus Veranlassung mehrer bei Amts-